Kindeswohlhandel.de
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Sicher?
Es war jedenfalls nicht Frau Strasser - sondern eine viel schlimmere Rechtsanwältin, die mittlerweile dutzende Anzeigen, auch von Frauen, bei der Rechtsanwaltskammer hat.
Eine bekennende Lesbierin und Schwarzer Freundin mit CDU Parteibuch, ist im Kreis von M. Friedmann aktiv!
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(12-03-2014, 11:52)Kindeswohlhandel.de schrieb: Es war jedenfalls nicht Frau Strasser - Ach so. Wollte den Namen aufgrund des aktuellen Verfahrens nicht nennen ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Sorry aber das Ding ist durch.
Sie wird das Haus behalten und du wirst zahlen zahle...
Deine Auswege:
1 Auswandern
2 Hartz 4 und nebenbei..
3 Im Gastgewerbe Vollzeit für 950 € arbeiten .....
4 Aufstocker und sich das Geld vom Staat zahlen lassen aber bitte einen schlecht bezahlten.
5 Oder sich die nächsten 10-20 Jahre ver... zu lassen.
Viel Glück und Kraft für dich.
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Hallo,
danke für Eure Unterstützung. Einfach Klasse! Und ein tolles Forum.
Ich melde mich nun bei Euch mit den neusten News aus meinem „Exil“
Kurz vorab: Ich habe meine Kinder nach 2 Wochen nur am Telefon kurz gesprochen und den Rat befolgt, mich ruhig und fern von der KM zu halten.
Wie ich nun die Tage erfahren musste, hat die KM die letzte Strafanzeige in Fällen häuslicher Gewalt gestellt (Nötigung, einfache Körperverletzung und Nachstellung).
Das Jugendamt hat parallel einen Anhörungstermin im Eilverfahren wegen Kindewohlgefährdung beantragt und schlägt ein psychologisches Sachverständigen-gutachten, um den Aufenthalt der Kinder nach den 10-Tagen Hausverbot sicherzustellen.
Weiterhin wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anorderung nach dem Gewaltschutzgesetz durch den RA der KM gestellt. Das FG hat einen Beschluss in der einstweiligen Anordnungssache ohne mündliche Verhandlung (natürlich) beschlossen mit vollem Inhalt (6 Monate Wohnungsverbot, Verbot der Kommunikation mit der KM und Näherung von 20 Metern – auch in der Schule).
Mein RA hat den Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt.
Gleichzeitig habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede erstellt.
Wann der Termin in der Wohnungszuweisungssache ist, ist Stand heute offen, wahrscheinlich wird er im Haupttermin mitbehandelt.
Ich gebe nicht auf. Die Kinder liegen mir am Herz und ich bereite mich mit meinen RA auf den Termin beim FG (Haupttermin über Aufenthaltbestimmungsrecht) Ende dieses Monats vor.
Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor.
Was haltet Ihr davon? Was muss ich dabei beachten?
Wie seht Ihr das aktuelle Verhalten des Jugendamtes? Beim letzten JA-Termin mit Verfahrensbeistand wurde gesagt, dass eine Trennung der Zwillis nicht in Frage kommt.
Macht es Sinn kurz vor dem Haupttermin, dass mein RA neue Anträge stellt, wenn ich sehr mutig wäre? Welche ?
Muss ich mit einer wohlwollenden Umgangsregelung dann einfach leben – obwohl der Kindeswille einer Tochter bestätigt wurde beim Vater leben zu wollen?
Wenn die KM mit den Kindern im Haus (Darlehn) bleiben will (Eigentumsverhältnisse 50/50), wie bekomme ich schnellstmöglich mein Geld aus dem Haus heraus, um mein neues Leben aufzubauen? Geht dies z.B. mit einer einseitig beantragten Zwangsvollstreckung?
Wer kann helfen?
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18-03-2014, 09:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-03-2014, 09:32 von Austriake.)
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor.
Worüber will sie sich denn jetzt mit dir einigen? Erst dich mit Strafanzeigen und Kindesentzug "weichklopfen", um dich dann leichter erpressen zu können?
