06-07-2016, 00:00
(29-06-2016, 21:06)Sixteen Tons schrieb: Kann das Jugendamt in Einvernehmen mit Pflichtigem und Unterhaltsberechtigem einen bestehenden Titel abändern ...
Ja, es kann. Habe das auch schon praktisch mitbekommen/begleitet. Aber ziemlich selten.
(29-06-2016, 21:06)Sixteen Tons schrieb: ..... oder kann das nur ein Familiengericht?
Einen gerichtlichen Titel kann m.M. nur ein Gericht wieder abändern. Die Berechtigten können allenfalls einen (auch teilweisen) Vollstreckungsverzicht erklären oder ihn ganz herausgeben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #