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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
#2
Willkommen im Forum. Es gibt also einen Verfahrenspfleger und einen Familienberater und du hast bereits ein Gerichtsverfahren geführt, in dem du gemeinsames Sorgerecht beantragst hast und damit gescheitert bist. Es wurde gegen dich entschieden. Mit welcher genauen Begründung? Gibts weitere Streitfelder, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt? Was ist das für ein Familienberater, wie steht die Mutter zu ihm? Trefft ihr euch dort, hört sie ihm zu oder bist du dort Alleinkunde? Welche Kommunikationswege gibts zwischen dir und der Ex?

Deine Fragen:

1. Buchstäblich alles ist möglich im Familienrecht und Richter können gemäss ihrem Darmgasdruck entscheiden, wenn ihnen danach ist. Altergrenze gibt es keine, aber spätestens mit dem Kindergarten sind Übernachtungen durchaus üblich. Behauptete Defizite des Vater sollten eigentlich keine grosse Rolle spielen, sie werden als Zeichen eines hohes Konfliktpotentials gesehen aber eher nicht so ernt genommen. Ich rede hier aber nur von Wahrscheinlichkeiten, es kann aber auch ganz anders laufen.

2. Der Handel steht und fällt mit der Bereitsschaft der Ex, ihn einzugehen und einzuhalten. Was der Richter so sieht, ist noch lange nicht Praxis. Praxis ist, dass die Ex eine unagreifbare Göttin ist und gegen ihren Willen einfach gar nichts läuft, Beschlüsse hin oder her. Sie kann sabotieren oder befürworten und das ist das Gesetz. Eine bittere Realität, die viele hier lernen mussten.

3. auch hier: Möglich ist alles, der Knackpunkt ist aber erst mal die Ex und nicht der Richter. Der wird euch sowieso erstmal in allerlei Beratungen schicken, vielleicht einen teuren Umgangspfleger installieren.

4. Fordern kannst du alles. Es schadet auch nicht, mit weitreichenden Vorstellungen vom Umgang anzukommen.

5. Das wird nicht vor Gericht entschieden. Veranstaltungen sind sowieso keine Sorgerechtsveranstaltungen, sondern Elternveranstaltungen. Der Kindergarten wird dich da nicht ausschliessen, ausser die Ex betreibt explizit deinen Ausschluss.

Du bist noch sehr in der Denke, etwas offen und mit Gericht regeln zu können. So läufts aber selten. Du wirst von einer Veranstaltung z.B. gar nicht erst etwas erfahren, weil das Kind den Einladungszettel nur zur Mutter bringt und die natürlich auch nichts sagt. Wenn die Mutter nicht will, wird sie bewährte Sabotage betreiben, du wirst immer am Rand stehen und irgendwann dort destabilisiert und entnervt verhungern.
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RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - von p__ - 25-01-2020, 10:06

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