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  Illegal in den USA
Geschrieben von: Leutnant Dino - 03-01-2014, 21:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Als Deutscher braucht man für die USA kein Visum. Wer schon einmal dort war und dann bei der US-Botschaft in Deutschland ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragt, erhält ein 10 Jahresvisum, wobei es aber ein Touristenvisum ist.

Die Flughafenkontrollen sind eindeutig: Bei der Einreise wird streng kontrolliert und bei der Ausreise wird lediglich der Ausweis auf Echtheit gecheckt, aber niemals der Einreisestempel. Das ist auch der Grund warum Mexikaner easy in ihre Heimat von den USA aus fliegen, aber die Einreise nur illegal machen können.

Ein Illegaler kann natürlich auch arbeiten, denn dafür gibt es eine Sammelsteuernummer. Die USA ist wenigstens so schlau, dass sie von den Illegalen Steuern verlangen. Deswegen können in den USA Millionen von Illegalen wunderbar leben ohne dass sie auffliegen. Ausser man baut einen Unfall oder begeht Straftaten.

Interessant ist auch die Möglichkeit der Selbständigkeit und die damit verbundene Work Permit. Das regeln die Städte jedoch unterschiedlich. Ich hatte mal in einer kleinen Gemeinde bei St. Louis nachgefragt. Kein Problem, wenn man in naher Zukunft 1 oder 2 neue Arbeitsplätze schafft. Eine Greencard kann durchaus geschickt umgangen werden. Im Zweifelsfall muss man eben eine Amerikanerin heiraten Smile

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  Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht
Geschrieben von: Zip - 02-01-2014, 19:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,

Habe folgenden Fall:

Bin Deutscher und habe in der Schweiz eine Frau geheiratet, die nie gearbeitet hat und mit der ich 2 Kinder habe (beide jünger als 7 Jahre).

Vor 3 Jahren hat Sie die Trennung eingereicht und es gibt eine vom Schweizer Gericht abgesegnete Scheidungsvereinbarung, die u.a. auch die Unterhaltszahlungen regelt.

Ich bin nach der Trennung wieder nach Deutschland zurückgekehrt und habe dort, nachdem ich 1 Jahr wieder in Deutschland wohnhaft war, die Scheidung eingereicht. Das Deutsche Gericht hat sich international und örtlich zuständig erklärt. Allerdings wurde der Scheidungsantrag meiner Ex vom Deutschen Gericht postalisch (per Einschreiben, auch der Empfang wurde bestätigt) und nicht auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe in die Schweiz zugestellt. Im Anschluss daran hat die Ex weder auf Schreiben des Deutschen Gerichts geantwortet, noch ist sie jemals einer Einladung zum Hauptverfahren nachgekommen, sprich persönlich vor Gericht erschienen oder hat sich durch einen Rechtsvertreter vertreten lassen. Deshalb hat das Deutsche Gericht dann die persönliche Anhörung auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe initiiert.

Nach 2-jähriger Trennungszeit hat die Ex dann die Scheidung in der Schweiz eingereicht. Der Antrag wurde mir auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe vom Deutschen Gericht zugestellt. Im Scheidungsantrag der Ex verweist ihr Anwalt darauf, dass ich aufgrund der postalischen Zustellung keine Rechtshängigkeit meines Verfahrens in Deutschland erreicht habe und das Schweizer Gericht deshalb zuständig sei.

Das Deutsche Gericht ist aufgrund dieses Formfehlers, sprich der unkorrekten Zustellung des Scheidungsantrags, mittlerweile von seiner Zuständigkeit zurückgetreten und hat das Verfahren in die Schweiz gegeben. Dort bin ich nun zum Gerichtstermin vorgeladen. Obwohl ich meinem Deutschen Anwalt gesagt habe, er soll Einspruch beim Deutschen Gericht einlegen, dass das Verfahren in die Schweiz geht, hat er das nicht gemacht und mittlerweile ist auch die Frist verstrichen. Was passiert wenn ich in der Schweiz vor Gericht nicht Erscheine? Wird dann das Verfahren in meiner Abwesenheit fortgeführt und ich müsste dann später gegen das Urteil Einspruch einlegen oder müsste ich dann ebenfalls in Deutschland auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe angehört werden?

Vielen Dank im Voraus für Euere Hilfe.

