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Wohin mit dem Haus?
#26
(Vor 6 Stunden)Austriake schrieb: Ihr Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht ja erst mit der Scheidung - da ist noch eine Weile hin.

Leider nicht, der Stichtag kann verlegt werden. Das wurde wegen genau solcher Fälle eingeführt und das ist auch hier das Risiko. Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich.
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