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27-09-2017, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2017, 11:48 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
Hallo Ihr Lieben,
zur Zeit kommt sehr wenig von mir hier im Forum ;-) das liegt überwiegend daran, dass ich selbst sehr viel geschäftlich unterwegs bin.
Unsere wenigen "Rest-Fälle" dümpeln vor sich hin oder stehen vor einer Entscheidung.
Fast alle haben wir bisher "gewonnen" wenn man das in Anbetracht der Kindes-Situation, der Eskalationen und Geldverschwendung so sagen kann.
Jetzt steht die Auskunft gegenüber dem FamGer in Sachen nachehelicher Unterhalt an. Das Gericht gibt sich nicht mit der sofortigen Verwirkung OHNE Auskunft der Einkünfte von nokids zufrieden. Die Richterin argumentiert mit Auskunft und DANN Verhandlung.
Der Karrieresprung ist klar usw.
ABER: welche Angaben dürfen wir schwärzen? Was geht die Gegenseite nichts an?
Gerne nehme ich auch einen Link an, zu einem alten Posting von Euch. Habe beim Suchen im Forum zwar viele Infos zum Thema Auskunft gesehen, aber nicht genau die Details der Auskunftspflicht.
DANKE!
Ach ja und noch etwas:
hat Jemand einen Link für mich bezüglich: Festgestellte Verwirkung durch OLG lautet mindestens 30% --> wo steht, dass es sowohl die Höhe als auch die DAUER betrifft?
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Ich kann Dir die Frage nicht beantworten, da gibt es andere Experten fuer. ABER ich wuerde an Eurer Stelle NICHTS anderes als eine 100% Verwirkung akzeptieren und notfalls durch die Instanzen gehen. Nach dem Verhalten solltet Ihr damit durchkommen.
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27-09-2017, 12:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2017, 12:25 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
Die Richterin macht KEINE 100% wegen der beiden KINDER!!!
Das steht fest @kay.
Deshalb wollen wir so weit wie möglich runter von HÖHE UND DAUER...
Und JA: wir gehen nach dem FamGer ans OLG! Ganz sicher!
Und genau von dort kommt der HInweis mit den beiden Kindern!
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27-09-2017, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2017, 12:35 von karlma.)
Ich würde mir das überlegen, die Unterlagen zu schwärzen. Das könnte ein Gericht gegen einen einnehmen.
Verwirkung kann natürlich auch teilweise festgelegt werden. Wenn solche Urteile bisher auf mindestens 30 %
hinausliefen und es bei Euch dann 15 % werden, ist es eben in Zukunft erst mal mindestens 15 %.
Gerade Verwirkung ist extrem einzelfallabhängig zu befinden. Ich würde bei dieser Sache besonders sauber, offen und umfangreich mitarbeiten. Sonst liegt der Gedanke nah, dass es ja kein Wunder ist, wenn die Ex zickt, wo sie doch wohl immer genau so provoziert wurde. Das Gericht hat Zugang zu anderen Quellen, wo sie sich die gewünschten Angaben holen kann.
Wenn ich eh schon verloren hab und das Ergebnis sowieso fest steht, kann ich natürlich Arbeitgeber, Konten und Steuernummern schwärzen. Dino hat es in einem seiner Videos ziemlich komplett dargestellt und nicht nur geschwärzt, sondern ausgeschnitten.
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27-09-2017, 12:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2017, 12:39 von Austriake.)
Arbeitgeber, Rentenversicherungsnummer, Bankverbindung, Krankenkasse.
Diese Informationen gehen die Gegenseite nichts an. Einfach unkenntlich machen, muss ja nicht mit schwarzer Farbe sein. Drei, vier Ziffern oder Buchstaben aus der jeweiligen Nummer abdecken beim Kopieren.
Ansonsten meine ich: konziliantes Verhalten wird vom Familiengericht eher nicht honoriert.
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27-09-2017, 12:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2017, 12:48 von Umgangsvereitelung_wasnun.
Bearbeitungsgrund: Ausrufezeichen setzen
)
Wir haben die Verwirkungstatbestände im Detail erarbeitet und bewiesen. Wir werden uns nicht einfach mit 30% oder weniger zufrieden geben!
Die BL/EX hört ja nicht wirklich auf.
Zudem kam weitere KLARHEIT hinzu durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen sie....
Wir bleiben dran! Mit voller Kraft!
