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Bürgergeld, Düsseldorfer Tabelle 2023
#51
Bevor ich es vergesse. Seit Juli'22 bekommen u.a. auch ALG2-empfangende Eltern zusätzlich den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro. Hat vor allem den Vorteil, dass bei voller Kindergeldanrechnung, was ja i.d.R. bei ALG2 immer voll angerechnet wird, dennoch bisschen mehr zur Verfügung steht. Sowas macht natürlich mehr Sinn als den Kindesunterhalt sinnfrei zu erhöhen, weil so auch Kinder in Bedarfsgemeinschaften bisschen mehr haben, hingegen von mehr Unterhalt haben sie gar nichts, weil dieser i.d.R. zusammen mit dem Kindergeld faktisch zu einem Rausfall aus der Bedarfsgemeinschaft führt. Tatsächlich wird aber der Überschuss (Bedarf des Kindes minus Einkommen (Kindergeld, Unterhalt)) dann bei Mutti angerechnet, was auch wiederum ihren ALG2-Anspruch reduziert. Lustigerweise erleben wir hier also die Perversion des Unterhaltsrechts par excellence, weil man schön sieht, dass dieser Staat für arme Kinder deutlich weniger übrig hat als er reichen Kindern gönnt. Was bringt die Protzerei von mehr Kindergeld und mehr Unterhalt, wenn die armen Kinder davon schlussendlich nichts haben.

Zusätzlich zerstört dieser Staat mit seinem Familienrecht Familien und produziert damit viele Alleinerziehende, bei denen Kinder sehr selten die Chance haben aus der Armut herauszukommen.
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#52
   

So siehts mittlerweile aus. Mittlere Altersstufe. Vom selben Einkommen waren mal 14,6% für Kindesunterhalt zu bezahlen. Jetzt sind es 26,4%. In zehn Jahren sinds 35%, bei unseren Enkeln werdens 120% :-)
Die Grafik ist von mir, gemeinfrei.
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#53
(15-12-2022, 22:38)p__ schrieb: So siehts mittlerweile aus. Mittlere Altersstufe. Vom selben Einkommen waren mal 14,6% für Kindesunterhalt zu bezahlen. Jetzt sind es 26,4%. In zehn Jahren sinds 35%, bei unseren Enkeln werdens 120% :-)
Die Grafik ist von mir, gemeinfrei.

Interessant.
Ich haben mal geguckt, mein Gehalt ist in dem Zeitraum um ca. 50% gestiegen. Der Unterhalt aber um 100%.
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#54
Wer Gehaltssteigerung hat, zahlt Dank der Tabellenstufen noch weit mehr.
Der Punkt ist: Aus demselben Einkommensbetrag ist ein immer höherer Prozentsatz abzuführen. Die Steigerungen geschehen nicht nur absolut, sondern auch relativ. Das System ist so konstruiert, dass es zwangsläufig gegen die Wand fährt. Das Unterhaltsmaximierungsprinzip siegt sich zu Tode.
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#55
(16-12-2022, 11:39)p__ schrieb: Das Unterhaltsmaximierungsprinzip siegt sich zu Tode.
Offenbar ist die staatliche Subventionierung weiblichen Konsumverhaltens auch nur ein Instrument der Umverteilung "von unten nach oben". Und deren Urheber betrachten die Gesellschaft im Allgemeinen höchstens als Spielfeld für ihren Gottkomplex. Und wenn es sich "zu Tode gesiegt" hat, dann gibt es schon längst neues Spielzeug auf dem Rummelplatz der Megalomanen. Der Planet hat es nicht leicht mit den Menschen...

VM Cool
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#56
Aus einem Referentenentwurf zur Mindestunterhaltsfestsetzung:

A. Problem und Ziel
...Da das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum von Kindern für 2021 nach dem nunmehr veröffentlichten 13. Existenzminimumbericht monatlich 17 Euro über dem für 2021 vorgesehenen Mindestunterhalt liegt, ist eine Korrektur für das Jahr 2021 notwendig.

B. Lösung
Auf dieser Grundlage erfolgt die Festlegung des Mindestunterhalts im Rahmen dieser Rechtsverordnung nach § 1612a Absatz 4 BGB. Ausgehend hiervon ist der Mindestunterhalt im Ausgangsbetrag für das Jahr 2021 auf 451 Euro festzulegen.