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  Trennungsunterhalt: vermietete Eigentumswohnung verkaufen?
Geschrieben von: sana - 02-01-2014, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,
ich habe folgende Situation: mein Mann und ich werden uns trennen. Wir haben per Ehehevertrag Gütertrennung vereinbart. Ich hatte bereits vor der Ehe eine Eigentumswohnung, die ich allerdings noch abbezahle. Diese Wohnung ist zur Zeit vermietet. Ich habe im Moment nur ein sehr niedriges Einkommen (ich konnte bisher nicht vollzeit Arbeiten, da wr zwei Kinder haben) und würde wohl im Trennungsjahr Trennungsunterhalt bekommen, da mein Mann ein sehr hohes Einkommen hat. Den Unterhalt im ersten Jahr brauche ich auch, bis ich mich beruflich so orientiert habe, dass ich ausreichend verdiene. Ich möchte von meinem Mann keinen nachehelichen Unterhalt fordern. Kindesunterhalt steht mir natürlich zu, aber den betrifft auch meine Frage nicht:
Ich überlege derzeit die vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen. (Miete ohne Nebenkosten zur Zeit 600 Euro). Einmal, damit ich finanziell etwas entspannter in die Trennung gehen kann und zum anderen, weil die Miete ja in die Unterhaltsberechnung miteinfliessen wuerde. Zwar würden auch de Zinsen (soweit ich weiss nicht de Tilgung), die ich auf den noch laufenden Wohnungskredit zahle die Einnahmen etwas reduzieren, aber nicht so stark.
Jetzt ist meine Frage: würde der Betrag, der mir am Ende nach Verkauf der Wohnung, Bezahlung aller Kosten bezüglich des Verkaufs, Ablösung der Kredites etc., den ich dann auf meinem Konto habe (das werden ca. 20.000 Euro sein), den Unterhalt schmälern? Das heisst: wird Vermögen mit in die Unterhaltsberechnung eingerechnet? Wenn ja: Vermögen ab welcher Höhe?
Lieben Gruss,
Sana

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Exclamation Verhandlung gemeinsames Sorgerecht! Was passiert da?
Geschrieben von: goldnero - 23-12-2013, 17:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Erstmal Hallo zusammen,
nachdem ich nun viele Beiträge hier im Forum als Gast gelesen habe, habe ich mich entschieden euch doch auch mal um Rat zu fragen, da ich das Gefühl habe, das es mir mehr bringt als stures dahin lesen anderer Fälle.

Ich will für den Anfang auch garnicht so weit ausholen sondern mich auf das wesentliche Konzentrieren.

erstmal habe ich folgende Fragen...
INFO: Ich habe das gemeinsame Sorgerecht beanztragt!

Wie läuft es bei der Verhandlung vor dem FG ab? sind meine EX und ich zusammen im Saal? was könnte gefragt werden?womit kann man "punkten"?

Was passiert, wenn ich das nciht bekomme?wie gehts weiter?

Fragen über Fragen und ich zermater mir den Kopf=(
Die Verhandlung ist bereits am 8.01.2014


Ich will euch natürlich auch kurz die entsprechenden Hintergrundinfos geben=)

Getrennt habe ich mich von der Kindesmutter all meine Prinzessin ca 1 1/2 war, das war Anfang 2012( heute 3 1/2)
Am Anfang war auch alles Prima, ich habe in der nähe gewohnt und hatte regelmäßigen Umgang. Man kann sich kaum mehr wünschen. Dann bekam ich jedoch von meinem Arbeitgeber ein Jobangebot ca. 650km weit weg von den beiden, was ich annahm als die Kleine 2 wurde, da meine Firma am alten Standort geschlossen hat und ich ja weiterhin gut für mein Kind sorgen wollte.

Genau da fingen dann allerdings auch die Probleme an. Am Anfang war es leider nicht möglich, regelmäßig zu meinem Kind zu fahren, was natürlich nicht gerade optimal war, weder für meine Kleine noch für meine EX. Als ich es dann endlich geschafft habe, eine regelmäßigkeit rein zu bekommen, hat meine EX immer wieder Termine kurzfristig abgesagt oder verschoben. Da ich mir dies nicht auf dauer gefallen lassen wollte, da es ziemlcih oft passiert ist, habe ich ein Gespräch beim Jugendamt vereinbart, zu dem Sie auch erscheinen musste und wo dann eine Vereinbarung zur Umgangsregelung getroffen wurde.

Seither klappt diese Sache auch ganz gut.

Danach überlegte ich lange, ob ich wirklich das gemeinsame SR beantragen soll, redete mehrmals mit meiner EX darüber, doch Sie lehnte es immer wieder ab, so dass ich dann den Schritt zum Gericht gegangen bin und es beantragt habe. Leider in dem Irrglauben, das sie dann keinen Widerspruch einlegt.

Das genau hat Sie getan, doch ich verstehe nicht, wieso dieser überhaupt in der Form zugelassen wurde, da dort wirklich nur "Bla-Bla" und Vermutungen drin stehen.

Nun habe ich Angst,das ich das gemeinsame SR nicht bekomme und hoffe ihr könnt mir dahingehend tipps geben, wie es klappen könnte.

Bitte versteht es nicht falsch, ich will damit meiner EX nicht nur eine Auswischen, vielmehr tue ich es meinem Kind zur Liebe, da meine Ex einen angeborenen Herzfehler hat und man ja nie wissen kann, wie das ausgeht und das Deutsche Gesetz solch einen Fall leider nirgendwo berücksichtigt soweit ich weiß.

Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe und wünsche euch besinnliche Feiertage...[/size]

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  Altersvorsorge bei KU
Geschrieben von: eve1510 - 17-12-2013, 15:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen!

Ihr habt mir echt schon viel weiter geholfen. Jetzt hab ich allerdings doch nochmal eine Frage.

Kann man die 4% für die Altersvorsorge komplett anrechnen oder muss man dazu spezielle Nachweise haben?

Mein mann hat eine Altersvorsorge in die er momentan 60 Euro im Monat zahlt. Die 4% werden ja vom Jahresbruttoeinkommen berechnet. Somit hätte mein Mann Anspruch auf ca. 130 Euro im Monat. 60 hat er ja schon angerechnet bekommen. Bleiben noch ca. 70 Euro.

Mein Mann legt sich jeden Monat per Dauerauftrag 100 Euro zur Seite. Kann das als private Altersvorsorge geltend gemacht werden???

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.

Lg

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  Umgang
Geschrieben von: misterxx - 16-12-2013, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hi

bei mir ist alles ziemlich schwierig und ich bitte um eine nette antwort....mein ziel ist das ich kontakt/umgang zu meinem Sohn habe....


mein kind ist am 14.7.2013 geboren. ich als vater erfuhr es von der mutter jedoch erst einen monat danach per telefon wo sie mir mitteilte das sie meinen namen dem jugendamt angegeben hätte und die sich bei mir in nächster zeit melden würden...

jegliche kontaktaufnahme von mir zur mutter wurde von der mutter unterbunden und ich bekam von ihr entweder eine sms oder eine email mit dem wortlaut "lass mich in ruhe"...Sad

bis heute habe ich nicht einmal ein bild von meinem sohn.....SadSadSadSad

ich habe sie nie gestalkt sondern seit februar seit ich wusste dass sie schwanger ist in einem 2 wöchigen turnus ihr eine email oder sms geschrieben und nur gefragt wie es ihr so gehen würde...

ich bekam seit der geburt unseres sohnes kein bild von ihr zugeschickt trotz meiner nachfrage und auch sonst keine infos...

heute war ich auf dem jugendamt und gab eine vaterschaftsanerkennung ab, dort erfuhr ich dass sie meine vaterschaftsanerkennung wohl nicht akzeptieren wird und diese nicht unterschreiben wird...dies sagte mir eine frau von der beistandsschaft.....


was kann ich tun wenn ich kontakt zu meinem sohn will...

ist es möglich als hartz 4 empfänger( der in einer umschulung ist...) prozesskostenhilfe zu beantragen und im besten fall eine vaterschafsanerkennung vor gericht + mehr (sorgerecht...) durchzuboxen....??? was muss ich dafür tun...???


(ich tue dass nicht für mich sondern für meine krebskranke mutter die gerne mal ihren enkel sehen würde...)
HuhHuhConfusedConfusedConfused


grüße
florii

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  Heidelberger Konferenz: Internationale Unterhaltsrealisierung in der EU und weltweit
Geschrieben von: p__ - 16-12-2013, 11:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Riesiger Aufwand und endlos Geld wird in den Fetisch gepumpt, grenzenlos Unterhalt abzukassieren. Im März dieses Jahres gab es eine grosse Konferenz dazu: "230 Fachleute aller mit Unterhalt befassten Akteursgruppen aus 43 Ländern rund um die Welt zur Internationalen Unterhaltsrealisierungskonferenz 2013 in Heidelberg eingefunden: Richter/innen, Anwält/inn/en, Behörden- und Regierungsvertreter/innen, Professor/inn/en, Vertreter/innen der Privatwirtschaft etc.". Wie üblich unter Juristen (denn es sind alles Juristen, egal welches Titelmäntelchen) geht es immer nur ums maximale abkassieren, nie ums erwirtschaften. EU-gefördert!

