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Düsseldorfer Tabelle
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=a...109081.pdf

Damit ist Unterhaltserhöhung und die Kindergelderhöhung amtlich und rechtsgültig.
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Zu starken Belastungen wird es auch bei den Haushalten der Städte und Gemeinden durch die Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistungen und der geringen Rückholquote geben:

Zitat:Sofern die Einkommens- und Vermögenssituation des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils desolat ist, wird sich der tatsächliche Unterhaltsanspruch häufig nicht oder nicht in voller Höhe durchsetzen lassen, erklärt Otto Weber.

Auch in diesen Fällen versucht das Jugendamt Unterhalt einzuziehen. "Wir sind dabei leider nur in einem überschaubaren Anteil der Fälle erfolgreich. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt bei der Rückholquote in Hessen zwar einen Spitzenplatz ein, es gelingt aber auch ihm nur rund 23 Prozent (490 000 Euro von insgesamt ihm eigentlich zustehenden rund 2,1 Millionen Euro) zurückzuholen."

Losgelöst von diesem durch die Verwaltung zu stemmenden Kraftakt wird diese Gesetzesänderung auch auf den Haushalt des Kreises nicht ohne Auswirkung bleiben. Die Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistungen, mit denen bei Ermittlung der Haushaltsansätze 2010 noch nicht gerechnet werden konnte, wird auf der Ausgabenseite voraussichtlich mit zusätzlichen 300.000 Euro zu Buche schlagen.
http://www.ladadi.de/landkreis-verwaltun.../4923.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Der ISUV protestiert scharf gegen die Erhöhung:

http://www.isuv.de/tiki-read_article.php?articleId=430
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(30-12-2009, 20:12)lordsofmidnight schrieb: Der ISUV protestiert scharf gegen die Erhöhung

Was für Fahrtwind. Die rasen ja geradezu. Ganze zwei Tage vor dem Inkrafttreten haben sie bemerkt, dass der Unterhalt steigen wird. Eigentlich müssten sie eine zweite Pressemeldung herausgeben, wo die vielen Anwälte des Vereins die Erhöhung begrüssen. Bringt denen schliesslich Geld in die Kasse. Für jedes kleine einzelne Verfahren gilt jetzt Anwaltspflicht. Wer den Titel mit einer Herabsetzungsklage jetzt ändern muss, darf gleich mal die Erstberatungsgebühr von >200 EUR an die Dame oder den Herrn Anwalt abdrücken.

Naja, dafür steigen im Sommer wieder die Immobilienpreise für Toskana-Villen und Apartements auf den Malediven, wo sich die Jurisprudenz bevorzugt einkauft. Und der Absatz für Luxuslimousinen zieht auch wieder an, wie man von Daimler Benz hört. Funktioniert also doch, die Wachstumsbeschleunigung.
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wieso denn eine Herabsetzungsklage?
Der Unterhalt steigt doch.
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(30-12-2009, 23:36)Fluechtling schrieb: wieso denn eine Herabsetzungsklage?
Der Unterhalt steigt doch.

Jeder Mangelfall mit dynamischem Titel ist gezwungen, eine Herabsetzungsklage zu führen. Ausser, die Gegenseite stimmt einer Titeabländerung nach unten freiwillig zu. Auch viele, die jetzt neu Mangelfall werden, müssen klagen. Immer dann, wenn die Unterhaltslasten gegen oder über den Selbstbehalt laufen. Oder glaubst du, jemand dem vorher bereits nur 900 EUR verblieben sind könne plötzlich 13% mehr bezahlen?

Die Klagen sind auch berechtigt. Schliesslich belaufen sich die Änderungen auf mehr als 10%.
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Wichtig ist, vorher aussergerichtlich die Herausgabe des bisherigen Titels verlangen und darauf hinweisen, dass ein zuviel entrichteter Unterhalt zurück gefordert wird, damit keine Entreicherung geltend gemacht werden kann.
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Zu beachten ist: Erst ohne Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts (Beratungshilfe) stellen. Damit ist eine juristische Vorprüfung des Antrages auf seine Erfolgschancen verbunden. Erst wenn dieser Antrag durch ist, geht man zu einem Anwalt.

