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Volljähriger fordert Unterhalt
#26
(01-07-2021, 23:11)Trullo1 schrieb: Ich habe schon lange eine neue Familie, meine Frau hat zwei wundervolle Kinder mit in die Ehe gebracht, die ich als meine ansehe (und die mich auch zu 100% als ihren Vater ansehen).

Kurze Frage: was macht denn der Erzeuger dieser Kinder? Vater kann er ja schwerlich sein...
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#27
(01-07-2021, 18:55)p__ schrieb: Einem erwachsenen, abwesenden Sohn kann man nichts vorleben, es gibt da auch keine gemeinsame Vergangenenheit. Bei Trullo gehts um Unterhalt. Heilung ist zunächst mal voll und ganz loslassen.

....und wenn ich ergänzen darf: offensichtlich nur und ausschließlich um Unterhalt/Geld. Vermutlich wird die KM die Kosten des Studiums nicht stemmen wollen und hat den Sohn dazu motiviert, Trullo anzupumpen. Wozu hat das Kind schließlich einen leiblichen Vater? Zum Zahlen, wozu sonst?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
(02-07-2021, 07:27)Austriake schrieb:
(01-07-2021, 18:55)p__ schrieb: Einem erwachsenen, abwesenden Sohn kann man nichts vorleben, es gibt da auch keine gemeinsame Vergangenenheit. Bei Trullo gehts um Unterhalt. Heilung ist zunächst mal voll und ganz loslassen.

Wozu hat das Kind schließlich einen leiblichen Vater? Zum Zahlen, wozu sonst?
Evtl. auch zur Identitätsbildung? Mir tun diese orientierungslosen AE-Kinder schon etwas leid... Müssen für das unverfrorene Versorgungsdenken und die hemmungslose Rachsucht ihrer sogenannten Mütter herhalten, dürfen den eigenen Vater nur noch verachten um die sogenannte "Mutterliebe" nicht zu verlieren und kriegen obendrein die Ablehnung des entsorgten Vaters zu spüren. Das ist schon eine ziemlich besch... eidene Situation. Und ja, manN muss erstmal voll und ganz loslassen, und Narben bleiben sowieso...

VM Cool
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#29
Urlaubsbedingt gab's in der Sache längere Zeit nix neues.
Einem vorgeschlagenen Treffen hat er zwar zugestimmt, als ich aber einen konkreten Zeitraum nannte, kam keine Antwort mehr.
Gestern flatterte dann ein Anwaltsbrief herein.
- Es werden die letzten 12 Gehaltsabrechnungen verlangt (soweit OK)
- Weiterhin die Einkommenssteuerbescheide seit 2018! (diese würde ich erstmal nicht herausgeben, bzw. auf diese Forderung nicht eingehen)
- Auskunft über vorhandenes Vermögen wird ebenfalls verlangt (auch da bin ich der Meinung, daß das nichts zur Sache tut und würde darauf nicht eingehen)
Gezahlt werden soll ab 09/2021 - hier werde ich bereits in Verzug gesetzt
Belege, die die Unterhaltsberechtigung nachweisen, fehlen ebenso wie der Nachweis des Einkommens des anderen Elternteils.

Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis ist zum jetzigen Zeitpunkt ein Verzug gar nicht möglich, solange mir kein Nachweis vorliegt - Richtig?
Ich würde zunächst gar nichts herausgeben, bevor die Gegenseite ihre Pflichten nicht erfüllt hat.
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#30
(30-09-2021, 10:17)Trullo1 schrieb: Ich würde zunächst gar nichts herausgeben, bevor die Gegenseite ihre Pflichten nicht erfüllt hat.

Musst du aber. Es müssen zwar alle Beteiligten (Sohn, anderer Elternteil) Auskunft geben, aber es ist keine Reihenfolge vorgeschrieben. Du kannst nicht sagen: Weil Unterlagen der Mutter fehlen, geben ich auch keine Auskunft. Das würde ja dazu führen, dass jeder gegenseitig auf den Anderen verweisen kann und keiner mehr Auskunft geben müsste - ein Deadlock. Papi sagt dann: Ich gebe keine Auskunft, solange Mutti es nicht tut. Mutti sagt: Ich gebe keine Auskunft, solange es der Vater nicht tut. Haha.

Inhalt deiner Auskunft: Einkommen letzte 12 Monate, wozu auch in diesem Zeitraum eingetroffene Steuerrückerstattungen gehören, die auf früheren Zeiträumen basieren. Vermögen: Nein. Aber Erträge aus diesem Vermögen, z.B. Dividenden. Gib die Auskunft fristgerecht und schreibe dazu, dass damit der Unterhalt ja erledigt sei, schliesslich habe weder Sohn noch Mutter die notwendigen Auskünfte nebst Belegen gemäss Düsseldorfer Tabellenanmerkungen erteilt, was zu jedem Unterhaltsbegehren von Volljährigen untrennbar dazugehört.