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(27-09-2017, 12:38)Austriake schrieb: Ansonsten meine ich: konziliantes Verhalten wird vom Familiengericht eher nicht honoriert.
Ich fürchte, dass die Gerichte das Stattgeben eines Verwirkungstatbestands schon als Konziliantes Verhalten ansehen.
Gerade wenn im Vorwege Nachricht gegeben wird, man könne die Mutter von 2 Kindern nicht um ihr Einkommen bringen.
Mir hat man damals entgegen gehalten, dass ich doch selbst Schuld trage, weil ich diese Frau zur Mutter meiner Kinder gemacht habe.
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27-09-2017, 13:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2017, 13:58 von Simon ii.)
(27-09-2017, 12:38)Austriake schrieb: Arbeitgeber, Rentenversicherungsnummer, Bankverbindung, Krankenkasse.
Ich schwärze (bzw. mache die Stellen mittelgrau, um Farbe zu sparen) grundsätzlich alles, was die Gegenseite nichts angeht!
Die wichtigsten Sachen wurden von Austriake schon genannt.
Hinzukommen noch die Steuernummer und das Finanzamt auf den Steuerbescheiden (Randnummern der Formulare nicht vergessen!). Spendet Ihr z.B. an Vereine? Dann die Namen löschen!
Auf Lohnauszügen auch alle Nebenangaben schwärzen, die nichts mit der Ausrechnung zu tun haben.
etc.
Kurz: Es bleiben nur die nackten Zahlen und deren Bezeichnung übrig.
Übrigens ist das heutzutage total einfach, da es eine ganze Reihe von Programmen gibt, mit denen eingescannte Dokumente entsprechend bearbeitet werden können.
Simon II
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(27-09-2017, 12:25)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Die Richterin macht KEINE 100% wegen der beiden KINDER!!!
Das steht fest @kay.
Moment, fuer die Kinder bezahlt er doch eh Unterhalt und um den geht es doch bei der Klage nicht. Hier geht es doch einzig und allein um den Unterhalt fuer die kranke BL Hexe. Der hat mit den Kindern nichts zu tun! Das wird doch sonst auch immer getrennt. Also das waere ein Kampf den ich bis zum bitteren Ende ausfechten wuerde. Schon aus Prinzip, nach allem was sie Euch angetan hat und noch immer antut. Sie laesst es ja einfach nicht. Das kenne ich auch nur zu gut.....
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Die Verwirkung ist eine rechtsvernichtende Einwendung. Das wird im Prüfungsschema ganz am Ende geprüft.
Macht eigentlich keinen Sinn, da Mann zunächst den Dokumentationsaufwand hat.
Nur mal so als Anregung und zur weiteren Diskussion:
Was würde passieren, wenn ihr jetzt im Rahmen einer Widerklage die Verwirkung feststellen lasst und so lange das Ruhen des anderen Verfahrens beantragt?
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Auch wenn ein Unterhaltsanspruch vermutlich gar nicht besteht, die Auskunftspflicht besteht praktisch immer. Das Prinzip im Unterhaltrecht: Erst mal hemmungslos glotzen dürfen, was der hat.
Man sollte nicht fragen, was man schwärzen darf. Man muss fragen, was man nicht schwärzen darf. Das ist: Alles war zum Einkommen desjenigen beiträgt, von dem Unterhalt begehrt wird. Alles andere geht die Gegenseite nichts an.
Ihr beantragt natürlich völlige Verwirkung des Unterhalts. 100%. Auch wenn das vermutlich nicht gelingt, so ist das euer Ziel. Es nutzt nichts, schon im Vorfeld Kompromisse anzubieten. Eigentlich solltet ihr sogar beantragen, dass die Ex Unterhalt zu zahlen hat. Mal abwarten, was der Amtsrichter ausurteilt und dann überlegen, ob sich der Gang zum OLG lohnt. Kann auch sein, dass die Ex sowieso zum OLG geht. Das bedeutet, ihr müsst die erste Instanz schon jetzt so anpacken, dass auch die nächste Instanz schon einbezogen ist. Nur was jetzt an Begründungen und Nachweisen vorgelegt wird, wird auch das OLG beachten. Nachschieben geht nicht.
