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Volljähriger fordert Unterhalt
#76
(13-01-2022, 03:37)IPAD3000 schrieb: Der Trick im Zivilrecht ist doch, schlichtweg zu behaupten, der Sohn verfüge über ein beträchtliches Vermögen. Dies zwingt die Gegenseite, dieses zu bestreiten. Und dann kann, muss aber nicht, das Gericht sich hier gezwungen sehen, der Wahrheitsfindung wegen der bestreitenden Partei die Darlegungslast rüberzuschieben. Spricht das Gericht ohne Beweisaufnahme ein Urteil, ist zumindest die zweite Instanz offen, eben weil das Gericht hier seiner Verpflichtungen eben nicht nachgekommen ist.

Mir sagte mal ein Anwalt:
Als erstes behaupten wir, die KM verdiene ein Fünffaches von dem meinigen Verdienst, damit wird der Richter in die Enge getrieben, die Beweislast umzudrehen.

Ich sagte:
Ist doch aber nicht so

Er:
Ja, aber weigert die KM sich, ihr Einkommen offen zu legen, bist du raus aus der Nummer, dann muss der Richter unseren Vortrag als der Wahrheit entsprechend annehmen und darauf sein Urteil stützen. Oder sie „vergisst“ schlichtweg zu bestreiten, auch dann mutiert unser Vortrag zur Wirklichkeit in der juristischen Wahrnehmung.

„Leider“ kam es damals nicht dazu, dass ich ihn tatsächlich ins Rennen schicken durfte. Mir kam das strategisch sehr geschickt vor. Und seien wir mal alle ehrlich: Genauso bescheissen die Rechtsverdreher der Mutti-Industrie doch von Anfang an, jeder Satz eine Lüge, so war’s bei mir stetig. Wer kommt da noch mit dem bestreiten aller Lügen lückenlos hinterher?

Hab ich genauso gemacht, interessiert hat es den Richter überhaupt nicht.  Angry Unsubstantiierter Vortrag  Sad

(11-01-2022, 17:30)Austriake schrieb:
(11-01-2022, 16:47)Gast1969 schrieb: Das ist ja die Crux 



Wie soll man selbst das denn Beweisen? Da müsste man ja schon den Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sparbuch, Kontoauszug desjenigen besitzen. Wie soll das gehen?

Was Du nicht beweisen kannst, gilt als nicht vorgetragen. Hattest du kein Sorgerecht, auch kein geteiltes? Dann hätte man nämlich dein Einverständnis/Unetrschrift gebraucht für jede Kontoeröffnung usw. und du wüsstest wenigstens, bei welcher Bank ein Konto besteht. Und verlangst die Vorlage der Kontoauszüge, da du ja Sorgerecht hast. Wenn nicht, dann bist du angeschissen.
Jegliches Auskunftsersuchen deinerseits bei Banken, Arbeitgebern u.ä. wird man mit Hinweis auf Datenschutz abbügeln. Tja, die Gesetze wurden schon passend gemacht......

Natürlich hatte ich gemeinsames Sorgerecht. Das Kind hatte ein Sparbuch, kann mich nicht erinnern dafür unterschrieben zu haben, evtl. hatte sie es aber schon vor Trennung - kann mich nicht mehr erinnern. Eigenes Konto hat sie klugerweise erst seit Volljährigkeit, da brauchte ich nichts mehr unterschreiben.
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#77
Hi Trullo1,

gibt es Updates zu deinem Verlauf ?
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#78
# Trullo1
Habe mittlerweile drei solcher Forderungsschreiben entfremdeter Kinder erhalten.
Der Text ist beinahe wortgleich wie bei Deinem Schreiben.
Ich gehe da von einem Textbaustein aus, der in einem der vielen Mütterforen durch ein fachlich geschultes Kompetenzteam entwickelt und kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.
Das Vermeiden des Siezens sowie die Ungenauigkeiten des angeblichen Studiums sind demnach beabsichtigt.
Die belesenen Mütter leiten den Textbaustein ihren traumatisierten Kindern zu, damit der Erzeuger weiter zahlt.
Annäherung zwischen Vater und Kind sieht anders aus.

