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| Unterhalt an Ex Mann |
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Geschrieben von: texanerin - 28-01-2014, 13:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
vor gut einem Jahr haben mein Ex und ich uns getrennt. Das gemeinsame Kind ist 2 Jahre alt.
Mein Ex Mann, der schon immer schwere psychische Probleme hatte, drehte daraufhin komplett ab, Jobverlust, Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und Alkoholentzug und nun Hartz4 sind die Folge.
Er kündigte mir an, mir und dem Kind niemals Unterhalt zu zahlen und lieber Hartz4 zu kassieren, dann müsste ich nämlich für ihn zahlen.
Vorher hatte er SEHR gut verdient.
Ich habe nun begonnen nach der Elternzeit wieder halbtags zu arbeiten. Kümmere mich allein ums Kind. Mein Ex taucht garnicht mehr auf und hilft weder im Alltag noch finanziell.
Ich erhalte also nur ein kleines Gehalt + Kindergeld, komme aber über die Runden. Unterhalt gibt es keinen.
Nun verlangt der Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von mir. Soweit so gut, zum Unterhalt bezahlen reicht es eh nicht.
Aber wie lange kann der Jobcenter unterhaltstechnisch in diesem Fall auf mich zurückgreifen? Die Scheidung läuft.
Irgendwann möchte ich ja auch einmal wieder mehr arbeiten, um mir und dem Kind vielleicht auch mal einen Urlaub gönnen zu können und finanziell etwas mehr Luft zu haben, aber wozu sollte ich mir noch mehr Stress machen, wenn das mehr an Geld dann sowieso ans Amt fließt?
Mein Ex ist trotz der psychischen Probleme nicht diagnostiziert und somit offiziell gesund.
Also, wie lange nach der Scheidung kann noch auf mich zurückgegriffen werden? Und wie hoch ist eigentlich der Selbstbehalt gegenüber meinem Ex, wenn ich auch noch ein Kind zu versorgen habe?
Danke schon mal für alle Antworten und
LG texanerin
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| Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? |
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Geschrieben von: ArJa - 28-01-2014, 09:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Moin zusammen.
Nach meinem letzten Umgangsprozeßtermin wurde eine Anwältin als Verfahrensbeiständin für mein Kind (10 ) eingesetzt. Es geht um gemeinsame Ferienaufenthalte und Übernachtungen, die das manipulierte Kind ablehnt ( mehrere Trööts dazu sind hier im Forum eingestellt ).
Die Dame hat sich heute nachmittag bei mir angesagt ... ich war beim Termin gegen die Beauftragung dieser " Anwältin des Kindes " . Sie hat auch schon mit dem Kind und der Mutter des Kindes gesprochen.
Dem Grunde nach dürfte damit die Intention der Beiständin klar sein; sie wird gegen mich eingestellt sein. Also die Frage : Vom Leder ziehen und ihr deutlich machen, was die Mutter dem Kind mit ihren Manipulationen seit über 2 Jahren antut oder den verständnisvollen weichgespülten Papa mimen ??
Das Ergebnis steht im übrigen bei meinem neuen 30 jährigen und immens berufs- und lebenserfahreren Familienrichter schon von vornherein fest : Kindeswille ( auch manipuliert ) ist Kindeswohl - auch bei 10 jährigen .
Also : Wie gegenüber der Verfahrensbeiständin verhalten ?