C. Alternativen
Keine.
---------

Wie man sieht ist es kinderleicht eine alternativlose Lösung zu finden. Weil das Existenzminimum um 17 Euro gestiegen ist, mussten sich Juristen um einen neue Verordnung bemühen. Der Unterhalt 2021 war ja bereits festgesetzt, trotzdem wird es schwupps geändert.
Aktuell hat man 10% Inflation zum Vorjahr und die Väter sollen das abfedern. Das ist Faschismus.
Aber das System siegt und wird uns alle überleben. Geld ist genug da. Und eine Lösung wird immer gefunden. Die nächsten Jahrzehnte werden wir die freiheitliche Ordnung ad acta gelegt haben. Weltweit.
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#57
Witzig auch die Entwicklung der Pfändungstabelle. Wird immer kräftig erhöht zugunsten des Schuldners. Wenn du völlig überschuldet (aber nicht mit Unterhaltsschulden) bist mit einem Kind, darf man dir von deinen 2000 EUR noch 84,61 EUR pfänden.

Schulden und Vollstreckungsrecht ist echt traumhaft, da geht alles. Ich bin ja auch offiziell pleite und ich muss sagen: Als Schuldner lebt sichs wesentlich problemloser wie als Unterhaltspflichtiger. Als Schuldner bist du meistens der unschuldige Arme und Gute, als Pflichtiger bist du ein Schwein, auf dem jeder rumprügeln darf, soll und muss.

Ich werd die Grafik noch ein bisschen erweitern. Da kann man noch einige interessante Sachen zeigen.
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#58
Ist es egal wie die Schulden entstanden sind?
Ich kenne mich mit den Gesetzen zur Schulden und Co nicht aus. Noch habe ich mit 3k netto Spielraum. Aber bald ein Drittel geht mittlerweile für Unterhalt und Umgangskosten drauf.

Interessant wird es für mich, wenn der Verdienst mal eher Richtung 2k geht. Da greift ja bald schon der Selbstbehalt. Und das bei einem Kind.
Wahnsinn, was dieses Land anrichtet. Es fehlt nur noch die Stasi und dann ist schlimmer als die DDR. Faeser allerdings arbeit schon am Denunziationsgesetz.
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#59
Wie im obigen Posting gesagt, Unterhaltsschulden gehen nicht nach Pfändungstabelle. Rückstände manchmal ja, manchmal nein, §850d ZPO.

Der Selbstbehalt liegt bei Vollerwerbstätigen ab 1.1.23 bei 1370 EUR und ist somit noch lange nicht berührt. Und wenn er es mal wird, dann wird das mit den üblichen Tricks umgangen. Aufstocker werden heisst das Stichwort, SGB statt Unterhaltsrecht.
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#60
Es geht nur, wie schon so oft im Forum geschrieben, über´s Aufstocken. Sollte ich nochmal nach Germanistan zurück wollen / müssen dann werde ich als Aufstocker kommen.

Von dem Selbstbehalt (1370,00) kann man doch in 2023 wirklich nicht leben....
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#61
Weihnachtspost vom Jugendamt bekommen. Ich zahle ab jetzt statt 423,50 Euro monatlich 463,00 Euro?? Unterhalt. Knapp 40 Euro mehr. Kann das sein? Die haben doch einen Vollschuss :-) Schon Mal überlegt, dass Väter auch unter der Inflation leiden?
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#62
Bei mir steht neben der obligatorischen Erhöhung auch eine neue Altersstufe an. Alles in allem bald gut 150€ mehr, die ich rüberschieben muss und der Mutter dann inkl. Kindergeld 750€ für ein Kind bescheren. Mit dem anderen Kind vom zweiten Vater und ihres Einkommens sollte sie dann bei rund 3k Nettohaushaltseinkommen liegen.
Natürlich wird sie jeden Euro, den sie nicht für das Kind verbraucht, in dessen Zukunft anlegen. ;-)

Das System an sich ist schon pervers. Ich frage mich, wie viele neue Mangelfälle dieses Jahr wieder produziert werden. Wäre ich knapp bei Kasse, würde ich auch knallhart aufstocken. So verdiene ich genug, als dass es meinen Lebensstandard massiv drücken würde. Das ist es mir nicht wert.
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#63
Ein Schwung Väter wird jetzt in den Aufstockerbereich kommen. Ein weiterer Schwung könnte entdecken, dass es besser ist, einige Stunden weniger zu arbeiten, etwa eine Viertageswoche und sich einen Teil des fehlenden Geldes mittels aufstocken zu holen. Wer gesundheitlich eh nicht mehr fit ist oder nachmittags mehr Zeit für die eigene Kinderbetreuung brauchen kann, hat gute Gründe dazu.
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#64
(20-12-2022, 11:43)p__ schrieb: Wer gesundheitlich eh nicht mehr fit ist oder nachmittags mehr Zeit für die eigene Kinderbetreuung brauchen kann, hat gute Gründe dazu.