Die Grenzen liegen bei 395 EUR Grundfreibetrag, Freibetrag für 395 EUR für den Ehepartner, Freibetrag von 276 EUR für jedes unterhaltsberechtigte Kind, Wohnkosten in angemessener Höhe, Erwerbstätigenbonus von 180 EUR. Ergibt sich danach ein Einkommen von nicht mehr als 15,00 €, besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe. Für einen erwerbstätigen Trennungsvater, der zwei Kindern Unterhalt bezahlen muss, kommt man incl. Wohnkosten von 350 EUR (wie im Selbstbehalt) auf 1477 EUR.

http://www.bmj.bund.de/files/-/3155/Bera...refrei.pdf
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Das hälftige Kindergeld ist sowieso eine spannende Sache, wenn sich Politikerinnen wie die hier durchsetzen:

http://anonym.to/?http://de.news.yahoo.c...974b3.html

"Die stellvertretende FDP-Vorsitzende Cornelia Pieper setzt für künftige Kindergelderhöhungen auf eine Gutschein-Lösung. "Die nächste Kindergelderhöhung sollte direkt beim Kind ankommen und in Bildungsgutscheinen an die Eltern ausgezahlt werden", sagte Pieper der "Bild"-Zeitung. Diese Gutscheine könnten beispielsweise in Kitas, Kindergärten, Musik- und Sportvereinen eingelöst werden."

Hach, das wird lustig. Weitere Erhöhung der Freibeträge, die weitere Unterhaltserhöhungen verursachen, zum "Ausgleich" Gutscheine statt Kindergeld, die nicht geteilt werden können...
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Ich hätte meine Hälfte des KG auch gerne in Gutscheinen, damit ich davon den EU bezahlen kann.

Dann kann meine Ex endlich selbst in den Kindergarten.
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Nur der Unterhaltszahler, sprich iD.R. der Vater, könnte dafür sorgen, daß das Geld, das er bezahlt, auch wirklich beim Kind ankommt. Hier wäre doch eine "Gutscheinlösung" prima. Ich glaube aber eher, ein Kind ab 6 Jahren will lieber Taschengeld und keine Gutscheine. V

FDP ist wirklich das schlimmste, was den Arbeiter uns passieren konnte. Die wollen um jeden Preis schlimmer als die Sozialdemokraten sein , damit sie den Vorwurf entkräften, nicht assozial zu sein. Ohne zu merken, daß Sozi-Politik Assozial ist.
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Auch hier wird klar das es KOSTET.

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_he...chtet.html

Insgesamt ist der Volkswirtschaftliche Schaden dann höher,gesamt gesehen.

Da freu ich mich ganz dollBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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Bei WELT online entwickelt sich eine interessante Diskussion in den Kommentaren
http://www.welt.de/politik/deutschland/a...tlich.html

Und wohl auch im Forum der Piratenpartei (AG Männer)
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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(06-01-2010, 00:32)Fluechtling schrieb: Ja wirklich interessante Komments. Es blicken noch mehr die Lage, das lässt hoffen.
Lesen anscheinend immer mehr junge Männer die t-faq. Big Grin
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Die Tabelle jetzt ganz offiziell, bezogen auf 2 Unterhaltsberechtigte. Ansonsten keine Überaschungen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse.../index.php
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Am interessantesten ist die ebenfalls veröffentlichte Vergleichsberechnung: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07serv...h_2009.pdf