Gruß
ArJa
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| wie kann ich prüfen ob mein Sohn in Ekuador lebt? |
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Geschrieben von: SALI - 27-01-2014, 14:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo, ich brauche Ratschläge. Seit Jahren zahle ich Unterhalt für meine Kinder. Mittlerweile bin ich ganz „entsorgt‘, d.h. nach mehreren Jahren Kampf habe ich aufgegeben. Die Kinder wollten mich nicht sehen. Das Familiengericht hat „eine längere Pause“ in unseren Kontakten beschlossen. Die ältere Tochter ist schon Volljährig und hat jegliche Kontakte zu mir abgebrochen. Bis vor kurzem wusste ich nicht wo sie wohnt. Das gleiche gilt bis vor kurzem auch für den fünfzehnjährigen Sohn. Mein einziges Recht war pünktlich zum Monatsende Unterhalt bezahlen. Vor paar Wochen habe ich zufällig die Adresse von meiner Ex erfahren und sie dazu aufgefordert mir noch 2005 vom Gericht angeordnete Quartalberichte über Entwicklung des Sohnes (über die Tochter muss sie nicht mehr schreiben, da sie schon volljährig ist) zuzuschicken. Den letzten Bericht habe ich im Juni 2009 bekommen. Seitdem hat meine Ex untergetaucht und kein Lebenszeichen gegeben. Jetzt schreibt sie mir, dass die Tochter in Ecuador Medizin studiert und der Sohn (15 Jahre) ist seit September letzten Jahres bei ihr, besucht dort eine Schule und lernt Spanisch. Das soll doch kein Problem sein, die Tochter ist ja volljährig. Als Beweis hat sie Kopie eines Immatrikulationsdiploms einer Unidad Educativa geschickt. Alle wichtigen Daten sind auf dem Diplom angeschwärzt. „Das Dokument“ sieht sehr komisch aus. Für das Gericht ist die Sache erledigt, da ihm „internationale Zuständigkeit fehlt„. Es sieht so aus das ich bis auf ungewisse nur zahlen kann, selbst wenn die Kinder paar Kilometer weiter wohnen und wenn die Tochter arbeitet. Habt ihr eine Idee was soll ich tun?
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| Ku wie reagieren |
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Geschrieben von: anor-al-mal - 23-01-2014, 20:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo
Ich mach ja nun schon fast 2 Jahre mit Exe und ihrem Anwalt rum , nun erhielt ich heute ein neues Schreiben das mich etwas verwirrt.
Aber erstmal meine Geschichte in Kurzfassung. Ich hab zwei Söhne der eine ist 11 der andere wird im Mai 18 . Seit Juni 2011 gibt es Notarielle Titel die in der Höhe und der Laufzeit begrenzt sind . Der eine Titel bis zum 12 Geburtstag der andere bis zum 18 Geburtstag ,seit Juli 2011 habe ich meine Kinder nicht mehr gesehen .
Ich bin Unfallrenter und habe insgesamt 4 Rentenzahler , einer dieser Zahler bei dem es sich um eine private Versicherung handelt hat nun mitte 2012 die Zahlungen wegen Überzahlung in den davor liegenden Jahren die Zahlungen vorrübergehend eingestellt. Ich habe auf Grund der Tatsache das ich meine Kinder nicht mehr sah und dem ganzen Druck von Exe im April 2012 das Land in Richtung weit weit weg verlassen und ab Mai die Zahlung des Unterhalts eingestellt.
Im September 2012 hat Exe Anzeige nach §170 gestellt das läuft immer noch bisher aber ohne Ergebnis.
Ab Januar 2013 hätte der 4Zahler wieder leisten müssen just zu diesem Zeitpunkt hat RA Exe Pfändung eingeleitet bei allen Drittschuldnern ,aber nach §850c . Und nun wurde es lustig keiner der Drittschuldner fühlte sich verpflichtet zu zahlen da jede einzele Rente in der Höhe unter der Pfändungsgrenze liegt . Drei zahlten also weiter an mich , nur der 4 zahlte nicht , weder an mich noch an die Kinder. Im August wurde dann wieder ein klarstellender Beschluss gemacht der besagt das alle 4 zusammengerechnet werden müssen,und daraus der Pfändungsbeschluss bedient wird . Das hat die Drittschuldner aber auch nicht interessier drei zahlen weiter an mich der 4 zahlt nix .
Seit August 2013 bin ich wieder im Lande um in einer anderen Sache Klage gegen Exe zu führen .
Im Dezember gab es nun endlich einen Beschluss nach §850d der ab Januar wirkt und mir 800 eu zugesteht gegen diesen Beschluss hab ich Erinnerung eingelegt.
