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Namensänderung
#26
Zitat p:
Seit Jahren bilden Familien die Mehrheit, bei denen Mitglieder verschiedene Namen tragen.
Ja das ist richtig

Aber warum die Kinder jetzt die Nachnamen von fremden tragen sollen, ist schon ein gewaltiger Unterschied und für mich nicht zu erschliessen.
Bin ich aus diesem Grunde jetzt zu verbohrt?

In dem Beispiel zu meinem Kind war das so, das die Mutter und ich uns vor der Geburt geeinigt hatten, das sie den Vornamen und ich den Nachnamen
bekomme. Es war ja sehr demokratisch bestimmt. Da meine Familie an einer Hand abzählbar ist, war es mir nun mal einfach wichtig, da mein Sohn der
einzige ist, der den Nachnamen in der Hierarchie weiterführen konnte.

Aus einem Max Müller hatte sie aber nun einen Peter Klaus gemacht.

In diesem Sinne können wir uns auch den Blödsinn einer Geburtsurkunde ersparen, da alle 5 Minuten der Name abgeändert werden will.

Ich empfinde solch eine Vorgehensweise einfach nur pervers. Das ist einfach nur meine Meinung.

P.S.: Deine Intervenierung war sehr gesund p, aber sry, ich kann nicht.
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#27
Mir war das völlig schnurz mich es drängt mich auch nicht, irgendeinen Namen zu vererben. Namen sind Schall und Rauch. Also heisst der Nachwuchs so wie die Mutter. Ich heisse ja nicht "Freiherr von Ludenstein" oder "Graf von Goldmünz".
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#28
Mutter ist Von und Zu, Vater ist nur zu!
Oder
Vater ist Von und Zu und Mutter ist auf und davon
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#29
@Zechpreller: Ich glaube, dass es schon manchem so geht wie Dir. Mein Ex war auch völlig stolz auf seine Stammhalter, es sind die einzigen beiden in seiner Familie. Was dann daraus wurde ist eine andere Sache. Trotzdem fände ich es unfair, den Stammhaltern irgendwie einen anderen Nachnamen zu verpassen.

Wenn Susanne mit ihrem Ex über ihre Gedanken und die dazugehörigen Beweggründe sprechen würde, dann fände ich das fair und gut.
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#30
@ Zechpreller, @ Telepappi: Ich kann ja verstehen, dass Scheidungen, Unterhaltskrieg usw. einen traumatisieren können. Aber lasst es doch bitte nicht an einer Forenbesucherin aus, die offenkundig daran interessiert ist, dass der Kontakt der Kinder zum leiblichen Vater erhalten bleibt. Mann kann ja in puncto Namensänderung verschiedener Meinung sein, aber jemanden so niederzumachen, sollten wir doch den "Frauenforen" überlassen. Ich habe 1/2 Jahr vor meinem Auszug die Kinder der Partnerin adoptiert, sie hatten dann einen Doppelnamen ("alter Vater - neuer Vater"), die Adoption hat leider auch nicht verhindert, dass meine Ex sie mir entfremdet hat. Ich war in der Familie, seit die Kinder 4 und 5 waren, 10 Jahre lang, und sie sind mir sehr ans Herz gewachsen. Es ist einfach dreist, den "Stiefvater" als Fremden zu bezeichnen.
PS die Ex ist tot, beide Kinder studieren, 2x Bafög-Höchstsatz = 1340,- € Unterhalt
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#31
@Casablanca: Es ist nicht der Wald, der sich hier rechtfertigen sollte, sondern eher die Eule, die hier den falschen Ton angeschlagen hat.

Wie Freaky schon sagte: Wenn Junior lieber den Nachnamen des Neu-Ehemannes hat, dann soll er doch - ist doch sein Leben. Ich würde mich vielleicht fragen was an meinem Namen so schlecht ist, aber Telepapi will ja wirklich nicht jeder heißen.

Der Unterschied ist, daß Göttin Susanne par deus vult hier bestimmt welchen Namen der kleine jetzt kriegen soll. Vielleicht kommt als nächstes noch der Beruf, den er später ergreifen soll..ja Mami entscheidet das alles einfach, weil sie allwissend ist und am besten weiß was das beste für den Sprössling ist. Das ist immer so, die paar Tausend Muttermorde pro Jahr sind doch alle vom Vater angezettelt!

Also wenn ich irgendwo neu bin - im Frauenforum - bei der SPD oder sonstwo und einfach mal als Thema stelle: Das Kind soll jetzt bei mir wohnen, kann sich die Mutter dagegen wehren?

Was krieg ich da? Verständnis, Fürbitten und seeliges Wohlwollen natürlich. Quatsch ich werde als Teufel abgestempelt und genau das ist Susanne hier passiert.

Also besser wie Freaky argumentieren oder wie p: Der Name von meinem Neuen ist total geil - alle stehen da total drauf, aber der Rabenvater Kotzlowski sträubt sich dagegen..kann man da was tun? In dem Fall bin ich absolut asexuell und stehe auf der Seite..wie immer..des Guten.


