25-01-2020, 02:40
Verehrte Leidensgenossen ,
ich bin Vater eines 2,5 Jahre alten Jungen. Die Mutter und ich haben uns getrennt als der Kleine drei Monate alt war. Mein Sohn ist nachvollziehbarerweise bei ihr geblieben. Wir sind/waren nicht verheiratet.
Zum Kind habe ich regelmäßigen Kontakt (wir wohnen alle in derselben Großstadt) - allerdings ist der gewährte Umgang so gering, wie es das Gericht vermutlich gerade noch als hinnehmbar einstufen würde.
Das Verhältnis zur Ex ist unterirdisch, und ich glaube auch nicht daran, dass es jemals besser wird.
Ich sehe meinen Sohn alle zwei Wochen am WE samstags von morgens bis spätnachmittags, zudem hole ich ihn jede Woche an einem festen Tag früher vom Kindergarten ab, und darf dann 3 Stunden mit ihm gemeinsam verbringen.
Letzteres ist in den warmen Jahreszeiten voll OK, denn dann unternehmen wir was bei schönem Wetter in seiner Wohnnähe.
Um mit ihm zu mir nach Hause zu fahren reicht die Zeit nicht, der Feierabendverkehr machts unmöglich. Wenns kalt ist und regnet erfordert es schon etwas mehr Kreativität die Zeit so gemeinsam zu füllen, dass wir sie nicht mit lästigen Autofahrten verplempern, und der kleine Mann die Zeit mit seinem Vater sowohl unstressig als auch wertvoll empfindet.
Ohne Frage haben die langen, wenn auch wenigen, Ganztagstermine eine ganz andere Qualität, weil man dann nicht krampfhaft die Zeit mit Ablenkung füllt, sondern die ganz normalen Dinge mit dem Kind gemeinsam macht, die einem sonst verwehrt bleiben:
erst einmal hat man das Kind im väterlichen Refugium - man hat einen vertrauten Rückzugsort samt Spielsachen etc., man kann zusammen frühstücken, das Kind in den Mittagsschlaf wiegen, dem Kleinen was vorlesen, das Kind beim aufwachen erleben, es baden, es aufs Töpfchen setzen, anziehen, etc.
Diese Dinge mögen für manche irgendwie banal wirken, aber wenn man das sonst fast nie erleben kann, dann sind sie unbeschreiblich wertvoll und einzigartig. Man merkt bei diesen längeren Umgängen, wie die Bindung zwischen Vater u Kind richtig gedeiht, so ist auch die Trennung bei der Abgabe des Kindes viel heftiger, als bei den kurzen Umgangsterminen.
Von Anfang an appelliere ich an die Ex mir das Kind häufiger zu überlassen. Vor allem wünsche ich mir, ihn mehr ganztägig bei mir zu haben.
Beim Jugendamt hat die Mutter - wie so häufig - ein Stein im Brett. Die Vogelscheuchen haben schon bei der Verhandlung zum gemeinsamen Sorgerecht, die ich [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]nebenbei [/font]aufgrund des heftigen Widerstands der Mutter nicht gewinnen konnte, ordentlich Stimmung gegen mich gemacht.
Da brauch ich zwecks Umgangserweiterung erst gar nicht anzurücken. Die werden mir unverhohlen sagen: zahlen sie mehr, dann können sie das Kind auch mehr sehen!
Allerhöchstens bietet mir die Ex einen weiteren Nachmittag unter der Woche an, was aber aus o.g. Gründen und div. anderen nicht sinnvoll ist. Obendrein wäre es für mich auch zeitlich kaum möglich einen weiteren Nachmittag fest für den Kleinen freizuhalten.
Würde es dazu kommen, dass ich - trotz rechtzeitiger Vorankündigung - einen Termin nicht einhalten würde, so würde die Ex das ohne wenn und aber gegen mich ausschlachten.
Spätestens beim nächsten Anlauf zum gemeinsamen Sorgerecht, würde sich die Gegenseite die Hände reiben, und würde mir vorhalten, ich sei unzuverlässig, verantwortungslos und könnte der Mutter keine Planbarkeit garantieren.
In dem Sinne könnte das Annehmen der Brotkrümel sich im Großen und Ganzen sogar noch gegen mich wenden. Deshalb habe ich bisher dankend abgelehnt.
Bisher hat es die KM sogar erfolgreich verhindert, dass seit dem wir getrennt sind der Kleine bei mir übernachten kann.
Dass er ein Jahr lang gestillt wurde, das liegt nur mal in der Natur der Dinge, da habe ich natürlich auch nichts Unmögliches verlangt.
Aber dann im Anschluss im Zuge meines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht hat sie tatsächlich behauptet ich sei schlafmittelabhängig und hätte einen verantwortungslosen Umgang mit Alkohol, und daher hätte sie Angst das Kind bei mir übernachten zu lassen, denn ich könnte nachts nicht wahrnehmen, wenn es schreit.
