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Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten?
#1
Moin,

bald ist ja die Steuererklärung für 2014 dran.

Ab Ende Januar wird bei mir der TU per Lohnpfändung bezahlt. Laufender TU plus vier Monate aus 2013 als rückständige Schulden. 2013 wurde nichts gezahlt.

Insgesamt ~ 8.500€ dieses Jahr gezahlt (Schulden 2013 vollständig bezahlt).

Wie mache ich die am schlauesten geltend:

1. Sonderbelastung:
- Exe muss der Anlage U zustimmen
- ich muss alle Nachteile ausgleichen (ich weiß nicht, ob sie Bafög/ALG2 erhält, was dann niedriger sein könnte): Könnte nachteilig sein
- da Exe laut ihr kein Einkommen und hat Stkl. 2 sein müsste, sollte kaum eine Steuerlast auftreten, die ich ausgleichen müsste
- ist Exe dahingehend verpflichtet, Steuerklasse 2 anzunehmen um die Versteuerung gering zu halten?
- laut Steuerprogramm kann ich das nur für das laufende Jahr geltend machen, also jetzt nicht rückwirkend für 2014: Stimmt das?

2. Außergewöhnliche Belastung (Zuwendung Bedürftiger)
- keine Zustimmung notwendig
- laut Steuerprogramm muss ich das Einkommen des Bedürftigen mit angeben: Das ist mir unbekannt! Stimmt das? Wie soll ich vorgehen?
- Höchstbetrag wird ausgereizt, keine volle Geltendmachung möglich
- wenn ich richtig liege, muss ich dadurch aber keine Nachteile ausgleichen etc.

Vielen Dank für eure Tipps.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Nachrichten in diesem Thema
Trennungsunterhalt in Steuererklärung: Wie am schlauesten? - von Antragsgegner - 25-11-2014, 19:43

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