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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
#3
Hallo in der Runde,
Also so wie ich das erlebe, hast du wenn Kind anerkannt ist, das Sorgerecht sowieso.
Ist ja auch jedem Recht, da du dann zahlen musst.
Bei dem Aufenthaltsrecht sieht das natürlich anders aus.
Wenn du Umgang hast, kann dieser ausgeweitet werden auch mit Übernachtungen, bei mir fing das auch mit 2 Jahren das WE an.
Dieses kann man normalerweise bei Jugendamt anfragen, wo du aber nicht unbedingt was erreichen wirst.
Hier hängt alles von der Mutter ab, und wie sie drauf ist.
So auch das Wechselmodell, was nur bei unstrittigen Eltern verordnet wird.
Heist im Klartext, macht die Alte Stunk, wird das eh nichts. Also hat sie wie immer den Hebel in der Hand.
Könntest sie allerhöchsten versuchen zu überrumpeln und schon mit allen Anträgen und Belegen nur noch zu unterschreiben hereinlegen.
Ansonsten würde ich direkt vor Gericht das Wechselmodell anfragen und auf keinem Fall irgendwo nachgeben.
Wer wie ich damals zu nett ist und auch noch auf die Ex gefühlvoll achtet, hat schon verloren, da laut Richter es bei freiwilligem Verzicht auf Umgang es so angesehen wird, dass du nicht so stark unter der Trennung leidest.
Die drehen dir jedes Wort rum und wenden es gegen dich.
Also verlange das Maximum und mit etwas Glück kriegst du die Hälfte.

Ansonsten alles normal, die Vorwürfe bekam ich auch, sogar mit Drogen, dass ich zum Test musste, wieso auch immer sie diesen nicht machen musste.
Permanente Vorwürfe werden immer kommen, die tauschen sich ja auch aus und geben Ratschläge den Ex auszuschalten.
Ein Richter wird immer zur Mutter halten und jeden erdenklichen Grund oder Annahme finden dir so wenig wie möglich Umgang zu geben.
Dies hat den Grund, das dies die Kassen füllt und womöglich noch Arbeitsplätze schafft für Gutachter, Psychologen, Hilfekurse usw.
Hier ist für den Staat eine Win Win Situation. Hauptsache die nutzlosen Tanten kriegen was zu tun und kosten dir richtig Geld.
Da kommt man auch nicht raus, es sei denn man verdient zu wenig, dann bezahlen halt die Steuerzahler den ganzen Schwachsinn.
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RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - von Wiederankläger - 25-01-2020, 12:02

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