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Komplettstatistiken
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| Gewaltschutz, brauche schnellen Rat! |
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Geschrieben von: HeinrichH - 26-04-2017, 10:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (71)
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Ok, eben ist es hier eskaliert. Ich bin auf Arbeit und hatte Diskussion mit meiner mal ja-mal-nein-ex am Telefon.
Im Fazit rief sie nun an, beschimpfte mich wüst, heftigste Worte und richtig geschrien am Telefon. So kenne ich sie überhaupt nicht. Gestern hat sie zum X-ten male Schluss gemacht. Versuchte auch immer zu provozieren. Halt übliches Weibergewäsch: Unterhaltspflicht, Kohle, etc...pp.
Sie sagt ich und mein Sohn dürfen ab jetzt nicht mehr in die Wohnung. Sie würde meine Sachen auf die Straße/Flur packen. Sie will die Polizei einschalten. Einen Einsatz gab es noch nie, auch keine Vorfälle.
Wir sind beide Mieter. Ich habe nicht vor mich raus drängen zu lassen. Alles dort gehört mir. Sie kam nur mit wenige Sachen her. Blöd ist, dort ist ihre Tochter und unser Baby. Wohl ein großer Vorteil für sie.
Was mache ich denn jetzt?
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| Kindesunterhalt Einkommensbereinigung |
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Geschrieben von: Linum - 20-04-2017, 14:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
kann der Kindesunterhalt für das zweite minderjährige Kind bei der Bereinigung des Einkommens für das erste Kind angesetzt werden und umgedreht, [wenn die Kinder in unterschiedlichen Modellen betreut werden (erstes Kind: Wechselmodell, zweites Kind Residenzmodell)]? Danke.
Ich bin Arbeitnehmer und zahle 10% meines Bruttoeinkommens Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag an eine PKV. Vom Bruttoeinkommen bei gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten werden etwa 18% bereinigt. Werde ich nun für meine niedrigen PKV-Beiträge mit höherem Kindesunterhalt bestraft oder kann ich in Bezug auf Gleichbehandlungsgrundsätze generell 18% abziehen?
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| Welche Optionen habe ich noch? |
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Geschrieben von: Maestro - 20-04-2017, 08:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo erstmal...
will das Forum nicht mit Threads fluten, dieser eine sei mir bitte noch vergönnt, danke
Meine Ehe hielt etwas länger als 5 Jahre.
Frau ist vor 8 Wochen ausgezogen, mitsamt Kind und Wertsachen, spontan und überraschend.
Anfangs sah ich mein Kind wöchentlich.
Dann kam ein Schreiben von Ihrer Anwältin mit UH-Geltendmachung und Hinweis künftig nur werde nur noch 2-wöchentliche Umgangsregelung gewünscht.
Madame hat dann sofort so agiert, als sei das bereits beschlossene Sache und mir prompt mein Kind über Ostern entzogen.
Dem habe ich widersprochen, der Anwältin eine Umgangsvereinbarung zugesandt, in der ich um 3 Tage pro Woche uvm. mit meinem Kind bitte.
Wertsachen rückt sie nicht mehr raus, habe Strafantrag wg. Familiendiebstahl gestellt. Ermittlungen laufen. Trudelt wohl bald die Vorladung bei ihr ein.
Einkommen der letzten 12 Monate sind bereits der gegnerischen Seite voll bekannt.
Gefordert werden bisher: Zustimmung zum Umzug/Auszug, Generalvollmacht in Gesundheits- und Sorgerechtsangelegenheiten, falsch berechneter Unterhalt.
Mein Anwalt hat jetzt klargestellt, dass wir erst zu irgendetwas Stellung beziehen, nachdem die Wertsachen zurückgegeben wurden.
Das scheint die Exe entspannt aussitzen zu wollen, sitzt sie doch auf Raubgut im Gegegenwert eines neuen Porsche-Spitzenmodells.
Ich befürchte, dass meine Exe (bockig, stur, borniert und einfältig wie sie ist) bald per gerichtlicher Anordnung den Umgang für sich regeln lassen wird, wenn ich nicht zustimme.