Fang ja nicht an, irgendwas konkret zu verlangen. Du bist kein Anwalt und erteilst keine Rechtstipps. Es ist deren Problem, alles korrekt zu liefern. Bis dahin zahlst du nichts.
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#31
OK soweit verstanden denke ich.
Allerdings sehe ich in jetzigem Stadium noch gar keine rechtliche Grundlage für eine Auskunftserteilung meinerseits.
Schließlich liegt mir weder ein Abschlußzeugnis, noch eine Immatrikulationsbescheinigung vor.
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#32
Dann antworte, dass die Unterhaltsforderung nicht begründet ist und du deshalb keinen Anlass zu einer Auskunft siehst.
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#33
Wie sieht's denn mit dem Verzug aus?
Da keine Beweise geliefert wurden sollte m.E. ein Verzug nicht begründet sein?


Muster schrieb:Herr xxx,
ihr Schreiben vom xx habe ich erhalten.
Die Unterhaltsforderung ist nicht begründet, solange sie durch die dafür notwendigen Belege nicht nachgewiesen wurde.
Aus diesem Grund widerspreche ich auch der Inverzugsetzung.
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#34
Leider doch. Auch wenn sich mangels vollständiger Unterlagen erst später rausstellt, ob und wie hoch der Unterhalt wird gilt der Zeitpunkt der Auskunftsforderung. Deshalb macht der das jetzt noch im September, obwohl er gar nicht alle Unterlagen zusammen hat.
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#35
Schade, aber das Geld liegt eh schon auf der Seite.
Widersprechen werde ich trotzdem, man wird sehen ob sie wegen einem Monat vor Gericht ziehen werden.
Ich lasse mir jetzt eh wieder Zeit mit der Antwort.
Der Bengel soll sehen wie lange das dauert wenn man stur ist und den "Rechtsweg" beschreitet anstatt zu versuchen sich gütlich zu einigen.  Dodgy
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#36
Dein Sohn hat das Gespräch ausgeschlagen. Jetzt würde ich es der Gegenseite so schwer wie möglich machen und den gegnerischen Anwalt schön beschäftigen.

Ansätze:
- erstmal mindestens 2-3 Wochen warten, dann zurückschreiben, dass Nachweise zur Begründung fehlen, du deshalb erstmal keinen Anlass zur Auskunftserteilung siehst
- wenn Nachweise kommen, dann erstmal Fristverlängerung verlangen, zum Beispiel wegen Urlaub
- Auskünfte nur kurz, knapp und zusammengefasst schriftlich erteilen, keine Gehaltszettel oder sonstige Nachweise beifügen  
- Keine Angaben zum Vermögen machen, das geht die nichts an
- bis Offenlegung und Berücksichtigung der Einkünfte der Mutter wird nix gezahlt 
- dein Sohn muss ebenfalls evtl. Einkünfte und Vermögen offenlegen, aus diesen hat er vorrangig selber seine Lebensunterhalt zu zahlen

Hat der gegnerische Anwalt seinem Schreiben auch eine Verfahrensvollmacht beigefügt? 

Vorsichtshalber solltest du schon mal eine Rücklage bilden.
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#37
Die Verfahrensvollmacht wurde nicht beigelegt, es steht nur drin "...unter Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung..."
Die Rücklage bilde ich seit seinem ersten Schreiben  Wink
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#38
(30-09-2021, 12:08)mrsandman schrieb: Dein Sohn hat das Gespräch ausgeschlagen. Jetzt würde ich es der Gegenseite so schwer wie möglich machen und den gegnerischen Anwalt schön beschäftigen.

- dein Sohn muss ebenfalls evtl. Einkünfte und Vermögen offenlegen, aus diesen hat er vorrangig selber seine Lebensunterhalt zu zahlen

In der Theorie Ja, in der Praxis......................... Mein Kind brauchte überhaupt gar nichts derartiges offenzulegen  Confused  Das einzigste was sie je vorgelegt hat, ist eine Immatrikulationsbescheinigung. Zum Rest hieß es nur "Beweis bei Bedarf". Den hat es aber offensichtlich nie gegeben (weder beim AG noch beim OLG), sondern da wurde sich gar nicht erst dran interessiert.
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#39
So, weiter geht's.
Ich hab gestern den Herrn Anwalt darauf hingewiesen, daß eine Unterhaltsforderung nicht begründet ist, 
solange sie durch Belege nicht nachgewiesen wurde und habe sowohl der Frist als auch der Inverzugsetzung widersprochen.
Heute nun kam schon die Vollmacht und die Immatrikulationsbescheinigung.