Ich ignoriere diese Schreiben, schließlich meldete sich später stets das liebe Studentenwerk.
Die Vorschläge zu einem persönlichen Treffen finde ich nett. Mann zeigt dabei Stärke.
Wohnt der Student aber noch zuhause, wird der Vorschlag das Kind nicht erreichen, die Mama fängt so etwas ab.
Es bleibt uns nur die Verzögerungstaktik mit Niveau.
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#79
Entschuldigt daß ich mich relativ lang nicht mehr gemeldet habe!
Was ist seither passiert?

Nachdem ich die Zahlung wegen fehlender Nachweise eingestellt hatte,
hat er dann nach einigem hin und her und rotzfrechen Mails Ende Mai schließlich ein ToR vorgelegt.
Dies zeigt eine bestandene Teilklausur (CTS 2,5).
Nun schickt er gestern ein auffällig freundliches Schreiben,
er habe sich recht früh dazu entschieden, den Studiengang zu wechseln.
Da er gewechselt habe, könne er kein ToR des Sommersemesters mehr vorweisen.

Für mich klingt das sehr nach "Ich hab mal die Füße hochgelegt und jetzt probier ich mal was anderes aus"

Boah wie mir diese Faulenzer gegen den Strich gehen!

Muß ich für diese laxe Auffassung tatsächlich bezahlen?
Kann doch eigentlich nicht sein...?
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#80
Ich habe davon ja keine ahnung.
Ich wurde von ihm verlangen das er dir ein schreiben vorlengen soll von den anwesenden Stunden an der Uni.
Ohne so ein Schreiben würde es von mir nichts geben.
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#81
Kann er fürs nun begonnene Herbstsemester eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen?
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#82
Liesst sich nicht nach einem fleissigen Studenten. Wenn er so früh gewechselt hat, warum wurden keine Leistungen im Sommersemester erbracht? Denke mal er hat sich im SS hängen lassen und will (vielleicht) zum Winter starten. ??
Bei der Universität gibt es immer eine Übersicht, welche Prüfungen im ersten Semester anstehen. Vielleicht mal abgleichen. Wenn nur ein Schein anstatt 5 gemacht wurden, ist das schwach.
Ansonsten sehe ich das wie p, ausser das es ein Wintersemester ist.
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#83
(01-10-2022, 19:48)p__ schrieb: Kann er fürs nun begonnene Herbstsemester eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Ja, die hat er geschickt
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#84
Nachdem der erhoffte Aufschrei hier im Forum ausgeblieben ist, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen und weiter bezahlen...
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#85
Was soll man sagen? Einen (nicht zwei, aber einen) Studienplatzwechsel muss der Pflichtige zugestehen, die Immatrikulationsbescheinigung liegt vor, also besteht wohl auch Unterhaltspflicht.
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#86
So sieht's wohl leider aus Sad

Gibt es eigentlich eine Richtlinie, wie viele Prüfungen man pro Semester in etwa absolvieren sollte?
Ich möchte da schon etwas "Druck" machen, nicht daß er sich jetzt da Ewigkeiten an der Uni herumtreibt.
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#87
(04-10-2022, 12:58)Trullo1 schrieb: Gibt es eigentlich eine Richtlinie, wie viele Prüfungen man pro Semester in etwa absolvieren sollte?

Ich möchte da schon etwas "Druck" machen, nicht daß er sich jetzt da Ewigkeiten an der Uni herumtreibt.

Was studiert er denn?

Wie schon weiter oben geschrieben, sollte es auf der WEB-Seite der Hochschule Richtlinien geben, wie lange die Mindeststudienzeit ist (früher - also vor dem Bachelor/Master-Kram - waren das meistens vier Jahre. Vier Semester Vordiplom, vier Semester Hauptdiplom. Die Ausnahmen waren vor allem Mediziner, Juristen und Lehramt, deren Studienzeiten wesentlich darüber hinaus gingen. Etwas zeitlich ähnliches wird es sicherlich heute auch geben).

Daran kannst Du Dich orientieren; wobei meines Wissens nach eine moderate Überziehung der Zeit geduldet werden muß.

