Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.781
» Neuestes Mitglied: Sumpfhai
» Foren-Themen: 8.298
» Foren-Beiträge: 152.875

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Haftung Anwalt
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 53 Minuten
» Antworten: 3
» Ansichten: 65
Verzug Setzung und Auslän...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
Vor 2 Stunden
» Antworten: 15
» Ansichten: 640
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: netlover
Vor 3 Stunden
» Antworten: 4
» Ansichten: 203
Diskussion zu "Der Aufsta...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 3 Stunden
» Antworten: 175
» Ansichten: 257.596
Volljährige wohnt bei kos...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
Vor 7 Stunden
» Antworten: 2
» Ansichten: 215
Hilfe gesucht bzgl. Gutac...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 10:25
» Antworten: 6
» Ansichten: 250
Mutter erschiesst Kind
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
17-01-2026, 13:30
» Antworten: 6
» Ansichten: 278
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
17-01-2026, 13:20
» Antworten: 9
» Ansichten: 396
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
17-01-2026, 11:17
» Antworten: 97
» Ansichten: 5.166
Vater beantragt alleinige...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-01-2026, 14:58
» Antworten: 2
» Ansichten: 216

 
Heart Umgang von über 51% auf 15% Drosseln im Monat?!
Geschrieben von: Hoeppi - 26-03-2017, 18:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo. Mal eine Allgemeine Frage zu meinem Fall. 
Die Kids - 8j u 3j -  hatten beschlossen am Sonntag ihren Bruder zu besuchen.( 14j / mit 12 von seiner Mutter abgehauen und kein Kontakt will. /Ist mein Stiefsohn ) 
Zufällig hielt er sich am Sonntag bei seiner Oma zu besuch auf. Mit vorheriger Absprache sind wir auch dorthin.
Ich lernte dort die Oma ( Ex- Schwiegermutter) zum ersten mal nach zehn Jahren kennen und die Kids sahen und freuten sich genauso sie zum ersten mal zu sehen. 
Die große sagte bevor wir losfuhren : 
" zu der bösen Oma wie Mama immer sagt, die ist aber nicht böse oder"?
 ( meine ex hat in ihren Augen keine Mutter und wehrte stets jeden Kontakt ab ) 
Naja alle freuten sich. Oma war wirklich das krasse Gegenteil zum Schwiegervater. Dies im positiven Sinne. War 0 Beanstandung und konnte nichts bestätigen in meinen Augen von dem ich immer hörte.  
Die große wollte ein Tag später sogar wieder dahin. Nun ist sie am Dienstag wieder nach Hause von mir gebracht worden sowie mein Sohn auch. 
Omas spontan Geschenke  ( kuschelkissen ) hat die große mit dem Satz am Dienstag bei mir gelassen :
" ich lass das von Oma bei dir , weil wenn die Mama das weiß bekomme ich nur Ärger". 
Natürlich hat meine Ex dies durch ihr alltägliches Papa ausfragen  (die große muss auch heimlich jede Uhrzeit bei mir notieren. Wozu? keine Ahnung was die damit will. Erwischte meine Tochter nur und musste sie beruhigen und das ich nix sage da sie voll den weinkrampf bekam Sad ) diesen Besuch zu Ohren bekommen.
Daher erreichte mich dazu folgende Whatsapp Nachricht:
 [22.3., 10:02] B.: die Kinder haben ihre oma y. u ihre oma xy...ihren bruder dürfen sie sehr wohl sehen u das weiß auch D ...
[22.3., 10:03] B.: aber soviel man entscheidet als Eltern wer u was gut ist für die kids??

Als Omas ist meine Oma und meine Mutter gemeint. D. ist mein Stiefsohn. Der will seine Geschwister aber nicht besuchen wenn er seiner Mutter übern weg laufen muss. 

