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| Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden |
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Geschrieben von: tobi1983 - 08-01-2014, 02:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (284)
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Hallo Zusammen,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, mir steht das Wasser bis zum Hals und kann nicht mehr ruhig schlafen seit einer Email.
Vor ~6 Jahren hatte ich eine längere Beziehung (dürften fast 3 Jahre gewesen sein) die ich irgendwann aber beendete. Heute flatterte mir eine Email in mein Postfach von meiner Ex in der steht dass ich eine 5 Jährige Tochter hätte und Sie mich auf Vaterschaftsanerkennung verklagen will, ausser ich gehe freiwillig zum Jugendamt.
Ich hab die Email bestimmt 20 mal gelesen und dachte es handelt sich um einen sehr schlechten und verfrühten Aprilscherz.
Auf die Rückfrage warum Sie nach 5 Jahren daherkommt, kam nur, das Sie die anderen "potentiellen" Väter angegeben und getestet hatte, ich ihr damals aber nicht einfiel und der Vater als "unbekannt" eingetragen wurde. Ein weiterer Tiefschlag wenn man erfährt dass Sie mit mehreren Typen fremdgegangen ist und das auch noch ohne Gummi...
Soweit so gut, ich hab mich inzwischen zwar etwas schlau gelesen was ich tun kann, aber viel ist das jedenfalls nicht.
Mein sekundäres Problem, ich habe Schulden und tilge die gerade. Zwar verdiene ich mit knapp 2000 Netto recht gut, aber mir bleiben gerade mal 450 Euro für den Haushalt übrig, der Rest wird von Miete (~400), Sprit (~200), Strom (~80, dank Almado! Ist aber ein anderes Thema), Telefonanschluss(~30) und Schulden(~640) aufgefressen. Die Schulden bilden sich aus einem "normalen" Kredit, Altlasten die ich zurückzahle und die größte "Belastung" ein Mitarbeiterdarlehen welches für einen Neuwagenkauf aufgenommen wurde. Ich brauchte einfach ein Auto das mich zuverlässig und kostengünstig in die Arbeit bringt. Es ist auch keine Nobelkarosse sondern ein Hyundai i20 als Reimport. Laut meinen Berechnungen komme ich mit diesem Auto und den Raten billiger als mit einem Gebrauchtwagen (die in der Regel 1-1,5 Jahre halten) und immer wieder Reparatur und Tüv verlangen (ich hab da einfach immer Pech gehabt) sowie Spritfresser sind.
Wenn ich von dem verbleibenden Geld noch Unterhalt zahlen muss, kann ich gleich daheim bleiben und einen auf Hartz IV machen.
Natürlich verstehe ich auch irgendwo meine Ex, da es den Unterhaltsvorschuss maximal 6 Jahre lang gibt. Jetzt braucht Sie eine neue Einnahmequelle. Anscheinend hat Sie auch immer noch keinen Job, da Sie mir schrieb Sie hat kein Geld von der Arge bekommen und kann daher das Kind nicht mehr ernähren. Geld für einen Telefonanschluss hat Sie offenbar aber noch. Man muss eben Prioritäten setzen 
Also meine Leidgenossen, wie soll/kann ich mich verhalten? Erstmal abwarten ist klar, ich werde nichts freiwillig unterzeichnen, vielleicht will Sie mir auch eins unterschieben. Soll ich warten bis Sie vor Gericht zieht?
Muss ich eigentlich die Summe zurückzahlen die der Staat im voraus geleistet hat? Da ich ja nichts von dem Kind wusste?!
Ich nehme nicht an, das es ein legales Mittel gibt den Unterhalt zu umgehen oder? Wie steht es bei z.b. einer Nadelphobie bzgl. der Blutabnahme? Hier habe ich etwas von einem Zwischenverfahren gelesen, allerdings gibt es ja heutzutage auch Speicheltests?!
