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Abänderung bestehender Titel
#5
(29-06-2016, 21:06)Sixteen Tons schrieb: Kann das Jugendamt in Einvernehmen mit Pflichtigem und Unterhaltsberechtigem einen bestehenden Titel abändern ...

Ja, es kann. Habe das auch schon praktisch mitbekommen/begleitet. Aber ziemlich selten.

(29-06-2016, 21:06)Sixteen Tons schrieb: ..... oder kann das nur ein Familiengericht?


Einen gerichtlichen Titel kann m.M. nur ein Gericht wieder abändern. Die Berechtigten können allenfalls einen (auch teilweisen) Vollstreckungsverzicht erklären oder ihn ganz herausgeben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Abänderung bestehender Titel - von p__ - 29-06-2016, 22:36
RE: Abänderung bestehender Titel - von Bruno - 02-07-2016, 18:14
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