Die Erhöhung ist dabei extra hervorgehoben. Die Justiz betont die Erhöhung ausdrücklich. Fraglich ist nur, ob sie das tut weil sie zeigen will wieviel mehr die armen Alleinerziehenden bekommen oder ob das in Wirklichkeit eine Kritik am höchsten jemand durchgeführten Erhöhungssprung ist.
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Man muss sich das mal überlegen: 73 Euro im Monat.. das sind im Jahr quasi 1000 Euro mehr...
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Der ISUV rät
"mittels Rechtsgutschein oder schriftlicher Rechtsauskunft die eigene Leistungsfähigkeit überprüfen zu lassen und erst dann zu zahlen. Wichtig ist auch die Forderungen der Jugendämter zu überprüfen. Wenn es nur irgendwie geht, sollten sich die Ehemaligen einigen, nicht vor den Kadi ziehen, das spart Kosten und schont die Nerven. Bitte auch bedenken, die meisten Unterhaltszahler/innen fühlen sich nicht nur, sondern sind schon ausgepresste Zitronen. Eine ausgepresste Zitrone hat nun mal nicht mehr Saft, auch wenn man sie noch so sehr presst.“
http://anonym.to/?http://www.isuv.de/tik...icleId=433
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Der ISUV ist eine Lachnummer:

Zitat:

Wenn es nur irgendwie geht, sollten sich die Ehemaligen einigen, nicht vor den Kadi ziehen, das spart Kosten und schont die Nerven.

Antwort:
Die Ex hat doch Beistand und damit weder Kostenrisiko noch Nervenrisiko. Denn rät der ISUV noch, sollte....
Anstatt Fakten zu bringen, beschwichtigen sie und apellieren an die Vernunft. Lächerlich. Gleichzeitig raten sie einen Rechtsgutschein zu holen.
Schön entlarvt
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Was für ein Schwachsinn

Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer wird der Ehegattenunterhalt“, sagte Soyka. Denn auch für die Unterhaltspflichtigen gibt es Mindestbeträge vom Einkommen, die sie behalten dürfen. Letztlich würden beide Elternteile von der Erhöhung der Unterhaltssätze getroffen, sagte Soyka, „der Mann, der zahlen muss und Frauen, die weniger bekommen“.

Ich würde mal sagen wenn der Unterhaltspfichtige nix mehr zahlt bekommt sie noch wenigerBig Grin
Das ist doch von der Logik her nicht mehr zu überbieten, oder ?Big Grin
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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bis zum BGH-Entscheid zum Selbstbehalt ist dazu noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Im Moment trifft es die, die zahlen können und trotz Zahlung dann immernoch über dem Selbstbehalt bleiben.
Alle anderen können eh nicht mehr zahlen - weil sie ohnehin schon nackig sind.
Also bleibt logisch betrachtet nur: Erhöhten Zahlungsforderungen nicht folgen, Widerspruch einlegen und auf den anstehnden Entscheid verweisen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Kindesunterhalt: Kosten für Umgang berücksichtigen!

Angesichts der bevorstehenden Erhöhung des Kindesunterhalts um mindestens 13% mahnt der bundesweite Verein Väteraufbruch für Kinder eine Überprüfung des Unterhaltsrechts an. Die größte deutsche Väterorganisation regt an, ein Existenzminimum für unterhaltspflichtige Eltern zu definieren, das auch die Kosten des Umgangs zwischen Vater bzw. Mutter und Kind berücksichtigt.

Derzeit fließt in die Berechnung der Unterhaltssätze nur das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) ein, nicht aber das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen. Steigende Lebenshaltungskosten und eine veränderte Ermittlung dieses Kinderfreibetrags gehen ausschließlich zu Lasten unterhaltspflichtiger Väter und Mütter, ohne dass die Steigerung ihrer eigenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt wird.

Neben dem Kindergeld, das zum Januar 2010 für alle Kinder um 20 Euro steigt, erhalten Scheidungs- und Trennungskinder monatlich zusätzlich mindestens 30 Euro mehr Unterhalt von ihren unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern. Dieses Geld wird diesen Eltern fehlen, um die Zeit mit ihren Kindern zu gestalten. Auch lindert der erhöhte Unterhalt die Kinderarmut nicht, weil er mit dem Bezug von Hartz IV verrechnet wird und an vielen bedürftigen Kindern wieder vorbei in die Staatskasse fließt.