Wie kann ich mich dagegen erwehren oder darauf reagieren?
Außerdem zu erwähnen: Meine Exe hat panische Angst mit mir zu reden. Sie will immer ihre Anwältin dabei haben, weil sie befürchtet ich würde sie zu etwas drängen.
Kurzum: Kommunikation ist völlig im Eimer. Sie schenkt mir weder Glauben noch Gehör, jedem anderen 1000x mehr als mir.
Mir hängen ein gut bezahlter Job und ein in die Ehe eingebrachtes Haus (Eltern wohnen drin und wollen nicht raus) an den Hacken.
Hier befürchte ich v.a. früher oder später den Zugriff auf Konto/Gehalt (= Jobverlust/Karrierebruch) und neue Grundbuch-Schulden (= Hausverlust), sollten UH-Schulden auflaufen.
Später dann (wenn man den Gruselgeschichten glauben darf) Rentenpfändung auf 0 (sofern man mit sonst nichts bezahlen kann und kein verwertbares Vermögen hat).
Die Diskussion warum diese auflaufen, können wir hier komplett ersparen.
Sondersituation: Kind ist pflegebedürftig, entwicklungsverzögert und schwerbehindert.
Was oft mißverstanden und überbewertet wird, denn es ist auf dem guten Weg in einigen Jahren selbstständig zu werden.
Es ist mindestens halbtägig problemlos fremdbetreubar und fidel.
Mutter nervt das Erziehungsleben an, will wieder arbeiten. Hat die Oma abgestellt, zum behüten als Entlastung.
Knackpunkt: Kind benötigt Therapie. Mutter hat Therapiegeräte in der Wohnung hinterlassen, d.h. sie macht keine seit 8 Wochen!
Kann ich das Kind problemlos eine Woche am Stück einfach bei mir behalten - auch gegen den Willen der Mutter -, solange ich noch volles Sorgerecht habe?
Ich meine sie praktiziert das ja schließlich auch so.
Hätte ich den fett bezahlten Job nicht und die Hütte, würde ich es Lt. Dino gleichtun, aber meine Konstellation ist hier leider eine andere.
Was würdet Ihr aus Eurer Erfahrung heraus an meiner Stelle in den nächsten Schritten tun?
Es ist schwierig kluge Schachzüge zu tun.
Danke für Euren Rat.
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| Beistand beim JA-Gespräch |
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Geschrieben von: LoveNoBitch - 13-04-2017, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Forum!
Kommende Woche ist Gesprächstermin beim JA; beantragt wurden Umgangspflegschaft und psychologisches Gutachten/ alternativ Bindungsgutachten.
Die Einladung zum Gespräch erfolgte aber Aufgrund §162 FamFG, 50 SGB VII um die elterliche Sorge zu regeln.
Entweder hier hat jemand mal wirklich den Bericht der Rechtspsychologin gelesen und verstanden (unwahrscheinlich nach der unendlichen Geschichte) oder das wird ne Falle.
(Viel eher wahrscheinlich nach der bisherigen Entwicklung) Gespräch findet nämlich ohne KM statt, nur SB und KV.
Habe nun eine befreundete Pädagogin und ebenfalls Verfahrensbeiständin aus nem ganz anderen Landkreis gewinnen können, als Beistand nach §13 SGB X
zu diesem Termin mitzugehen. Habt ihr mit solchen Gesprächen Erfahrung?
Wurde euch evtl. der Verbleib des Beistandes verweigert? wenn ja, mit welcher Begründung?
Viele Grüße, LNB
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| Viktimisierung |
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Geschrieben von: Mercedes_AMG - 12-04-2017, 10:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Guten Morgen,
ich habe lange nachgedacht, ob ich das hier schreiben soll.
Das schlimmste, was ich bisher erleben musste waren weder unfähige Jugendämter, rachsüchtige Exen und geldgierige Anwälte.
Es waren Leute ( teilweise Verwandte ) die die schlimme Situation auch noch einseitig und zu meinen Lasten moralisiert haben.
So ein Erlebnis hatte ich vor einigen Wochen, Meinungsaustausch unter Verwandten. Den habe ich nicht bestellt.