Aus dem Bauch heraus würde ich ihm max. ein Semester zusätzlich geben. Danach würde ich den Geldhahn zudrehen.
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#88
Ich denke, dass es grdsl. schwierig sein wird hier die Situation angemessen zu beurteilen. Bafög-seitig gilt ja die Regel ein Studium zügig durchzuziehen. Ggf. kann man sich daran etwas orientieren. An einzelnen Semestern wird sich das aber in dem jetzigen Fall nicht festmachen lassen, solange eine Immatrikulation vorliegt.
.
Ein geliebtes Kind lässt man solange studieren, bis es einen Abschluss hat. Wenn man aber Zahlsklave ist und obendrein vom Kind nur Verachtung erfährt, logisch... sieht die Situation anders aus. Ein Richter wird hier vermutlich nicht unterscheiden.

Was ich machen würde. Spätestens nach Überschreiten der Regelstudienzeit würde ich die Unterhaltszahlungen einstellen. Bei begründetem Verdacht auch schon früher. Wurde hier aber etwas Geld zur Seite legen.
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#89
Es bleibt spannend...
Danke für euren Zuspruch!
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#90
(04-10-2022, 19:20)NurErzeuger schrieb: Ein geliebtes Kind lässt man solange studieren, bis es einen Abschluss hat.

Nö, ich nicht!

Wenn ein Kind zu faul oder zu dumm ist, ein Studium (oder eine andere Ausbildung) zügig in annähernd der Regelzeit erfolgreich zu beenden, bekommt es von mir kein Geld mehr.

Und ich habe die Gerichtsverfahren, die mir wegen dieser Haltung aufgezwungen wurden, im wesentlichen auch gewonnen.

(04-10-2022, 19:20)NurErzeuger schrieb: Was ich machen würde. Spätestens nach Überschreiten der Regelstudienzeit würde ich die Unterhaltszahlungen einstellen. Bei begründetem Verdacht auch schon früher. Wurde hier aber etwas Geld zur Seite legen.

Hier stimme ich Dir zu.
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#91
(04-10-2022, 12:58)Trullo1 schrieb: So sieht's wohl leider aus Sad

Gibt es eigentlich eine Richtlinie, wie viele Prüfungen man pro Semester in etwa absolvieren sollte?
Ich möchte da schon etwas "Druck" machen, nicht daß er sich jetzt da Ewigkeiten an der Uni herumtreibt.

Ja es gibt eine Übersicht, was abgeleistet werden sollte.
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#92
Ist man eigentlich verpflichtet, dem volljährigen einen Titel auszustellen bzw. hat er rechtlich ein Anrecht darauf ? Wie ich gelesen habe haben minderjährige einen unbefristeten Anspruch, aber Volljährige ?

Ich hatte Titel zur Minderjährigkeit befristet, mein nun volljähiger vermutlich priviligiert, fordert Unterhalt und Gehaltsnachweise, also sind noch recht am Anfang.
Er geht wohl noch zur Schule ( Gym ), und mir wird übel wenn ich ihm jetzt erneut einen Titel ausstellen müsste, vermutlich nur bis nächstes Jahr da dann die normale Schule beendet wäre, dann ja auch nicht mehr priviligiert.

Noch was am Rande, könnte man unterhaltstechnisch zum bereinigen des Nettos eine z.B. Inflationspauschale aufgrund aktueller Situation durchsetzen ? Z.B. 8% vom Netto ?  Und könnte man freiwillige Überstunden ( inkl Nachtzulagen, ca 150€ Netto ) auch als überobligatorisch ansehen ? Oder muss ich da in den sauren Apfel beissen ?
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#93
Auch wenn ein Recht bestünde, so wäre doch die Laufzeit so gering, dass es ohnehin witzlos ist.

Einkommensbereinigung, ja, versuche es, aber niemals Pauschalen, sondern nachgewiesene Kosten.
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#94
Vielleicht habt ihr einen Tipp wie ich mich weiter verhalten könnte.
Kurze Timeline zu meinem seid 08.2022 volljährigen. Titel war befristet bis zur Volljährigkeit, es gibt noch zwei weitere Titel für seine geschwister jeweils 100% Altersstufe 3 DDT ( Alter aktuell 12 und 15 )

07.2022 - 08.2022 - Vor Ende des Titels, Ich habe meinen Sohn mehrfach angeschrieben ob er sich mit mir zusammensetzen möchte um seine weitere Zukunftsplanung zu besprechen. Keinerlei reaktion, erst bei Whatsapp hat er reagiert das er kein Interesse daran hat.

