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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
#8
Tschuldigung, das wusste ich nicht.
Bei mir auch nicht verheiratet und Kind in Deutschland geboren war das Sorgerrecht von Anfang an auf beide.
Ich war auch schon in deiner Situation und meinte hier spricht alles für mich.
Die Alte machte ja was sie will, hält sich an keine Beschlüsse, Abmachungen und Regelungen.
Selbst das Jugendamt und Umgangspflegerin beschwerten sich über das Verhalten der Mutter.
Leider änderten alle das Verhalten vor Gericht und lügen bis sich die Balken biegen, trotz Beweise meinerseits.
Nach etlichen Prozessen, ich mache zwar weiter aber man lernt, dass vor Gericht Mann nur ein Straftäter ist sich still zu halten hat, das Maximum bezahlen soll und auf Knien dankbar sein darf, sein Kind ein paar Tage im Monat zu sehen.
Habe es auch anfangs nicht geglaubt, aber es ist einfach so.
Wieso hier noch keiner die Familienrichter unter die Lupe genommen hat und ihre Vorgehensweise in Frage stellt ist mir echt zweifelhaft.
Fakt ist nur, das ich unzählige Medien schon angeschrieben habe aber alle ohne Ausnahme auf meine Anfragen mir eine Absage erteilten.
JA sogar Politiker auf höchster Ebene schweigen und machen nichts.
Nur einer, der ganz oben ist, sagte mir, dies zu machen wäre sehr gefährlich und traute sich auch nicht gegen die Mütterschützer anzugehen.
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RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - von Wiederankläger - 25-01-2020, 18:57

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