Auch wurde ich hier nicht wirklich gefragt ob ich das Kind will (bzw. darauf hätte ich als Mann ja eh keinen Einfluss) und wenn man es genau sieht hat man mich um 5 Jahre mit meiner Tochter betrogen, sofern es denn meine ist. Ich finde das echt unfair vom Gesetzgeber... die Zeit gibt mir keiner zurück, Mitspracherecht hab ich auch keins aber zahlen ist in Ordnung.
Hoffentlich könnt ihr mir etwas Angst / Sorgen nehmen oder habt Ratschläge für mich sofern Sie nichts mit Suizid zu tun haben 
bye
Tobi
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| Elternzeit |
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Geschrieben von: Micha aus Bayern - 07-01-2014, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo Väter,
ich bin auf euer Forum gestoßen und habe direkt eine Frage.
Ich bin seit geraumer Zeit geschieden und bezahle für meine Kinder Unterhalt. Aber weniger als den Mindestsatz da ich nicht genug verdiene. Nun bekommen meine neue Frau und ich ein Kind. Da meine neue Frau erheblich mehr verdient als ich, will ich in Erziehungsurlaub gehen. Eine Kündigung von meinem Chef würde ich ohne Probleme bekommen. Somit könnte ich auch arbeitslos sein. Wovon hätte ich mehr? Für meine anderen Kinder kann ich ja dann keinen Unterhalt mehr bezahlen. Der Unterhalt ist zwar betitelt, aber denn könnte ich ja dann ändern lassen.
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| Trennung und Kind |
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Geschrieben von: Ahmed - 07-01-2014, 15:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Liebe Leute,
ich komme mit meiner Partnerin leider nicht mehr klar, wir waren ca. 2 Jahren zusammen und haben ein Baby, der ca. 6 Monate alt ist....
Ich komme leider im Haushalt nicht mehr zurecht und fühle dass ich innerlich kaputt gehe...
Da wir ein Baby haben möchte ich hier folgende Fragen stellen, und um Unterstützung und Hilfe bitten:
Optionen:
1) Ich bleibe bei meiner Partnerin zusammen und verstelle mich und gehe auf Sie gar nicht ein und versuche dem Baby soviel väterliche Liebe zu geben wie möglich; dabei trenne ich mich von meinem sozialen Umfeld wie Familie, Freunde und gehe nur auf Ihren Freundeskreis und Bekanntenkreis ein.
2) Ich trenne mich von Ihr..Falls ich mich trennen würde, könnte ich das Kind auch bekommen?? Sie versucht sich nicht besonders auf das Baby zu kümmern und die Verantwortung auf Ihre Mutter zu übertragen, die von uns nicht weit weg wohnt und ständig bei uns auch zu Hause zu Besuch ist...
Ich kann diesen Zustand nicht ändern und muss dies so auch akzeptieren.
Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen könnte, ich den Unterhalt für das Baby bekommen??
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| NZZ berichtet aus der Schweiz: "Weniger Schutz für Ehefrauen" |
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Geschrieben von: steinlaus - 07-01-2014, 09:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hi,
finde ich erfreulich, vermute aber, dass die angestrebten Reformen durch eine Frauenmehrheit per Volksabstimmung abgeschmettert werden. Interessant ist uebrigens, dass hier ein SVP-Vertreter (diese Partei wuerde in Deutschland vermutlich vom linken Mainstream als "rechtspopulistisch" oder "rechtsextrem" bezeichnet) fuer das schnelle Ende des nachehelichen Unterhalts plaediert. Der SVP wird normalerweise nicht nachgesagt, dass sie die Axt an ueberholte Rollenbilder legt.
