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Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen?
#9
Hallo

danke für eure antworten...
das JA erzählt viel wenn der tag lang ist... ich hatte nachdem erst ein jahr nach der unterhaltsberechnung vergangen ist, das beim JA angemerkt, das ich nach §1605 doch erst wieder nach zwei jahren auskunft erteilen muss.
Da wurde gesagt, dadurch das ich nicht den min satz zahle, es jetzt nach einem jahr erneut berechnet werden muss. Ansonsten werde man gleich das familiengericht damit beauftragen.

jeder der meinen ersten beitrag gelesen hat kennt meine unmöglichen erfahrungen beim JA:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3770

Die frage ist eben genau die, ob das JA bzw die Unterhaltsvorschusskasse das geld rückwirkend verlangen darf/kann obwohl der unterhalt bis dato vom JA festgesetzt war und gezahlt wurde.


Danke euch!

Jo-hn
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RE: Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen? - von Jo-hn - 07-12-2011, 11:58

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