17-07-2015, 18:29
Das Kind konnte sich zum Zeitpunkt der Inobhutnahme offensichtlich nicht zwischen Vater und Mutter entscheiden. Daher die Zerrissenheit. Und deshalb wäre es falsch gewesen, es zu diesem Zeitpunkt zu fragen.
Sorry, @bio, ich wollte Deinen Thread nicht kapern, sondern nur meine Freude dartun, dass ein Kind jetzt offensichtlich 2 Eltern hat, die sein Wohlergehen als ihre Elternpflicht ansehen...
Sorry, @bio, ich wollte Deinen Thread nicht kapern, sondern nur meine Freude dartun, dass ein Kind jetzt offensichtlich 2 Eltern hat, die sein Wohlergehen als ihre Elternpflicht ansehen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...