Ich hoffe, ich irre mich - aber für mich sieht das alles so aus, als hättest du schon verloren. Insofern, und das ist jetzt das Gute daran, bist du nicht mehr erpressbar. Die Kinder hast du schon verloren, mit Umgangsentzug kann man dich also nicht mehr erpressen. Aus deinem Haus bist du rausgeflogen und hast Betretungsverbot, also brauchst du auch keine Hypotheken mehr zu bezahlen. Wenn ihr 50/50 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid, dann haftet ihr wahrscheinlich gesamtschuldnerisch - wenn Du nicht zahlst, hält sich die Bank an Exe. Wenn bei Exe nichts zu holen ist, pfändet dich die Bank an die Wand. Dir kann es egal sein, wer letztlich dein Geld bekommt - du wirst in Zukunft so oder so am Rande der Existenz vegetieren dürfen, ob mit selbst verdientem und weggepfändetem Einkommen oder durch Bezug von Sozialleistungen. Wenn die Bank dein Einkommen pfändet, bleibt nichts mehr für Kinder und Exe - oder umgekehrt, wenn Unterhalt an Exe und die Kinder bezahlt wird, bleibt nichts mehr für die Bank übrig. Die Banken allerdings sichern sich ihre Forderungen für die nächsten dreissig Jahre.
Du kannst natürlich versuchen, die Bank per Privatinsolvenz von der Backe zu bekommen - das Haus ist sowieso weg, was solls?
Was also will dir Exe in einer aussergerichtlichen Einigung anbieten? Rücknahme der Strafanzeigen - das wäre das Eingeständnis, diese Strafanzeigen nur erstattet zu haben um dich um Haus und Unterhalt erpressen zu können. Damit würde sich deine Exe selbst der Strafverfolgung nach §145d Vortäuschung einer Straftat aussetzen - ob sie so dumm ist, kann ich nicht einschätzen. Wenn Du Exe damit drankriegen willst, dann lass dich zum Schein darauf ein und dir ihr Angebot schriftlich dokumentieren. Erstatte dann Strafantrag gegen die Exe. Das bringt dir zwar keinen Umgang mit den Kindern, aber den hast du ohnehin nicht und wirst ihn, wie die Dinge stehen, auch in absehbarer Zeit nicht wieder bekommen. Aber es kann dir helfen, dir Unterhaltsforderungen von der Backe zu schaffen.
Besprich das alles mit deinem Anwalt.
Austriake
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Moin,
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Das Jugendamt hat parallel einen Anhörungstermin im Eilverfahren wegen Kindewohlgefährdung beantragt und schlägt ein psychologisches Sachverständigen-gutachten, um den Aufenthalt der Kinder nach den 10-Tagen Hausverbot sicherzustellen. Um den Aufenthalt der Kinder nach dem Hausverbot sicherzustellen ? Du meinst vermutlich den zukünftigen Umgang der Kinder mit Dir ?
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor. Was haltet Ihr davon? Um dazu etwas sagen zu können, müsstest Du schon etwas konkreter werden.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Wie seht Ihr das aktuelle Verhalten des Jugendamtes? Beim letzten JA-Termin mit Verfahrensbeistand wurde gesagt, dass eine Trennung der Zwillis nicht in Frage kommt.
... obwohl der Kindeswille einer Tochter bestätigt wurde beim Vater leben zu wollen? Der Kindeswille spielt für deutsche Familiengerichte in der Regel nur eine Rolle, solange er mit dem Willen der KM übereinstimmt.
Insbesondere bei dem Alter der Kinder ist es nahezu ausgeschlossen, dass sie getrennt werden und in verschiedenen Haushalten aufwachsen sollen. Einen solchen Antrag (und die damit verbundenen Kosten) kannst Du Dir also guten Gewissens ersparen.
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(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Gleichzeitig habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede erstellt.
Diese Platzpatrone sollte man erst setzen, wenn die Gewaltschutzsachen für dich positiv erledigt sind. Das Problem bei solchen Anzeigen ist, dass sie sowieso eingestellt werden und die Ex dadurch lernt, ungestraft lügen und betrügen zu dürfen.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor.
Sie hat bereits alles gewonnen (du bist draussen und auch weg von den Kindern) und will jetzt nur noch Kosten minimieren. Ohne die Vorschläge zu kennen kann man dir dazu natürlich von aussen keinen Rat geben.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Wie seht Ihr das aktuelle Verhalten des Jugendamtes? Beim letzten JA-Termin mit Verfahrensbeistand wurde gesagt, dass eine Trennung der Zwillis nicht in Frage kommt.
