23-09-2015, 19:33
Ja ist schon klar. Und sie kann nicht machen was sie will. Damit Schäfer sie dem Kindeswohls z.b. wenn sie einfach abhaut nur weil sie einen Partner hat. Ich bin auch sorgeberechtigt.
Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
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23-09-2015, 19:33
Ja ist schon klar. Und sie kann nicht machen was sie will. Damit Schäfer sie dem Kindeswohls z.b. wenn sie einfach abhaut nur weil sie einen Partner hat. Ich bin auch sorgeberechtigt.
24-09-2015, 06:03
Sie es wie beim Haus. Das Fundament ist da. Aber feucht. Du musst ergo isolieren. Sonst ist dein Haus incl. Fundament schon bald verfault. Und dann benötigst Du allerlei Experten. Die ziehen Dir mit allen ihren Ratschläge das Geld aus der Tasche. Im Haus wohnen kannst Du dann auch nicht. Dauernd stehen Reparaturen ab. Und Expertentipps sind meist am Ende sehr teuer.
Und höre auf mit diesem Gerechtigkeitsdenken. Das interessiert in unserer Gesellschaft niemanden. Hier geht es um Geld und es wird die Neiddebatte geführt. Allen das Gleiche und mir das Meiste. Das hat man uns gelehrt. Und Mütter, die nach der Entbindung "ihrer" Kinder keinen Bock mehr auf den Erzeuger haben. Na solche Typen ekeln oder lassen die Mütter rausekeln aus der "Vater-Kind" Beziehung. Sie brauchen mit den Vätern ihrer Kinder nur einfach NICHT verheiratet sein. Obwohl die Väter eigentlich danach streben müssten. Denn glaubt man den Experten. Dann fliegen Väter heutzutage nur noch ganz schwer aus der gemeinsamen Sorge raus. Die gibt es ja anlässlich der Kindsgeburt automatisch, wenn die frischen Eltern auch MITEINANDER verheiratet sind. Und Du bist mit der Mutter deines Kindes NICHT verheiratet. Deswegen bist Du als der nicht mit ihr verheiratete Vater einfach mal noch WENIGER wert. Du darfst sofort entfernt werden. Und da nützt Dir das vereinbarte Sorgerecht auch bloß nichts. Das kriegen unverheiratete Väter oft deswegen und bereits vorgeburtlich, weil es als Köder dafür dient, SCHNELL vor dem Jugendamt die Vaterschaft zum Kind anzuerkennen. Weil dann ja logo der Unterhaltsrubel zu rollen beginnt. Du hast halt auf dem Papier stehen Mitinhaber vom Sorgerecht für Kind XXXXX. Mehr nicht. Ich war damals in fast identischer Situation wie Du. Und hatte es zumindest geschafft, meinen Sohn seine ersten drei Jahre da zu behalten. Dann wurde die KM spontan lesbisch und driftete ins Femenlager ab. Und dort musste ich dann um meinen Sohn kämpfen. Ohne Unterstützung gegen radikale Femen vorgehen zu müssen in Deutschlands Hochburg des Linksradikalismus und das noch mit meinem Job. Da musste ich untergehen. Das aber nur mal am Rande. Bei Dir sieht es günstiger aus. Deswegen mache was Dir @p riet. Sonst bist Du bald ganz draußen
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
(24-09-2015, 06:03)Dzombo schrieb: (...)Sorry. Das sehe ich anders. p's Rat zu folgen könnte den TO rasch nach draußen befördern. Denn der Testballon VKH könnte dazu führen, daß die Mutter, in Kenntnis dieses Antrages, mal bzw noch genauer nachrechnet, was das bestätigte paritätische Wechselmodell, 50:50-Betreuung, für sie finaziell und an Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten deuten könnte. Das wäre dann vermutlich der Einstieg in den Ausstieg. p's Rat sehe insofern kontraproduktiv und widersprüchlich zu seinen anderen Ratschlägen hier. S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
...
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
24-09-2015, 12:34
@Skipper...
@p sein Rat ist ganz und gar nicht kontraproduktiv. Lies Dir noch mal den #16 vom TO durch. Was der TO dort in Sachen Betreuungszeiten mitgeteilt hat. Und sorry lieber Skipper. Väter fangen an, keine Angst mehr vor evtl. Folgen zu haben, die eintreten könnten, nur weil sie ihr Recht einfordern. Und mit seinem Kind leben zu können wann immer es machbar ist. Das ist exakt das Recht, dass Väter haben. Kinder werden seelisch nicht von KU satt. Sondern vielmehr so oft es geht von der Präsenz ihrer Eltern. Wohlgemerkt in heimischer Umgebung. Und nicht in Gegenden, wo es von Experten aus der Scheidungsindustrie nur so wimmelt. Aber egal. Was könnte die KM tun, wenn ihr der Antrag des KV sauer aufstößt? Endlich auch am WE für ihr Kind da sein und es nicht zum KV abschieben?