Ist doch MEINE Entscheidung ob ich mit meinen Kindern zu ihrer Mutter fahre oder nicht ? Und gut getan hat es den Kids da sie das absolute Gegenteil ist als wie meine ex es immer sagt. 
Da ich die Kids ja wöchentlich hatte
(den klein von freitags vormittags bis dienstag Mittags zzgl. Jeden freien Tag seid 2 Jahren. Sie im Februar durch ihre (mittlerweile ex Beziehung)
 neue Beziehung ja per Whatsapp meinte :=> folgende Änderungen...jetzt das Wochenende bleiben die Kinder zu hause am 17.02 um 13:15 Uhr kannst du die kinder abholen u am 19.02 um 19uhr/ 19:30uhr bitte wieder nach hause bringen.
Und dies in ihren Augen die neue RECHTSKRÄFTIGE umgangsreglung ist. Dies auch später von ihrer Anwältin auch so kam.Obwohl wir bereits vom Jugendamt eine hatten.  Also gilt für sie in ihren Augen nun der 14tage Rhythmus. Wobei sie am ersten Weekend den 17.02 den klein um 12.40uhr und die große um 12.50uhr an der Schule mich abholen lies. Vorletzte Woche Donnerstag auf Nachfragen mir sagte: du bekommst die nicht ich habe was geplant mit den. Freitag sie mich anrief der kleine will Samstag zu dir kañnst ihn holen. Tochter war ausquartiert zur Nachbarin. Durfte also da wieder bis Dienstag den klein haben. Nun durch den Oma Besuch ist dieses Weekend verplant und darf die Kids am Freitag nächste Woche abholen /sehen.
Wo ihre Aussage am Telefon : Warum willst die abholen?! Du siehst die doch nächsten Freitag wieder! Heute kam noch dazu: (waren Freitag -heute bereits schwimmen. Was sie seid 2 jaheen wollte aber nie machte) Montag kannst die nicht holen da gehen wir schwimmen und verschieben geht nicht da wir verplant .
 Schrieb ihr lletzte woche : folgende Änderung da ich keine Antwort bekomme ob ich die Kids Mo und Dienstag zu mir nehmen darf werden wir die 7 Tage reglung einführen und ab Fr bis darauf den Sonntag werden die Kids bei mir sein. Antwort kam prompt " nein" schrieb nur zurück bitte halte dich an die neue Umgangs reglung.  => nicht falsch verstehen ... ist ja IHRE eigene Methode. 
Nun sagte mir ein bekannter der auch beim Jugendamt ist. Nein .. kläre das mit meiner Kollegin vorweg ab. Wenn sie dies dokumentiert und nichts dagegen sagt ist es ok. Ansonsten wirst du dafür böse Worte vom Richter ernten da du nicht besser bist. Also sie darf ich nix?  Die vom JA meinte ich würde die Kids verunsichern was sie auch tut . Was ich aber tun kann um meine tochter zu gesicht bekommen zur schule gehen. Wobei ich dafür mir auch bereits was anhören durfte ich es ihr auch sagte das sie letztens doch was  sagte zu mir ... 
Gerichtstermin ist nun vom 5 auf dem 12.04 verschoben.  Jeglicher Verband bis hin zu der Dame vom Jugendamt spricht für mich. 
Muss ich nun oder sollte ich 2 Wochen besser still halten bis ich die Kids sehe ? Oder sollte ich dann so agieren wie oben erwähnt und meine Tochter einsammeln. Mein Sohn werde ich wohl erst Freitag Sad  .
Hat einer sowas ähnliches durch wo der freie Umgang plötzlich auf 14 Tage gedrosselt werden soll??? Wie ist dies ausgegangen? Was meint ihr wird mich erwarten am 12 ? JA. Sagte dies entspricht nicht dem Kindeswohl diese Kürzung.  Von 14 Tagen 8 Tage Umgang auf 3 Tage werde ich in keinster Weise akzeptieren. Die spielt mit den Kids zu ihrem eigenen Intresse nur... bzw macht spiel. Und meint dies für gut zu Halten. Danke schon mal für euer Feedback. Und sry ist wohl etwas lang geworden. 
Lg  Hoeppi

