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| Mietzahlung bei Trennung |
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Geschrieben von: Kailash - 25-09-2018, 12:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (30)
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Hallo zusammen,
trotz Internetrecherche und Suchfunktion im Forum bin ich bei einem Punkt nicht schlauer geworden. Hoffentlich kann mir hier jemand helfen.
Situation:
verheiratet, zwei Kinder, Trennung steht unmittelbar bevor, Frau nicht berufstätig, 84qm-Wohung in Großstadt für 900 inkl. NK (ohne Strom/Gas), ich bin alleiniger Mieter und ziehe jetzt aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Dass ich im Außenverhältnis die Miete weiterzahlen muss, ist mir klar. Unklar ist mir allerdings, wie die Mietzahlung im Innenverhältnis berücksichtigt wird. Im Internet bin ich auf verschiedene Aussagen gestoßen, weiß aber nicht welche die richtige ist:
a) im Trennungsjahr muss ich wg. trennungsbedingtem Mehraufwand für 50% der Miete aufkommen. Da ich die gesamte Miete zahle, kann ich 450 Euro direkt vom Trennungsunterhalt abziehen.
b) ich kann die gesamte Mietzahlung von 900 € von der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Trennungsunterhalts abziehen, was bedeuten würde, dass ich 3/7 der 900 "zurückbekomme", also etwas weniger als unter a)
c) ich muss nur für den Mehraufwand aufkommen, der daher rührt, dass meine Frau und Kinder in einer zu großen Wohnung leben. Da die Mieten in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind und eine deutlich kleiner Wohnung mittlerweile auch mindestens 700 € kosten würde, müsste ich also die Differenz von 200 € zahlen.
Ist eine der Versionen richtig? Ich bin da ratlos. Unabhängig davon ist mir natürlich daran gelegen, dass meine Kinder in der Wohnung weiter wohnen werden, damit sie in ihrem gewohnten Umfeld und nah an Schule/Kindergarten und Freunden leben.
Und wie sieht es nach Ablauf des Trennungsjahres aus? Muss ich dann keine Mieter mehr zahlen?
Vorab danke für Eure Antworten.
Kailash
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| Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 24-09-2018, 11:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hallo Zusammen,
mal in eigener Sache. Die Mutter und ich überlegen, im nächsten Frühjahr den Unterhalt für alle Kinder neu berechnen und titulieren zu lassen.
Sachverhalt: Die Mutter möchte keinen Beistand vom Jugendamt (wohl schlechte Erfahrungen gemacht, keine Ahnung).
Ein Anwalt würde wohl den Streitwert eines Jahresunterhalts für die Berechnung für seine Vergütung ansetzen. Was ich brauche, ist eine nachvollziehbare Unterhaltsberechnung. Es ist wohl so, daß ich vermutlich auch nach der neuen Unterhaltsfestsetzung Ansprüche auf SGBII Leistungen haben werde. Allerdings wird das Jobcenter nur solche Unterhaltstitel aktzeptieren, denen eine nachvollziehbare Unterhaltsberechnung nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zugrunde liegt. Ich kann da also nicht irgendwelche Wunschbeträge einsetzen. Frage ist also, woher ich eine solche Berechnung bekomme, ohne dafür ein paar hundert Euro locker machen zu müssen?
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| Zugewinnausgleich Abfindung Immobilien |
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Geschrieben von: Callan - 23-09-2018, 17:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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ich habe während der Ehe eine Abfindung von 100.000 Euro erhalten. In meinem neuen Job verdiene ich 30 % weniger. Zudem habe ich eine Erbschaft von 80.000 Euro vor der Ehe erhalten. Mit den 180.000 Euro ich zwei Wohnungen in einer Zwangsversteigerung ersteigert. Die Wohnungen haben laut Gutachten zur Zwangsversteigerung einen Verkehrswert von insgesamt 258.000 Euro. Welchen Betrag muss ich Rahmen des Zugewinnausgleiches an meine Frau bezahlen?