http://www.dijuf.de/internationale-heide...-2013.html

Grosses wird angekündigt: "Wenn wir einen Blick in die Zukunft wagen, so können wir bereits verraten, dass ein internationales Unterhaltsrealisierungsnetzwerk entstehen und wachsen wird, welches Grundlage einer effektiven und zielführenden Umsetzung der geschaffenen Rechtsinstrumente sein wird. Als Plattform dieses Netzwerkes und all derer, die sich beruflich dem Unterhaltsrecht widmen oder von der Materie privat betroffen sind, wird eine Webseite geschaffen werden, die als erster Anlaufpunkt dabei behilflich sein wird, den ersten Schritt in die richtige Richtung zu gehen."

In der Familienrechtszeitung ist nun ein grosser Beitrag dazu erschienen und auch sonst tippen die gutbezahlten Juristen heftig auf den Tastaturen. Viele Workshopthemen sind online, z.B. "Praxisprobleme des Haager Protokolls 2007", "Strenge Beschränkungen im Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 und in der EU-Verordnung 4/2009: Gibt es einen Ausweg?", "Erfahrungen der schweizerischen Zentralen Behörde", "Gerichtsstandsvereinbarungen in Unterhaltssachen" und schliesslich die Forderungen des Schlusspapiers.

Die Vorschläge darin bedeuten ein Ermächtigungsgesetz jenseits aller Bürgerrechte. Man fordert Abschaffung aller Datenschutzreste, sollten sie irgendwie dem grossen Ziel hinderlich sein, möglichst radikalen Unterhaltsdurchgriff zu realisieren. Man fordert Einführung europaweiter Suche nach Schuldnern. Man fordert "globle Netzwerke" mit weiten und tiefen Verästelungen, man fordert Geld und Material und technische Systeme, man kündigt Bücher und Publikationen an, man möchte Werbung machen, man möchte die Öffentlichkeit manipulieren damit sie weltweiten Unterhaltswahnsinn leichter akzeptiert, schliesslich geht es ja um "lives of children and their emotional, physical, spiritual and moral well-being". Hallejuja, ihr vollgefressenes staatsbezahltes Lügenpack!

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  Erneut angezeigt...
Geschrieben von: OfellO - 13-12-2013, 10:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

hab mich nun auch angemeldet nachdem ich mal wieder selbst Betroffener der staatl. Verfolgung bin und diesmal etwas anders machen möchte.
Von diesem Beitrag erhoffe ich mir Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise. Ich muss mich diesem Thema endlich stellen, weiß aber nicht wie. Zunächst schreibe ich mir mal alles von der Seele und schaue, welche Sichtweise Aussenstehende haben. Da hier 11 Jahre aufgearbeitet werden bitte ich um Verständnis für den langen Text.

Bin 2002 ungewollt Vater geworden, war damals 21 und mit der KM nur wenige Wochen zusammen. Als mir die KM seinerzeit sagte, dass sie ein Kind erwarte habe ich ihr geraten es nicht zu bekommen, da weder Sie noch ich in gesicherten Verhältnissen lebten (beide zu jung und unerfahren, beide kein Geld, beide keine Ausbildung, beide kein Job). Weiterhin teilte ich ihr mit, dass ich ihr zwar nicht verbieten könne das Kind zu gebären, jedoch müsse Sie es allein versorgen falls Sie es bekommen möchte. Damit war die KM einverstanden.
In der Schwangerschaft habe ich mich getrennt.
Heutzutage ist die KM verheiratet und hat mittlerweile 3 Kinder von 3 Männern.
Kurz nach der Geburt ging es dann los: Vaterschaftsfestellungs- und Unterhaltsklage (d.h. gerichtl. Anordnung der Blutentnahme, Familiengerichtstermin).
Die Klage ergab, dass ich zu 99,9% der Vater bin und im weiteren Verlauf trotz Erwerbslosigkeit zu 100% des Regelbedarfs nach DD-Tabelle verurteilt wurde.
Das Kind habe ich bis heute nie gesehen. Da ich keinerlei Bezug zur KM oder zum Kind habe wurde auch die ersten 6 Jahre kein Unterhalt gezahlt.