Drucke diesen Beitrag

  Sachpfändung durch Kindesunterhalt
Geschrieben von: Freebird - 26-03-2017, 10:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,
derzeit interessiere ich mich um die Rechtslage bezüglich Sachpfändung bei nicht zahlen von Kindesunterhalt.
Bis her hatte ich noch nie einen Gerichtsvollzieher vor der Tür und habe keine Erfahrungen diesbezüglich.
Aber da ich schon länger kein Kindesunterhalt zahle, weil ich arbeitslos bin, denke ich daran das die Zeit irgendwann kommen wird.

Da ich verheiratet bin und in der Wohnung 3 Computer stehen, wollte ich gerne wissen was der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen darf oder nicht.

Hier ist ein Mini-Multimedia-PC der allerdings im Mietvertrag als Eigentum vom Vermieter aufgelistet ist.
Ein PC den meine Frau außerhalb von Europa gekauft hatte.
Und ein Notebook welches ca. 5 Jahre alt ist und ich meiner Frau geschenkt hatte.
Zudem habe ich eine IT Ausbildung erlernt und es sind viele wichtige erarbeitete Daten sowie viele Dokumente für Behörden darauf.

Was darf ein Gerichtsvollzieher nun mitnehmen und was kann man machen damit diese doch nicht mitgenommen werden können?

Drucke diesen Beitrag

  Mediation / Unterhalt
Geschrieben von: hans2000 - 24-03-2017, 10:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Was sagt üblicherweise ein Mediator, wenn sich während einer Mediation heraus stellt, dass trotz Gerichtsurteil/Leistungsfähigkeit kein Unterhalt gezahlt wird ?
Welche Erfahrungen habt ihr mit solchen Situationen gemacht ?

Drucke diesen Beitrag

  Wut im Bauch wegen unserem Anwalt
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 23-03-2017, 10:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (62)

Unser Anwalt (Umgang, Strafanzeigen) hat gestern wirklich einen Bock geschossen!
Er hat zwei Schreiben aufgesetzt OHNE vorher nokids/uns zu fragen bzw. Rücksprache zu halten.

Eines ging per Fax an das OLG: darin nimmt er Bezug auf verschiedene Schriftstücke, die vom 02.03. und 15.03. sind und uns NIE vorgelegt wurden. Seine Formulierungen und Inhalte unterschreiben wir so NICHT. Es geht dabei um das Thema Umgang und die Borderline-Vermutung...

Das zweite Schreiben ist der Hammer! Es geht an die Anwältin Nr. 9 der KM/BL. Dort wird ebenfalls Bezug genommen auf das Schreiben vom 02.03. und darin sind wohl neue "Bilder" und angebliche "Beweise" zum Thema Pädophilie drin ... in diesem Schreiben weist er die Anwältin darauf hin, dass sie das doch bitte unterlassen soll ... blabla ... und dass sonst eine Unterlassung kommt ... blabla

Wir drehen hier grad wirklich am Rad Ihr Lieben.

1. gibt es bereits eine einstweilige Verfügung wegen GENAU dieser Themen
2. haben wir KEINE Abschriften der oben genannten Dokumente erhalten
3. hat er absolut nicht das getan, wozu wir ihn aufgefordert haben

... wir haben ja 2 Anwälte --> 1 für Unterhalt/Scheidung/einstweilige und 1 für Umgang. Dies hatte sich in den letzten 2 Jahren so entwickelt, weil es zu viele Akten/Aktenzeichen waren und immer "etwas unter den Tisch fiel".

Es kann doch nicht sein, dass Schriftsätze OHNE Rücksprache per Fax an das OLG herausgehen, die ein so wichtige Thema wie das anhängige Umgangsverfahren betreffen.