Macht es Sinn kurz vor dem Haupttermin, dass mein RA neue Anträge stellt, wenn ich sehr mutig wäre? Welche ?
Muss ich mit einer wohlwollenden Umgangsregelung dann einfach leben – obwohl der Kindeswille einer Tochter bestätigt wurde beim Vater leben zu wollen?
Wenn die KM mit den Kindern im Haus (Darlehn) bleiben will (Eigentumsverhältnisse 50/50), wie bekomme ich schnellstmöglich mein Geld aus dem Haus heraus, um mein neues Leben aufzubauen? Geht dies z.B. mit einer einseitig beantragten Zwangsvollstreckung?
1. Das Verhalten des Jugendamts ist typisch, genau das war zu erwarten.
2. Dazu muss man die bisherigen Anträge kennen. Ich wüsste aber nicht, was der Zeitpunkt einer Antragstellung an der Sache ändern soll.
3. Das hängt von dir ab. Der bisherige Verlauf der Dinge zeigt aber, dass du es mit einer betrügerischen Lügnerin zu tun hast, wenn Umgangsregelung dann nur Vollstreckbare, Ordnungsgeldbewehrt. Auch dann kann sie auf die übliche Weise mit Manipulationen der Kinder gegen dich loslegen.
4. Das kriegt du nicht schnellstmöglich heraus, wenn die Ex nicht mitspielt. Meistens gehen Immobilien bei Trennungs einfach drauf. Erzwungener Verkauf, Pleite, Teilungsversteigerung... zahl jetzt keinen Cent mehr für das Haus, auch keine Verbrauchskosten, Versicherungen, laufende Kosten wie z.B. Telefonanschluss. Zahl nicht für etwas, das du nicht mehr hast. Wenn du die faq gelesen hast, hast du das längst getan.
Ein Kind zu dir zu nehmen ist utopisch. Du kannst das natürlich versuchen, aber mach dir keine Hoffnungen. Jetzt läuft erst einmal die ganze juristische Maschinerei gegen dich, solange wirst du das Kind nicht bekommen und irgendwann später spricht jede Beziehungskontinuität gegen dich. Das nächste Fenster für einen Wechsel des Kindes zu dir öffnet sich, wenn sie ein rotziger Teenager ist, der täglich mit ihrer Mutter zusammenrasselt, weil die das fünfte Piercing nicht genehmigen will.
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(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Gleichzeitig habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede erstellt. (18-03-2014, 11:43)p schrieb: Das Problem bei solchen Anzeigen ist, dass sie sowieso eingestellt werden und die Ex dadurch lernt, ungestraft lügen und betrügen zu dürfen.
Das ist zwar denkbar, jedoch sollte man auch signalisieren das man sich wehren wird.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor. (18-03-2014, 11:43)p schrieb: Sie hat bereits alles gewonnen (du bist draussen und auch weg von den Kindern) und will jetzt nur noch Kosten minimieren. Ohne die Vorschläge zu kennen kann man dir dazu natürlich von aussen keinen Rat geben.
Du kannst diese Vorgehensweise zu deinem Vorteil nutzen. Sie will also etwas von dir - Quit pro Quo.
Es wäre aber möglich das dieses nur eine Luftblase ist um dich etwas in Sicherheit zu wiegen.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Wenn die KM mit den Kindern im Haus (Darlehn) bleiben will (Eigentumsverhältnisse 50/50), wie bekomme ich schnellstmöglich mein Geld aus dem Haus heraus, um mein neues Leben aufzubauen? Geht dies z.B. mit einer einseitig beantragten Zwangsvollstreckung?
(18-03-2014, 11:43)p schrieb: Das kriegt du nicht schnellstmöglich heraus, wenn die Ex nicht mitspielt. Meistens gehen Immobilien bei Trennungs einfach drauf. Erzwungener Verkauf, Pleite, Teilungsversteigerung... zahl jetzt keinen Cent mehr für das Haus, auch keine Verbrauchskosten, Versicherungen, laufende Kosten wie z.B. Telefonanschluss. Zahl nicht für etwas, das du nicht mehr hast. Wenn du die faq gelesen hast, hast du das längst getan.
Beachte aber, ihr haftet gesamtschuldnerisch für ein Darlehn.