Der Kleine soll erst bei mir schlafen dürfen, wenn er sich deutlich genug artikulieren kann,
und der Mutter somit im Nachgang berichten kann, ob ich nachts auf seine Rufe reagiert habe. Erst wenn er so weit ist, dass er ihr dies bestätigen kann, wäre sie geneigt ihn bei mir übernachten zu lassen. Auf ein Alter möchte sich sich da natürlich auch nicht festlegen.
Das mit den Schlafmitteln und dem Alk ist natürlich hanebüchener Bullshit, aber zog als Randanekdote vor Gericht so gut, dass ihr in der Summe insg. mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen wurde als mir.
Das war nebenbei nur die Spitze des Eisbergs, den Rest lasse ich aus Zeitgründen hier weg.
Wenn ich hier so im Forum querlese, dann bekomme ich den Eindruck, dass mir selbst bei einer väterverachtenden Richterin ein klein bisschen mehr Umgang gewährt würde, wenn ich den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht stellen würden
Häufig liest man von dem (nebenbei trotzdem abartig mageren) Modell:
Jedes zweite Wochenende samt Übernachtung beim Vater und einen Nachmittag pro Woche mit dem Vater. Das wären immerhin zwei Tage mehr im Monat als bisher.
Der Grund warum ich bislang das Umgangsrecht nicht vom Gericht hab regeln lassen war, weil ich angenommen habe, dass es vorteilhafter wäre zuerst das gem. Sorgerecht in der Tasche zu haben, und damit gleichzeitig die haltlosen Vorwürfe der KM aus der Welt zu schaffen.
Auf dieser Basis könnte ich mir eine günstigere Ausgestaltung des Umgangs durch das Gericht vorstellen.
Demnächst möchte ich den nächsten Anlauf fürs gemeinsame Sorgerecht wagen. Die Ausgangslage ist jetzt eine bisschen andere, weshalb es dieses mal möglicherweise klappen könnte. Die Mutter hat inzw. so häufig überzogen, dass sie ihre Glaubwürdigkeit zunehmend verloren hat. Da sind inzw. ein paar Dinge für sie nach hinten losgegangen. Sie hat sich quasi selbst entlarvt.
Inzw. scheint sogar dem Verfahrensbeistand als auch dem Familienberater bewusst geworden zu sein, dass sie diejenige ist die die Befriedung vereitelt und den Konflikt bewusst aufheizt, um eben das gem. Sorgerecht vorsätzlich zu verhindern.
So oder so. Ich bin nicht bereit mich mit der jetzigen Situation abzufinden. Noch nicht!
Ich will das gemeinsame Sorgerecht, und ich will mehr ganze Tage mit meinem Sohn verbringen können.
Meine Fragen hierzu sind:
1)
Würde ein Richter die Übernachtungen beim Vater alleine aufgrund der (Falsch)Aussagen der Mutter verwehren?
Gibt es da eine Altersgrenze der Kinder, an der sich Richter orientieren, wann ein Kind beim Vater schlafen kann? Und wenn ja, ist die mit 2,5 Jahren erreicht?
2)
(ggf. ließe sich die Situation, bei meinem Verzicht, etwas zu meinen Gunsten wenden )
Ob sich eine Richter möglicherweise auf folgenden Vorschlag von mir einlassen würde?
Ich würde für das Seelenheil der KM (vorerst) auf Übernachtungen verzichten, dafür aber im Gegenzug den Kleinen jedes Wochenende einen ganzen Tag fordern. Weiterhin würde ich den einen Nachmittag pro Woche beibehalten wollen.
Wie realistisch ist es, dass dem richterlich entsprochen wird?
3)
Anmerkung: Mir ist klar, dass die Ex bei diesem Modell kein ganzes WE mehr für sich und das Kind hätte, aber vielleicht könnte man mit ihr - bei rechtzeitiger Vorankündigung - einzelne WE-Tage tauschen.
Hat hier jmnd. schon mal sowas praktiziert?
Ich finde nicht, dass meine Umgangs-Vorstellungen zu überzogen sind, aber ich lese hier immer wieder, dass die Familienrichter bei den Vätern sehr geizig sind. Ich bezweifle, dass ich mehr erreiche, wenn ich mit Maximalforderungen anrücke.
Wie ist es mit all den anderen Tagen, an denen mir das Kind theoretisch zusteht?
4)
Kann ich bereits im jetzigen Alter des Kindes hälftige Feiertage und Ferien (er hat drei Wochen Sommerferien, usw.) samt Übernachtungen einfordern?