So - ich habe mir jetzt ein wenig Luft gemacht.

Solen wir hier einschreiten bzw. WIE sollen wir dies am besten tun?

Drucke diesen Beitrag

  PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
Geschrieben von: Simon ii - 22-03-2017, 17:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Hallo Allerseits,

bei der aktuellen Neuberechnung des KUs für mein jüngstes Kind hat das JA eine PKV-Beitragsrückerstattung als einkommens- und damit KU-erhöhend gewertet.

Meiner Meinung nach ist das nicht richtig, da es sich hierbei nicht um eine regelmäßige Zahlung handelt (schon im nächsten Jahr kann die Rückerstattung wegfallen).

Trotz längerer Suche im I-Net habe ich kein Urteil gefunden, das sich überhaupt mit dem Thema beschäftigt.

Kennt jemand von Euch vielleicht eins und könnte es hier verlinken?

Simon II

Drucke diesen Beitrag

  Alleinerziehender Vater mit 3 Kindern
Geschrieben von: tuca - 22-03-2017, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Mein Fall:

3 Kinder 4,6,10 Jahre. Wohnhaft in der Ö. Ich nicht arbeitstätig bzw. private Vermögensverwaltung von zuhause aus (daher kein steuerbares Einkommen), Frau 100% arbeitstätig mit 1 Tage in Woche Homeoffice, wohnt 10 km entfernt. Trennung Anfang 2016 durch Auszug der Frau. Ich verblieb mit den Kindern im gemeinsamen EFH. Nach ein paar Monaten stillhalten und Zeit spielen, Anwaltsspirale durch Frau gestartet aufgrund Geldknappheit. Gerichtstermin für Eheschutz schliesslich im Herbst 2016, bzgl, Trennungsmodalitäten. Kinderobhut, Umgangszeiten usw. Sorgerecht und Umgang war nicht strittig. Die zwei älteren Kinder wurde aber vom Richter befragt und die haben sich zu einer Fortführung ausgesprochen. Frau hat Kinder alle 2 WE Freitag bis Sonntag. Unterhalt und vorzeitige Gütertrennung war sehr strittig. Wie es immer ist, Frau spielte die arme Opferrolle perfekt, total blank usw. Konstellation spielte keine Rolle, obwohl sie arbeitet und nicht schlecht verdient und kaum die Kinder hat. Richterin war sehr deutlich pro Ex. Frau zahlt während der Trennung nur Kinderunterhalt (haben wir am Anfang der Verhandlung schnell per Vergleich festgezurrt), es wurde entschieden wir schulden uns gegenseitig keinen Ehegattenunterhalt. Vorzeitige Gütertrennung mit Zugewinnausgleich wurde stattgegeben, da die arme Frau ja nicht an meine Kohle rankommt. Sie ist mit nichts aus einem 3. Welt Land in die Ehe gekommen, jetzt kriegte sie einen sehr hohen Betrag mit dem sie das ganze Umfeld dort finanzieren kann, grr. Naja, ist jetzt halt so.

Mit den Kindern läuft es gut, ich habe 2 Tage in der Woche eine Haushaltshilfe die dann auch nach den Kindern schaut. Der Rest mache ich. Meine Bindung an die Kindern ist enger als zu meiner Ex.

