01-12-2014, 08:41
(01-12-2014, 00:06)beppo schrieb: Ich würde nur die steuerlichen Nachteile aufnehmen.
Ist mehr denn überhaupt erforderlich, um die Mitwirkungspflicht des Unterhaltsempfängers zu begründen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...