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(27-09-2017, 16:23)p__ schrieb: Auch wenn ein Unterhaltsanspruch vermutlich gar nicht besteht, die Auskunftspflicht besteht praktisch immer. Das Prinzip im Unterhaltrecht: Erst mal hemmungslos glotzen dürfen, was der hat.
Eben!
Die Latte, daß die Auskunftspflicht (!) verwirkt wird, ist praktisch nicht existent.
Simon II
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@kay: KU ist 160% DDT... unstrittig
Aber: laut OLG haben die Kinder mit DIESER KM einfach eine besch... finanzielle Lage.
Und die WÄRE für die Kinder existenzbedrohend ohne den zusätzliche TU... paradox oder'..?
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Das ist die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Ich errechne aus Altersstufen und mit Kindergeld daraus 1749 EUR, die die Mutter für die Kinder erhält. Übrigens ist der Durchschnitts-Nettolohn eines deutschen Arbeitsnehmers 1600 EUR, http://www.focus.de/finanzen/news/arbeit...03710.html
Der Bedarf der Kinder ist also nicht nur gedeckt, sondern auf hohem Luxusniveau übererfüllt. Damit sind die Kinder komplett raus. Der Bedarf der Mutter muss erst einmal begründet werden, Ausbildungsniveau der Mutter ist hoch, Kinder sind alt genug für eine vollschichtige Tätigkeit der Mutter, Vorbereitungszeit dafür hatte sie mehr als genug. Eine Begründung, sie müsse Unterhalt "wegen der Kinder" bekommen muss erst einmal nachgewiesen werden, eine Forderung ohne Begründung reicht dazu nicht aus. In diesem Punkt würde ich sogar den BGH bemühen bzw. Beschwerde einlegen, wenn das OLG das verbieten will.
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Bei KM wird seit 2. Trennungsjahr ein fiktives Netto von 1100 Euro angesetzt. Auch das lief gut bei uns im Vergleich zu anderen Fällen, die wir kennen...
Unter Berücksichtigung dieses “Lohns“ kam irgendwann der TU von inzwischen rund 1000 raus. Bei nokids Gehalt war das ein harter Kampf für uns!
Zur Erinnerung: anfangs flossen all-in rund 4900 Euro mtl weg von uns! Es war kaum noch möglich mit dem wenigen Rest zu überleben.
Ja, wir kämpfen weiter um die Verwirkung und das möglichst vollständig.
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Ziel sollte NULL Unterhalt fuer die Olle sein!!! Die bekommt mehr als genug ueber die Kinder. Natuerlich wuerde ich bei dem Gehalt auch nicht wegen 300 Euro monatlich durch alle Instanzen klagen, aber selbst 500 waeren nicht akzeptabel. Ich hoffe ihm ist bewusst, dass es voellig egal ist was er zahlt, es kommt den Kindern eh nicht zu Gute sondern wird hemmungslos verprasst.
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Verprasst wäre ja noch nett. Aber sie setzt finanzielle Spielräume vor allem gegen den Vater ein. Sie ist der klassische Fall, der die Hand beisst, die sie füttert.
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So Ihr Lieben. Bin zurück von einem sehr konstruktiven Termin bei nokids Anwalt. nokids ist auf Geschäftsreise und somit habe ich diesen wahrgenommen...
Es ist so, dass der Anwalt auf VOLLE Verwirkung geht - insbesondere aufgrund der 160% DDT für die Kinder, der absolut möglichen Arbeitstätigkeit bei Vollzeit-Betreuung der Kinder in der Schule und aufgrund der vielen neuen Verhaltensweisen und Ereignisse der kranken BL/KM.
Zudem ist das hohe Gehalt jetzt DEFINITV ein Karrieresprung.
Selbst WENN aus irgendeinem Grund die Verwirkung nicht bei 100% wäre --> bei 30% ist sie auch nicht...
Unser Anwalt hat sich nochmals bedankt für die gute Zuarbeit und er ist überzeugt davon, dass es hier zu einem baldigen Ende kommt. Aus seiner Sicht war der konstruktive "Vorstoß" der letzten beiden Gespräche dazu da, nokids monetär über den Tisch zu ziehen und die Verfahren zu beenden, damit die kranke KM mit dem Rücken von der Wand wegkommt.
Wir forden jetzt übrigens auch die PKH Anträge der Gegenseite an! Damit wir mal sehen, ob in Sachen Prozessbetrug (wird vom Staatsanwalt ermittelt!) noch etwas hinzukommt...