Ende 09.2022 - Aufforderung per Anwalt an mich, da ich Unterhalt eingestellt hätte solle ich Gehaltsnachweise senden damit dies berechnet werden kann

10.2022 - Meinen Sohn nochmals per Whatsapp angeschrieben ob wir uns nicht zusammensetzen wollen um die Angelegenheit unbürokratisch und schnell zu klären... Seine Antwort war das er das nicht möchte, sondern Anwaltlich und Gerichtlich prüfen da er nicht wisse was ihm von wem zusteht an Unterhalt und das alle Unterlagen dem Anwalt dazu vorliegen

10.2022 - Ich habe beschwerde bei der Anwaltskammer eingereicht, da selber Anwalt wie von Kindesmutter ( Unterhalt, Scheidung, Umgang ). Parallel meinem Sohn meine Gehaltsnachweise geschickt, sowie Ihn aufgefordert seine Bedürftigkeit nachzuweisen ( Schulbescheinigung, Einkommen von Ihm, Einkommen Mutter, Einkommen selbstständigkeit, Angaben Eigenheim wegen Wohnwertberechnung der Mutter )


11.2022 - Nochmals Schreiben an meinen Sohn, da bisher nichts kam, und Zurückweisung von Ansprüchen die gegen mich gestellt wurden

01.2023 - Brief vom Anwalt erhalten mit Schulbescheinigung und Zeugnissen ( mehr nicht ) und Berechnung Unterhalt anhand meiner Abrechnungen, und das sie weiterhin den Mandanten vertreten wie die Kammer sicherlich mitgeteilt hätte

01.2023 - Telefonisch mit Kammer Kontakt aufgenommen, gibt keine Klärung, soll denen das Schreiben zukommen lassen... Schreiben an Anwaltskammer weitergeleitet  und parallel an Anwalt  geschrieben das die Berechnung zurückgewiesen wird,da mehrfach falsch und sämtliche geforderten Auskünfte von meinem Sohn und Mutter seid 10.2022 nicht erbracht wurden, diese aber nötig sind zur Berechnung. Anwalt kann sich weitere Berechnungen sparen solange keine ordentlichen Auskünfte erteilt wurden.
Ergänzend habe ich auch die Einkünfte des neuen Ehemannes eingefordert, da Exfrau seid 10.2022 neu verheiratet ist zwecks Bestimmung Familienunterhaltes

01.2023 - Anwaltsschreiben das vorheriger Anwalt in Ruhestand ist und nun von Kollege weiter vertreten wird. Mandant wurde gebeten die Einkünfte der Mutter zusammenzustellen. Man würde diese unaufgefordert an mich weiterleiten und sich mit einer neuen Berechnung an mich wenden.  Ich habe dies Ebenfalls an die Kammer weitergeleitet da es nach wie vor die selbe Kanzlei ist, damit diese dies prüft.

Soo, nun warte ich seid zwei Monaten und bisher kommt rein Garnichts. Es wird sowieso eine schwierige Angelegenheit da ich rein rechnerisch ab 01.2023 Mangelfall bin wegen der Erhöhung des selbstbehaltes und der Bedienung der anderen Titel.  Sein Schulbesuch ( Gymnasium, endet in 07.2023, Zeugnisse sehen sehr gut aus, danach wäre er ja dann nicht mehr Priviligiert wenn ich das richtig sehe. Er wohnt bei Mutter im Haus.

Aktuell lege ich seid 09.2022 Unterhalt zurück ( 350€ ) wo ich denke das passt, nur zur Sicherheit, theoretisch muss ich aber auch PKH in Raten ( 220€ ) zurückzahlen, Gericht hat dies in 10.2022 erneut geprüft, das Gericht hat die Angelegenheit aber freundlicherweise pausiert bis die Unterrichtsangelegenheit geklärt ist. 

Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich aber mindestens 3 Jahre den Unterhalt zurückbehalten da Verwirkung eher schwierig durchsetzbar ist und Verjährung halt die 3 Jahre dauert. 

