Am Wochenende habe ich das Schreiben vom JA erhalten. Darin steht, dass die Mutter bis dato alle Gesprächsangebote des JA abgelehnt hat und dass das JA hier in Bezug auf eine Umgangsregelung nichts mehr machen kann. Die einzige Empfehlung, die das JA gibt, ist sich an das Familiengericht zu wenden.
Nun habe ich mich am WE ein wenig in die Materie eingelesen und schreibe die Historie (sehr grob) auf, um den Verlauf der Umgänge zu dokumentieren, ohne wirklich auf Einzelbeispiele einzugehen (wenige Besonderheiten werden im Anhang genannt). Eine grobe Version ist mittlerweile fast fertig. Im Nachgang versuche ich das ganze noch weniger "Anklagend" zu formulieren (da brauche ich immer ein wenig Abstand).
Die Frage die sich mir stellt, ist, wie ausführlich ich den Antrag gestalten sollte. Im Netz findet man
- sehr kurze Versionen, ohne Begründung,
- über: "Mutter boykottiert, Vermittlungsversuche gescheitert --> Gericht"
- bis hin zu Versionen, wo sogar durch Fachartikel dargelegt wird, wieso man die Umgänge so wünscht, zumal ja im deutschen Recht auch nirgends steht, wieviel Umgang ein Kind haben sollte.
Wie ausführlich/lang sollte mein Antrag sein? Wäre es evtl. sogar geschickter erstmal einen sehr kurze Version einzureichen um die Juristen zum Arbeiten zu bringen und vor der Verhandlung dann eine Ausführliche Version nachzulegen?
Nun habe ich mich am WE ein wenig in die Materie eingelesen und schreibe die Historie (sehr grob) auf, um den Verlauf der Umgänge zu dokumentieren, ohne wirklich auf Einzelbeispiele einzugehen (wenige Besonderheiten werden im Anhang genannt). Eine grobe Version ist mittlerweile fast fertig. Im Nachgang versuche ich das ganze noch weniger "Anklagend" zu formulieren (da brauche ich immer ein wenig Abstand).
Die Frage die sich mir stellt, ist, wie ausführlich ich den Antrag gestalten sollte. Im Netz findet man
- sehr kurze Versionen, ohne Begründung,
- über: "Mutter boykottiert, Vermittlungsversuche gescheitert --> Gericht"
- bis hin zu Versionen, wo sogar durch Fachartikel dargelegt wird, wieso man die Umgänge so wünscht, zumal ja im deutschen Recht auch nirgends steht, wieviel Umgang ein Kind haben sollte.
Wie ausführlich/lang sollte mein Antrag sein? Wäre es evtl. sogar geschickter erstmal einen sehr kurze Version einzureichen um die Juristen zum Arbeiten zu bringen und vor der Verhandlung dann eine Ausführliche Version nachzulegen?