Viele Gruesse
SL
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/wenige...1.18215869
Einige Zitate:
"Sie empfinden die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach einer Mutter eine teilzeitliche Berufstätigkeit erst zugemutet werden kann, wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt ist, als überholt und Ausdruck eines veralteten Rollenbilds. Der Bundesrat hat Verständnis für diese Kritik. So hat er sich für einen Vorstoss von Nationalrat Sebastian Frehner (svp., Basel-Stadt) ausgesprochen, der verlangt, dass Mütter vollständig für sich selber aufkommen müssen, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. "
"Claudia Giusto betrachtet die Entwicklung eher mit Skepsis. Den Müttern werde mit Kinderbetreuung und Teilzeitberuf schon heute sehr viel aufgebürdet, meint sie. Schaffe man den nachehelichen Unterhalt ab, setze dies eine Belastbarkeit voraus, die nicht alle Frauen besässen."
Der letzte Satz ist einfach wunderbar....
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| Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ? |
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Geschrieben von: Heiratsphobiker - 06-01-2014, 19:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Hallo !
Nach langjähriger Beziehung wird´s ernst: meine Freundin möchte heiraten und ein Kind von mir bekommen.
Gegen die romantische Seite der Ehe habe ich nichts einzuwenden, gegen die rechtliche hingegen schon, so dass ich von dieser Idee wenig begeistert bin, ich es meiner Freundin zuliebe aber durchaus wagen möchte, zumal ich kein schlechtes Gefühl für unsere Zukunft habe.
Sollte es aber dennoch schief gehen, sind wir uns einig, dass ich im Scheidungsfall lediglich Unterhalt für das Kind zahlen werde und sie für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgt.
Per Ehevertrag ist sowas ja nicht zu regeln, da es offensichtlich in den Kernbereich des Unterhaltsrechts fällt, ganz zu schweigen vom Altersvorsorgeausgleich und anderen Spitzfindigkeiten des Scheidungsrechts.
Was kann ich also tun, um mich zumindest ein wenig abzusichern, falls zu der o.g. Vereinbarung plötzlich eine "Gedächtnislücke" besteht ?
Gibt eine abstrakte Absicherungsmöglichkeit ?
Ich denke da etwa an einen Schuldschein.
Ich habe meiner Freundin bisher ihr Leben und ihre Ausbildung finanziert, überschlägig sind das ca. 50.000 Euro, die nicht von ihr zurück haben möchte.
Nun überlege ich aber, mir über diese 50.000 Euro von ihr ein Schuldanerkenntnis (ohne irgend einen Verweis auf den Ehevertrag mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft) unterzeichnen zu lassen.
Es soll für mich im Scheidungsfall eine Absicherung darstellen, sofern sie abweichend zu unserer Vereinbarung doch Unterhalt für sich verlangen sollte.
Wäre diese abstrakte Forderung eine einigermassen gute Absicherung für mich für den Fall der Fälle ??
Zu unserer Einkommenssituation:
Sie: netto 1.500 Euro p.m. (ohne Vermögen)
ich: netto 3.000 Euro p.m. + Einkünfte aus Kapitalvermögen ca. netto 1.000 Euro p.m.
Der pfändbare Betrag bei 1.500 Euro Monatseinkommen liegt bei Unterhatspflicht für 1 Person bei 30,83€ ;-))
Isofern würde eine Vollstreckung ins Leere laufen.
Aber inwiefern würde eine etwaige Unterhaltszahlung (Trennungsunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt) von mir an sie berücksichtigt ?????
Mein Ziel ist eine Neutralisierung ihrer etwaigen Unterhaltsforderung durch meine Schuldscheinforderung.
Freue mich über kontruktiv-sachliche Gedanken zur Problematik.
Viele Grüße,
HP
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| Aufstockung |
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Geschrieben von: Petrus - 06-01-2014, 16:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Folgender Fall: Papi lebt in Deutschland und seine Kinder im Ausland, für die er unterhaltspflichtig ist. Leider reicht sein Verdienst nicht aus, sein Leben in DE und den Kindesunterhalt im Ausland zu decken. Da stellt sich die Frage, ob das Jobcenter trotz hoheitlicher Abwesenheit der Kinder für die Aufstockung des Einkommens zuständig ist. Hat jemand Erfahrungen damit ?