Wie würdet ihr hier vorgehen bei dieser Untätigkeit ? Den Anwalt nochmal anschreiben, da bisher nichts kam sehe ich die Sache als erledigt an ? Oder echt Monate/ vielleicht Jahre abwarten ?
Könnte mir gut vorstellen das die Mutter die geforderten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen möchte, auch wenn sie es müsste, die will eigentlich Ruhe haben weil Scheidung 3 Jahre Dauerstress war für sie  Big Grin .

Über Tipps wäre ich sehr dankbar. Dieses in der dauerhaften Schwebe zu stehen ist ein ungutes Gefühl.
Danke euch.
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#95
Schlafende Hunde sollte man nicht wecken. Ich wuerde mich zuruecklehnen und warten was da noch kommt oder auch nicht. An den Zustand der dauerhaften Schwebe MUSS man sich leider in so einem Fall gewoehnen auch wenn das schwierig und aetzend ist. Kenne ich nur zu gut, laesst sich aber eben nicht aendern.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#96
Habe jetzt die älteren Beitrage nicht nochmal durchgesehen, aber Stand der Dinge scheint es zu sein, dass es im Moment keinen gültigen Titel für den volljährigen Abiturienten gibt und auch keine Unterhaltsforderung durch ihn oder seinem Anwalt. Damit gibts auch keine Ansprüche, die bei späterer gerichtlicher Legitimierung eine Nachzahlung auslösen können.

Sollte es doch eine gültige Forderung (auch Forderung zur Auskunftserteilung) geben, dann wird von dir nur nachzuzahlen sein, was später auch durchgesetzt werden kann. Ein erhöhter Selbstbehalt, der dich zum Mangelfall macht wird das reduzieren. Auch da gibt es eine Schranke, man kann nicht Auskunft fordern und Jahre später eine konkrete Unterhaltsforderung nachschieben. Etwas anderes ist es, wenn ein Verfahren bereits läuft aber sich immer wieder verzögert. Ich würde an deiner Stelle nur für sechs Monate Geld beiseite legen.

Ich würde also abwarten, die Zeit läuft für dich.
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#97
Gültigen Titel gibt es nicht, aber Auskunftserteilung wurde 09.2022 eingefordert und eine konkrete Geldforderung kam 01.2023 ( Die wurde von mir zurückgewiesen da keine Belege von Ihm, Mutter etc. vorgelegt wurden obwohl ich diese mehrfach angefordert hatte ). Man wollte konkret 105% ab September 379€ und ab Januar 410€.  Hier wurde halt nichts berücksichtigt, weder mein Selbstbehalt noch Einkommen vom Kind,Mutter etc.
Deshalb lege ich ja 350€ Monatlich noch zurück, für letztes Jahr würde das vermutlich passen, aber für ab Januar komme ich auf max 80€, aber ob das so durchginge, wer weiß das halt.  Nur ich habe selber kein Interesse daran, nach x Monaten plötzlich Tausende von € zu zahlen die ich dann nicht habe. Selbst Ratenzahlung wäre ja dann zu verzinsen.
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#98
Auch dann geht das nicht grenzenlos. Wenn Nachweise ohne Bergründung monatelang verzögert werden, dürfen daraus entstehende Schuldzinsen nicht dir zur Last fallen, das liegt nicht in deiner Verantwortung. Ausserdem entsteht von Monat zu Monat stärker ein Vertrauenstatbestand, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden. Bei Unterhalt sogar unüblich schnell, denn man darf voraussetzen, dass der Unterhalt dem Berechtigten wichtig ist, dass er seine Ansprüche auch verfolgt, sofern er daran nicht gehindert ist. Tut er das nicht, kann auch keine Bedürftigkeit bestehen.

Du hast doch sicher für die Auskünfte eine Fristsetzung formuliert. Ist die Frist still, d.h. ohne Reaktion verstrichen, dann ist dieser Fall eingetreten und du kannst davon ausgehen, dass ein Anspruch nicht mehr verfolgt wird. Wird trotzdem nochmal geklagt, ist die erste Reaktion, ein fehlendes Rechtsschutzinteresse zu verkünden, denn die Unterlagen hätten auch ohne Klage vorgelegt werden können. Der Kläger verweigert sich seinen Pflichten und klagt stattdessen. Das kann so schiefgehen, dass er eine Lehrstunden in "Verfahrenskosten" erhalten kann.

