18-08-2014, 21:57
(18-08-2014, 21:30)raid schrieb: deshalb wird nur das Wesentliche überflogen
Und das nur kurz vor der Verhandlung. Hab ich dreimal so erlebt. Nur einmal war er so geschockt von meinem Einzeilerantrag, dass er vorher nachgefragt hat :-)
Deshalb sollte man den Text auch formal fürs überfliegen konstruieren:
- Nur eine Seite - blättern müssen ist schlecht.
- Textmerkmale nutzen. Zwei, drei fettgedruckte Worte mit deinem wesentlichen Punkt, Absätze nicht länger wie vier Zeilen, die üblichen Tricks halt die für Querleser gedacht sind.
- Kühle Vernunft muss deinen Antrag leiten. Emotionen sind den meisten Richtern eher unangenehm, emotionale Gegenüber wollen sie nicht.
Und denk immer dran: Der beste Antrag hat nicht halb so viel Einfluss auf den Verlauf der Verhandlung wie unberechenbare Zufälle und Tageslaunen. Sei nicht enttäuscht, wenn dein geschliffener Text beiseite gelegt wird und du dir wie auf einer Anklagebank vorkommst, obwohl es keine Strafrechtsverhandlung ist.