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| Fragen eure Kinder nach Mama, wenn sie da sind? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 06-01-2014, 01:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Moin,
ich und meine Partnerin wundern uns manchmal, dass das Kind, wenn es bei uns ist, über alle redet, nur nicht über die Mama.
Wir beeinflussen das Kind nicht, reden nicht negativ und wenn es zurück soll mach ich ihr auch bewusst Vorfreude auf die Mama.
Aber es kommen immer Sätze wie "Mein Papa, meine Oma" etc.
Wenn ich nicht da bin oder jemand anders fragt es "Papa arbeiten?" und so weiter.
Wenn sie bei der KM ist, kommt es manchmal vor, dass sie mit mir telefonieren will. Klappt auch wunderbar.
Nun war sie mal längere Zeit bei mir aber es kam nicht einmal der Wunsch die KM anzurufen.
Würde einfach mal gern eure Erfahrungen hören, wie das bei euch so ist.
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| Leben in Spanien, Unterhalt für Volljährige in D |
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Geschrieben von: Zahlmeister - 05-01-2014, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Heute möchte ich mal meinen Fall hier zur Diskussion stellen.
Ich habe mehrere Kinder welche ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben (bzw. noch nicht mal begonnen haben). Alle sind schon volljährig bis auf die Jüngste, die wird im Sommer volljährig. Die Jüngste lebt bei ihrer Mutter, es gibt auch einen Unterhaltstitel welcher auf das 18. LJ begrenz ist. Somit wäre ich aus der Unterhaltsnummer (zumindest was bestehende Titel betrifft) im Sommer raus.
Da mir nur noch einige Jahre bis zum Rentenalter fehlen habe ich mir überlegt meinen Job hier in D zu beenden und Mitte des Jahres nach Spanien überzusiedeln. Ich arbeite aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Teilzeit und bekomme eine Erwerbsminderungsrente (ca. 800 Euros/Monat).
Jetzt die spannende Frage: ich hätte bis auf die Erwerbsminderungsrente keine weiteren laufenden Einkünfte. Kann die Justiz in D diese Rente pfänden? Da ich ja vermutlich ab Sommer in Spanien wohne und dort gemeldet bin, gilt dann spanisches oder deutsches Recht?
Die Mutter ist selbständig in D und erzielt selbstverständlich keine nennenswerten Einkünfte....
Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Beiträge.
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| Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 05-01-2014, 01:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Moin,
habe zwar schon privat regen Kontakt mit Experten, aber ich will einfach mal noch in die Runde fragen, wer Erfahrung oder Tipps hat.
Demnächst wird mein Gehalt gepfändet wegen TU, rückständig und laufend, weil nie bezahlt. Angeordnet wurde es per EA, aktuell wollen wir per Gericht der Ex auferlegen ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen um den TU abzuwenden... aber das dauert!
Bis dahin bin ich ab sofort erstmal in der Lohnpfändung. Nach aktuellem Stand kann ich den nächsten Monat nur überleben wenn ich weder fahre noch esse (also auch kein Umgang) oder die Zahlung des KU einstelle.
KU sind 257,- € nach DDT, notariell betitelt von mir.
Die Exe wird das natürlich dann auch pfänden wollen. Gut für mein Gewissen, dass die Pfändung des KU natürlich Vorrang vor TU hat und somit der TU-Betrag geringer ist, wobei TU ja noch komplett streitig ist...
Frage ist nur, ob bei KU noch strenger gepfändet wird als bei TU? Aktuell habe ich ein Freibetrag von ~850€ + ½ vom Netto darüber. Der KU ist in dem Betrag überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl es ein Ankreuzfeld im Formular dafür gibt und eine Seite vorher auch steht, dass ich ein unterhaltsberechtigtes Kind habe.
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