01-07-2025, 12:34
Gibt es einen (höchstrichterlichen) Beschluss welches der beiden Grundrechte
- Recht auf Unterhalt eines (volljährigen) Kindes
- Recht auf selbstbestimmte Pflege (einer der beiden Elternteile ist pflegebedürftig Pflegegrad 3)
vorrangig ist?
Egal ob Grundsatz Beschluss, oder Einzelfall Entscheidungen. Gegebenfalls auch niedrigerer Instanzen.
weitere Frage, hat hier schon jemand den Fall gehabt, dass die Titel auf den Namen der Tochter existieren und das Kind, inzwischen volljährig nunmehr das Geschlecht geändert hat und auch den männlichen Vornamen eingetragen hat?
Klage erfolgt jetzt natürlich gegen den Sohn, aber im Beschluss steht ja jetzt dann selbst im Erfolg ein anderer Name als in den vorhandenen Titel.
Was wenn der Sohn danach einfach mit dem Titel (ausgestellt als Tochter) trotz Beschluss die Pfändung beantragt?
Wenn beispielsweise ein Beschluss besteht dass (Max/Sepp/Andreas/...) keinen Unterhalt mehr bekommt und aus Titeln nicht mehr gepfändet werden darf, und er dann einfach mit dem Titel (Alexandra/Susanne/Michaela/....) pfänden lässt.
Die Herausgabe wird schwierig. Selbstverständlich sind alle Titel urplötzlich "verschwunden" und selbstverständlich weiß man nicht wo diese sein könnten.
Nichts neues. das war auch schon so mit meinen Ausweispapieren, Führerschein, Fahrzeugbrief, etc.
immer dann wenn der mühsame und teure Weg der Wiederbeschaffung abgeschlossen war, wurden die entsprechenden Papiere völlig überraschend wieder gefunden.
- Recht auf Unterhalt eines (volljährigen) Kindes
- Recht auf selbstbestimmte Pflege (einer der beiden Elternteile ist pflegebedürftig Pflegegrad 3)
vorrangig ist?
Egal ob Grundsatz Beschluss, oder Einzelfall Entscheidungen. Gegebenfalls auch niedrigerer Instanzen.
weitere Frage, hat hier schon jemand den Fall gehabt, dass die Titel auf den Namen der Tochter existieren und das Kind, inzwischen volljährig nunmehr das Geschlecht geändert hat und auch den männlichen Vornamen eingetragen hat?
Klage erfolgt jetzt natürlich gegen den Sohn, aber im Beschluss steht ja jetzt dann selbst im Erfolg ein anderer Name als in den vorhandenen Titel.
Was wenn der Sohn danach einfach mit dem Titel (ausgestellt als Tochter) trotz Beschluss die Pfändung beantragt?
Wenn beispielsweise ein Beschluss besteht dass (Max/Sepp/Andreas/...) keinen Unterhalt mehr bekommt und aus Titeln nicht mehr gepfändet werden darf, und er dann einfach mit dem Titel (Alexandra/Susanne/Michaela/....) pfänden lässt.
Die Herausgabe wird schwierig. Selbstverständlich sind alle Titel urplötzlich "verschwunden" und selbstverständlich weiß man nicht wo diese sein könnten.
Nichts neues. das war auch schon so mit meinen Ausweispapieren, Führerschein, Fahrzeugbrief, etc.
immer dann wenn der mühsame und teure Weg der Wiederbeschaffung abgeschlossen war, wurden die entsprechenden Papiere völlig überraschend wieder gefunden.