Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 4.67 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Volljähriger fordert Unterhalt
Anbei der Inhalt:

in obiger Angelegenheit komme ich zurück auf die bisherige Korrespondenz.
Seit dem 01.09.2023 absolviert mein Mandant ein duales Studium. Diesbezüglich
überreiche ich den Ausbildungsvertrag vom 25.06.2023.
Die Einkünfte meines Mandanten reichen aktuell aus, um seinen Bedarf zu
decken. Streitig ist vor diesem Hintergrund allein der Zeitraum von September
2022 bis einschließlich August 2023.
Mit Schreiben vom 15.08.2023 hatte ich für meinen Mandanten für den
streitigen Zeitraum einen Unterhaltsrückstand von 4.424,00 EURO gefordert.
Hierauf haben Sie lediglich 2.o23,oo EURO geleistet.

Der Unterhaltsrückstand setzt sich aus dem geschuldeten Mindestunterhalt abzüglich des
vollen Kindergeldes für meinen Mandanten zusammen. Ich hatte lhnen bereits mit Schreiben
vom 25.05.2o23 erläutert, wie ich lhr Einkommen errechne. lhr Selbstbehalt ist auch nach Abzug
des geschuldeten Mindestunterhalts gewahrt.
Die Einkünfte meines Mandanten während der Schulausbildung habe ich lhnen gegenüber
dargelegt. Diese sind während der Schulausbildung überobligatorisch und nicht bedarfsdeckend
anzurechnen.
Die Einkommensverhältnisse der Kindesmutter und lhres Ehemannes habe ich lhnen ebenfalls
dargelegt und belegt. Abermals weise ich darauf hin, dass die von lhnen geforderten Bilanzen,
Gewinn- und Verlustrechnungen, Einnahme-Überschussrechnungen sowie Steuerbescheide
der Kindesmutter nicht existieren. Ein Nachweis über den Bezug des Krankengeldes und lnformationen
zur Bewertung des Wohnvorteils liegen lhnen vor. Ein Wohnwert von 1o,oo EURO
den Quadratmeter wäre selbst dann nicht erzielbar, wenn die lmmobilie nicht unter den erheblichen
Mängeln leiden würde.

lch fordere Sie letztmalig auf, den offenen Unterhaltsrückstand von 2.4o1,oo EURO an meinen
Mandanten für den Zeitraum September 2022 bis August 2023 bis zum 22.01.2024 zu zahlen,
um die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden. Anderenfalls werde ich meinem Mandanten
zur gerichtlichen Celtendmachung des noch offenen Unterhaltsrückstandes raten.


Was meint Ihr? Ideen zum Antworten ?
Hatte sowas im Kopf :

Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 08.01.2024.
Ich teilte Ihnen bereits mit das das von Ihnen errechnete Einkommen nicht korrekt berechnet wurde, und daher ihre nicht nachvollziehbare Berechnung auch weiterhin zurückgewiesen wird. Eine Berechnung ohne vollständige Auskünfte ist schlicht nicht korrekt möglich.

Ferner wird mein Selbstbehalt in Höhe von 1370€ entgegen Ihrer Behauptungen auf keinen Fall gewahrt, so das Ihre Berechnung grundsätzlich nicht korrekt sein kann.

Weiterhin fehlen die geforderten Nachweise in vollem Umfang, Entgegen Ihrer Behauptungen haben Sie eben nicht in vollem Umfang dargelegt und belegt, ich verweise hier auf mein Schreiben vom 30.08.2023 und der sehr detaillierten Aufzählung.

Ich habe meinem Schreiben vom 30.08.2023 grundsätzlich nichts weiter hinzuzufügen, aufgrund fehlender Nachweise Ihres Mandanten sowie der Mutter, und Unterschreitung meines Selbstbehaltes ist die 50/50 Quotelung mehr als gerechtfertigt.

Selbstverständlich steht Ihrem Mandaten eine gerichtliche Geltendmachung frei.


Zu viel ? Zu wenig ?
Zitieren
Spar dir doch die Mühe.
Zitieren
Du meinst das Schreiben ignorieren? 
Riskiere ich damit nicht das mir dann definitiv die Kosten auferlegt werden?
Zitieren
Kosten auferlegen kann dir nur ein Gericht. Alle anderen Schreiben mit Forderungen sind als Petition zu werten.
Zitieren
Hmm, ich hätte gedacht ich müsse alles unternehmen um eine Aussergerichtliche Einigung zu erziehen. Um nich durch eigenes Verschulden ( Schreiben ignorieren ) einen Prozess zu riskieren?
Zitieren
Sehr geehrtes Mietmaul,

ich verweise erneut auf meine Schreiben vom "datum" und "datum". Dem habe ich nichts hinzuzufuegen und im uebrigen sehe ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.

Gruesse

Nuffü

Oder eben auch zuruecklehnen und nichts machen und abwarten was ev. kommt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
(09-01-2024, 20:09)Nuffü schrieb: Hmm, ich hätte gedacht ich müsse alles unternehmen um eine Aussergerichtliche Einigung zu erziehen. Um nich durch eigenes Verschulden ( Schreiben ignorieren ) einen Prozess zu riskieren?

Du bist nicht verpflichtet, endlos zu wiederholen was bereits gesagt wurde.
Zitieren
Ja da geb ich euch recht. Hatte da eher noch an den Kostenfaktor gedacht.  
2400€ gegen Betrag xxx plus anwalts/Gerichtskosten. 
Die wollte ich halt immer vermeiden da das auch so hätte geklärt werden können, zumindest aus meiner Sicht. 

Ich denk nichts machen klingt gut, auch wenn es kostentechnisch schmerzen würde.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ex fordert nachehelichen Unterhalt peperoni 6 2.035 12-06-2023, 12:17
Letzter Beitrag: peperoni
  JA fordert Rückständigen Unterhalt RunningMan 4 3.128 10-07-2020, 22:09
Letzter Beitrag: p__
  Unterhalt bei demnächst volljähriger Tochter tronac 1 3.081 20-01-2013, 10:15
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste