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03-09-2020, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-09-2020, 18:33 von Austriake.)
Mein letzter Post in diesem Faden:
ehrlicherweise muss man jetzt konstatieren, dass "alles-durch" krachend gescheitert ist. Er hat es auf dem Rechtswege versucht; wobei ihm selber klar ist, dass er auf diesem Wege nichts gewinnen kann. Trotzdem macht er weiter - wieso?
Wenn er stattdessen die zurückliegenden Monate genutzt hätte, Fakten und Tatsachen zu schaffen - nicht nur am Rande der Legalität, sondern erforderlichenfalls darüber hinaus, dann stünde er jetzt anders da. Juristisch vielleicht nicht, aber de facto.
Ein schönes Lehrbeispiel dafür, wie Mann es nicht anstellen sollte.
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(03-09-2020, 17:28)Alles-durch schrieb: (03-09-2020, 02:58)VaterOhneKind schrieb: Einfach das "Beratungsgespräch" machen und dann die Punkte von oben artig aufsagen:
Klar geht es den Damen darum Hilfe zu bekommen. Wenn der Exe aber irgend etwas nicht paßt, geht es der darum Dich zu mobben.
Da reicht es, dass Dich das Kind besser findet oder die Ex auf Deine neue Flamme eiversüchtig ist oder die gönnt es Dir einfach nicht, dass es Dir gerade besser als ihr geht.
Die Eskalationsstufe hängt von der Frau ab und ihrer aktuellen Stimmungslage.
Die Helferbranche sind die Pit Bulls der Mamis. Wie meine Ex zu pflegen sagte, wenn es der Mutter gut geht, dann geht es auch dem Kind gut. Deshalb sind die Pit Buls immer auf der Seite der Mami -- auch wenn die schei...sse ist.
Und genau hier seh ich das Problem. Gedanklich kreist du immer noch um das Problem, dass das alles nicht okay ist und überhaupt nicht so sein darf, wie es aktuell ist. Ich habe auch massive Probleme damit, dass so zu akzeptieren, aber wenn man es schafft, diese absurden Dinge erst einmal irgendwie so hinzunehmen, kann man weiter schauen und überlegen, wie man sich damit arrangiert. Ich finde, vergleichen kann man diese Situation zumindest ein bisschen mit Kunstschaffenden in der DDR. Wollten diese damals Kritik an der Regierung äußern, mussten sich diese gewaltig etwas einfallen lassen, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. In irgendeinem Schachtelsatz war dann in homöopathischer Dosis ein Hauch von Kritik versteckt. Damit kam man dann durch die Zensur. Klar hätten diese damals auch die große Offensive ausrufen können. Aber ohne die Möglichkeit einer koordionierten Aktion wäre jeder für sich alleine gescheitert.
Das ist für mich schon fast das Schlimmste. Das Gefühl zu haben, nicht nur gegen die Mutter "kämpfen" zu müssen sondern viel eher gegen einen ganzen Zeitgeist. Während die Mutter von überall Verständnis und Unterstützung bekommt, muss man als Mann die größten Kröten schlucken und wird von allen "helfenden" Kräften regelrecht im Regen stehen gelassen. Aber wie du schon schreibst, das alles hat System und in jedem System gibt es Nieschen, kleinere oder größere Freiräume. Manchmal muss man sich auch mal bücken und klein machen um iregendwie weiter zu kommen.
Ich wünschte auch, das wäre anders. In 10-20 Jahren vielleicht. Bis dahin heißt es, sich da irgendwie durchzuwuseln und darauf zu hoffen, dass man seinem Ziel trotz aller Widerstände irgendwie näher kommt. In deinem Fall würd ich raten, erst einmal das Ziel wieder auf das Kind auszurichten und nicht auf die große Offensive gegen die "Helferindustrie". Kritik in kleinen Dosen ist absolut erlaubt, aber größere Rundumschläge treffen auf Trotz und werden dann meistens als puren Machtmissbrauch (natürlich völlig ungeachtet des echten Kindeswohls) an einen zurück gegeben. Damit erreicht man aber nix!