Wenn du den finanziellen Hebel ansetzt, leg dir das Geld an die Seite.
Die Gegenseite wird mit Eilanträgen dagegenhalten und unterm Strich wäre der nächste Schritt Lohnpfändung.
Die Bank hält übrigens 3 Monate still, also genug Reaktionszeit für die Gegenseite.
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Hallo,
danke für jede Meinung. Es hat mir sehr in meiner schwierigen Lebensphase geholfen, einen Weg für mich und die Kinder zu finden.
Aktuell gibt es wieder überraschend Kommunikation zwischen KM und KV, die von der KM ausgeht, weil in Kürze die beiden Termine vor dem Familiengericht anstehen (Wohnungszuweisung, Aufenthaltsbestimmungsrecht) Sie schlägt nun schnellstmöglich eine außergerichtliche Einigung vor, um eine „Schlammschlacht“ vor dem Familiengericht zu vermeiden und sie hat angeblich Angst, dass das Jugendamt uns beide Kinder wegnimmt. KM schlägt folgendes vor.
1.
KM bemüht sich um angemessene Wohnung im näheren Umkreis (bis 20 km) und wird bis spätestens 31. Juli 2014 aus dem gemeinsamen Haus mit beiden Kindern ausziehen. Für einen Zeitraum von 9 Monaten steht ihr Garage zur alleinigen Nutzung als Lagerraum für persönliche Gegenstände/Hausrat oder Sachen der Kinder zur Verfügung.
2.
KV stimmt zu, dass beide Kinder bei KM leben und KM das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübe. Des Weiteren stimmt KV zu, dass beide Kinder in eine Klasse gehen, wenn es der Wunsch beider Kinder ist.
3.
KM nimmt Antrag im Wohnungszuweisungsverfahren zurück, sodass es sich dann erledigt hat.
4.
KV hat jedes zweite Wochenende von Freitag nach der Schule bis Sonntagabend 18:00 Uhr und jeden Mittwoch in der Zeit von 15:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr Umgang mit den beiden Kindern.
5.
KV und KM verpflichten sich,über den anderen Elternteil den Kindern gegenüber nur positiv zu sprechen, negative Äußerungen zu unterlassen. Wir fördern die geschwisterliche Bindung.
Ich strebe einen verbesserten Umgang mit zusätzlichen 2 Nachmittagen pro Woche an und schnellstmöglich zurück ins Haus zu kommen. Sie sollte dagegen schnellstmöglich ausziehen mit den Kindern. Die KM hat einen neuen Partner seit Jahren in der Nähe und arbeitet im Radius von ca . 20 KM, so dass Sie ausziehen würde. Einen Schulwechsel lehne ich nach heutigem Stand ab.
Was meint ihr zu ihrem Vorschlag?
Was kann ich tun um die Kinder schnellstmöglich zu sehen und ins Haus zurückzukommen?
Was bezweckt Sie damit?
Worauf ist zu achten?
Danke Euch
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Zitat:Was bezweckt Sie damit?
Wie vorhergesagt. Kosten sparen, Gewinne sichern. Der Gewinn sind die Kinder. Die sie jetzt hat und sich sichert, sogar mit deiner erhofften Zustimmung. Dann das übliche. Standardumgang. Nach ihren wohlgesetzten Lügen und dem Terror vorher bist du jetzt "reif" genug, das dankbar anzunehmen und als positiv zu werten, was du vorher als grossen Verlust angesehen hast.
Dass sie das Haus allein nicht halten kann, war auch eine leichte Erkenntnis. Nun kann sie sogar mit den Kindern umziehen, das hätte vorher Probleme gegeben.
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Und wenn sie alleiniges ABR hat, kann sie das (umziehen) noch oft tun... Auf den "Schulwechsel" hast Du dann auch keinen Einfluß mehr...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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also - dann würde ich darauf eingehen, jedoch....
dienstag auf mittwoch und donnerstag auf freitag jeder woche nach schulschluß bei dir, hausi etc.
sowie 2 wochenenden im monat vom freitag schulschluß bis sonntag 18 uhr
hälftige ferien
wechselmodell
aufrechnung des KU
kein EU!
