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(30-05-2023, 07:25)Nuffü schrieb: Das haut ja schon mal nicht hin, selbst mit den Zahlen vom Anwalt lande ich unter meinem Selbstbehalt da ich Unterhalt an die anderen beiden Kids i.H. von 926€ leiste.
Wenn selbst mit den Anwaltszahlen schon Mangelfall bei dir herrscht, verweise höflich auf diesen Sachverhalt und unternimm nichts weiter.
Einkünfte des Berechtigten sind freiwillig, aber nicht überobligatorisch. Da werden monatlich 40-100 EUR abgezogen, der Rest ist bedarfsdeckend. Kleine Jobs aber nicht und auch kein Ferienjob. Wenn aber jeden Monat beispielsweise 400 EUR verdient werden, dann zählt das.
Die Einnahmen der Mutter bieten wenig Grund für Widerspruch. Was die noch über Gitarre verdient, wird sie schwarz machen, da kannst du eh nichts nachweisen. Verlorene Mühe. Privatkredite, haha. Die Dame bescheisst in jedem Detail. Arbeite dich daran aber jetzt nicht ab, das ist was für das Verfahren, wenn du verklagt wirst.
Zitat:Es wird geschrieben das der KM kein Einkommen verbleibt welches ihren selbstbehalt übersteigt.
Konzentriere dich jetzt auf die Einnahmen des Volljährigen und auf deine eigene Leistungsunfähigkeit. Was du jetzt nicht bestreitest, gilt noch lange nicht als zugestanden.
Zitat:Wie wäre das Familieneinkommen zu berechnen ?
Das ist eine Finte. Sie hat im besten Fall eh bloss einen Taschengeldanspruch und der ist für Unterhalt irrelevant, wenn er kein Milliardär ist.
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Danke für dein Feedback.
Eine Idee wie ein Antwortschreiben am besten in Stein gemeißelt werden könnte ?
Wenn ich mich da ran mache, werden das bestimmt wieder 3-4 Seiten wo ich zu jedem quak Stellung nehme oder erneut Auskünfte einfordere...
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Dich dazu zu verführen ist Teil der gegnerischen Strategie.
Schreib einfach "Sehr geehrter Anwalt, nach ihrer Rechnung verblieben mir XXXX unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen. Da ich einen Unterhalt an die anderen beiden minderjährigen Kinder (Namen) von 926€ leiste, ist leider nichts übrig."
Lass ihn doch hüpfen. Wenn die Aussichten auf Erfolg vor Gericht haben, klagen sie sowieso. Alles vorher ist Geplänkel und Geschwätz.
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mehr nicht schreiben ? nicht die auf die fehlenden Auskünfte des Sohnes verweisen ? etc ?
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Wozu? Es reicht, wenn ein Grund für Nullinterhalt erfüllt ist. Weitere Gründe ändern nichts mehr daran. Und wie gesagt, das ist ohnehin Geplänkel. Und: Was du jetzt nicht bestreitest, gilt noch lange nicht als zugestanden.
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Naja "null" Unterhalt wäre es ja nicht, aber halt weniger
Wozu ? Vermutlich nur für meinen Seelenfrieden alles mitgeteilt zu haben Gerichtlicher Prozess kostet wieder Unmengen an Geld...
Bisher bin ich da :
Sehr geehrte Frau xxxxx,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 25.05.2023.
Nach Ihrer Rechnung verblieben mir 2622,82€ Unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen. Da ich einen Unterhalt an die anderen beiden minderjährigen Kinder kkkkkk und bbbbbb i.H. von 926€ leiste, ist leider nichts übrig.
Ich nehme zur Kenntnis, das Ihr Mandant sich weiterhin seid Oktober 2022 weigert sämtliche seiner Einkünfte als auch Vermögenswerte offenzulegen.
MfG
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Ich habe Deinen "Kommentar" in dem Du das Schreiben des Anwalts skizzierst zweimal durch gelesen und kann mich nun der Aussage von ´p nur anschließen. Die verars...en Dich auf ganzer Ebene und wollen offensichtlich auch Streit.
Die tatsache, dass Du derzeit Deine Schreiben selbst aufsetzt, erzeugt auf der Gegenseite die Reaktion, Dich nicht ernst zu nehmen und wird als Schwäche ausgelegt. Prinzipiell hättest Du Recht damit, dass eine fundierte Antwort tatsächlich Seiten füllen könnte. Das fängt an bei fehlenden Belegen, herbei konstruierten Darlehensverträge, falschen Zahlenwerken zur Berechnung etc.