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(03-09-2020, 18:25)Austriake schrieb: Wenn er stattdessen die zurückliegenden Monate genutzt hätte, Fakten und Tatsachen zu schaffen - nicht nur am Rande der Legalität, sondern erforderlichenfalls darüber hinaus, dann stünde er jetzt anders da.
(03-09-2020, 18:33)VaterOhneKind schrieb: Kritik in kleinen Dosen ist absolut erlaubt, aber größere Rundumschläge treffen auf Trotz und werden dann meistens als puren Machtmissbrauch (natürlich völlig ungeachtet des echten Kindeswohls) an einen zurück gegeben. Damit erreicht man aber nix!
Leute das ist genaue das Gegenteilige!
Ich habe beides durch und würde jedem Vater einen ganz anderen Tip geben, wobei ich hier nur für Kinder unter 8 Jahren spreche. Bei älteren Kindern ist es sicherlich anders.
1. Schau nicht auf das Kind oder die Helferindustrie oder die Juristerei. Schau einzig und allein auf die Ex - ob Du bereit bist die zu ertragen. Wenn die Antwort "nein" ist, steht Dir ein Leidensweg bevor. Da muss dann jeder für sich selbst entscheiden ob rechts, links, oben oder unten rum.
In meinem Leidensweg ging es darum, herauszufinden, dass mir zu wenig Raum gegeben wird, um aus meiner Tochter eine Familie zu machen.
2. Wenn es zu Gericht geht, dann ist das erste Angebot, das Maximale, was dir unterbreitet wird. Danach fängt die Helferbranche nämlich an Dich zu demontieren und wird Dir Stück um Stück weniger anbieten.
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@Alles-durch
dein Hobby ist zur Zeit Kampf gegen Windmühlen, solange es dir Spaß macht, weiter so.
Hobby ist halt Hobby egal was für Geld und Zeit darein investiert wird.
Wenn deine Gesundheit mitspielt (für mich sieht es nich so aus, ich meine das Psychische, was später auf die Organen rächen lässt), dann ist es ok.
Wenn du 8 jähriges Kind von der Schule ohne einen Wisch nicht abholen kannst, dann ist der Krieg schon längst verloren.
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(03-09-2020, 21:37)Alles-durch schrieb: In meinem Leidensweg ging es darum, herauszufinden, dass mir zu wenig Raum gegeben wird, um aus meiner Tochter eine Familie zu machen.
Mit den Wochenendumgängen hättest du diesen Raum. Du müsstest denn halt nur wieder für die Mutti (und helfenden Anhang) den Kasper spielen. Ich sag nicht, dass du das unbedingt machen solltest, aber die Möglichkeit wäre zumindest da. So wie der Umgangspfleger schrieb, ab zum "Beratungsgespräch", den Ring küssen, auf die Krone schwören und dann könntest die Kleine wieder sehen. Ich würde es wahrscheinlich machen, aber deine Geschichte geht auch schon so lange jetzt.. Vielleicht hilft dir ja wirklich mal ein Beratungsgespräch, aber dann ein richtiges (Väterverein, Psychologe, o. Ä.).
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Ich sage Euch mal was meine Mutter zu der ganzen Sache sagt:
"Vor 5 Jahren hat die Exe bei Gericht eidesstattlich erklärt, dass der Vater mit dem Kind eng umschlungen im Bett schläft. Ich habe Dir damals schon gesagt, das ist eine Schlam....pe. Pass auf, dass die Dir nichts anhängt.
Danach haben die der Schlam.... alles geglaubt und Dir Stück für Stück die Rechte, Informationen, etc weg genommen. Die Behörden stecken alle miteinander unter einer Decke. Das ist kein Zufall, dass die Bull..en vor 2 Tagen bei Dir waren und Dich gewarnt haben nicht zur Schule zu gehen. Die haben alle miteinander gequatscht.
Wenn Du jetzt für den Umgang kämpfst und den bekommst, dann sei Dir sicher, dass Dir die Schlam... was anhängen wird.