ABR bei beiden! wichtig! wenn ihr euch einig seid, dann brauchts keine verschiebung des ABR, weil keine kindswohlgefährdung vorliegt!
das ist dein diskussionspapier - ansonsten ruhig und cool in den termin - du gewälttätiger....du...
achja - sie soll im termin sagen, daß du nicht gewalttätig warst - einfach nur fürs protokoll!
bb
netlover
the notorious iglu
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Gegenvorschlag: du bekommst mehr Umgang und behältst das ABR und sie nimmt ihre Lügen zurück, anderenfalls sorgst du dafür, dass ihr das Haus um die Ohren fliegt und sie nie wieder auf einen grünen Zweig kommt.
Standardumgang bekommst du sowieso und wenn du dich nicht allzu dumm anstellst, behältst du auch das ABR. Du gewinnst bei ihrem Vorschlag nichts.
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Deine noch Ehefrau geht Dir gegenüber auf Dummfang. Denn ihr geht es hauptsächlich um das ABR. Wenn sie es hat, kann sie faktisch mit den Kindern sonstwo hinziehen. Dann kannst Du auch eine noch so ausgeklügelte Umgangsregelung in die berühmte Tonne kloppen.
Und was "angemessene" Wohnung betrifft. Da wird sie in ihrer potentiellen Mietwohnung im Minium "Hausstandard" haben wollen. Denn den Kindern soll es ja im Zuge der Trennung UND vor allen danach an nichts fehlen. Da ist leicht vorstellbar, dass sie sich zwar um eine neue Wohnung bemüht hat, eine solche aber nicht fand und DESWEGEN leider (für dich) und Gott sei Dank für sich selbst vorerst mit dann natürlich tituliert "ihren" Kindern erstmal weiter im Haus wohnen bleiben muss.
Die einzige Einsparung, die sie im Interesse dann wie gesagt ihrer Kinder zu treffen bereit ist, ist deine allmähliche Wegsubtrahierung als "gelebter" Vater und Runterreduzierung auf "Event-Daddy" nach STRASSERprinzip. Wenn überhaupt. Denn nach diesem Prinzip ist nur ein NICHT anwesender Vater für VAMV-Verhältnisse ein guter Vater.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Hallo netlover,
Danke Dir. was meinst Du mit Aufrechnung des KU und EU?
the notorious iglu
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(20-03-2014, 22:35)Flipper schrieb: was meinst Du mit Aufrechnung des KU und EU?
Wenn das das einzige ist, was du gelesen hast, dann ist dir auch nicht zu helfen.
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Sorry. Danke für alle Ideen.
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Hallo,
meine innerliche Anspannung nimmt wieder zu - bitte um Nachsicht. Ich stehe erstmals in meinem Leben unberechtigt als Gewalttäter vor dem FG. Nächste Woche finden die beiden Termine vor dem FG statt (mündliche Anhörung - in der einstweiligen Anordnungssache Wohnungszuweisung sowie der Folgetermin anlässlich des Antrags der KM auf Aufenthaltsbestimmungsrecht). Dabei werden meine angeblichen Gewalttaten, die die KM in Strafanzeigen angegeben hat (Körperverletzung etc.) vor dem FG erörtert.
Wer kann dazu etwas sagen wie so ein Termin abläuft?
Können Zeugen eingeladen werden?
Wer könnte noch neben Jugendamt/Verfahrensbeistand dabei sein?
Können von einem Diktiergerät von der KM aufgezeichnete Situationen als Beweismittel abgespielt werden und gegen mich verwendet werden?
Kann ich bei weiter belastenden Aussagen der KM vor dem FG die Aussage verweigen oder schweigen? Wie sollte ich mich am besten verhalten?
Was könnte der RA für FR/Strafrecht der KM noch an üblen taktischen Maßnahmen beim Termin machen, um mich noch weiter in die Enge zu treiben?
Freue mich über Euren Rat und Erfahrungen. Herzlichen Dank ..
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Man wird allseits versuchen euch zu einem Vergleich zu bringen und der wird so aussehen, wie das Angebot, das man dir bereits gemacht hat. Wenn du nichts spurst, wird man wahrscheinlich vertagen und alles auf Eis legen, "bis die Vorwürfe geklärt sind". In Wirklichkeit ist das bereits die Entscheidung, denn das bedeutet keine Änderung am Status quo, nämlich die Kinder bei der Mutter und in der ehemals gemeinsamen Wohnung.