Auf solche Schmierereien noch zu antworten, ist wirklich vergeudete Energie. Zumal auch noch in Frage steht, ob der "Rückstand" sich vom Datum her als auch von der Höhe her überhaupt herleiten lässt, also auch bestritten werden müsste.
Die Mutter lügt, das sich die Balken biegen. Sie behauptet, nur 400 € zu haben und zieht man alleine ihre Verbindlichkeiten ab, befindet sie sich im Minus. Außerdem sind diese ganzen Positionen nicht abzugsfähig. Irgendein (nicht ausgehändigter) Bausparkassenvertrag usw. ... All dies deutet auf geplanten Besch...s hin.
Deine Formulierung oben, wird nichts bringen. Wenn schon, dann:
"Die Voraussetzungen zur Ausrechnung für Erwachsenenunterhalt sind durch ihre unvollständig vorgelegten und teilweise unschlüssigen Belege nicht gegeben. Einkommensteuerbescheide fehlen ebenso. Ihrer Berechnungsmethodik wird entgegen getreten. Die Voraussetzugen für das Fordern von Erwachsenenunterhalt sollten Ihnen hinreichend bekannt sein. Zur Durchsetzung Ihrer Forderung steht Ihnen der Klageweg offen"
In der Folge allerdings, möchte ich bezweifeln, dass du ohne Anwalt da ungeschoren durch kommst, der sich hoffentlich ordentlich damit beschäftigt. den brauchst Du ja sowieso vor Gericht. Denn die Mutter rechnet sich arm und der Richter wird es sich mal wieder einfach machen wollen, wenn dem nichts entgegen steht.
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Ob das vor Gericht geht, ist noch offen. Solange das nicht der Fall ist, gehts noch ohne Anwalt. Ich vermute, der Sohn wird das über Verfahrenskostenhilfe versuchen und die muss erst mal genehmigt werden. Bis jetzt sind die Erfolgsaussichten nicht so rosig, dass das VKH-Kässlein bereitwillig aufspringt.
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Danke euch dafür.
Aber wäre es nicht so, das bei einer Mangelfallrechnung, die/ oder auch das Gericht anfängt meinen Selbstbehalt zu reduzieren oder aber Abzüge nicht anerkennt ?
Damit ich voll zahlungsfähig wäre ? Ich habe da einiges drüber gelesen, deshalb die Unsicherheit des Vorgehens. Wenn dem so ist, könnte man sich den Stress sparen und einfach zahlen ? Weil wenn gerichtlich, zahle ich ja so oder so plus Gerichts und Anwaltskosten ?
Unabhängig davon das nicht alles belegt wurde, oder die Mutter leistungsfähig wäre ?
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Das Vorbringen des gegnerischen Anwalts hat derart viele Lücken, dass ich mir wenig Sorge machen würde, dass da von Gericht noch grosse Beträge rauskommen. Übrigens gilt auch für die Mutter gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Nichtanrechnung von Abzügen, denn das Kind ist ja noch privilegiert. Alles, was sie dir nicht zugestehen können sie auch der Mutter nicht zugestehen.
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Ich bin nach wie vor sehr unschlüssig/unsicher.
Mein schreiben würde jetzt so aussehen... lieber wirklich was weglassen ? Das "richtige" zu schreiben ist wahrlich herausfordernd gerade.
Achso, die gegenseite hatte noch erinnert, das ich meine Lohnsteuerbescheide für 2021 und 2022 übermittle.
Ich habe das bisher eigentlich nicht vor, ich weiß, sicherlich problematisch. Was meint ihr wie das evtl. geschickt zu beantworten wäre, oder weg ignorieren ?
Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 25.05.2023.
Die Vorraussetzungen zur Ausrechnung für Erwachsenenunterhalt sind durch ihre unvollständig vorgelegten und teilweise unschlüssigen Belege nicht gegeben. Ihrer Berechnungsmethodik wird daher entgegengetreten. Die Vorraussetzungen für das fordern von Erwachsenenunterhalt sollten Ihnen hinreichend bekannt sein. Selbst ihre Routenplaner Navigation ist falsch, ausser Sie erwägen ernsthaft Wald- und Schotterwege mit dem Auto dauerhaft zu befahren.
Ich halte fest, das ihr Mandant sich weiterhin weigert seiner vollständigen Auskunftspflicht samt Beleg- und Nachweispflicht nachzukommen.
Ich biete Ihrem Mandanten hiermit, trotz unvollständigen Auskünften, mein Entgegenkommen an, Unterhaltszahlungen für die Zeiträume September 2022 bis Dezember 2022 i.H. von 350€, sowie ab Januar 2023 monatlich i.H. von 250€ zu leisten.