5)
Kann man sich gerichtlich auch die Teilnahme an allen Kindergarten und Schulveranstaltungen zusichern lassen?
ich bin Vater eines 2,5 Jahre alten Jungen. Die Mutter und ich haben uns getrennt als der Kleine drei Monate alt war. Mein Sohn ist nachvollziehbarerweise bei ihr geblieben. Wir sind/waren nicht verheiratet.
Zum Kind habe ich regelmäßigen Kontakt (wir wohnen alle in derselben Großstadt) - allerdings ist der gewährte Umgang so gering, wie es das Gericht vermutlich gerade noch als hinnehmbar einstufen würde.
Das Verhältnis zur Ex ist unterirdisch, und ich glaube auch nicht daran, dass es jemals besser wird.
Ich sehe meinen Sohn alle zwei Wochen am WE samstags von morgens bis spätnachmittags, zudem hole ich ihn jede Woche an einem festen Tag früher vom Kindergarten ab, und darf dann 3 Stunden mit ihm gemeinsam verbringen.
Letzteres ist in den warmen Jahreszeiten voll OK, denn dann unternehmen wir was bei schönem Wetter in seiner Wohnnähe.
Um mit ihm zu mir nach Hause zu fahren reicht die Zeit nicht, der Feierabendverkehr machts unmöglich. Wenns kalt ist und regnet erfordert es schon etwas mehr Kreativität die Zeit so gemeinsam zu füllen, dass wir sie nicht mit lästigen Autofahrten verplempern, und der kleine Mann die Zeit mit seinem Vater sowohl unstressig als auch wertvoll empfindet.
Ohne Frage haben die langen, wenn auch wenigen, Ganztagstermine eine ganz andere Qualität, weil man dann nicht krampfhaft die Zeit mit Ablenkung füllt, sondern die ganz normalen Dinge mit dem Kind gemeinsam macht, die einem sonst verwehrt bleiben:
erst einmal hat man das Kind im väterlichen Refugium - man hat einen vertrauten Rückzugsort samt Spielsachen etc., man kann zusammen frühstücken, das Kind in den Mittagsschlaf wiegen, dem Kleinen was vorlesen, das Kind beim aufwachen erleben, es baden, es aufs Töpfchen setzen, anziehen, etc.
Diese Dinge mögen für manche irgendwie banal wirken, aber wenn man das sonst fast nie erleben kann, dann sind sie unbeschreiblich wertvoll und einzigartig. Man merkt bei diesen längeren Umgängen, wie die Bindung zwischen Vater u Kind richtig gedeiht, so ist auch die Trennung bei der Abgabe des Kindes viel heftiger, als bei den kurzen Umgangsterminen.
Von Anfang an appelliere ich an die Ex mir das Kind häufiger zu überlassen. Vor allem wünsche ich mir, ihn mehr ganztägig bei mir zu haben.
Beim Jugendamt hat die Mutter - wie so häufig - ein Stein im Brett. Die Vogelscheuchen haben schon bei der Verhandlung zum gemeinsamen Sorgerecht, die ich [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]nebenbei [/font]aufgrund des heftigen Widerstands der Mutter nicht gewinnen konnte, ordentlich Stimmung gegen mich gemacht.
Da brauch ich zwecks Umgangserweiterung erst gar nicht anzurücken. Die werden mir unverhohlen sagen: zahlen sie mehr, dann können sie das Kind auch mehr sehen!
Allerhöchstens bietet mir die Ex einen weiteren Nachmittag unter der Woche an, was aber aus o.g. Gründen und div. anderen nicht sinnvoll ist. Obendrein wäre es für mich auch zeitlich kaum möglich einen weiteren Nachmittag fest für den Kleinen freizuhalten.
Würde es dazu kommen, dass ich - trotz rechtzeitiger Vorankündigung - einen Termin nicht einhalten würde, so würde die Ex das ohne wenn und aber gegen mich ausschlachten.
Spätestens beim nächsten Anlauf zum gemeinsamen Sorgerecht, würde sich die Gegenseite die Hände reiben, und würde mir vorhalten, ich sei unzuverlässig, verantwortungslos und könnte der Mutter keine Planbarkeit garantieren.
In dem Sinne könnte das Annehmen der Brotkrümel sich im Großen und Ganzen sogar noch gegen mich wenden. Deshalb habe ich bisher dankend abgelehnt.
Bisher hat es die KM sogar erfolgreich verhindert, dass seit dem wir getrennt sind der Kleine bei mir übernachten kann.
Dass er ein Jahr lang gestillt wurde, das liegt nur mal in der Natur der Dinge, da habe ich natürlich auch nichts Unmögliches verlangt.
Aber dann im Anschluss im Zuge meines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht hat sie tatsächlich behauptet ich sei schlafmittelabhängig und hätte einen verantwortungslosen Umgang mit Alkohol, und daher hätte sie Angst das Kind bei mir übernachten zu lassen, denn ich könnte nachts nicht wahrnehmen, wenn es schreit.