Das Verfahren ist kein Strafverfahren, sondern Zivilrecht. Schneidige Plädoyers und getragene Beweisaufnahmen wirst du nicht erleben.
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P - das würde ich nicht so stehen lassen....in einem vorigen posting habe ich die vorgehensweise beschrieben.
flipper: kühl dich ab! es sind nur erörterungstermine! lasse DIR die beweise auftischen, du mußt deine unschuld oder schuld nicht beweisen!
ziel: viel umgang, die alte raus aus der wohnung, gem. SR/ABR behalten
wehre dich entschieden, gegen diese vorwürfe, sprich im verfahren NUR zu dem vorsitzenden, nicht zur RAttin oder JA-tante.
langsam bin ich der meinung, man sollte hier um forum eine gruppe erfahrene sammeln, die im eigenen bundesland in solchen fällen als tactital advisor mit zu solchen verfahren kommen um vom verfahrensbeteiligen als vertreter mitgebracht werden. vielleicht kann man eine spendenstelle einrichten, aus der das benzingeld gezahlt wird.
wer wäre denn bereit, sich so einer gruppe anzuschließen - ich bin dabei! für bayern!....was hasse ich dieses robenpack....
bb
netlover
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Ich würde meine Gesprächsbereitschaft zu eventuellen aussergerichtlichen Einigungen vom Ausgang dieses Verfahrens abhängig machen. Wenn Du verlierst, gibt es nichts mehr zu reden.
Austriake
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Hallo,
mein Termin vor dem FG fand jetzt stand. Nun kann ich Euch meine Erfahrungen mitteilen. Im Vorfeld des Termins waren beide Rechtsanwälte bestrebt einen Vergleich vor dem FG zu präsentieren, um das Gutachten zu vermeiden.
Sowohl JA als auch der Verfahrensbeistand haben ein familienpsychologisches Gutachten dem FG vorgeschlagen. Ich habe mich für einen Vergleich vor dem FG entschieden, weil ich damit rechnen musste, dass das FG das Gutachten in Auftrag geben wird und dies dann noch mehr Zeit, Geld und Nerven bedeuten würde und ich am Ende doch alles tragen muss als Vater. Und zusätzlich hätte es noch mehr Belastung für die beiden Kinder bedeutet. Der Verfahrensbeistand war offensichtlich absolut gegen mich eingestellt, wie ich beim Termin erfahren musste. Das JA sagte dann noch, dass man äußerste Zweifel an der Durchführbarkeit der Vereinbarungen des Vergleichs aufgrund der hochgradig strittigen Eheleute ha
Als das FG hörte, dass der RA der KM auch an einem Vergleich interessiert war, war das Gutachten kein Thema mehr. Das FG argumentierte für den protokollierten Vergleich mit folgendem Inhalt:
Das SR, ABR haben KM und KV weiterhin. Insofern ein (kleiner) Erfolg. Antrag auf ABR der KM ist damit hinfällig. Der Lebensmittelpunkt beider Kinder ist bei der Mutter. Ich habe ein großzügiges Umgangsrecht: Jedes 2.Wochenende (Fr ab Schulschluss bis So 18.00 Uhr und jede Woche Donnerstag ab Schlussschluss bis Freitag Schulanfang. Ferien und Feiertage wurden gehälftet. Das Wohnungszuweisungsverfahren (inkl. Beschluss) wird nicht weiter verfolgt. Alle Strafanzeigen (3 gegen KV und 2 gegen KM) werden ebenfalls nicht weiter verfolgt.
Die KM hat selbst vorgeschlagen innerhalb von 4 Monaten aus dem Haus mit beiden Kindern zuziehen in eine angemessene Wohnung im Radius von ca. 20 km vom Haus. Bis zum Auszug der KM haben wir vereinbart, dass die KM mit den Kindern das Haus alleine nutzt. Ich habe keinen Schlüssel und hole mir meine Sachen nach Abstimmung mit der KM ab. Nach den 4 Monaten (und Auszug) soll ich wieder ins Haus können und es alleine nutzen. Mal sehen, ob es so sein wird.