Was da an Vorwürfen gekommen ist, sprengt meine Vorstellungskraft. Ich muss schon sagen, die einseitige Dressierung durch Medien und staatliche Institutionen zeigt langsam Wirkung. Meine Meinung zu diesen ganzen Wust an Falschbeschuldigungen, juristisches Desinteresse, einseitiger Täterinnenschutz: Wenn der Staat solche Gesetze macht, die ganz viel Missbrauch möglich machen, dann soll er gefälligst dafür tief in die Tasche greifen. Ergebnis sind traumatisierte Väter, die völlig leistungsunfähig sind. Kaputte Familie mit traumatisierten Kindern. Die Helferindustrie kann sich freuen. Ganz viele neue "Kunden", denen "geholfen" werden muss.
Die Allgemeinheit darf dafür blechen. Richtig so. Zahlen müssen immer die Anderen. Ist ein schönes Lebensprinzip, dass zwangsläufig zu einer Aussenseiterrolle führt.
Mit so einer Meinung eckt man zwangsläufig an. Der gut abgerichtete Deutsche Schäferhund namens "Michel" schnappt automatisch zu.
Da rauszukommen ist schwierig. Am besten sagen, dass man ganz viel Unterhalt zahlt und viel Verständnis für die schwierige Situation der Kinder hat. Und das der Staat die ganzen Alleinerziehenden bitte noch mehr unterstützen soll.....
Diskussionen mit" aufrechten und ehrlichen" Kleinbürgern bringen leider garnichts.....
Beste Grüsse vom Bodensee....
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| Post vom JA - Beistandschaften |
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Geschrieben von: adafeb - 08-04-2017, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen,
ich bin kürzlich vom JA - Abteilung Beistandschaften angeschrieben worden und erbitte mir Euren Rat im Umgang mit diesem Schreiben. Laut Schreiben hat die KM eine Beistandschaft beantragt.
Unser Kind ist sieben Jahre jung und hat seinen Lebensmittelpunkt bei der KM. KU habe ich noch nie gezahlt und bin auch nie von der KM oder Ämtern dazu aufgefordert worden. Die Kommunikation zwischen uns Eltern ist seit einigen Monaten schwierig, hohes Konfliktpotential, Einigung bzw.. Gespräche sind nicht möglich, zuletzt hatten wir im März ein erstes Umgangsverfahren mit Beschluss. Seit dem habe ich erweiterten Umgang, vorher 5 Jahre WM.
Konkret werde ich nun dazu aufgefordert Auskunft innerhalb von drei Wochen über Einkünfte und Vermögen zu erteilen, die zur Feststellung eines Unterhaltsanspruches erforderlich ist. Dafür soll ich Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers der letzten 12 Monate, vorlegen. Darüber hinaus werde ich gebeten einen Auskunfts- und Ermittlungsbogen auszufüllen und den letzten Einkommenssteuerbescheid zuzusenden. Könnt Ihr mir bitte Auskunft darüber geben welche Auskunft ich rechtlich gesehen geben muss?
Im weiteren Verlauf des Schreibens heißt es:
Zitat: "Bis zur abschließenden Berechnung des Unterhalts bitte ich Sie, vom xxxxxx an 100% des Mindestunterhalts in Höhe von xxx€" auf ein Mündelkonto zu überweisen".
Mit dem Schreiben wurde ich rückwirkend in Verzug gesetzt. Sollte ich keine Auskunft erteilen droht ein kostenpflichtiges vereinfachtes Verfahren gemäß 249 ff. FamFG.
Muss ich dieser Bitte nun Nachkommen den Betrag auf das Mündelkonto zu überweisen? Finanziell setzt mich der auf mich zukommende Anspruch stark unter Druck. Um ihn bedienen zu können muss ich meine Wohnung umgehend aufgeben, so dass mein Kind dann auch keine Übernachtumgänge bei mir haben könnte. Andererseits gibt es den Umgangs-Beschluss vom FG, der mich ja auch verpflichtet.
Ich danke euch fürs Mitlesen und für jeden guten Kommentar!
Grüße,
adafeb
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