Der Kleine soll erst bei mir schlafen dürfen, wenn er sich deutlich genug artikulieren kann,
und der Mutter somit im Nachgang berichten kann, ob ich nachts auf seine Rufe reagiert habe. Erst wenn er so weit ist, dass er ihr dies bestätigen kann, wäre sie geneigt ihn bei mir übernachten zu lassen. Auf ein Alter möchte sich sich da natürlich auch nicht festlegen.
Das mit den Schlafmitteln und dem Alk ist natürlich hanebüchener Bullshit, aber zog als Randanekdote vor Gericht so gut, dass ihr in der Summe insg. mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen wurde als mir.
Das war nebenbei nur die Spitze des Eisbergs, den Rest lasse ich aus Zeitgründen hier weg.
Wenn ich hier so im Forum querlese, dann bekomme ich den Eindruck, dass mir selbst bei einer väterverachtenden Richterin ein klein bisschen mehr Umgang gewährt würde, wenn ich den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht stellen würden
Häufig liest man von dem (nebenbei trotzdem abartig mageren) Modell:
Jedes zweite Wochenende samt Übernachtung beim Vater und einen Nachmittag pro Woche mit dem Vater. Das wären immerhin zwei Tage mehr im Monat als bisher.
Der Grund warum ich bislang das Umgangsrecht nicht vom Gericht hab regeln lassen war, weil ich angenommen habe, dass es vorteilhafter wäre zuerst das gem. Sorgerecht in der Tasche zu haben, und damit gleichzeitig die haltlosen Vorwürfe der KM aus der Welt zu schaffen.
Auf dieser Basis könnte ich mir eine günstigere Ausgestaltung des Umgangs durch das Gericht vorstellen.
Demnächst möchte ich den nächsten Anlauf fürs gemeinsame Sorgerecht wagen. Die Ausgangslage ist jetzt eine bisschen andere, weshalb es dieses mal möglicherweise klappen könnte. Die Mutter hat inzw. so häufig überzogen, dass sie ihre Glaubwürdigkeit zunehmend verloren hat. Da sind inzw. ein paar Dinge für sie nach hinten losgegangen. Sie hat sich quasi selbst entlarvt.
Inzw. scheint sogar dem Verfahrensbeistand als auch dem Familienberater bewusst geworden zu sein, dass sie diejenige ist die die Befriedung vereitelt und den Konflikt bewusst aufheizt, um eben das gem. Sorgerecht vorsätzlich zu verhindern.
So oder so. Ich bin nicht bereit mich mit der jetzigen Situation abzufinden. Noch nicht!
Ich will das gemeinsame Sorgerecht, und ich will mehr ganze Tage mit meinem Sohn verbringen können.
Meine Fragen hierzu sind:
1)
Würde ein Richter die Übernachtungen beim Vater alleine aufgrund der (Falsch)Aussagen der Mutter verwehren?
Gibt es da eine Altersgrenze der Kinder, an der sich Richter orientieren, wann ein Kind beim Vater schlafen kann? Und wenn ja, ist die mit 2,5 Jahren erreicht?
2)
(ggf. ließe sich die Situation, bei meinem Verzicht, etwas zu meinen Gunsten wenden )
Ob sich eine Richter möglicherweise auf folgenden Vorschlag von mir einlassen würde?
Ich würde für das Seelenheil der KM (vorerst) auf Übernachtungen verzichten, dafür aber im Gegenzug den Kleinen jedes Wochenende einen ganzen Tag fordern. Weiterhin würde ich den einen Nachmittag pro Woche beibehalten wollen.
Wie realistisch ist es, dass dem richterlich entsprochen wird?
3)
Anmerkung: Mir ist klar, dass die Ex bei diesem Modell kein ganzes WE mehr für sich und das Kind hätte, aber vielleicht könnte man mit ihr - bei rechtzeitiger Vorankündigung - einzelne WE-Tage tauschen.
Hat hier jmnd. schon mal sowas praktiziert?
Ich finde nicht, dass meine Umgangs-Vorstellungen zu überzogen sind, aber ich lese hier immer wieder, dass die Familienrichter bei den Vätern sehr geizig sind. Ich bezweifle, dass ich mehr erreiche, wenn ich mit Maximalforderungen anrücke.
Wie ist es mit all den anderen Tagen, an denen mir das Kind theoretisch zusteht?
4)
Kann ich bereits im jetzigen Alter des Kindes hälftige Feiertage und Ferien (er hat drei Wochen Sommerferien, usw.) samt Übernachtungen einfordern?
5)
Kann man sich gerichtlich auch die Teilnahme an allen Kindergarten und Schulveranstaltungen zusichern lassen?