Zeitgleich gab es wieder einen klarstellenden Beschluss der besagt das mit dem Beschluss vom Januar 2013 auch laufender Unterhalt gepfändet ist.
Der 4 zahlt immer noch nicht weder an mich noch an die Kinder, gegen diese Versicherung habe ich aber schon im November Klage eingereicht auf Zahlung der Rückstände für 2013, auf Grund des neuen Beschlusses mitlerweile aber abgeändert so das die Rückstände den Kinder zufliesen sollen soweit es die Pfändungsbeschlüsse verfügen .
In der Errinnerung zum Beschluss nach §850d habe ich gefordert das der Beschluss soweit abgeändert wird das laufender Unterhalt nur solange gepfändet werden darf wie die Titel ihre gültigkeit haben .
Nun heute kam ein Brief de ExeRA der mich doch etwas sprachlos macht dazu hätte ich gerne eure Meinung.
Produced_by_convert-jpg-to-pdf.net(2).pdf (Größe: 979,25 KB / Downloads: 44)
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| § 1579 BGB - Verwirkung |
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Geschrieben von: Austriake - 23-01-2014, 08:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo an alle,
gibt es hier jemanden, der erfolgreich die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach § 1579 BGB durchgesetzt hat?
Wenn Exe das Gericht nachweislich getäuscht hat, genügt das oder muss parallel Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden, um der Sache den nötigen "Nachdruck" zu verleihen?
Gibt es eigene Erfahrungsberichte?
In meinem Fall täuscht Exe seit Jahren Krankheit und Arbeitsunfähigkeit vor; bislang hat sie eher durch passives Verschweigen von Nebeneinkünften das Gericht getäuscht. Seit gestern aber habe ich den Beweis, dass sie das Gericht aktiv belogen hat hinsichtlich einer weiteren Nebentätigkeit und Einkünften. Von dem lila Pudel von Familienrichter, der meine Scheidung bearbeitet, kann ich nicht erwarten dass er was tut. Er macht jetzt schon akrobatische Rückgratverbiegungen, um meiner Exe irgendwie doch noch zu unbefristetem nachehelichem Unterhalt zu verhelfen - aktuell lässt er ein bereits erstelltes Gutachten noch mal machen, weil das Ergebis des Gutachtens nicht in seinem Sinne war.
Soll ich meine Anwältin beauftragen, bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Prozeßbetrugs zu stellen?
Austriake
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| Wie kann man die Tochter finden? |
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Geschrieben von: Pebbles0001 - 22-01-2014, 11:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo ihr lieben,
ich bin neu hier und schreibe mal im Namen meines Freundes, da er zwar deutsch spricht aber nicht so gut schreiben kann ;-)
Er hat eine 6-jährige Tochter und war mit einer Deutschen verheiratet (Scheidung vor ca 3 Jahren). Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht (er ist im Übrigen Brasilianer). Letztes Jahr wollte die ExFrau nach Portugal zurück gehen (wo sich auch beide kennengelernt haben) und hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Er hat es (leider sein größter Fehler) auf Raten seines Anwaltes und des Richters freiwillig abgegeben, da er ihr auch keine Steine in den Weg legen wollte. Auflage war, dass wenn sie nach Deutschland kommt, er seine Tochter unverzüglich besuchen darf/kann/soll und der Kintakt bestehen bleibt. Nun ist es allerdings so, dass die Dame untergetaucht ist. Sie hat ihm keine Adresse mitgeteilt und er hat seine Tochter seit 1 Jahr nicht mehr gesehen. Das Schlimme an der Sache ist, dass er seit der Sorgerechtsabgabe nun in der Duldung ist und der Pass bei der Ausländerbehörde liegt. Und er auch Deutschland nicht verlassen darf!! Er leidet