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31-12-2020, 20:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-12-2020, 21:03 von Zahlesel_RUS.)
ich habe mich auf diesen Fall berufen
Zitat:Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin
https://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11294
Ich habe ja nie ein Schreiben über UV Bewilligung bekommen, nur die Anfragen zu meinem Einkommen usw.
Also ist VG Weg für mich deswegen gestrichen, weil es einen Titel gibt?
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Das mit dem Unterhaltsverfahren ist klar. Unterhaltrecht = Anwaltspflicht.
Wenns gegen einen Verwaltungsakt geht, musst zu zum Verwaltungsgericht, so wie in der verlinkten Entscheidung.
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Es ist mir klar, aber es geht bei mir um eine UV Bewilligung, die ich nicht gesehen habe.
Ich sehe nur eine Möglichkeit den Verwaltungsakt zu generieren=> UVK zur Pfändung bringen und dann dies bestreiten
Es scheint für mich der falsche Ansatz zu sein, vielleicht sieht jemand etwas, was ich nicht sehe.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....price=0.0
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In dem Moment, dem die Unterhaltsvorschusskasse von dir wieder Geld sehen will, könntest du dem widersprechen, weil es keine Grundlage dafür gebe. Ein Forderungsübergang sei ausgeschlossen, weil keine Forderungen zulässig sind. Das müsste der Punkt sein, in dem es vor Gericht geht.
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01-01-2021, 13:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-01-2021, 13:59 von Zahlesel_RUS.)
Danke! Dieser Plan gefällt mir besser, ist ein Schritt vor der Pfändung.
Damit ich nicht durcheinander komme, lasse ich erstmal die interne Untersuchung vom JC zukommen.
Meine Beschwerde wird zur Zeit von Leiterin des Unterhaltteams bearbeitet.
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