Ja und dann zwischendurch auch immer wieder  mal auf Kosten der Rentenversicherungsträger oder Krankenkassen ein paar Wochen Auszeit im Sanatorium buchen. Das dokumentiert die permanente Überbelastung, die durch die finanzielle Überforderung eintritt. Dann hat man auch was in der Hand, wenn es wirklich nicht mehr geht und muß sich nicht gleich als Drückeberger und Hypochonder abstempeln lassen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#65
Meine Befürchtung ist, dass es deshalb nicht deutlich mehr Aufstocker geben wird. Zu groß ist die Scham, die Hürde, die Unwissenheit, und der Antragszwang. Stattdessen wird man sich das Geld bei Eltern, Großeltern, Verwandten, etc. holen. Oder das bisschen nebenbei verdiente wird jetzt auch noch hineingesteckt. Etwaige Lohnerhöhungen gehen sowieso komplett drauf, sodass dem Unterhaltszahler nur noch das Geld vor Inflation übrig bleibt. Die anderen zahlen aus Angst vor einem Strafverfahren und ob der einschüchternden Jugendamts-Drohungen jeden Cent und leben dann von 200 oder 300 Euro im Monat, weniger als von HartzIV. Der Rest gibt komplett auf, wird krank, bezieht Krankengeld, etc. Die chronischen Krankheiten kommen noch schneller, man altert wegen dem permanenten Stress schneller, der Krebs kommt, das Magengeschwür manifestiert sich. Den Beistand freuts.
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#66
Deswegen bin ich damals ausgewandert und habe mein neues Leben außerhalb von Wokestan begonnen.
Hätte ich damals schon von der Möglichkeit als Aufstocker gewusst, würde ich diesen Weg nehmen. Bei mir war es schlicht weg die Unwissenheit zum damaligen Zeitpunkt.
Natürlich spielt auch Scharm eine gewisse Rolle, vielleicht nicht wenig bei vielen in dieser Situation. Man fühlt sich als looser, als gescheiterter. Aber wo ist der Unterschied zwischen Aufstocke in dieser speziellen Situation / Konstellation im Vergleich zum Heizungsgeld .... eigentlich auch mehr oder weniger Geld vom Staat. Heizungsgeld haben ja alle genommen. Kenne keinen der es zurückgegeben oder gespendet hat.... Vielleicht muss man es auch mal von dieser Seite aus betrachten...
Auf alle Fälle wollte ich nicht aufgeben und und als alter kranker, gebrochener Mensch enden ...