wahnsinnig darunter und will nichts anderes als Kontakt zu seiner Tochter haben. Der Rest der Familie seiner Ex-Frau (Schwestern, Großeltern) leben in Deutschland. Wir haben die Schwestern auch bereits bei Facebook gefunden (Seine Ex-Frau im Übrigen auch). Sie scheint sehr wahrscheinlich in Portugal zu leben, nur traut er sich nicht sie anzuschreiben, da er Angst hat jeglichen kleinen Hinweis zu verlieren... Was sollen wir bitte tun? Gibt es jemanden der Erfahrung diesbezüglich hat? Er würde das Sorgerecht auch gerne wieder einklagen, nur stehen die Chancen sehr schlecht. Und Umgangsrecht einklagen? Geht das? Bitte, vielleicht hat jemand eine Idee... Einen Anwalt hat er bereits. Allerdings konzentriert sich gerade alles mehr auf seine Duldung bzw. Abschiebung. Er lebt seit 10 Jahren in der EU (4 in Potugal, 6 in Deutschland)... Er arbeitet, hat einen festen Wohnsitz, spricht deutsch, Tochter in der EU etc... Dass er aufgrund des neuen Abschiebestopps gute Chancen hat, werden wir sehen... Aber er will zur Zeit nur Kontakt zu seiner Tochter haben. Wo kann man sich in Portugal nach Adressauskunft informieren?
Ich freue mich sehr über Ratschläge... ;-)
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| Konkrete Fälle - erfolgreiche Strategien im Scheidungskrieg ?? |
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Geschrieben von: Heiratsphobiker - 20-01-2014, 20:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Als Neuling fällt mir beim Lesen der vielen Beiträge ganz besonders auf, welches Leid eine Scheidung sowohl psychisch, als auch finanziell auslösen kann. Viele Geschichten hier im Forum haben mich erschüttert und ich habe mir immer wieder die Frage gestellt: gibt denn überhaupt noch anständige Frauen (sofern sich der Mann auch anständig verhält) ?
Da entsteht leicht der Eindruck, dass nahezu jede gescheiterte Ehe im heftigsten Scheidungskrieg endet. Denn Berichte über Scheidungen, die von beiden Seiten als fair empfunden wurden, finden wohl eher nicht den Weg in dieses Forum. Dieses Phänomen ist vergleichbar mit der Gesundheit: Solange man gesund ist, gibts ja keine Probleme. Tritt aber ein komplizierteres Leiden auf, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass im Internet in diversen Foren recherchiert und das eigene Leid mit der Hoffnung auf Lösung beschrieben wird.
Insgesamt fällt mir auf, dass hier im Forum vielfach das zweifelsohne vorhandene Leid beklagt wird und darauf eine mehr oder wenige sachliche, oftmals ergebnisfreie Diskussion folgt.
Was ich allerdings vermisse, das sind Erfolgsgeschichten, die es zweifelsohne doch auch gibt. Oder etwa nicht ?
Fakt ist doch, dass ein Scheidungskrieg auch psychologische Kriegsführung bedeutet. Man(n) braucht eine individuelle, kreative Strategie, ähnlich wie beim Schach oder Poker.
Ein Forumsmitglied hat mal geschrieben, dass der Frieden gesichert wird, indem der Krieg im Vorfeld geplant wird. Das hat mir wirklich gut gefallen... .
Wäre es nicht toll, wenn hier auch über noch so kleine Teilerfolge berichtet würde, quasi individuelle Strategien, wie man(n) zumindest den Kopf ein wenig aus der Schlinge bekommt, ohne gleich das ganze Leben im Sinne einer Auswanderung als ultima ratio auf den Kopf zu stellen ? Quasi ein kleiner Werkzeugkoffer von Gegenstrategien ? Wie habt ihr eure Ex dazu gebracht, doch noch ein wenig einzulenken und nicht auf das Maximum zu pochen, was per Gesetz und Rechtsprechung zusteht ?
Vielleicht könnte man hierfür sogar eine eigene Kategorie "praxiserprobte Gegenstrategien" einrichten.
Viele Grüße,
der Heiratsphobiker ;-)
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