Die will Deine Hilfe nicht mehr. Die will Dich los werden. Die wird weiter machen, ganz langsam - Schritt für Schritt. Ich kenne die ganzen Weib...er. Da gibt es genug, die den Männern was angehangen haben. Die Schlam... hat die besten Voraussetzungen, weil die die ganzen Behörden auf ihrer Seite hat.
Dir die Bullen ins Haus schicken, war der erste Schritt.
Sei vorsichtig und zieh Dich zurück. Das Kind kommt irgendwann von alleine.
Bisher bist Du noch ganz gut aus den Nummern raus gekommen. Wenn Du weiter machst, wird es heftiger für Dich und Du hast gesehen, dass die der ALLES glauben. Du stehst alleine da.
Ich mache mir keine Sorgen um mein Enkelkind. Ich mache mir Sorgen um meinen Sohn."
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Die Falschbeschuldigungswaffe ziehen alle psychisch kranken Exen irgendwann. Wobei ich eben nicht weiss ob Deine nur normal boesartig ist oder auch einen an der Waffel hat. Ist sie "nur" normal boesartig, gibt es ein Chance dass sie die Karte nicht spielt.
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04-09-2020, 21:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-09-2020, 21:49 von Alles-durch.)
@Kai
Leider ein echter Sozialfall mit einschlägiger Erfahrung. Leider sogar mal als Jugendliche in der geschlossenen.
(03-09-2020, 18:25)Austriake schrieb: Ein schönes Lehrbeispiel dafür, wie Mann es nicht anstellen sollte.
@Austriake
Ich glaube, dass ich mir selbst beweisen musste, dass da wirklich ein tiefer Abgrund ist, um guten Gewissens gehen zu können. Ich bin Dir sehr dankbar, dass Du mich motiviert hast, zu versuchen meine Tochter wieder zu sehen. Das ist nämlich der Grund weshalb ich versucht habe die Kleine in der Schule abzuholen.
Ich habe aber immer so bei mir gedacht, "Überziehen solltest Du besser nicht, wenn Du eine am Start hast, wie die Ex vom Austriaken"
Ich weiß Du wolltest nichts mehr sagen. Aber mich würde da echt Deine Meinung zu der Meinung meiner Mutter interessieren.
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Es gibt da so ein schoenes Sprichwort, wenn Du F.c.en willst, musst Du freundlich sein. Uebertragen auf die Situation von Trennungsvaetern bedeutet das wenn Du Umgang moechtest, musst Du kooperativ und unterwuerfig sein. Deine Strategie war das Gegenteil, damit kommen Vaeter wie der russische Zahlesel evnentuell noch durch wenn die Exe nur "normal" boesartig und nicht besonders stressresistent und schlau ist. Bei psychisch kranken Exen die es nicht voellig ueberreissen bringt das ueberhaupt nichts. Als Vater/Mann bist Du immer Elternteil 2. oder 3. KLasse, die Kinder gehoeren erstmal immer in der westlichen Welt zur Mutter und der Mutter/Kinderbesitzerin wird erstmal pauschal alles geglaubt und nachgesehen und dem Elternteil 2. oder 3. Klasser erstmal garnichts. Reflexartig steht die Helferindustrie hinter der "armen, armen und schikanierten" Kindbesizterin. Hinterher ist manN leider immer schlauer.
Was ist jetzt eigentlich Dein Ziel?! Umgang mit der Tochter oder der Exe maximal eins reinwuergen oder gegen das System mit allen Mitteln angehen? Alles zusammen geht nicht.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-09-2020, 10:04 von Alles-durch.)
(05-09-2020, 01:11)kay schrieb: Was ist jetzt eigentlich Dein Ziel?! Umgang mit der Tochter oder der Exe maximal eins reinwuergen oder gegen das System mit allen Mitteln angehen? Alles zusammen geht nicht.