Zur Verstärkung der Motivation der KM - dass sie schneller (innerhalb von 2 Monaten) auszieht - habe ich pro aktiv mich bereit erklärt, die Kaution der Wohnung zu bezahlen (keine Schenkung). Mal sehen, ob dieses Geld die KM lockt. Unterhaltszahlungsthemen haben wir vereinbart nach dem FG Termin zu besprechen. Man hat mir empfohlen, unter Vorbehalt eine erste Unterhaltszahlung zu überweisen, damit die KM weiteres Einkommen neben ihrer TZ Tätigkeit und Kindergeld bei der Wohnungsanmietung nachweisen kann
Ich habe weiterhin Zweifel, ob die KM auszieht, fühle mich aber etwas erleichtert. Ich weiß, dass ein langer steiniger Weg noch vor mir liegt.
Was meint Ihr dazu?
Jetzt will die KM meinen Arbeitsvertrag sehen, die übergebene Jahressteuer-bescheinigung 2013 reicht nicht mehr. Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitsvertrag oder Arbeitgeber namentlich mitzuteilen?
Schönen Abend..
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(02-04-2014, 23:51)Flipper schrieb: Was meint Ihr dazu?
Was erwartest Du denn?
Glückwünsche, Gratulationen?
Ob du jetzt noch deinen Arbeitsvertrag zur Einsicht überreichst oder nicht, spielt jetzt auch keine Rolle mehr. Du hast verloren, die Strategie deine Exe ist voll aufgegangen. Auf den Inhalt deines Arbeitsvertrages kommt es jetzt auch nicht mehr an.
Austriake
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hallo flipper,
da scheint ja ein richter mit hirn am werk gewesen zu sein...
also - gut für dich. ist der neue wohnort der ex im alten AG-bezirk? wenn ja - noch besser.
wenn sie nach einiger zeit wieder weg will, muß sie dich fragen! wenn sie ohne deine zustimmung einfach wegzieht, kannst du im alten AG-bezirk antrag auf ABR stellen.
deine hausaufgaben: du mußt das alte haus der kinder als treffpunkt für freunde der kinder bereithalten, so daß im fall des falles die kinder bei dir leben wollen und du mußt es aber einrichten können.
ist das mit dem auszug innerhalb 4 monaten im beschluß mit drin??? das wäre wichtig! weil dann hättest du einen titel, der dich berechtigt, der ex druck zu machen!
unterhaltszahlung: leider kommst du nicht ganz an 50:50 mit betreuung ran....versuche doch, noch den dienstag auf mittwoch jeder woche mit der ex zu vereinbaren, BEVOR du unterhalt zahlst! wenn das schriftl. fixiert ist, hättest du ein gewichtiges argument, den unterhalt zu kürzen!
deinen arbeitgeber bekommen die im streitensfalle so oder so raus. du teilst einfach dein gehalt ZU GEGEBENER ZEIT mit - fertig!
wichtig: stell den antrag auf zwangsmaßnahmen, damit dieser in den beschluß noch mit reinkommt!
bb
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(02-04-2014, 23:51)Flipper schrieb: Jetzt will die KM meinen Arbeitsvertrag sehen, die übergebene Jahressteuer-bescheinigung 2013 reicht nicht mehr. Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitsvertrag oder Arbeitgeber namentlich mitzuteilen?
Nein, nur die Angaben die zur Unterhaltsberechnung benötigt werden sind Pflicht. Allerdings ist heutzutage sowieso Null Datenschutz und Privatsphäre übrig, für Unterhaltspflichtige erst recht nicht. Das rauszukriegen ist ein Knopfdruck fürs Jugendamt, die Ex geht dorthin und macht Beistandschaft, die fragen einfach bei der Rentenversicherung nach und schon haben sie seinen Arbeitgeber.
Ansonsten lief es ja exakt wie von der Ex geplant und vorausgesagt. Du wurdest planmässig eingemacht. Mich regt immer das "großzügige" Umgangsrecht auf, ein rotes Tuch aus Juristenperversität gewoben. Wenn es nicht zu spät ist, würde ich explizit fordern, das Wort zu streichen. Lieber etwas wie "das gesetzliche Umgangsrecht mit folgender Vereinbarung der Umgangszeiten: ... " Aber das sind Formalien. Du bist draussen, die Kinder sind weg und jetzt beginnt dein Leben als unterhaltspflichtiger Wochenendonkel, der von der Gnade der Ex und ihren vielen Helfern abhängt und sich glücklich schätzt, dass er seine Kinder einmal "sogar" unter Woche sehen darf.
Kannst du denn das Haus allein halten?
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