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| beistandshilfe |
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Geschrieben von: huhu - 22-09-2018, 09:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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hallo,
ich habe ein krasse problem
die beistandhillfe ist ein richtiges misstück und beleidigt und unterstellt mir sachen,die gar nicht stimmen.
sie ist arrogant und geht mit mir um, als wäre ich ein stück...
sie ist auf seite der mutter zu 100 %
der richter maßt sie weder an noch zügelt er sie
er nimm ihr alles ab und sie lässt mich nicht zu worte kommen
ich habe bemerkt, dass sie selbstständig ist und kohle machen will auf den lasten meiner tochter (10).
mir fehlt auf dass sie extreme augenränder hat. ich habe gegoogelt. und rausgefunden, dass drogen tablettensucht krankheit oder alkohol ursache sein können, aber auch erbe(krank) diese sind aber jedes mal unterschiedlich auffällig. je auffälliger desto extremer geht sie ab.
jetzzt hat sie einfach beim jobcenter angegeben, dass ich zu unrecht gelder für meine tochter beziehe und will damit damit nur sorge tragen, dass ich obdachlos werde.
sie darf das wohl nicht, daten weitergeben an sgb2, kann ich sie anzeigen wenn ja wegen was
wie sollte ich mich verhalten? alle sind gegen mich alles frauen. nur ich und richter
richter haut auf tisch, weil ich reden möchte,
kann ich einen drogentest verlangen? schließlich ist sie ja eine position, die macht hat und viel in die wege leiten kann. also miuss sie clean sein und wenn sie krank ist, kann sie doch auch nichts gutes für andere leisten...
sie ist dann ungenießbar, oder?
bitte dringends um hilfe
tochter ruft mich an und sagt sie vermisst mich und liebt mich.
ich gehe zum treffen. keine woche später wird ein gerichtstermin einberufen und auf einmal kein kontakt mehr.
sie sagt dass es nicht sein kann dass meine tochter mich anruft. ich beränge sie usw.
sie macht druck auf meine tochter mit heim und so
was kann ich machen?
habe gemeinsames sorgerecht aber jugendamt hat nicht ein mal rücksicht genommen oder schule oder oder
die machen machen was sie wollen
ich habe das sorgerecht eingeklagt nach altem sorgerecht vor 5 jahren
der richter hat nicht mal die akte eingesehen.
genau gleiche
ich würde die mutter schlagen und und und
kam alles raus, dass lüge ist
richterin hat mir zugesrpochen
jetzt gleiche wie damals und richter interessiert es nicht
meine anwältin glaubt mir nicht usw
wie kann ich diese leute fern von meiner lieben halten.
sie ist zwar taff aber hat problem pscchychisch ich mache mir sorgen
die mutter scheißt drauf es geht ihr um geld
die paar hundert euro...
lg
ich hoffe ihr könnt mir helfen
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| Danke, Hallo & Jugendhilfe (Kostenbeteiligung) |
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Geschrieben von: Patchwork65 - 17-09-2018, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hallo liebes Forum,
seit langem lesen wir bei euch mit - jetzt wird es akut und wir benötigen Schwarm-Wissen bzw. jemanden der sich mit dem Thema Kostenbeteiligung beschäftigt hat.
Wir haben in die Ehe je ein Kind mitgebracht. Für ein Kind bekommen wir keinen Unterhalt. Der Vater lebt in D, selbstständig und hat off. und wahrscheinlich auch sonst kein verwertbares Einkommen. Der Gerichtsweg wurde nie beschritten, es zerren schon ausreichend Menschen an seinen Konten für KFZ Steuer, Miete, Krankenversicherung usw., damit haben wir Frieden geschlossen.