Aus heutiger Sicht und mit der gesammelten Lebenserfahrung:
- Ruhe bewahren
- Aufstocken
- Zusatzeinkommen auf anderen Wegen generieren
- neues Leben starten
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#67
Ist das wirklich so, vermeiden es Pflichtige aufzustocken, obwohl sie wissen dass sie dafür in Frage kommen? Kann mir das schlecht vorstellen. Häufiger werden es andere Gründe sein. Viele haben ja auch weitere Fehler gemacht, leben etwa in einer neuer Bedarfsgemeinschaft. Dann ist es Essig mit Aufstocken, weil ja die Bedarfsgemeinschaft genug Einkommen hat.
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#68
Absolut richtig ja. Es müssten tatsächlich mehr Unterhaltszahler aufstocken, damit deutlicher wird, wie absurd hoch die Unterhaltssätze sind. Viele, die in Frage kommen, wissen es aber nicht. Empfiehlt einem auch keiner. Welche Stellen sucht ein Vater auf? Jugendamt, Beratungsstellen von Diakonie und Caritas, Familiengericht, etc. Da hat mir nie jemand gesagt, dass man ggf. aufstocken könnte. Und das Jobcenter wirbt verständlicherweise auch nicht damit. Und ich habe auch die Erfahrung gemacht, selbst wenn man es ihnen sagt, dass dann der Wille zum Aufstocken nicht bei jedem da ist. Viele wollen mit dem Jobcenter nichts zu tun haben, fühlen sich dann schlecht/abgeschreckt. Schau Mal selbst in ALG2/ALG1-Forrn rein, dort wissen viele noch nicht Mal was Aufstockung bzw. ergänzendes ALG2 beziehen bedeutet. Jetzt geht ein hillfesuchender Vater evtl. in so ein Forum und bekommt nicht ansatzweise eine richtige Empfehlung. Meld dich dort testweise an und schreibe, dass Du hohe Unterhaltspflichten hast und deshalb gern zusätzlich ALG2 beziehen möchtest. 100% der User werden dir empfehlen den Unterhalt herabsetzen zu lassen. Dann antwortest, dass das nicht möglich ist, sprichst was von fiktivem Unterhalt, etc. und schon wirst Du sogar angegriffen, weil das müsste doch so einfach möglich sein, etc. und das Jobcenter sei ja nicht zuständig für deine Unterhaltspflichten, uvm. Die Hürden sind schlichtweg zu hoch.
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#69
Hallo, wie der Zufall so will habe ich gestern einen Anruf eines alten Freundes bekommen. Geschiedener Vater von 2 Kindern, wenig Einkommen. Nach Abzug des Unterhalts lebt dieser auf / unter H4 Niveau. Hatte auch immer brav den Unterhalt gezahlt, wahrscheinlich den Selbstbehalt sogar unberücksichtig. Werde mir die Zahlen aber in den nachten Tagen nochmal genau anschauen, nur am Telefon ist schwierig mit solchen Sachen zu verfahren.

Ich habe ihm vom "Aufstocken" erzählt und dass er sich nicht so haben soll zum Amt zu gehen .... würde er jetzt auch machen (nachdem ich ihn entsprechend lange bearbeitet habe). Die Schar ist doch groß bei den Leuten ...

Frage:
Gibt es im Netz irgendwo eine sinnvolle Erklärung zum Thema Aufstocken wg. Unterhaltspflicht?
Mein google hat mir hier nichts sinnvolles präsentiert :-(

Dann könnte er sich zum Thema etwas einlesen und den Termin beim Amt vorbereiten.

Danke.
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#70
Ich wollte mal was zusammenstellen und in der faq bringen, ein Rumpf existiert schon. Hört sich aber alles leichter an wie es tatsächlich ist. Das Problem ist, dass man das auch immer auf aktuellem Stand halten muss, sauber formulieren ist extrem mühevoll.

Wer die Energie dafür aufbringt, ist jedenfalls willkommen, ich helfe auch bei allem mit, aber allein gemacht liegt es über meinem Zeitlimit.
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#71
(21-12-2022, 12:52)DrNewton schrieb: Hallo, wie der Zufall so will habe ich gestern einen Anruf eines alten Freundes bekommen. Geschiedener Vater von 2 Kindern, wenig Einkommen. Nach Abzug des Unterhalts lebt dieser auf / unter H4 Niveau. Hatte auch immer brav den Unterhalt gezahlt, wahrscheinlich den Selbstbehalt sogar unberücksichtig. Werde mir die Zahlen aber in den nachten Tagen nochmal genau anschauen, nur am Telefon ist schwierig mit solchen Sachen zu verfahren.

Ich habe ihm vom "Aufstocken" erzählt und dass er sich nicht so haben soll zum Amt zu gehen .... würde er jetzt auch machen (nachdem ich ihn entsprechend lange bearbeitet habe). Die Schar ist doch groß bei den Leuten ...

Frage:
Gibt es im Netz irgendwo eine sinnvolle Erklärung zum Thema Aufstocken wg. Unterhaltspflicht?
Mein google hat mir hier nichts sinnvolles präsentiert :-(

Dann könnte er sich zum Thema etwas einlesen und den Termin beim Amt vorbereiten.

Danke.

So ist es, leider....................................................... eigene Erfahrung.

Ich war ja lange genug im JC Leistungsbezug trotz Selbständigkeit (Einkommen), hätte man mir damals gesagt, das eine Aufstockung wegen Unterhalt möglich ist, wären erheblich weniger Schulden dagewesen. Unterhalt sei meine Privatsache.....................................................................
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#72
@DrNewton
Das ist in der Tat richtig. Dieser Selbstbehalt ist nur zum Schein. Würde man ihn aufgrund einer Unterhaltserhöhung plötzlich unterschreiten, dürfte man jetzt nicht den Unterhalt kürzen.