Achja - und dann will sie irgendwann heiraten und schonmal wissen wie sie ihm in den Rücken fallen kann..sehr gut, hier ist man richtig mit solchen fragen - hier ist sicher einem schon sowas passiert..wie hat sie denn das angestellt, kann ich das auch?

Wie gesagt, der Eingangssatz läßt mehr durchblicken als viele hier erhofft haben.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#32
(23-08-2011, 18:00)Telepapi schrieb: Was krieg ich da? Verständnis, Fürbitten und seeliges Wohlwollen natürlich. Quatsch ich werde als Teufel abgestempelt und genau das ist Susanne hier passiert.

Was dieses Angerotze für Ergebnisse bringt, sehen wir an der Haltung vieler angerotzter Väter, der Geburtenrate, den Kindern. Damit schafft man sich nur Feinde und sorgt letztlich für den eigenen Untergang. Manchmal führt es sogar zu Revolutionen.

Verbündete, Zuhörende, Streitvermeidende Leute sind mir lieber. Die kriege ich nicht, wenn ich jemand zur Sau mache. Zur Sau machen kann ich immer noch, aber doch nicht als Begrüssung.
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#33
(23-08-2011, 18:16)p schrieb: Verbündete, Zuhörende, Streitvermeidende Leute sind mir lieber. Die kriege ich nicht, wenn ich jemand zur Sau mache. Zur Sau machen kann ich immer noch, aber doch nicht als Begrüssung.

Also ich habe sie ja nicht zur Sau gemacht..ich habe ihr nur klargemacht, daß es eine Sauerei ist, so etwas einfach mal zu fragen. Hier ist ja nicht "gutefragenächstefrage.de" sondern ein Forum, das sich ernsthaft und aus tiefstem Herzen für die Abschaffung und Überwindung von Ungerechtigkeiten einsetzt. Da kann man auch zu den Vegetariern gehen und sagen: Ich hab jetzt viermal auf die Sau eingestochen aber ich bring die nicht zum sterben - was kann ich tun?

Mit meiner Bereitschaft kontroverse Themen zu besprechen hat das nichts zu tun.

Vielleicht meldet sich Susanne ja nochmal an und dann durchleuchten ihr "Problem" - am besten auch das "Recht" des Kindsvaters das Kind an den Wochenenden zu sehen, was ja auch bereits einiges von ihrem absolutistischen Anspruch erahnen läßt.

Ja, der Frau geht es zu gut und ja: Mit so einer kann man nicht vernünftig diskutieren, eben weil es ihr zu gut geht.

Und solange es den Frauen so gut geht, werden sie sich nicht ändern und viele weitere Männer werden sich weigern Nachwuchs zu zeugen und wer ist schuld? Die Männer, hätten sie der Alice damals mit dem Wasserwerfer das Grinsen aus der Visage gespült, wäre heute alles gut und wir müßten sogar weitere Gastarbeiter anwerben um all die Arbeitsplätze zu besetzen Smile
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#34
Mein Gott Telepapi, redest Du ein dummes Zeugs...
Streite nie mit Idioten.
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#35
(23-08-2011, 18:36)vorsichtiger schrieb: Mein Gott Telepapi, redest Du ein dummes Zeugs...

Sorry, aber vielleicht sollte ich mich auch etwas zurückhalten - ich bin mittlerweile sehr allergisch gegen Frauen, die sich als Wohltäterin sehen, weil der Vater ab und zu ein Besuchsrecht eingeräumt bekommt..ich hab mal überraschenderweise einen Tag frei gehabt und meine Tochter von der Schule abgeholt - das Resultat: zwei Monate Umgangssperre, nicht zur Strafe nur zur Übung. Meine Reaktion im Kopf: Die Alte töten, meine Reaktion im RL: abwarten und Bier saufen. Ja, richtig was für ein Idiot - nur am Wochenende darf ich mein Kind sehen, weil ich ja ein Mann bin - nicht wann ich es sehen will und es eigentlich keinen stört, weil Madame Senior ja Mittwochs immer im Solarium die Kasse bewacht hat für drei Stunden (vollschichtige Erwerbstätigkeit^^).

Ach, und den Namen hab ich auch nicht ausgesucht..war die Mutter - ja, jetzt hat das blonde blauäugige Bengelchen einen afrikanischen Vornamen, weil der so toll klingt..wie war das nochmal mit den prekären Verhältnissen? Richtig, da geben die Frauen den Kindern die Namen!

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#36
oooch, ich wollte nur mal demonstrieren, dass es niemandem gefällt, wenn mit einem selbst ins Gericht gezogen wird.
Das nächste mal denkst Du vielleich an diese Situation jetzt und klärst die Dame an deinem Fallbeispiel auf, was sie vielleicht animieren könnte anders als Deine Ex vorzugehen.

...nur ein Vorschlag... Wink
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#37
(23-08-2011, 19:22)vorsichtiger schrieb: klärst die Dame an deinem Fallbeispiel auf, was sie vielleicht animieren könnte anders als Deine Ex vorzugehen.