Jetzt ist es so, dass ich sie durch ein grosszügiges Angebot von ihrem eigenen Anwalt weglocken konnte und wir machen jetzt ein Ehevertrag zur Aufteilung der Vermögenswerte bei einem neutralen Notar. Würde sonst ziemlich teuer kommen wegen Berechnung nach Streitwert, so nur nach Stundensatz. Unterhalt ist nicht so ein grosses Thema für mich, eher die vorhandene Kohle. Scheidung soll gleich im Anschluss laufen sagt der Notar der gleichzeitig Anwalt ist so, weil er dann nicht neutral sein kann. Ich vermute sie hat den alten Anwalt immer noch im Hintergrund. Sie hat sich verplappert und hat jetzt schon Forderungen gestellt dass zur Scheidung der Kindesunterhalt für alle Zeiten fixiert wird und der Umgang aufgeweicht wird dass die Kinder selber entscheiden sollen wo sie sind am WE. Das lehne ich aber ab, weil sie dann in einen Loyalitätskonflikt reinlaufen und Manipulation Tür und Tor geöffnet wird. Ich bin weiter für fixe Regelung. Ausserdem will sie das dann mit dem alten Anwalt auch noch checken lasse, das hat mich hellhörig gemacht. Ich möchte daraufhin den Ehevertrag unter die Bedingung stellen, dass der Kinderunterhalt immer in gesetzlicher Höhe und jeglicher weiterer Unterhalt an Sie ausgeschlossen bleibt (es es gibt eine Operation, die eine ggf. Chemotherapie zur Folge hat - noch nicht sicher). Ebenso soll der Kindesumgang genauso wie in der Trennungszeit fixiert bleiben.

Bin fast am Ziel und will keine Fehler machen in der Zielgeraden. Was für Fallstricke gibt es noch? Ziele sind in erster Linie die Kinder mehrheitlich zu haben, weil sie auch eine zu mir sehr abgeneigte Frau mit grossem Groll gegen mich ist, die über mich zu den Kindern schimpft und bei Übergabe immer mal wieder ein Theater macht. Das spüre ich auch immer 1-2 Tage nach ihrem Umgang von den Kindern. Das ist nicht gut für die Kinder. Daher will ich wegen Entfremdungspotential, falls sie die Kinder voll hätte, die Kinder nicht zu viel ihr geben. Die kleinste ist halt noch recht jung.

Insgesamt befindet sie sich aktuell in einer Situation in der normalerweise Männer stecken, (noch) kein Geld, keine Kinder. Trotzdem ist sie eine Frau und alle stehen auf ihrer Seite wenn sie es darauf ankommen lässt, wie man ja schon bei Gericht sehen konnte. Ich will sie nicht strafen oder Rache geben, aber musste bisher eher misstrauisch und wachsam sein, dass das ganze einigermassen fair rauskommt.

Kommt es beim Scheidungsrichter schlecht an wenn ich den Ehevertrag an Umgangsregelung mit den Kindern koppele? Ich kaufe damit ja quasi die Umgangsregelung mit Geld. Könnte eine Frau Kinder grundsätzlich betreuen die gesundheitlich angeschlagen ist und z.B. Chemo machen muss? Ich will nicht überschiessen, die Kinder sollen ihre Mutter regelmässig sehen.

Drucke diesen Beitrag

  Wie Erbe an zukünftige Ex ausschließen ?
Geschrieben von: Bruno - 17-03-2017, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Einer meiner Bekannten hat in seiner Beziehung wiederholt Bedenken das ihm etwas zustoßen könnte. Die Polizei hat er informiert, es gibt ein Aktenzeichen. So das im Falle eines Falles Ermittlungen in entsprechender Richtung in Erwägung gezogen werden. Die Polizei hat ihn beschützende Handlungen (wie z.B. Wohnungsverweisung) abgelehnt, da ja (bisher) nichts passiert sei.

Nun möchte er erreichen das:
- kein Erbe an seine liebe Nochehefrau geht ( auch wenn ihm etwas passieren sollte mit dem seine liebe Nochehefrau natürlich nichts zu tun hat)

Hat da jemand eine Idee was man da machen kann ?