LG
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(29-09-2017, 11:38)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Es ist so, dass der Anwalt auf VOLLE Verwirkung geht
Hatten wir ja auch geraten. Über Karrieresprünge sollte er vor Gericht gar nicht reden, das kommt erst wenn sich die Richter nicht auf volle Verwirkung einlassen können. Die Höhe des Unterhalts wird schliesslich erst relevant, wenn überhaupt ein Anspruch besteht. Diesen Anspruch zu bestreiten, das ist der Job jetzt und gute Argumente nebst Nachweisen habt ihr massenhaft.
Eine komplette Verwirkung "wegen der Kinder" auszuschliessen sollte er nicht durchgehen lassen. Diese Begründung trägt nicht, denn die Kinder sind erstklassig versorgt, was sie von der Mutter entkoppelt. Zwei Kinder, für deren Bedürfnisse 1749 EUR zur Verfügung stehen sind überversorgt und können die gewichtigen Verwirkungstatbestände nicht neutralisieren. In diesem Punkt muss alles aufgestapelt werden was da ist, damit höhere Instanzen einhaken können, wenn siech die Untere verweigert.
Zitat:Aus seiner Sicht war der konstruktive "Vorstoß" der letzten beiden Gespräche dazu da, nokids monetär über den Tisch zu ziehen und die Verfahren zu beenden, damit die kranke KM mit dem Rücken von der Wand wegkommt.
Hoffentlich glaubt es der Vater jetzt, wenn es nun auch der Anwalt sagt.
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(29-09-2017, 11:38)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Aus seiner Sicht war der konstruktive "Vorstoß" der letzten beiden Gespräche dazu da, nokids monetär über den Tisch zu ziehen und die Verfahren zu beenden, damit die kranke KM mit dem Rücken von der Wand wegkommt.
Was ist denn jetzt letztendlich bei diesen Gespraechen rausgekommen? Kannst ja mal im anderen Thread berichten, ist mir noch nicht so ganz klar....
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Da gibt es (sehr wahrscheinlich) nichts zu berichten.....
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Das "konstruktive" Gespräch ging so lange gut, wie die kranke KM geglaubt hat, dass nokids ALLE ihre Vorstellungen erfüllt. Die große Tochter (sicher aus besserem Antrieb) ebenso...
Als es dann klar wurde, dass z.B. nokids und ich das Thema Prozessbetrug nicht neutraliseren können uvm. da hat dann die BL das 2. Gespräch abgebrochen. Ist mit den Kindern gegangen.
Seitdem wieder Kontaktabbruch - außer der Zusendung von irgendwelchem angeblichen Mehr- oder Sonderbedarf (auch krank!)
Mehr gibt es echt nicht zusagen.
Nokids und ich haben uns wieder einmal viel Arbeit gemacht. Einen 10-Punkte-Plan ausgearbeitet usw.
Aber (wie erwartet!!!!) kann man sich mit einer solch hochgradigen BL nicht einigen.
Gestern war dann mal wieder ein Umgangsversuch mit der UP und der kleinen Tochter. Es ging genau 5 Minuten. Die kleine Tochter hat nokids einfach mal all seine Verfehlungen aufgezählt und dann war der Umgang von ihrer Seite erledigt....
Die UP sah mal wieder "gute Aspekte" blabla blabla....
Vergesst es einfach!
Ich hoffe, nokids findet endlich einen Weg raus aus dieser sinnlosen Hoffnung. Er WIRD seine Kinder in den nächsten Jahren NICHT MEHR SEHEN.
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Gut, haben wir gewusst, aber ihr offensichtlich nicht. Das wird nichts mehr. Lasst das sein und schreibt das ab. Vergesst die alten Kinder, und konzentriert euch auf euer neues Leben.
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Ein bisschen brutal, wie Pennfred das beschreibt, aber im Kern richtig.
Regelmässigen Umgang mit den Kindern wird es, nach mittlerweile ausgefallenen 100 Umgangstagen, nicht mehr geben. Dieser Tatsache muss man ins Auge sehen. Was bleibt, ist die Hoffnung, dass die Kinder irgendwann von sich aus den Kontakt zum Vater suchen.
Die KM wird künftig wohl darunter leiden, dass nun mehr ihre letzte verbliebene Waffe, ihr letztes Druckmittel wirkungslos geworden ist.
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