06-07-2016, 00:35
(06-07-2016, 00:00)sorglos schrieb: Einen gerichtlichen Titel kann m.M. nur ein Gericht wieder abändern. Die Berechtigten können allenfalls einen (auch teilweisen) Vollstreckungsverzicht erklären oder ihn ganz herausgeben.
Wird ein Titel, den ein Jugendamt erstellt hat, durch eine gerichtliche Abänderung denn dann ein gerichtlicher Titel? In dem Wortlaut solcher Beschlüsse steht doch auch sinngemäß:"Die Urkunde vom xx.yy.zzzz wird dahingehend abgeändert..."
Die Entstehungsgeschichte der Urkunde wird m. M. doch nicht durch eine gerichtliche Abänderung aufgehoben?
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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