Das andere Kind aus einer lose Beziehung bekommt nach Vaterschaftstest und Beistandschaft (die ersten 10 Jahre) Unterhalt nach Stufe III. Das Kind ist 16. Bis vor 2 Jahren war die Schullaufbahn kein Thema, sehr gute Noten, Studium usw. angedacht - sprich KU nicht bis 18, sondern ggfls. etwas länger. Jetzt hat sich die Situation massiv geändert. Das Kind hat die Schule im letzten Jahr kaum besucht (9. Klasse) und auch dieses Jahr nach Schulwechsel kommt sie ihrer Pflicht nicht nach. Außerdem möchte sie nicht bei Mutter, Vater, Stiefvater oder sonstwem wohnen - sondern autark z.Zt bei Bekannten :-) der KSB beträt das Kind - Wohngruppen und ähnliches wurden angedacht, wird aber auch nicht gewünscht.
Jetzt dreht sich das Karusell, der weitere Weg ist nicht absehbar - was passiert wenn sie sich doch von einer Organisation in "Obhut" nehmen läßt - betreutes Wohnen o.ä. - die Mutter liegt unter dem SB - aber ich fürchte wir bekommen eine Kostennote die deutlich über Stufe III KU liegt und die Frage ist - wie lange? Bis 18 ? Länger ? Mitwirkungspflicht des Kindes wäre ja Schulbesuch oder Ausbildung - beides findet gerade nicht statt.
Was kann man mindernd absetzen bei wenn eine Kostenfestsetzung (lt. den Tabellen deutlich über 1000 Euro) kommt. Ich fürchte dann brauchen wir einen guten Anwalt - aber vorher würde ich jetzt auch Kosten/Einkommen usw. optimieren - ab jetzt und nicht erst in 3/6 Monate (nicht absehbar)
Zur Zeit haben wir den Klassiker, 4/4, Eigentum, 1 Kind ohne KU, Altersvorsorge...
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| Wie Ordnungsmittel beitreiben? |
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Geschrieben von: Rheinländer - 17-09-2018, 10:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen,
nach einem Dreivierteljahr Umgangsboykott und einigen Anträgen, hat das Gericht der Kindesmutter nun 300 EUR Ordnungsgeld, ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft auferlegt.
Nun habe ich zwei Fragen:
Wie wird das Ordnungsmittel vorllstreckt? Soweit ich weiss, muss ich die Beitreibung beantragen? Wie setze ich das um? Muss ich einen weiteren Antrag beim Gericht stellen?
Und wie geht es weiter? Nachdem das Ordnungsmittel verhängt wurde, hat unsere Umgangspflegerin versucht unseren Sohn zum nächsten Umgangstermin abzuholen. Die Mutter hat allerdings weiter boykottiert. Also habe ich am gleichen Tag ein weiteres Ordnungsmittel beantragt.
Ich gehe davon aus, dass es wieder ein bis zwei Monate dauern wird, bis mein Antrag bearbeitet und das nächste Ordnungsmittel beschlossen wird. Ich gehe auch davon aus, dass die Mutter den Umgang erst zulassen wird, wenn sie eine höhere Summe bezahlen muss. Die wahrscheinlich 500 EUR des nächsten Ordnungsmittels werden sicher noch nicht reichen.
Ist es daher ratsam, nun für jeden boykotierten Umgangstermin ein weiteres Ordnunsmittel zu beantragen? Da wöchentlicher Umgang beschlossen ist, würde das pro Woche einen Antrag bedeuten. Ist das üblich bei renitenten Boykotten - oder reagieren Richter darauf allergisch?
Schöne Grüsse aus dem Rheinland!
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| Auskunft wirtschaftl Verhältnisse |
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Geschrieben von: riccati - 12-09-2018, 14:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo zusammen,
Die Mutter meiner Tochter hat über ihren Anwalt Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse verlangt, um ihre (nacheheliche) Unterhaltsforderung gegen mich ermitteln zu können. Da ich eine eigene Firma besitze, die letzten 3 Jahre.
Ich möchte meinerseits Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Frage: Kann ich die Herausgabe meiner Steuererklärungen, Bilanzen, Lohnsteuernachweise verzögern, bis ihre Informationen vorliegen? Es wäre ja sinnvoll, da sich der Unterhalt aus beiden Einkommen abzüglich des Kindesunterhaltes berechnet.