(02-09-2020, 11:20)Zwillingspapa schrieb: Ich stelle mir die Zukunft vor, in der ich von meinen Kindern mit 17 oder 20 Jahren die Frage gestellt bekommen, was ich denn für sie alles gemacht habe, warum es so gelaufen ist, warum es so schwer für sie wäre (wenn es denn so ist)- also dann wenn Kinder Erklärungen für sich einfordern - vielleicht gemütlich in einer Bar abends oder so. Und da möchte ich frei und ehrlich sagen, ich habe im Rahmen dessen was mir möglich war und was mir zugestanden wurde alles getan was ging - vielleicht nicht immer richtig aber mit Sicherheit mit den besten Absichten......... - für den Rest befragt eure Mutter, wenn ihr mehr Interesse daran habt und bildet euch dann eine Meinung...
Die aktuellen Eskalation und die Hinweisen meiner Mutter, werde ich dann noch ergänzen ggf. noch ein paar Akten rüber schieben und kann jetzt alle Gerichtsprozesse, Diskussionen, Gespräche, Beratungen, etc. schließen.
Ich denke, dass ich eine Instagram-Story auf machen werde. Ggf. wird Spanien-Kay drin vorkommen ;-)
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Was sagt denn dein Vater zu dieser Situation?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-09-2020, 09:07 von Alles-durch.)
@ZahleselRus
Der ist lange tod und hat das Enkelkind niemals kennen gelernt.
Ich sage Dir aber etwas, was jeder als Ergebnis mitnehme sollte. Dein Glück ist nämlich, dass Du nur Söhne hast.
A)
Wenn ein Kind zum Vater will, es geschlagen wird und unerwünscht ist und:
1. das Gericht / Helferbranche der Mutter hilft das Kind vom Vater zu isolieren
2. die Gewalt der Mutter von Gericht/Helferbranche unter den Teppich gekehrt wird
3. die mütterliche Unlust am Kind und das ständige abschieben des Kindes vernebelt wird,
dann sind diese Leute völlig borniert.
Das ist auch keine Ausnahme. Bei mir hat das gesamte Helferteam inkl. Gericht gewechselt und es hat sich nichts verändert. Ebenso wie schwule i.d.R. lieber Friseur werden statt Maurer, gehen Feministinnen gerne zur Helferbranche oder dem Familiengericht.
B)
Wenn diese Richter/Helferbranche, dann auch noch aufgrund ihrer persönlichen Überzeugung ein Strafmaß von bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verhängen darf und dermaße ausflippen, dass die mir auf alle Ewigkeit einen umgangsausschluss anhägen, weil das Kind angeblich gestanden hat, dass der Vater "mal gesagt hätte, dass die Mutter blöd ist", wofür noch nicht einmal der Zusammenhang geklärt wurde, dann sind diese Leute nicht nur borniert, sondern auch noch gefährlich.
Mir wird wahrscheinlich jeder bestätigen, dass das Verhalten einer solchen Mutter wirklich blöd ist. Das Kind bezieht es aber auf die Mutter statt auf das Verhalten der Mutter. Versuch einer 7-Jährigen mal diesen Unterschied zu erklären. Hier führt es aber dazu, dass diese Leute völlig durchdrehen.
Da kann jetzt jeder Vater mal ernsthaft drüber nachdenken, was ein keines unbedachtes Wort, dass der Tochter ggf. sogar in den Mund gelegt wird, weil es Richter / Helferbrachne hören wollen, an schmutzigen Unterstellungen auslösen kann.
Der/Die Richter/in können gemeinsam mit der Helferbrachen einen Vater zu 4 Jahren verknacken. Als Begründung reicht die persönliche Überzeugung des Richters und der Helferbranche, die alle unter einer Decke stecken und sich bei jedem Furz kollegial abstimmen, was Dir aber niemand sagt, weil das Gesetz vorschreibt, dass die alle unabhängig zu ihrem Ergebnis kommen müssen.
Wer dieses Threat gelesen hat, weiß, dass man es ernst nehmen muss; auch wenn ich mir niemals hätte vorstellen können, dass mir als unbescholtener Bürger so etwas in Deutschland angehangen werden könnte.
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Ich konnte es dann doch nicht seien lassen!
....und habe heute vom Bundesverfassungsgericht bescheid bekommen.
