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  unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen
Geschrieben von: kidispapa - 17-01-2014, 20:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo,

Ich suche Infos bzw. Urteile....und euer wissen... zum Thema:

Unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen bei K.U..im mangelfall....

meine Situation

Habe ein Einkommen aus meiner BU-Versicherung.....abzüg. Freiwilige-KK...

diese bekomme ich da ich eine Krankheit habe...diese durch Attest...Stationäre Krankenhausaufenthalte ...und Therapie...und einer abgrochene Reha belegt und nachweisbar ist....dauer meiner BU schon 5 Jahre....

Ich muss nicht arbeiten aber ich darf wenn es geht.....und da ist das problem...

Ich muss bis auf den selbsbehalt für nicht erwerbstätige diese Rente abgeben...möchte aber mit meinen kinder nach wie vor was unternehmen......dies ist auch seitens der KM alles in ordnung...und kontakt ist gut...aber da ist die beistandschaft des JA die für das wohl der kinder nichts übrighaben und nur für das Job_center das geld eintreib da die KM...3 Kinder(meine) nicht arbeiten kann wegen betreuung....ist auch ok...sie ist eine gute Mutter....

So jetzt habe ich nach langer suche einen betrieb gefunden der mich für 60std. einstellen würde voll sozi-versichert...Ca. 900,- Brutto ca.600-700 netto im monat...das die mir nicht alles lassen wegen mangel-fall ist mir klar...aber auch egal..wenn nur die hälfte davon nicht berücksichtigt wird wäre das für mich ...eine möglichkeit Vater sein zu dürfen da vom selbstbehal ja nur ich leben kann....wenn mann das leben nennen kann....

ich wäre für infos dankbar......

P.S bitte keine sinnlosen kommentare wie ich sie hier schon mal hatte...sonder bitte nur auf meine frage eingehen...danke

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  Titulierung beim Notar
Geschrieben von: pharrell - 17-01-2014, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich möchte vorneweg sagen, dass mir diese Seite in meiner aktuellen Trennungssituation bislang sehr viel Mut verliehen und Rückhalt gegeben hat. Ohne die Infos und Diskussionen, hätte ich vermutlich den ein oder anderen Fehler gemacht und wäre schlecht dabei weggekommen oder hätte mich nicht getraut meine Rechte begründet vorzutragen. Vielen Dank an alle die dieses Forum mit Leben füllen.

Leider habe ich aber nun ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme und auch nichts aktuelles dazu in den Foren finde.

Ich will den Unterhalt für mein Kind (welches bei der Mutter lebt) titulieren. Ich habe die Vorlage genommen, habe mir angeschaut, was das alles kosten wird und habe mich für den Notar entschieden. Jetzt habe ich bereits 5 oder 6 Notare hinter mir, die mir alle erklären, dass sich die Gebühren vom Streitwert der Ehe bzw vom Jahreswert des Unterhalts ergeben. Die Kosten, die mir genannt werden gehen von 125 bis 250 Euro.

Im FAQ steht, dass Beurkunden nach der Kostenordnung für Notargebühren §55a Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei sind. Allerdings ist die Kostenordnung mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben und mit dem Gerichts und Notarkostengesetz ersetzt worden. Da konnte ich aber keine Kostenbefreiung bislang nicht finden.

Weiß jemand, ob die Kostenfreiheit überhaupt noch gilt? Und wenn ja, welcher Paragraph. Ich will den Notaren immerhin etwas zum Nachschlagen geben, bevor ich mich bei der Notarkammer über den Zustand beschwere.

Vielen Dank im Voraus.

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  Typisches Verhaltensmuster von Müttern nach der Trennung
Geschrieben von: bluegene - 16-01-2014, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Liebe Forenmitglieder,
seit 18 Monaten praktizieren wir ein paritätisches Wechselmodell. Die Mutter möchte dies aber seit geraumer Zeit nicht mehr (wollte es noch nie) und hat erneut einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Die Kinder (7/13) sollen bei ihr leben. Seither werden ständig Vorfälle an den Haaren herbeigezogen. Ein Gespräch mit der Lehrerin wird als Vorfall deklariert. Zusätzlich wäre die Kommunikation zwischen der Mutter und mir gestört, obwohl sie blockt und mich ständig übergeht etc.. Fünf Minuten zu spät bei der Übergabe gleichen einen Weltuntergang...

Ohne meinem Anwalt von dem persönlichen Fall/Leidensweg zu berichten, hat er mir erzählt, was derzeit passiert und gemeint, es wäre typisch unabhängig vom Wechselmodell.