Drucke diesen Beitrag

  Wegfall gemeinsamer Geschäftsbeziehung - Trennung
Geschrieben von: PapaRA - 17-03-2017, 10:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Gemeinde, kurz zu mir. Ich war 10 Jahre mit meiner Ex-Freundin und Mutter meiner 3 Kinder zusammen. Ohne verheiratet zu sein.Die Rollenverteilung war bei uns aufgrund Ihrer beruflichen Ziele etwas anders, wir wollten Ihr Business stützen und ich hielt Ihr den Rücken frei was das Kind/später dann die Kinder betraf (Elternzeiten, Eingewöhnungen, Krankheitsfälle), demzufolge stellte ich auch meine berufliche Entwicklung etwas hinten an und sie war die „Großverdienerin“.  Ende 2015 begann Sie eine Affäre, die ich ihr nachwies und im Zuge dessen verliebte sich gleich mit und der Neue zog zu Ihr und meinen drei Kindern (nach 2 Monaten über Nacht). Ich zog aus unserer gemeinsamen Whg. und lies Ihr aufgrund der Kinder ALLES da. Also ich ging mit 2 Sporttaschen voller Klamotten. 2016 erklagte ich mir das gemeinsame Sorgerecht und derzeit läuft die Umgangsklage (nicht weil ich gar keinen Umgang habe, aber eben zu wenig). Ihr geht es seit geraumer Zeit nur noch um die Kohle. Ich zahle den vom JA errechneten Betrag (da ich mich grad selbst finanziell sanieren muss – sicherlich nicht genug). Die Situation spitzt sich seit die Umgangsklage draußen ist, immer mehr zu. Derzeit Fordert sie von mir 10.000€ bis Ende des Monats Stichwort: „Wegfall der gemeinsamen Geschäftsbeziehung“ (das Auto besitze ich immer noch zahle auch die Raten weiter). Es geht um ein gemeinsam angeschafftes Auto – Sie zahlte die Anzahlung ich die Raten seit 2013. Eingetragener Halter ich.   Und um einen Ausgleich meines Dispokredites zum Zeitpunkt der Elternzeit, in der ich mit der Familienkasse im Klinch lag und 3 Monate kein Elterngeld gezahlt bekam.  Sie fordert die komplette Anzahlung zurück plus den Ausgleich des Dispos. Die Anzahlung ist in etwa so hoch wie die geleisteten Raten bis zum Zeitpunkt der Trennung. Was ist mit dem Wertverfall des Neuwagens in den ersten zwei Jahren – der liegt bei ca. 15.000€? Geht der Hälftig an beide Partner? Wie kann ich mich gegen die Forderung wehren?

Drucke diesen Beitrag

  Umgangsabsage meinerseits
Geschrieben von: Lullaby - 16-03-2017, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

anbei nochmal kurz die Situation:

- 1 Kind, GSR, erweitertes Umgangsmodell gemäß gerichtlichem Beschluss (mehrere Tage inkl. Übernachtungen jede Woche)
- Ich ("Umgangselternteil"): 40% Umgang, 136% Kindesunterhalt, Steuerklasse 1
- KM ("Alleinerziehend"): 60% Umgang, 0 % Kindesunterhalt, Steuerklasse 2

Ich bin im Mai über das Wochenende beruflich verhindert (Weiterbildung) und musste den planmäßigen Umgang an diesem Wochenende deswegen absagen. KM schäumt und sträubt sich dagegen weil sie selbst was vor hat über das Wochenende.

Wie verhalte ich mich richtig? Ich bin auf dem Standpunkt, da KM "alleinerziehend" ist, ist das ihr Problem an dem Wochenende und nicht meins.

Wie seht ihr das?

Grüße,

Lullaby

Drucke diesen Beitrag

  Gibt es Länder wo kein Unterhalt gezahlt werden muss?
Geschrieben von: Freebird - 16-03-2017, 11:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

In Deutschland gibt es ja die Unterhaltspflicht.
Wie sieht es aus, wenn man in andere Länder reist?
Welche Länder in der EU oder außerhalb haben keine Regelung für einen Deutschen den Unterhalt zu zahlen?

Drucke diesen Beitrag