Zu deiner Frage. Aufstocken wegen Unterhalt ist nichts anderes wie eine normale ALG2-Antragstellung. Einzig was man zusätzlich benötigt, ist die Anlage EK "Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren". Hier muss man dann unter Punkt 4.2 "Sonstige Absetzungen" die unterhaltsberechtigten Kinder und die Höhe des Unterhalts eintragen. Als Nachweis wird benötigt - Zitat: "Bitte legen Sie den Unterhaltstitel (zum Beispiel Urteil, gerichtliche Einigung, Unterhaltsurkunde) vor und weisen Sie die tatsächlichen Zahlungen nach."

Mehr ist das nicht und man muss sich nicht extra einlesen. In 15 Minuten hat man alles ausgefüllt und ans Jobcenter geschickt. Die Anträge sind ja mittlerweile so gemacht, dass auch jeder Jobcentertourist, der kurz aus seinem Heimatland vorbeischaut, diese ohne Probleme ausfüllen kann.
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#73
@NurErzeuger
Danke für den Tip!

Soweit habe ich mich (noch) nicht beschäftigt, da für mich persönlich momentan uninteressant. Hatte es nur als persönliche Alternative im Hinterkopf, falls ich wieder nach Germanien zurücksiedeln muss... Momentan ich ich ja im Ausland glücklich, aber wie schon oft gesagt, man muss sich immer den aktuellen Umständen anpassen. Wie Darwin schon rausfand, die anpassungsfähigsten Überleben .... ;-)

Werde mir das mit meinem Kumpel im neuen Jahr anschauen, sofern wer das möchte....
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#74
(21-12-2022, 20:28)NurErzeuger schrieb: @DrNewton
Das ist in der Tat richtig. Dieser Selbstbehalt ist nur zum Schein. Würde man ihn aufgrund einer Unterhaltserhöhung plötzlich unterschreiten, dürfte man jetzt nicht den Unterhalt kürzen.

Zu deiner Frage. Aufstocken wegen Unterhalt ist nichts anderes wie eine normale ALG2-Antragstellung. Einzig was man zusätzlich benötigt, ist die Anlage EK "Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren". Hier muss man dann unter Punkt 4.2 "Sonstige Absetzungen" die unterhaltsberechtigten Kinder und die Höhe des Unterhalts eintragen. Als Nachweis wird benötigt - Zitat: "Bitte legen Sie den Unterhaltstitel (zum Beispiel Urteil, gerichtliche Einigung, Unterhaltsurkunde) vor und weisen Sie die tatsächlichen Zahlungen nach."

Mehr ist das nicht und man muss sich nicht extra einlesen. In 15 Minuten hat man alles ausgefüllt und ans Jobcenter geschickt. Die Anträge sind ja mittlerweile so gemacht, dass auch jeder Jobcentertourist, der kurz aus seinem Heimatland vorbeischaut, diese ohne Probleme ausfüllen kann.

Der "Nachweis der tatsächlichen Zahlung" ist ja die Crux! Als ich dann schon schlauer war -als wie von mir weiter oben beschrieben- und ich erneut JC Abhängig war, war genau DAS der Grund, wieso eben Unterhalt nicht berücksichtigt wurde - ich hatte ja wegen Geldmangels nicht "tatsächlich" gezahlt-, von daher konnte das dann bei mir eben alles als Schulden auflaufen  Angry , denn die ZahlungsVERPFLICHTUNG bestand ja trotzdem...............................................
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#75
(22-12-2022, 00:34)DrNewton schrieb: @NurErzeuger
Danke für den Tip!

Soweit habe ich mich (noch) nicht beschäftigt, da für mich persönlich momentan uninteressant. Hatte es nur als persönliche Alternative im Hinterkopf, falls ich wieder nach Germanien zurücksiedeln muss... Momentan ich ich ja im Ausland glücklich, aber wie schon oft gesagt, man muss sich immer den aktuellen Umständen anpassen. Wie Darwin schon rausfand, die anpassungsfähigsten Überleben .... ;-)

Werde mir das mit meinem Kumpel im neuen Jahr anschauen, sofern wer das möchte....

Daran denken, der Antrag wirkt immer zum ersten des Monats in dem er gestellt wurde. Also Antrag am 30.12. dann wird ab 1.Dezember berechnet. Müsstest nur Schauen, das nicht gerade Weihnachtgeld oder 13.Monatsgehalt diesen Monat geflossen ist.
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