Wie nennt man dieses Verhaltensmuster der Mütter in der Fachsprache, wenn sie mit allen Mitteln versuchen, die Kinder zu bekommen?

Vielen Dank!
bluegene


http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7718

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  Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren?
Geschrieben von: sympathisant - 15-01-2014, 18:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (59)

Hallo Jungs,
gestern erhielt ich eine email vom Jungendamt die mich veranlaste im Netz nach möglichen Konsequenzen zu suchen und ich fand dieses Forum. Ich bin begeistert von den vielen Beiträgen und ich freue mich hier ein neues Mitglied sein zu dürfen. Ich hab heute Nacht einige Zeit hier gelesen, aber nicht das auf mich passende gefunden, deshalb will ich meinen Fall schildern und hoffe auf Tipps wie ich jetzt reagieren soll. Kurz ein paar Worte zu mir: Ich bin 48J. Und lebe seid einiger Zeit in Kolumbien. In Deutschland bin ich nicht abgemedet.
Folgenden Brief, als Anhang in einer email erhielt ich gestern:


Rückforderung von Leistungen nach dem UVG für das Kind........

Sehr geehrter Herr .....
für Ihr oben genanntes Kind wurden in der Zeit vom 01.03.2005 – 25.09.2008 Unterhaltsvorschussleistungen durch... vertreten durch... erbracht.

Unsere Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 04.04.2006
Hauptforderung für den Zeitraum 01.03.2005 – 30.04.2006 2.090,- €

vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 16.04.2007
Hauptforderung für den Zeitraum 01.05.2006 – 30.04.2007 1.812,- €

vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 28.10.2008
Hauptforderung für den Zeitraum 01.05.2007 – 25.09.2008 2.614,19 €


Wir weisen Sie darauf hin, dass ….........auf die Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nicht verzichtet. Die oben genannten Forderungen werden in jedem von Ihnen zurückgefordert.
Bitte zahlen Sie den geschuldeten Betrag bis spätestens 07.02.2014 auf folgende Bankverbindung ein: …......
Sollten Sie die Forderung nicht sofort begleichen, bitten wir Sie, zur Überprüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit, Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 6 Absatz 1 UHG zuerteilen.
Insbesondere benötigen wir:
Einkommensnachweis der letzten 12 Monate
den letzten Einkommenssteuerbescheid
den aktuellen Sozialleistungsbescheid
Einkommensnachweise über Nebeneinkommen
Nachweis über die Höhe der Mietzahlung
Angaben zu Ihren Kontostammdaten / Bankverbindungen und Depots
Angaben zu sonstigen Einkommen und Vermögen
Ihre Unterlagen erwarten wir bis zum 07.02.2014
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sollten Sie die geforderten Auskünfte nicht oder nicht fristgerecht erteilen, weisen wir Sie darauf hin, dass die erforderlichen Daten, wegen Ihrer fehlenden Mitwirkung, bei den Sozialleistungsträgern, dem Finanzamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder Ihrem Arbeitgeber erhoben werden.

Mit freundlichen bla bla bla...

Anhängend ein Antrag auf Stundung/Ratenzahlung

Die wissen dass ich in Kolumbien lebe weil ich denen das mal mitgeteil habe. Das Schreiben trägt (m)eine kolumbianische Adresse. Im Stundungsantrag steht meine alte deutsche Adresse.
Über den in deren Schreiben aufgeführten Zeitraum war ich anfangs selbständig mit Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze und später Harzer, hatte also kein pfändbares Einkommen.
Wan meint Ihr, wie soll ich reagieren? Soll ich überhaupt reagieren? Soll ich denen mitteilen dass ich weiterhin in Kolumbien lebe und am Rande des Existenzminimums lebe. Was soll ich machen?
Ich freue mich sehr über Eure Tipps.

Gruß
sympathisant

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  §616 BGB, Vorübergehende Verhinderung
Geschrieben von: Sixteen Tons - 15-01-2014, 17:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hi Folks,

meine Ex startet in den nächsten Tagen eine 2. Karriere
im Gesundheitswesen. Unsere Kinder kränkeln derzeit.
Ex drängt nun darauf, das ich mich im Bedarfs- und Notfall mit den
Kindern krankschreiben lassen soll, damit sie nicht gleich
im ersten Monat wieder aus ihrer Stelle fliegt.

Zwar habe ich einen sehr sozialen Arbeitgeber, aber auch
dessen Verantwortungsgefühl hat Grenzen.

