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Mutter holt Kind aus meiner Wohnung
#68
Also ich werde die Angelegenheit bei einer Kinder- und Jugendpsychiatrie vorstellen, die meine Tochter wegen einer anderen Sache schon seit Jahre begleiten. Die Mutter schleppte sie seinerzeit dorthin, weil sie sich an den Augenbrauen zupfte und sie in einer Phase fast blutig zog. Mittlerweile ist es zwar immer noch da, aber offenbar eine gelebte Begleiterscheinung. Es dominiert gar nicht den Alltag und passiert wohl nur nachts. Es lässt sich offenbar nicht therapieren. Ich vermute Spannungen im Zusammensein mit der Mutter.

Der Umgang nach dem Frauenhaus wurde im Zuge einen ABR Verfahrens, das ich anleierte, geregelt: 2xöchentlich nachmittags+Wochenendübernachtung(24h). Die Ausweitung und weitere Regelung des Umgangs war vereinbart. Die Mutter scherte das nicht.
Meine Tochter war damals knapp 1 Jahr alt. So sind wir gestartet. Damals lebte ich aber noch gut 5 Monate mit ihr zusammen. Als die Anwälte damals eine Regelung für Weihnachten zimmerten tickte sie (genau wie jetzt) aus und schlug mich. Die von mir gerufene Polizei verwies mich der Wohnung. Ab da begann die Regelung tatsächlich zu greifen. In den 5 Monaten Trennung zuhause, wurde ich trotz der Situation zuvor, Hauptbetreuer für meine Tochter, brachte und holte sie überwiegend zum/vom Kindergarten. Wenn sie später bei mir war, konnte ich ihre Erleichterung tatsächlich durch Seufzer hören (z.B. beim Bücher ansehen).

Im folgenden Umgangsverfahren 2011 wurde dann also erneut Umgang geregelt: 2xwöchentlich nachmittags + 1x 14-tägig eine Übernachtung (36 h). Das habe ich damals zähneknirschend hingenommen, da durch diese Regelung eine Übernachtung wegfiel. Es hätte bedeutet das OLG anzurufen, da die Richterin das so beschließen wollte. Auch diesmal die Vorgabe, über Beratung die Ausweitung zu regeln.

Weil sich die Mutter auch darauf nicht eingelassen hatte, gab es kein Jahr später das nächste Verfahren: Di, Do, Di nachmittag und 14-tägig Freitag bis Sonntag. Diese Regelung ist bis heute gültig - seit 3 Jahren. Auch hier wieder die Maßgabe, Beratung in Anspruch zu nehmen. Von systemischer Therapie war die Rede und zwar bei besagter Kinder-und Jugendspsychiatrie.

Sie nimmt die Beratung wahr, aber die Ergebnisse sind eher begrenzt. Sie versteift sich darauf, Vergangenes wieder und wieder durchzukauen. Eine ausgeprägte Vorwurfshaltung. Auch über das Jugendamt konnte keine dauerhafte Lösung erreicht werden. Über die zuständige Sachbearbeiterin, habe ich zwischenzeitlich eine Beschwerde eingereicht.

Die Mutter scheint vollkommen beratungsresistent, auch anwaltliche Einigungen interessieren sich nicht. Das einzige was eine Ergebnis brachte, das andauert, ist eine gerichtliche Regelung.
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Mutter holt Kind aus meiner Wohnung - von bio - 16-07-2015, 19:30
RE: Mutter holt Kind aus meiner Wohnung - von zeitgenosse - 16-07-2015, 22:58
RE: Mutter holt Kind aus meiner Wohnung - von Ibykus - 17-07-2015, 05:36
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RE: Mutter holt Kind aus meiner Wohnung - von zeitgenosse - 16-09-2015, 16:34

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