Ich gehe davon aus, das die Angelegenheit so zu einem gütlichen Abschluss gebracht werden kann, denn selbst mit Ihren falsch zugrunde liegenden Werten, liege ich bereits unter meinem notwendigen Selbstbehalt so das der Mindestunterhalt gar nicht leistbar wäre, aber das wissen Sie ja sicherlich.
Sollte hier Einigkeit bestehen bitte ich um Bestätigung. Eine Antwort wird bis zum 15.6.2023 erwartet.
Ich benötige zudem die Bankverbindung Ihres Mandanten um entsprechende Zahlungen überhaupt anweisen zu können.
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01-06-2023, 10:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2023, 10:31 von Nappo.)
Die Unsicherheit hat die Gegenseite erfolgreich erzeugt. Der letzte Hinweis von ´p ist durchaus richtig. Ein Entgegenkommen Deinerseits in dieser Sache aber der falsche Schachzug.
Unterhalt kann erst "richtig" ausgerechnet werden, wenn alle (!) Auskünfte vorliegen. Die Gegenseite begehrt von Dir noch Einkommensteuererklärungen, rechnet aber dann selbst schon vorher Deine angebliche Verpflichtung aus. Das ist Verwirrung auf allerhöchstem Niveau.
Polemik in solchen Schreiben kann man sich zwar schwer verkneifen, wird aber bei der Gegenseite tatsächlich als Schwäche ausgelegt.
Den ersten Absatz würde ich stehen lassen. Den letzten Satz des 1. Absatzes erst einmal ersatzlos streichen. Stattdessen diesen ergänzen: Weiterhin fehlt nach wie vor der Einkommensteuerbescheid der Kindesmutter für das Jahr 2021 und die Einkommensteuerberechnung für 2022. (Damit machst Du denen Arbeit, denn die hat ihre Erklärung für 2022 mit Sicherheit noch gar nicht fertig, deshalb "Einkommensteuerberechnung")
Den zweiten Absatz "Ich halte fest...." kannst Du weg lassen. Das ergibt sich aus dem ersten Absatz. In der Kürze liegt die Würze - und die Stärke eines Schreibens.
Somit ist Dein Schreiben auch schon fertig. Denn ein "Angebot" würde ich nicht machen. Du akzeptierst damit ja die Nachforderung. Steht denn fest, dass diese gerechtfertigt ist? Das weiß ich nicht. Und selbst wenn: Unterhalt kann erst gezahlt - oder auch angeboten - werden, wenn alle Daten vorliegen und wenn die Gegenseite Unterlagen vorenthält, dann tut es sie meist mit Grund, denn eine solche Steuererklärung der Gegenseite kann plötzlich dann doch zu Deinen Gunsten Überraschungen bereit halten.
Erst dann kannst du beurteilen, ob ein "Angebot zur Güte" tatsächlich möglich ist. Und wenn sich aus den Zahlen ergibt, dass der Gegenseite tatsächlich ein Betrag X zu steht, geht sie meist selten auf niedrigere Angebote ein. Sie bekommt ja dann die eigene Forderung durch geklagt.
Also liegt irgendwo etwas im Verborgenen, was Du nicht sehen sollst. Das ist zumindest zu vermuten. Also erst weiter bohren und die Gegenseite hüpfen lassen und dann erst kann man weiter sehen...
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Danke für deine guten Erläuterungen. Wirklich sehr hilfreich.
Ich werd das so umsetzen und dann mal schauen was kommt.
Aber wirklich "Einkommensteuerbescheid der Kindesmutter für das Jahr 2021 und die Einkommensteuerberechnung für 2022 " nochmal fordern bzw, darauf hinweisen ? Wenn ich alles andere weg lasse, , könnte das doch auch weggelassen werden ? Oder nur wegen der 2022 ?
Und die erinnerung seitens der Gegenseit an mich, bezüglich meiner fehlenden Lohnsteuerbescheide ignorieren ?
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Selbst musst Du auch Auskunft geben - incl. der Bescheide. Und genau die, muss die Mutter auch vorlegen! Die Gegenseite verlangte 2021 und 2022. Du tust das auch ,-)
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Also ich werd das denke ich weglassen und nur den ersten Absatz verwenden und fertig.
Also nicht nochmal explizit die Einkommenssteuersachen fordern.
Ich habe nochmal geschaut und bereits mehrfach die letzten 3 Jahre gefordert von der KM, 2020,2021,2022 .
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Dann fordere sie erneut! Es wird einen Grund haben, warum die nicht heraus gerückt werden. So ziehst Du das mit Deinem berechtigten Anliegen in die Länge und so wie es ausschaut, zu Deinem Vorteil! Was Du nicht forderst, bekommst Du nicht.