Für besondere Fälle und starken Seelenschmerz gibt dann noch das Instrument der negativen Feststellungklage. Damit kann das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden. Es bedarf aber eines Feststellungsinteresses und eine Abgrenzung zur Zwischenfeststellungsklage. Das ist Anwaltshandwerk.
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#99
Naja Fristen habe ich gesetzt, immer, die letzte Reaktion war halt auch Fristgerecht und das sein Anwalt, sobald die Unterlagen der Mutter vorliegen, mir diese zusendet und dann neu berechnet. 
Entsprechend gibt es aktuell ja keine Frist mehr, die müsste ich erst wieder setzen.
Ausser du meinst, das meine bisherigen Fristen nicht entsprechend mit Belegen beantwortet wurden.

Das das nicht Ewig dauer darf und er zeitig seine Ansprüche verfolgen muss ist klar, nur wenn ich mir die Urteile dazu anschaue dann ist das eben nicht so einfach wie es klingt. 
Deshalb komme ich ja auf die 3 Jahre zurückbehalten.
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Guten Morgen Ihr,

nach etwas über 4 Monaten komplettem stillschweigen habe ich Post vom gegnerischen Anwalt erhalten.

Hier benötige ich eure Hilfe bei einer Stellungnahme bzw. weiterem Vorgehen, ich versuche weitestgehend zusammenzufassen :

Es wird laufender Unterhalt ab Juni 2023 i.H. von 378 € gefordert, sowie zahlbar bis 8.6.23 Unterhaltsrückstand i.H. von 3290 € ( 09.2022.-12.2022 je 350€ und ab 01.2023 je 378€ ).

Meine Überstunden wurden mit Verweis auf OLG Leitlinie Nummer 1.3 nicht abgezogen ( Aus meiner Sicht überobligartorisch da nicht berufstypisch, ich diese Überstunden auch nicht machen müsste oder sie von der Geschäftsführung unterbunden werden )

Fahrtkosten wurden pro KM mit 0,28€ berücksichtigt ( rund 85€ , wobei die genommenen KM falsch sind als auch laut Leitlinie 0,41€ pro KM gerechnet werden, hier bezieht man sich allerdings auf mein PKW Darlehn von 191€ welchen man zwar nun mit einbezieht, dann aber nur 0,28€ für die KM Leistung, dieses Darlehn ist jedoch noch von vor der Trennung vor 2018 und daher auch Altlast).

Mein bereinigtes Netto wird mit 2622€ betitelt, dies würde ich bestreiten ?

Weiter wird geschrieben, das unter Berücksichtigung, das ich drei Kindern zu Unterhalt verpflichtet bin, mir mein notwendiger Selbstbehalt verbleiben muss, ergibt sich ein Unterhaltsanspruch meines Sohnes i.H. des Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeldes.
Das haut ja schon mal nicht hin, selbst mit den Zahlen vom Anwalt lande ich unter meinem Selbstbehalt da ich Unterhalt an die anderen beiden Kids i.H. von 926€ leiste.


Weiter wird geschrieben das der Mandant die Schule besucht, daneben ist er nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Einkünfte die er dennoch aus einer Nebentätigkeit erziehlt sind überobligatorisch und nicht bedarfsdeckend anzurechnen .
Ist dem so ? Es wurden keine von mir geforderten Nachweise zu Vermögen und einkommen aus Selbstständigkeit oder Nebentätigkeiten übermittelt. Insofern Auskünfte nicht ordentlich erteilt ? Ob es überobligatorisch ist, müsste man dann nach Auskunfterteilung klären oder ?

Weiter wird geschrieben das die Kindesmutter hinsichtlich Kindesunterhalts nicht leistungsfähig ist.
Kindesmutter erhält:
Krankengeld Kalendertäglich 13,57 = 407,10 pro Monat ( Nachweis ist vom 20.3.23 , Krankengeldbezug ab 08.02.2022 )
Für das Jahr wurde 440€ für Gitarrenunterricht erhalten( aus selbstständigkeit sowie über einen VHS Kurs ) = 36,67 im Monat ( Manuelle Quittungen wurden beigefügt. Dies würde ich bestreiten wollen, ich gehe eher von weit über 400€ im Monat aus.