Die Entscheidung und das ganze Vorgehen dieser Arsc.....öcher ist verfassungswidrig, läßt man mich wissen. Da ich aber den Rechtsweg nicht ausgeschöpft habe, ist das Verfassungsgericht nicht zuständig. Bekommen Jugendamt, Gericht, etc. die Entscheidung eigentlich?
Ich erinnere daran, dass das Amtsgericht einen Umgangsausschluss trotz Befangenheitsantrag einstweilig und ohne mündliche Verhandlung als unaufschiebbare Amtshandlung beschlossen hat. Als Begründung hieß es, dass der Umgangspfleger es so angeordnet hätte und es mir schwer fallen würde, das zu respektieren.
Über diesen Beschluss kann das Amtsgericht ein weiteres Mal entschieden, wenn beantragt wird, darüber mündlich zu verhandeln, was ich getan habe. Der Rechtsweg ist damit noch nicht ausgeschöpft, läßt mich das Verfassungsgericht wissen.
Blöd ist halt nur, dass ich die Richter alle für befangen erklärt habe, sodass die mündliche Verhandlung seit Monaten auf sich warten läßt. Ich bin halt selbst schuld, läßt mich das Verfassungsgericht wissen.
Den Vater verfassungswidrige entsrogen geht trotz Befangenheit, aber die geschaffenen Tatsachen wieder zurück drehen, geht umgekehrt nicht. Obwohl dadurch neue Lebensverhältnisse beim Kind geschaffen werden. Aber daran bin ich ja selbst Schuld, wenn ich die Richter für befangen erkläre, was diese ja sind, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen -- oder habe ich irgend etwas nicht verstanden?
Der Beschluss und das Ordnungsgeld sind genauso verfassungswidrig, wie die ganze müttrideologisch verstrahlte Kindschaftsbranche. Die Hauptrolle spielt aber die Ex, für die legen sich nämlich alle ins Zeug.
Der Verfahrensfortgang hätte lediglich zum Ergebnis, dass sich die Beteiligten neue Gemeinheiten einfallen lassen. Warum sollte ich es eilig haben?
Wie bereits erwähnt, hat einer meiner Anwälte ganz am Anfang gesagt, dass die irgendwann jeden Vater dermaßen mürbe gemacht haben, dass der hinschmeißt. Spätestens wenn einem das Leben des eigenen Kindes fremd geworden ist, würde ich heute ergänzen.
Damit ist es dann auf den Punkt gebracht, wenn nach meinen Erfahrungen fragt.
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Das Schreiben des BVG hätte ich gern mal gesehen. Haben die tatsächlich die Verfassungswidrigkeit bestätigt und im selben Atemzug auf Einhaltung des Instanzenweges verwiesen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Hast du Lust, den Bescheid mal hier reinzustellen?
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@alles durch: kannst das schreiben anomümisiert hier einstellen oder p fragen wie er dazu steht?
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Normalerweise begrundet/bestaetigt das Verfassungsgericht ueberhaupt nichts. Es lehnt einfach ab und vor allem wenn der Rechtsweg noch nicht ausgeschoepft ist. Dieser Rechtsweg kann uebrigens Jahre dauern.
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zum nachlesen. Die 3. Seite ist die spannende.
(Beschluss auf Wunsch von Alles-durch wieder entfernt, wer ihn lesen will soll ihn per Privatnachricht anschreiben)
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Dafür, dass Punkt II.2 bereits jede weitere Überprüfung überflüssig gemacht hat ist das ganze trotzdem ein grosser Erfolg, wenn auch dem Problem nicht abgeholfen wird. Hätte auch mit Ablehnung ohne Begründung oder einem Einzeiler ausgehen können, vielleicht sogar mit einer Missbrauchsgebühr.
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Wow, wie p schon schrieb, das ist ein ziemlicher Erfolg auch wenn er jetzt sofort nicht konsequenzen hat. Normalerweise bekommt manN keinerlei Begruendungen........ Ich habe jetzt mangels Erfahrung aber auch keine Idee wie Du da jetzt moeglichst schnell mit Hilfe des Schreibens des Verfassungsgerichtes was erreichen kannst. Aber irgendwie helfen sollte das auf jeden Fall.