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(01-06-2023, 12:59)Nuffü schrieb: Also nicht nochmal explizit die Einkommenssteuersachen fordern.
Doch!
Ich stimme da Nappo voll und ganz zu!
Solange fordern, bis die Unterlagen Dir vorgelegt wurden.
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Aber dann müsste ich die anderen Sachen doch auch nochmal fordern die fehlen?
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Wenn Du nicht wieder forderst, kann die Gegenseite ja argumentieren dass Du die Forderung aufgegeben hast.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(01-06-2023, 16:38)Nuffü schrieb: Aber dann müsste ich die anderen Sachen doch auch nochmal fordern die fehlen?
Richtig!
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Hmmm okay, ich hatte das in Beitrag 105 anders verstanden
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Beitrag 105 macht diesen deshalb nicht Falscher. Ob am Ende "Null-Unterhalt" raus kommt, wissen die Geister. Aber lässt die jahrelang fröhlich kassierende Zunft einfach mal laufen. Stress machen. Fordern. Das haben die auch immer so gemacht. Es gibt nicht viele Gelegenheiten für einen selbst.
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02-06-2023, 06:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2023, 07:15 von Nuffü.)
Das würde dann im gesamten jetzt so aussehen :
Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 25.05.2023.
Die Vorraussetzungen zur Ausrechnung für Erwachsenenunterhalt sind durch ihre unvollständig vorgelegten und teilweise unschlüssigen Belege nicht gegeben. Ihrer Berechnungsmethodik wird daher entgegengetreten. Die Vorraussetzungen für das fordern von Erwachsenenunterhalt sollten Ihnen hinreichend bekannt sein.
Weiterhin fehlen nachfolgende Auskünfte samt Belege Ihres Mandanten :
- Auskunft/ Nachweis über einen Ausbildungsplatz
- Auskunft/ Nachweis über ein Studium
- Auskunft/ Nachweis darüber, wie der weitere zukünftige Schulische/ Berufliche Werdegang nach dem 31.07.2023 geplant ist
- Auskunft und Nachweise über Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit ( Von 10.2021 bis 09.2022 )
- Auskunft und Nachweise über Einkommen aus selbstständiger Arbeit/ freiberuflicher Tätigkeit inkl. Bilanzen sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen Beleghaft von 09.2019 – 09.2022
- Auskunft und Nachweise über sämtliche Vermögensverhältnisse, Sparbücher, Kontoauszüge etc. samt Belege zum Stichtag 31.12.2021 sowie 31.08.2022
Von der Mutter fehlen weiterhin folgende Auskünfte samt Belege :
- Auskunft und Einkommensnachweise aus nicht selbstständiger Tätigkeit ( Von 10.2021 bis 03.2022 )
- Auskunft und Nachweise über Einkommen aus selbstständiger Arbeit/ freiberuflicher Tätigkeit inkl. Bilanzen sowie die dazugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen Beleghaft von 09.2019 – 09.2022
- Einkommenssteuerbescheid 2020 , Einkommenssteuerbescheid 2021 , Einkommenssteuerberechnung 2022
- Auskunft und Nachweise/ Leistungsbescheide über Einkünfte aus Lohnersatzleistungen ( Von 10.2021 bis 03.2022 )
- Zur ermittlung des Wohnvorteiles/ Wohnwertes Nachweis über die gesamte Wohnfläche ( z.B. Richterliches Verkehrswert Gutachten aus 03.2022 )
- Nachweise von Zahlungen von behaupteten Schwäbisch Hall Immobilienverbindlichkeiten sowie deren Verwendungszweck für den Zeitraum 10.2021 bis 09.2022
- Beleghafte Nachweise über Auszahlung, Rückzahlungen sowie Kaufbelege über das behauptete Privatdarlehn bei Frau xxxxxxxx
Die Übermittlung der fehlenden Auskünfte wird mit Fristsetzung zum 22.6.2023 erwartet.
Mit freundlichen Grüßen
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02-06-2023, 13:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2023, 13:34 von Simon ii.)
Also ich finde den Brief gut, da klar und übersichtlich und ohne Geschnörkel.
Zwei Dinge:
Es heißt "Vor-aussetzungen" mit nur einem (!) "r".
Und auch wenn man die gegnerische RAin nicht abkann, gehört sich die Höflichkeit, sie mit großem "I" anzuprechen, wenn sie tatsächlich gemeint ist ("... durch Ihre unvollständig ...").
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Hehe, jaa die guten Rechtschreibfehler
Wird noch korrigiert vorm verschicken.
Danke dir.
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