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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
#9
Momentan läßt die Besitzerin ja noch Umgang zu, also nutze den.

Mit meinem jetztigen Wissen, würde ich nicht vor Gericht kämpfen oder höchstens einmal, wenn der Richter auf der Seite der Besitzerin ist, aufgeben.
Ich würde sie fragen wie oft ich das Kind sehen DARF, wenn ich mit ihrem Vorschlag nicht einverstanden bin, KOntakt komplett beenden.
Wenn die Mutter wirklich nicht will, wirst du dir die Zähne ausbeißen, viel Geld und noch schlimmer, viel Nerven verlieren und am Ende mit nichts dastehen, eventuell Krank sein.
In Deutschland bist du als entsorgter Mann zum zahlen da, mehr nicht.

Aber klar machst du deine eigenen Erfahrungen und eventuell hast du ja großes Glück....ich Wünsche es dir.
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RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - von Bitas - 25-01-2020, 20:00

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