Da mein Arbeitgeber mir schon häufiger entgegen gekommen ist,
möchte ich seine Geduld auch nicht überstrapazieren.

Wie löst man den gordischen Knoten? Ex und Kids hängen lassen
oder den Arbeitgeber? Am Ende sind beide Eltern womöglich noch Herz4. Ex hilft mir nicht weiter, da höre ich immer nur: "Du mußt, du mußt, du mußt und du bist verpflichtet" und "weil du ja den Unterhalt gekürzt hast, muß ich vom JC weg und arbeiten.". Ja also, Letzteres mag zwar stimmen, hilft in der Sache nicht weiter.

Hatte schon mal jemand so ein Malheur (Kinderkrankschreibung)? Wie ist das mit dem §616 BGB und Sonderurlaub von bis zu 5 Tagen? Auf Krankenkasse habe ich keine Lust, zig Seiten Formulare und dem Geld rennt man trotzdem hinterher. Kenne ich auch alles schon.
Mein Erholungsurlaub ist leider auch endlich.

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  KU und Aufstocken......wer kann kurz helfen?
Geschrieben von: Anonymous - 13-01-2014, 04:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (135)

Hallo!

Der eine oder andere kennt meine Geschichte! Nunja, ich muss wohl aufstocken.

Dazu habe ich aber typisch für "Unwissende".... ein paar Fragen. Und ich hoffe ihr könnt mir da helfen. : )

1. Wer in meinem Ort berät mich wohlwollend? JA sicher nicht...Anwalt will richtig Geld. Caritas? Sind die gut und auf meiner Seite?
2. Sollte man den MU statisch bis zum 18ten Lebensjahr titulieren? Oder weniger? Oder kürzer?
3. Was ist mit den Umgangskosten? Ich habe z.B. 400km am WE bei vier Fahrten. Oder dem Essen fürs Kind?
4. Was kann ich beantragen wenn ich mit der kleinen am WE eine temp. Bedarfsgemeinschaft bin?
5. Kann ich den Tagessatz des Kindes am Umgangs-WE mit beantragen?
6. Was bringen mir höhere Wohnkosten durch die temp. Bedarfsg.?
7. Wie sieht es mit Fahrtkosten zur Arbeit und zurück aus wenn man nur ein Fahrrad hat?
8. Wenn an einem WE die KM das Kind bringt und holt? Muss ich die Umgangskosten zurückzahlen? Wer überprüft das?
9. Sollte man überhaupt titulieren? Vielleicht rechnen die bei der Arge ja meinen KU einfach so an. Nicht schlagen bitte! : )
10. die Frage kommt bestimmt kurz nachdem ich den PC runtergefahren hab. : )


Danke im Voraus


Gruß

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  Bausparvertrag fürs Kind gekündigt, Scheidung stockt
Geschrieben von: Lelja - 09-01-2014, 01:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (100)

Hallo, ihr lieben!!! Ich brauche einen Rat.

Folgende Situation:

Mein Freund ist seit 2 Jahren getrennt, Scheidungsantrag wurde im Dezember 2012 gestellt. Er zahlt Unterhalt für 3 Kids 2x11 und 1x16 Jahre alt (dynamische zeitlichunbegrenzte JA Titel), zahlt das Haus ab (wo natürlich seine Ex mit Kids residieren), zahlt zum glück momentan kein Trennungsunterhalt, da er nicht mehr leistungsfähig ist. Seine Ex arbeitet aufgrund ihre "Erkrankung" nicht.

Und jetzt zum Problem:
Für das ältere Kind wurde etwa gleich nach der Geburt ein Bausparvertrag gemacht, der auch aufdem Namen des Kindes lief. Etwa 2 Jahre vor der Trennung wurde dieser Vertrag aus finanziellen Gründen der Familie gekündigt. Die Ex hat die Kündigung persönlich mitunterschrieben. Das Geld wurde auf das gemeinsame Konto, das im Minus war, gezahlt. Nun fordert die Ex die komplete Summe zurück, naturlich "zum Wohle des Kindes", und natürlich die Summe dazu, entstanden wäre, wäre der Vertrag weiterbezahlt ( ich meine die letzten 4 Jahren, also zum jetztigem Zeitpunkt). Die Foderungen sind momentan nur durch ihre Anwältin.

Fragen:
1. Darf sie die komplette summe fodern? (Sie hat die Schulden aufdem Konto auch verursach)
2. Darf sie überhaupt das fodern?