Er bittet nun bis zum 29.10. die Auskunft vollständig und formgerecht zu erteilen.

Ich werde lediglich meine Gehaltszettel der letzten 12 Monate schicken - natürlich schwärze ich Dinge raus, die die nix angehen.
Er fordert (Zitat) "Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2018, 2019 und 2020, soweit diese vorliegen."
Die liegen natürlich nicht vor - ich werde darauf nicht eingehen.

Soll ich im Gegenzug gleich Einkünfte und Vermögen des Antragstellers einfordern?

Danke für eure Hilfe - es ist echt klasse daß man hier unter Gleichgesinnten ist und entsprechende Unterstützung bekommt!
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#40
(19-10-2021, 23:33)Trullo1 schrieb: Er fordert (Zitat) "Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2018, 2019 und 2020, soweit diese vorliegen."

Wenn Du Unternehmer bist, ist das rechtens.

Wenn nicht, nur den von 2020.

(19-10-2021, 23:33)Trullo1 schrieb: Soll ich im Gegenzug gleich Einkünfte und Vermögen des Antragstellers einfordern?

Natürlich!
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#41
(20-10-2021, 13:36)Simon ii schrieb:
(19-10-2021, 23:33)Trullo1 schrieb: Er fordert (Zitat) "Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2018, 2019 und 2020, soweit diese vorliegen."

Wenn Du Unternehmer bist, ist das rechtens.

Wenn nicht, nur den von 2020.

Unternehmer bin ich nicht, aber wie gesagt "es liegt halt nix vor"  Wink

(20-10-2021, 13:36)Simon ii schrieb:
(19-10-2021, 23:33)Trullo1 schrieb: Soll ich im Gegenzug gleich Einkünfte und Vermögen des Antragstellers einfordern?

Natürlich!

Wenn ich es mir recht überlege, dann wäre das wohl doch keine so gute Idee, denn ich will die "Brieffreundschaft" ja möglichst lange aufrecht erhalten.
Er hat das persönliche Gespräch ausgeschlagen und den Weg über einen Anwalt gewählt.
Nun soll er sehen wie lange sowas dauert  Angel

Ich rotze der Gegenseite die 12 Gehaltsnachweise und ein paar Versicherungen hin und warte mal ab was dann kommt.
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#42
Neben dem Ziel, so wenig Unterhalt wie möglich zu zahlen, sollte die übergeordnete Strategie sein, den Anwalt maximalst zu beschäftigen um hohe Kosten für die Gegenseite zu erzeugen.

In der Antwort an den Anwalt, womit du dir mal schön eine Woche Zeit lässt, würde ich erst einmal mitteilen, dass die Wirksamkeit der Aufforderung zur Auskunftserteilung abhängig von der Vorlage der Vollmachtsurkunde ist. Du stellst fest, das war der 20.10.2021. Sofern Unterhalt überhaupt geschuldet wird, was sich dann später herausstellen wird, gilt dies somit erst ab 01.10.2021.

Zweitens, die von ihm gesetzte Frist von 9 Tagen ist nicht angemessen. Angemessen und üblich sind zwei Wochen. So viel Zeit muss sein. Du hättest schließlich einige Hobbies die du wegen so einem Kram auf gar keinen Fall vernachlässigen kannst. Also: beantragst du Fristverlängerung bis zum 03.11.2021.

Viel wichtiger als die Gehaltszettel, die ausgedruckt, maximal geschwärzt, und vorab als Putzlappen bei der Wohnungsreinigung genutzt wurden, überreicht werden, sind deine Ausgaben! Hast du hier alles was dein bereinigtes Nettoeinkommen drückt berücksichtigt?

Abschließend vielleicht nicht so direkt nach Auskünften der Gegenseite fragen, sondern dass du in Erwartung der Vorlage aller zur Begründung und Ermittlung etwaiger Unterhaltspflichten notwendigen Nachweise mit angemessen Grüßen verbleibst.
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#43
(20-10-2021, 15:44)mrsandman schrieb: Viel wichtiger als die Gehaltszettel, die ausgedruckt, maximal geschwärzt, und vorab als Putzlappen bei der Wohnungsreinigung genutzt wurden, überreicht werden, sind deine Ausgaben! Hast du hier alles was dein bereinigtes Nettoeinkommen drückt berücksichtigt?

Dankeschön für deine Unterstützung!

Außer ein paar Versicherungen hab ich in der Tat nix anzugeben  Confused
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#44
Nachdem ich der Gegenpartei meine Gehaltszettel geschickt habe,
bekam ich heute nun eine Aufstellung samt Zahlungsaufforderung ab Juli 2021
Hier gleich die erste Auffälligkeit
Zitat:Entsprechend Ihrem oben genannten monatlichen Einkommen sind Sie in die 5. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen.
Da diese Tabelle auf eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an 2 Berechtigte ausgelegt ist,
Sie vorliegend jedoch nur eine Unterhaltsverpflichtung haben, erfolgt eine Einordnung in die nächsthöhere, also die 6. Einkommensstufe.
Davon hab ich noch nie was gehört - ist dem tatsächlich so?