Einen sachlichen Grund für die Erhöhung des Unterhalts um mindestens 13% gibt es nicht: Im ablaufenden Jahr haben sich die Lebenshaltungskosten kaum verändert. Erst im kommenden Jahr entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob bei der Ermittlung des Existenzminimums von Kindern nachgebessert werden muss und der Kindesunterhalt steigt. Diesen Anstieg hat der Gesetzgeber mit seinem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums nun vorweg genommen.


Fakten:

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums, das am 1.1.2010 in Kraft tritt, wird der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) in § 32 Abs. 6 Satz 1 ESTG von derzeit 1.932 auf 2.184 Euro erhöht. Gleichzeitig steigt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA) von 1.080 auf 1.320 Euro. Eltern können jeweils beide Freibeträge von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Daraus ergibt sich die Summe von 7.008 Euro, die im Koalitionsvertrag als neuer „Kinderfreibetrag“ vereinbart wurde.

Nach § 1612a BGB errechnet sich der Mindestunterhalt aus dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes von derzeit insgesamt 3.964 Euro bzw. künftig geplanten 4.368 Euro. Bezogen auf 12 Monate ergibt sich – nach Abzug des hälftigen Kindergelds von derzeit 82 bzw. künftig 92 Euro – ein Mindestunterhalt für ein 7 bis 11 Jahre altes Kind von 240 bzw. künftig 272 Euro.

Kontakt:
Rainer Sonnenberger, 0176/ 52 05 21 97

Quelle:
http://www.vafk.de/themen/Presse/PM09122...erhalt.htm
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
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In der Presse:

"Mehr Geld für Scheidungskinder freut nicht jeden" http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...jeden.html

"Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent trotzdem nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab in Berlin. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro zahlbar aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. "Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro." Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. "Das müssen wir verhindern", so Soyka."


"Unterhalt für Scheidungskinder steigt" http://www.zeit.de/newsticker/2010/1/6/i...3462646xml

"Familienrichter sehen den kräftigen Anstieg skeptisch. Früher waren die Mindestunterhaltssätze an die Einkommensentwicklung gekoppelt, heute richten sie sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag, der sich wiederum aus dem Existenzminimum berechnet. «Die Erhöhung der Kinderfreibeträge soll eigentlich Familien entlasten, durch die Koppelung an den Mindestunterhalt werden sie für Unterhaltspflichtige aber zur Belastung», sagte der Düsseldorfer Familienrichter Jürgen Soyka."

Soyka, selber schwer belasteter verbeamteter Haupttäter am OLG Düsseldorf kriegt Muffensausen vor dem eigenen Werk. Die Richter waren zu feige, den Selbstbehalt zu erhöhen oder die Stufensteigerungen abzuschmelzen oder sonst irgendeines der schwachsinnigen Elemente der Tabelle zu verbessern. Lieber jammert er über die Folgen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes rum, das schon vor einem Vierteljahr offen auf dem Tisch lag. Dass noch eine Freibetragserhöhung folgen wird, verschweigt er.
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Wieso? Die Rechnung geht doch auf:

Bar - Unterhalt von z.B. 300EUR wird im Monat vom Vater geleistet.
Die Mutter leistet Betreuungsunterhalt im WERT von 300EUR.
Macht 600.

...okay, war jetzt Sarkasmus. Ich hab grad meinen Chef am Tel und denke nach zu fragen ob ich 13% mehr bekomme...

edit: Hab gefragt. Er meinte, sei kein Problem, wenn ich entweder auch 13% mehr leiste oder 13% mehr Umsatz mache, bzw 13% Einsparpotential hätte. Ob das auch die richtige Antwort ist, wenn die Herren Milchbrötchen - öhm - sorry - BEISTÄNDE demnächst melden?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Dein Arbeitgeber ist halt Geschäftsmann und nicht Zahlesel, das ist der Unterschied. Die Erhöhung des KU richtet sich nicht an wirtschaftlichen Faktoren.
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