Ich bitte um Hilfe. Wir wissen nicht weiter.

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  Familiengericht: ist eine Rechtschutzversicherung nützlich?
Geschrieben von: Zubizareta - 08-01-2014, 23:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

und wenn ja, ist es glaubwürdig, wenn man nach den drei Monaten Wartezeit mit einem Beratungswunsch bei einem Familien-RA um die Ecke kommt?

Erfahrungen?

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  So weit so gut, aber was kommt dann??
Geschrieben von: ramses72 - 08-01-2014, 19:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen, hebe meine Geschichte hier schon in diversen Beiträgen erzählt, daher Kurzfassung: Bin getrennt lebend seit August letzten Jahres, Frau, Rumänin, in Ausbildung befindlich, ist ausgezogen. Wir haben zwei Kinder, welche wir im Wechselmodell betreuen, Mo-Mi bei mir und jeden zweiten Sonntag auch, den Rest bei ihr. Wir haben ins im Zuge einer Mediation bei einem Anwalt gütlich über alles geeinigt. Wir sind jetzt beide gleich arm und führen unser eigenes Leben. Die Ausbildung der Ex dauert noch 1,5 Jahre, dann befürchte ich, dass sie mit den Kinder wegziehen will, evtl zu ihrem neuen Partner (200 Kilometer weg) Im Moment ist es so, dass ich die Kinder ehr öfter habe als sie (Abweichungen zu o.g. Regel, haben wir auch im Mediationsvertrag so festgehalten) da sie mit Berufsschule sonst in Konflikt kommt. Ich habe Telearbeit und bin Mo, Mi, Fr. zu Hause. Die Kinder gehen bei mir am Ort weiterhin in den Kindergarten. An den Tagen, an denen sie bei der Ex sind (sie wohnt 40 km entfernt), werde sie gefahren. Meist ist es so, dann ich die Kinder von Mittwoch auf Donnerstag auch bei mir habe, und sie dann früh in den Kindergarten bringe, die Ex sie am Abend von dort abholt und mit zu sich nimmt. Die kinder sind gerade vier geworden. Grundsätzlich bin ich, im Vergleich zu vielen Fällen hier, recht zufrieden, aber ich habe Angst vor der Zeit wenn die Ausbildung der Ex beendet ist. Sie hat auch schon gemeint, dass die Einschulung definitiv wo anders stattfinden soll. Ich denke es wird wohl auf einen Kampf um das alleinige ABR rauslaufen. Wie würdet ihr euch verhalten, was kann ich tun, um meine Ausgangslage zu verbessern. Ich habe mit der Mutter eigentlich ein gutes Verhältnis und die Kinder lieben sie auch (bei ihr gibt es bedeutend weniger Regeln als bei mir, diese Unterschiedlichkeit hat auch die Ehe zum Scheitern gebracht), dennoch kann ich doch in eineinhalb Jahren nicht tatenlos zusehen, wie sie die Kinder mit in ein neues soziales Umfeld schleppt und ihnen ggf. nen neuen Papa vorstellt????

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  Auskunftspflicht der KM
Geschrieben von: Blumentopferde - 08-01-2014, 14:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Krieg an allen Fronten.
Neben der Unterhaltsabänderungsklage und dem 170er habe ich seit Jahren das Problem, dass ich keinerlei Informationen von meinen Kindern bekomme.

Der Eintrag des Users und meine Erfahrungen sind erschreckend gleich (sprechen die sich ab?):
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7140

Von Seitens der KM kommt immer wieder selbige Antwort: "Ich bin nicht deine Sekretärin, du kannst nach Terminabsprache gerne vorbeikommen und dir das Zeugnis ansehen"

Sie und ihre RAtte erzählt auch überall rum, dass es kein Problem wäre dass ich Einsicht in die Zeugnisse bekommen würde und, dass ich jederzeit Umgang mit den Kindern haben könnte, jedoch nicht will bzw. die Kinder nicht wollen. BLA BLA BLA, kenn mer alles hier aus dem Forum (PAS): Zahl, halts Maul und bleibt sonst weg.

Wie muss ich bei einer Klage zur Auskunftspflicht vorgehen? Was muss ich beachten? Wo sind die Fallstricke?

Mein ANwalt meinte noch ich solle mit der Auskunftsklage abwarten bis die Abänderung und die Sache mit dem 170er durch iss, damit nicht 3 Verfahren gleichzeitig laufen und sich gegenseitig behindern. - IBYKUS? Rat?

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