Wenn ich mein Fallbeispiel heranziehe, dann denkt die Dame: Oh, super - genauso mach ich es auch, ich darf das ja Big Grin

Aber beim nächsten Mal schau ich mir ganz still und heimlich mit an, wie Ihr den Saulus paulanisiert..man lernt ja nie aus Smile
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#38
Die sachliche und mit einem Gerichtsurteil wohlbegründete Antwort hätte gereicht. Damit hätte man auf höfliche Weise gezeigt, dass eine Umbenennung gegen den Willen des Vaters gewaltig schiefgehen kann und man hätte sich von dem Geruch ferngehalten, eine Väter-einseitige Antwort gegeben zu haben. Ist die Sachebene hergestellt, kann man zu den weiteren Problemen Fragen stellen.

It's so simple...
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#39
BGB § 1618 Einbenennung
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.




Hier paßt mal Recht zu Gerechtigkeitssinn..eine Rarität, vermutlich noch aus dem 20. Jahrhunder!
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#40
wenn meine Ex wieder heiraten würde (Daumendrueck' dass das passiert!) und der neue Ehemann dann mein Kind (welches ich eh nicht sehe) adoptieren würde, dann hätte ich auch kein Problem mit einer Namensänderung.. (davon ausgehend, dass es meinem Kind in der "neuen" Familie gut geht - falls nicht, könnte ich es eh nicht ändern).
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#41
@teletabi : Und wenn dem anderen Elternteil die Sorge nicht zusteht....? Na prima! Meine Töchter heißen ja schon wie die Mutter, da muß ich mir ja keine Gedanken machen, da ich die Keule ja nicht geheiratet habe. Der Ärger gleicht aber trotzdem dem einer Scheidung. Nun gut.
Die wahre Motivation solcher Mammis ist doch, dass sie nach Außen hin nur einen auf neue einheitliche Familie spielen wollen und da sind Fragen nach dem anderen Nachnamen des Kindes doch eher unangenehm.
Das ist der einzige Grund. Mit dem Wohl des Kindes hat das doch mal wieder überhaupt nichts zu tun. Sonst müsste jeder Standesbeamte jeder dritten Vornamensgebung widersprechen, die heutzutage lauten wie :
Chriss-Lee Schmitz oder Chantal-Jolie Müller-Lüdenscheid....^^
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#42
(27-08-2011, 14:51)Nappo schrieb: @teletabi : Und wenn dem anderen Elternteil die Sorge nicht zusteht....? Na prima!

Guter Einwand finde ich, schließlich ist die Verknüpfung der Namensgebung doch ein klares Indiz dafür, daß der Gesetzgeber grundsätzlich beiden Elternteilen das Sorgerecht zugesteht (Es sei denn der eine ist der Gutsbesitzer und das Kind sein Bastard gezeugt mit der Kammerzofe, den er eigentlich ersäufen wollte, allerdings um seine Reputation als Ehrenmann bangt und deswegen beiden einen Almosen zukommen läßt).

Ich glaube ich spreche jedem Elternteil aus der Seele, wenn ich behaupte, daß es eine Zumutung ist Unterhalt für ein Kind zu bezahlen, welches den Namen einer absolut blutsfremden Familie trägt. Also: Wer sich um seine Kinder kümmert finanziell oder persönlich oder gar beides (je nachdem wieviel die Ölplattformen in Oberfranken gerade bezahlen), sollte auch ein Recht darauf haben zumindest einen Teil der Sorge für sein Kind mitzutragen und da ist das Namensrecht also wirklich der absolut kleinste Nenner, hörnsemal!

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#43
naja ich durfte auch nicht den Vornamen meines Kindes mit aussuchen.
Live or Die...Make Your Choice
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#44
ich bin dafür, Namen aus zufälligen Buchstaben und Zahlenkombinationen zu vergeben, allerdings ohne Sonderzeichen und Umlaute, all das bei einer Namensvergebungsstelle im Amt mit einem Oberregierungsrat als Chef. Gegen eine gewisse Gebühr, sagen wir mal 5.000 € dürfen einzelne Buchstaben gewählt werden

schlimm genug, dass es Rainer Zufall oder Claire Grube gibt Big Grin

Meine Zwillinge hiessen dann z.b. R2D2 und C3PO, würde mich zwar 40.000 € kosten ... aber da es fiktiv ist, zahle ich diese Namensvergebungsgebühr auch gern fiktiv Wink

(Hab mir mal diesen Quatsch erlaubt, weil das Thema eh durch ist))
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#45
Neben den Vermutungen die hier andiskutiert wurden, gäbe es auch ernsthafte Gründe eine Namensänderung zu wollen.
Vielleicht heißt das Kind Wilma und der leibliche Vater Haschen?

Die Wilma Haschen gibt's tatsächlich, siehe im örtlichen Telefonbuch von 26203 Wardenburg oder hier:

http://www.unmoralische.de/namen/dumme_namen.htm
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#46
Danke für den link, ist mir doch glatt beinahe der Kaffee aus dem gesicht gefallen Wink

bei den Doppelnamen sieht man doch aber, dass es den Leuten nicht blöd genug gehen kann.

wäre aber bei 4Y34ahgOP nicht passiert Wink
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