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Offenbar ist es nun auch ein Trend ausserhalb der Schweiz geworden, Rechtssuchende mittels schriftlicher Begründung zu verhöhnen. Die Begründung hätte auch ein SVP-Bundesrichter in der Schweiz verfassen können, die Textbausteine " nicht ersichtlich " ; " legt nicht hinreichend dar" ;
"dürfte es auch am Prozessverhalten des Beschwerdeführers liegen, dass nicht mündlich verhandelt werden konnte" ; lassen sehr tief auf den Charakter dieser Justizgestalt blicken.
Mit der Begründung " Rechtsweg nicht erschöpft " ist übrigens auch der Weiterzug an den EGMR nicht möglich.
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Das sind juristische Standardredewendungen.
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Nochmal in der Sache selbst: Selbstverständlich musste das abgelehnt werden, das BVerfG kann gar nicht anders. Es ist nun mal die Instanz nach den niedrigeren Gerichten und nicht die Beschwerdeinstanz für ein Amtsgericht. Für Sprünge werden sehr gute Begründungen benötigt. Deshalb hätte ich in diesem Fall sogar eine Reaktion nach §34 Bundesverfassungsgerichtsgesetz erwartet.
Stattdessen erteilen sie kostenlos Nachhilfe und Rechtsberatung. Die erwähnte Entscheidung 1 BvR 1547/16 steht hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...onFile&v=3
Die ist zwar negativ für den Vater ausgegangen, stellt aber recht genau klar welche Voraussetzungen für eine andere Entscheidung nowendig gewesen wären.
(07-11-2020, 03:34)Alberto schrieb: Mit der Begründung " Rechtsweg nicht erschöpft " ist übrigens auch der Weiterzug an den EGMR nicht möglich.
Die Begründung ist aber korrekt. Sie nimmt ihm keinerlei Rechte und blockiert nichts wenn sie jetzt ausgesprochen wird, sich trotzdem an irgendwelche Gerichte zu wenden. Und sie hält ihn hoffentlich davon ab, Geld und Zeit zu verschwenden, nun auch noch eine Ablehnung beim EGMR zu kassieren.
Nach dieser Vorarbeit könnte er mit der Begründung in der Hand wieder an die unteren Instanzen. Das ist ein starkes Stück Papier, das solchen Anträgen beilegen zu können und könnte "kurzen Prozess" verhindern. Meine Ansichten, was der Rechtsweg in allen Dimensionen (Zeit, Nerven, Geld, Gesundheit) kostet will ich nicht wiederholen, die Diskussion ist sowieso schon lange im Kreisverkehr.
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Wie Du richtig erkannt hast, kann der Beschwerdeführer noch glücklich sein dass Ihm keine Missbrauchsgebühr auferlegt wurde. Das wird zunehmend auch bei Anwälten gemacht und soll wohl auch pädagogische Effekte haben.
https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...21908.html
Nach meinem Dafürhalten hat man das Verfahren lange rumliegen lassen.
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07-11-2020, 18:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2020, 18:46 von Alles-durch.)
Also mal ganz strukturiert.
Die Entscheidung ist letztlich sehr offenbarent. Da steht nämlich letztlich nur drin, dass die gerne den Vater entsorgen dürfen, weil das eh ein Querulant ist, aber die sollen sich bei der Begründung etwas mehr Mühe geben, um das Saubermann-Image nicht zu besudeln.
Den nächsten Beschluss werden die Richter dann auch geschickter formulieren. Wenn ich Pech habe wird auf meine Kosten ein Gutachten erstellt oder es werden begleitete Umgänge angeordnet, die ich bezahlen muss oder sonst eine Gemeinheit. Die dürften die Nase gestrichen voll von mir haben und wollen sich das Nest nicht beschmutzen lassen, obwohl es eine Jauchegrube ist.
Glaubt hier tatsächlich irgend jemand, dass sich die Richter dermaßen von mir vorführen lassen und dann plötzlich einsehen haben oder die Fehler zugeben?