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24-09-2015, 13:57
Meine Ratschläge sind nicht nach dem sonst so beliebten Muster "Mach dies und das! Sonst bist du ein Idiot / verlierst / wasauchimmer". Es ist vielmehr das Vorstellen von Wegen und die Beurteilung von Risiken und Chancen im speziellen Fall.
Ich habe nicht geschrieben: "Geh vor Gericht und beantrage das Wechselmodell", sondern ich schrieb, er soll die entstandenen Schulden schnell, leise und ohne weitere Aktion zahlen weils unvermeidlich ist; dass Veränderungen beim Unterhalt am Besten erst nach verlässlicher Regelung des Umgangs bzw. Betreuung angegangen werden und dass die Chancen nicht hoch sind, mit Hilfe des Gerichts zu einer von StePe gewünschten Regelung zu kommen. Wenn man auf Dissens und Gegeneinander gestrickt ist, kann man das schon mal im Eifer des Gefechts fehlinterpretieren. Da nutzt dann auch die grösste Klarheit in den Formulierungen nichts. Und auch weitere Erklärungen nutzen nichts. Ist mir piepegal, StePe hats gelesen und ich hoffe, er kann seine Entscheidungen damit und mit den Meinungen der anderen Antwortenden besser treffen.
@Skipper...
Da habe ich doch glatt etwas vergessen zu erwähnen. Das Hauptargument gegen das Doppelresidenzmodell (WM). Guckst hier nach ganz oben zum BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/S...D.2_cid393 Dazu schrieb eine gewisse Frau Rechtsanwältin M-H in der Neue Zeitschrift für Familienrecht (FamRZ), Ausgabe 16/2015 vom 21.08.2015 auf Seite 758 u. a.: "Was bei den Grundsatzdiskussionen um das Wechselmodell häufig vergessen wird, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Eltern .... . ... Für den einkommensschwächeren Elternteil ist der ...Kindesunterhalt ein bedeutender Faktor im Finanzhaushalt, der bei paritätischer Betreuung entfällt .... ." Quelle: ( aus dem vorgenannten Link) Es ging um die Entscheidung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht ehelicher Eltern gegen den Willen der Mutter. Fazit: Das Kind ist Unterhaltsgeisel. Es MUSS bei dem einkommensschwächeren Elternteil (also meistens der MUTTER) leben, um deren ÜBERLEBEN mit dem Kindes- und Betreuungsunterhalt zu SICHERN.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
24-09-2015, 16:47
(24-09-2015, 13:57)p__ schrieb: Meine Ratschläge sind nicht nach dem sonst so beliebten Muster ... Natürlich nicht. So funktioniert es ja auch nicht. Das Problem liegt darin, dass sich hier die verschiedensten Leute beteiligen. darunter etliche, die genau diese Muster erwarten und das zusammen mit einer weitreichenden Garantie auf Erfolg. Das ist dann auch für vermeintliche Profis verlockend, entsprechend zu liefern. Wenn dann in Erwägung gezogen wird, doch anders zu handeln, wird mit Vohaltungen bis zu Löschungsforderungen wegen angeblicher Schädigung der anderen Väter reagiert. Ich begrüße es sehr, dass Du noch einmal auf das Wesen Deiner Beiträge hingewiesen hast. Und ich möchte betonen, dass es hilfreich wäre, wenn sich möglichst viele dem anschliessen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
24-09-2015, 18:10
So ich habs mal sacken lassen. Ich werde jetzt versuchen mit der KM eine Regelung festzulegen wie die Betreuung festgelegt werden soll. Ich denke das ist erstmal in beiderseitigem Interesse. Ich hoffe sie spielt mit das es schriftlich vereinbart wird und es soll Ordnung rein kommen.
25-09-2015, 00:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-09-2015, 00:01 von Gualterius.)
Dzombo schrieb: "Das Kind ist Unterhaltsgeisel. Es MUSS bei dem einkommensschwächeren Elternteil (also meistens der MUTTER) leben, um deren ÜBERLEBEN mit dem Kindes- und Betreuungsunterhalt zu SICHERN."
Besser kann man's nicht formulieren.
25-09-2015, 06:02
Wenn mich meine beiden leiblichen Söhne später fragen werden, warum ich sie verlassen habe, muss ich ihnen antworten:
Ich musste euch wegen Geld verlassen. Ich hatte damals welches verdient. Das stand mir aber nicht zu. Es stand eurer Mutter zu. Und damit sie es auch sicher und regelmäßig von mir bekamen, wurdet ihr euren Müttern per Gericht zugesprochen. Ich musste gehen. Oder besser. Ich wurde gegangen. Das diente dem Wohl eurer Mütter. Und ihr hattet bestimmt immer gewollt, dass es euren Müttern gut geht. Seid also nicht sauer auf mich. Ich ging aus Fürsorge um eure Mütter von euch fort. https://www.youtube.com/watch?v=8REKutwuEOk
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
25-09-2015, 08:30
Diese Aussage habe ich schon gelesen. Gelogen ist es auf jedenfall nicht.
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