Die Mutter zahlt Immobilienverbindlichkeiten :
289€ Schwäbisch Hall ( Keine Nachweise beigefügt ) Überhaupt anrechenbar ? Vermögensbildend ?
192,71 Kreditzinsen ( Nachgewiesen als Bescheinigung über Aufnahme von Fremdmitteln, von der Bank )
200€ monatlich für einen Privatkredit bei einer Privatperson zum Einbau einer neuen Heizung ( Kreditsumme 9270€ )
Der Kredit, oder besser die Vereinbarung ist datiert auf den 20.3.2023.
Weitere Nachweise dazu wurden nicht erbracht, lediglich das einseitige Schriftstück das der Betrag an die KM zum Erwerb und Einbau der neuen Heizung geliehen wurde und diese monatlich 200€ zahlt.
Diesen Privatkredit würde ich in Frage stellen sowie als nicht anrechenbar ansehen ? Ich habe diese Person gegoogelt, diese ist Beraterin beim Weissen-Kreuz, Lebensberaterin, Hilfe für Schwangere...
Was meint ihr dazu ?

Weiter steht dort das die KM berichtet das die selbstbewohnte Immobilie stark sanierungsbedürftig ist, die Immobilie sei nicht vermietbar. Es wird als Wohnwert ein Kaltmietwert zugrunde gelegt, welcher in der Höhe den Verbindlichkeiten gegenüberstehen dürfte.
Nachweise dazu wurden in keinster weise erbracht, weder qm noch Kaltmiete etc.
Es gibt aus der Scheidung ein gerichtliches Hausgutachten von 03.2022 welches ich selber auch habe, wie auch die Mutter, daraus ergeben sich ( 173qm, wenn ich dies mit einer Kaltmiete von 7,84€ veranschlage komme ich auf einen Wohnwert von 1356€, abzüglich belegte Zinsleistung von 192€ komme ich somit auf einen tatsächlichen Wohnwert von 1164 €
Sollte man dies mitteilen oder darauf verweisen das keine Belege erbracht wurden ?

Es wird geschrieben das der KM kein Einkommen verbleibt welches ihren selbstbehalt übersteigt.

Auch sei der KM kein Einkommen aus Familienunterhalt zuzurechnen, sie ist seit dem 8.12.2022 verheiratet.

Der neue Ehemann erhielt im Jahr 2022 Brutto 30197€
Gehaltsnachweise wurden beigefügt:
12.2022 Jahresbrutto 30197,60 ; Auszahlungsbetrag 20886 = Monatlich 1740 Steuerklasse 4
01.2023 Festlohn Brutto 1840 ; Netto 1491 Steuerklasse 3
02.2023 Festlohn Brutto 2790 ; Netto 2241 Steuerklasse 3

Anwalt Rechnet Monatlich 2013€ aus im Schnitt basierend auf den Werten von 2022
5% Pauschale werden geltend gemacht sowie ein Kredit von 424€ welchen dieser zur Hälfte trägt.
Es soll ein bereinigtes Netto für Dezember 2022 von 1228 und ab Januar von 1582€ verbleiben.

Mit diesem Nettoeinkommen schuldet er seiner Tochter vorrangig Unterhalt ( diese Wohnt im selben Haushalt )

Also ich komme auf ein höheres bereinigtes Netto, scheinbar hat die den Kredit nicht hälftig sondern komplett abgezogen.

Steuererklärungen fehlen gänzlich.

Wie wäre das Familieneinkommen zu berechnen ?

Was meint Ihr wie da am besten drauf zu antworten wäre ? Ich würde vermutlich detailliert Stellung zu nehmen, und mehr schreiben als überhaupt notwendig.
Nachweislich wurden nicht alle geforderten Auskünfte erteilt, was mein Sohn nach dem Schulbesuch welcher ende 07.2023 endet macht ist auch nicht ersichtlich.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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