Ums Kind geht es doch längst nicht mehr. Die gesamte Mischpoge will einfach das Gesicht wahren. Die mütterideologisch verstrahle Rechtsprechung will niemand zugeben. Deshalb wird der nächste Beschluss lauten:
"In der Begründung unzureichend formuliert, aber in der Sache war der Umgangsausschluss richtig, weil.............." Das ""weil" wird diesmal al-glatt sein.
Durch den Beschluss habe ich aktuell Oberwasser, sodass die mich derzeit nicht als Verschwöhrungtheoritiker abstempeln können. Meine Idee ist die folgende:
Ich werde denen sagen, dass hier verfassungsfeindliche und ideologische Rechtsprechung stattfindet, sodass ich nicht länger bereit bin mit denen weiter zu verhandeln.
Ich werde denen dann ganz deutlich sagen, dass die sich jetzt sowieso nur neue Gemeinheiten einfallen lassen werden, um die mütter-ideologisch motivierte Rechtsprechung unter den Teppich zu kehren und wir uns alles weitere sparen können. Ich bin nicht länger bereit mit einem mütteridologisch korrumpierten Gericht zu korrespondieren.
Mir braucht auch keiner zu erzählen, dass die Richter das Verfassungsrecht nicht kennen würden, was man im 1. Semester des Jurastudiums lernt. Als juristischer Laie habe ich gerade 3 Richter auf einen Streich vorgeführt! Obwohl jeder weiß, dass am Verfassungsgericht 2/3 der Anträge unbeantwortet bleiben und selbst große Kanzleien regelmäßig scheitern, haben sich 3 Richter gerade eine Maßregelung abgeholt. Da muss der Verfassungsverstoß schon mehr als eklatant sein, wenn sich das Verfassungsgericht zu einer solchen Rüge hinreissen läßt.
Da mir einer meiner Anwälte aus einem Familienrechtsseminar unlängst berichtet hat, dass das väterdiskriminierende Familienrechtssystem sowieso nur funktioniert, weil die oberen Instanzen den Schindluder schützen, macht es auch keinen Sinn mit dem OLG weiter zu verhandeln, solange die Verhältnisse am Familiengericht und bei den Hilfskräften dermaßen ideologisch korrumpiert sind.
Die Richterschaft kennt selbst die Probleme und ist ständig in der Kritik. Als ich vor 5 Jahren angefangen habe, ging es um den Schindluder der mit Kindschaftsgutachten betrieben wird und wo sich der Gesetzgeber zu reformen genötigt sah. Jetzt werden Familienrichter aus den eigenen Reihen für ideologische Rechtsprechung und unzureichende Fachkenntnisse kritisiert. Der gesamte Familiengerichtliche laden, muss erstmal gehörig aufgeräumt werden, bevor hier ernsthaft miteinander verhandelt werden kann.
Ansonsten hat das Verfassungsgericht deutlich genug gesagt, wo sich die beteiligten Richter den letzten Beschluss hinstecken können.
........ und nach diesen deutlichen Worten stelle ich die Korrespondenz ein.
Meine Idee ist das ganze in eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Gerichtspräsidenten zu verpacken und dann bei Aufforderung zur Stellungnahme zu irgendwelchen Verfahren einfach das Schreiben als Kopie dran zu hängen und zu Fragen, was es daran nicht zu verstehen gibt.
Ihr könnt ja mal posten, was Ihr von meiner Idee haltet.
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Dein Frust ist mehr als nachvollziehbar. Doch versuche immer sachlich vorzutragen, denn emotional geprägt spielst du denen den Ball zu. Kurzerhand wird deine Eignung als Vater in Frage gestellt und schwups befindest du dich auf dem Abstellgleis. Emotional dürfen nur Frauen, lass du dich davon nicht reizen, stelle deine Anträge, meinetwegen auch den Instanzenzug nebst aller Richterämter mitsamt der Merkel abzuschaffen, nur tue das trocken formuliert und mit objektiv verständlicher Argumentation verbunden. Schlage das System mit einer ruhigen und zielorientierten Art.
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