2. Einkommen/Einkünfte der Kindsmutter fehlen (natürlich) vollständig.

3. Bezahlung seiner Rechnung!
Der "Zahlungsaufforderung" des Kindes sei ich nicht nachgekommen
Zitat:sodass Sie sich bereits seit Juli 2021 mit Ihren Unterhaltszahlungen im Verzug befinden.
Das hat rechtlich die Konsequenzen, dass Sie zum einen seit diesem Monat hätten Unterhalt zahlen müssen,
und somit entsprechende Rückstände bestehen, und zum anderen, die durch meine notwendig gewordene Beauftragung
anfallenden Gebühren zu tragen haben.

zu 1. das kann ich gerade nicht beurteilen, aber wenn es so ist, dann ist es halt so
zu 2. das würde ich nachfordern, zudem die KM (vermutlich) mietfrei im Haus ihres Ehemannes wohnt
und auch das zum relevanten Einkommen hinzuzuzählen ist.
zu 3. Ich habe ja meine Bereitschaft zur Zahlung zu keinem Zeitpunkt verweigert.
Ganz im Gegenteil hat das Kind ein Treffen, bei dem alles besprochen werden sollte, ausgeschlagen.

Puh - ich bin grad auf 180
Wie dreist sind diese Anwälte...?
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#45
1. Ja, je nach Anzahl der Unterhaltsrechtigten kann eine Herauf- oder Herabstufung der Tabellenstufe stattfinden. Das ist schon richtig.

2. Ohne diese Auskunft nebst Belegen gibts keinen Cent.

3. Seine Rechnung zahlt sein Auftraggeber. Zahlen für ihn musst du nur, wenn einer klagt, du verlierst und der Richter dir die Kosten aufbürdet.

Zitat:ich bin grad auf 180

Genau das ist der Sinn solcher Schreiben. Eine Rechtswirkung entfalten sie nicht. Aber ein paar Prozent der Adressaten will einfach nichts mehr mit dem Mist zu tun und zahlt lieber.

Antworte ihm sowas wie:

Verehrter Herr h.c. Prof. Dr. Univ. Luanda Klötenschnitt,

herzlichsten Dank für ihre freundlichsten Zeilen vom 18.11.2021. Es lässt mich über alle Massen jubilieren, dass sie die Forderungen für erledigst erklärt haben. Die fehlenden Auskünfte der Mutter sind eindeutigst. Ihre Rechnung senden sie gütigst an die Hilfsorganisation für gefoppteste Anwälte. Und lassen sie mal ihre Robe reinigen.

Und die Impfung nicht vergessen! Auch die gegen chronische Hohlbirne!

Mit scheissfreundlichsten Grüssen

Privatier Al. Es. Preller
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#46
Made my day  Big Grin
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#47
Köstlich
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#48
Der Anwalt hat echt nen Schuss. Ich würde ihm genauso wie vorgeschlagen antworten. Aber erstmal ein paar Wochen warten. Wenn dann die Belege der KM eintrudeln fragst du anschließend nach den Belegen des Sohns (Einkünfte, Wohnort, Studium usw.). Das zögert noch mehr.

Eines noch: nach meinem Verständnis spielt die Tatsache dass die KM mietfrei bei ihrem Stecher wohnt keine Rolle bei der Berechnung. Wäre schön wenn das jemand bestätigen könnte.

Und die Geschichte mit Rückstand ab Juli ist doch auch Schwachsinn. Nach meinem Wissen gilt das erst ab dem Zeitpunkt wo der Pflichtige aufgefordert wurde Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. In der ersten Mail vom Sohnemann stand bloß drin "Unterhalt zahlen". Pech für ihn. Wirksam ist das Ganze erst ab Oktober.
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#49
Da gibt's schon was mit Wohnvorteil.
Sie hat wieder geheiratet und nach meiner Kenntnis gehört ihm das Haus in dem beide wohnen

[Bild: Wohnvorteil.png]
Quelle

Das mit Oktober sehe ich ähnlich - vielleicht noch September weil da der Anwalt geschrieben hat, aber Juli kann nach meinem Verständnis nicht sein.

Aber es gibt weit erfahrenere Kollegen hier, die sich da bestimmt kompetent äußern können.
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#50
Solange du überhaupt keine Auskunft erhälst, ist es eh egal was sie Miete spart. Und wenn, dann müssen erst die Details geprüft werden. Freiwillige Zuwendungen Dritter zum Beispiel?
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