2. Frage
Mich drohen ihre Unterhaltsforderungen finanziell zu strangulieren. Ich habe vor 2 Jahren meine Arbeit verloren und bin seither selbständig, kann aber das Einkommen, das ich als abhängig Beschäftigter hatte nicht erwirtschaften. Ihr Anwalt will mich zwingen wieder eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen, ich will das aber nicht mehr, da das Arbeiten dann nur aus Slebstbehalt+Unterhalt besteht und ich meine Lebenszeit ehlich gesagt besser zu verbringen weiß. Ich habe mich auf die Pfändung vorbereitet - ich besitze noch ein Auto, meine Firma mit ein paar Reserven für meinen Lohn (das Asset dabei bin ich und wenn sie die bekommt kündige ich) und einen Kleiderschrank mit Kleidern. Ich plane (bzw. überlege ich ernsthaft) die Welle über mich rollen zu lassen, da ich dank des Einflusses der KM und ihres Lebensgefährten auch zunehmend die Beziehung zu meiner Tochter verliere. Es macht einfach keinen Sinn mehr sich irgendwie berechnend auf die Verhältnisse, ein Erwerbsleben o.ä. zu beziehen. Im Augenblick wohne ich bei meiner Freundin deshalb:
Frage Nr. 3
...hat die was zu befürchten, wenn der Gerichtsvollzieher hier aufschlägt?
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| Kindesunterhaltszahlungen und Strafanzeige was kann man alles tun |
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Geschrieben von: Freebird - 10-09-2018, 19:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo,
derzeit beschäftigt mich das Thema Straftat wegen nicht zahlen von Kindesunterhalt.
Nicht eheliches Kind von 5 Jahren und bis her wurde kein Cent für den Unterhalt gezahlt.
Vor wenigen Monaten fing das Jugendamt an, immer wieder Briefe zu schreiben und forderte das Geld für den Unterhaltsvorschuss ein.
Und hat beim Gericht ein vereinfachtes Verfahren eingereicht.
Bis 2018 im Harz 4 Bezug gewesen, bzw. teilweise im Ausland und mittlerweile verheiratet mit einem weiteren Kind in der Ehe.
Die Frau hat in Deutschland Einnahmen aber, der Mann nicht.
Nun ist die Frage was wird in Zukunft alles auf den Mann zu kommen, wie kann er die Zahlungen weiterhin aussetzen ohne ins Gefängnis zu kommen?
Gibt es Länder in denen er auswandern kann, ohne Verhaftet zu werden.
Die Frau hat ein Einkommen zum leben egal in welchem Land gelebt wird?
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| Für TU, KU und nachehelichen UH unschädliche Einnahmen, Zuwendungen |
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Geschrieben von: Bruno - 09-09-2018, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo,
einer meiner Nachbarn fragt sich derzeit akut:
Gibt es Geldzuflüsse die bei der Berechnung von TU, KU und nachehelichen UH unschädlich sind:
Meine Vermutung wäre hierbei das der abgebrannte und traumatisierte Nachbar, die in seinem Eigentum stehende Dinge, und geliehene Dinge unschädlich für die Bemessung von TU, KU und nachehelichen UH verkaufen oder verwenden kann, um seine monatlichen Ausgaben ein paar weitere Monate bedienen zu können. Bsp.:
# Verkauf z.B. von Auto, Fahrrad, Krügerrand, Haus und Hof, Gemälde, Briefmarkensammlung, Münzsammlung ?
# neue Kredite
Ich vermute das folgende Einnahmen in die Berechnung von oben benannter Unterhalte ein gehen:
# Geldgeschenke von Freunden, Verwandten oder Unbekannten zu Weihnachten, Geburtstag oder ähnlich ?
# Lottogewinn, Spielbankgewinn ?
Es besteht Gütertrennung. Wegen Krankheit sitzt er zu hause und lebt bisher von seinen Rücklagen.
Fragen zu anderen Themen bestehen nicht.
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