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VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug
#3
Ökonomisches Denken ist und bleibt dem einzelnen Beamten wohl fremd:
Denkt der Beamte wirklich: der Steuerschuldner ist zurück in D, zunächst stellt man ihn auf den Kopf und dann kommen 1,6 Mio € aus ihm raus und gut ist?
Es läuft doch eher so: Der Kerl bleibt gepflegt dort und lebt von heute auf morgen. Mit viel Glück dulden die lokalen Behörden sowas (solange die Schmiergelder stimmen) und vielleicht fallen ihm auch andere Wege ein, dauerhaft dort zu bleiben. Ansonsten ist eben Abschiebehaft (auf Kosten des Gastlandes) angesagt, welches natürlich möglichst schnell den Deutschen Staat dazu drängen wird, seinen Staatsbürger ohne gültigen Pass und Visum zurückzuführen. Also kommen zu den 1,6 Mio. nochmal ein paar Tausend für den Flug mit Begleitung usw. Mit 1,6 Mio geht der Deliquent dann in D zum Sozialamt, kassiert ALG2, gibt eine EV ab und beantragt einen Personalausweis mit dem er jederzeit nach F umziehen kann. Dort findet dann das Insolvenzverfahren statt und nach einem guten Jahr, wenn keine Schulden mehr bestehen, gibt es einen neuen Pass und weiterleben in Costa Rica...

Und der deutsche Steuerzahler blutet dafür, dass wieder mal das heilige Recht durchgesetzt wurde.


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RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - von MitGlied - 24-03-2010, 17:20

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