2005 wurde ich zum ersten Mal wg. §170StGB rechtskräftig verurteilt zu 6 Monaten Haft, die zur 3-jährigen Bewährung ausgesetzt wurden. Ohne Verteidiger. Rein,Urteil,raus - Sache von 20 Minuten. Ich verlies das Gericht ohne Geldstrafe, ohne Sozialstunden, ohne Bewährungsauflage. So gesehen keine wirkliche Strafe für mich, Geldstrafe hätte mich wesentlich härter getroffen.
Weiterhin Kopf in den Sand gesteckt und kein Unterhalt gezahlt. Die KM erhielt Unterhaltsvorschuss und Hartz4.
Kurz nach Ablauf der Bewährungsstrafe dann 2008 das gleiche Spiel, erneut Anzeige, erneut Verurteilung. Die Bewährung wurde diesmal auf 5 Jahre (bis Anfang 2013 also) festgesetzt.
Wieder habe ich nicht das Gefühl gehabt bestraft worden zu sein.
Aufgrund des halbjährigen Verfahrens mit zwei Terminen und der erst kürzlich abgelaufenen ersten Bewährung riet mir mein Anwalt damals aufgrund meines Einkommens von etwa 1500€ 55€ monatlich Unterhalt zu zahlen. Dieser Betrag wurde vom Richter und Staatsanwaltschaft als angemessen erachtet. Verurteilt wurde ich trotzdem für die Monate vor Klageerhebung, aber die zweite Verurteilung wurde wenigstens auch zur Bewährung ausgesetzt. Dank Job und guter Sozialprognose wurde ich also nicht ins Gefängnis gesteckt.

2008 hatte ich in etwa 200€ weniger Einkommen wie heute (allerdings auch weniger Miete und berufsbedingte Aufwendungen), der Unterhalt von 55€ wurde seitdem regelmäßig/lückenlos gezahlt.
Anfang 2013 endete der Anspruch der KM auf Unterhaltsvorschuss. Sie hat dann eine Beistandschaft eingerichtet.
Der Beistand hat mich kontaktiert und Einkommensnachweise gefordert.
Da ich im Jahr zuvor erst Nachweise erbracht habe, habe ich dies abgelehnt. Daraufhin hat der Beistand sich die gewünschten Daten ohne mein Wissen direkt beim Arbeitgeber eingeholt und eine Neuberechnung des Unterhalts vorgenommen, sprich Jahreseinkommen geteilt durch 12 minus 5% pauschal Abzug.
Zudem noch Drohung mit Anzeige nach §170StGB und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen mittlerweile knapp über 6000€ rückständigem Unterhalt. Meine Ausführungen was ich alles zahlen muss, meine Gesamtschuldenlage und persönliche Verhältnisse interessieren den Beistand nicht, er hat sein 11 Jahre altes Urteil und will vollstrecken wenn ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daraufhin habe ich seit Mai diesen Jahres monatlich widerwillig und eingeschüchtert den Mindestunterhalt gezahlt (272€, obwohl seit seiner Berechnung 290€ plus mindestens 29€ Schuldentilgung, also insgesamt 319€ fällig wären).
Klingt nicht nach viel Geld, ist es aber für mich. Ich lebe in einer Großstadt und die Mieten sind enorm (ein Drittel des Einkommens geht für Miete drauf), dann weitere berufsbedingte Aufwendungen, Strom,Tel,Auto,etc. pp, kein Luxus, keine Urlaube, keine Altersvorsorge....nur überleben.
Da bleibt nach Abzug der laufenden Kosten und Unterhalt nurnoch maximal der H4-Regelsatz zum Leben. Dazu "verdammt" zu sein buckeln zu müssen für eine Person, die ich garnicht kenne...da komme ich nicht mit klar.
Schon garnicht, wenn mir trotz Vollzeitarbeit bei einer Pfändung nach $850d ZPO nurn Tausender bliebe.

Und gestern fische ich wieder eine Vorladung wg. §170 StGB aus dem Briefkasten, soll mich bei der Polizei äußern.
Ich fass es nicht, so gehts nicht mehr weiter.
Tatzeit soll der Vormonat sein indem ich die erste Zahlung ans JA sendete.

Anderes Thema ist meine Gesundheit, habe eine chronische Krankheit, die mir zuweilen auch KH-Aufenthalte beschert, zuletzt im Mai.Passenderweise kam im November noch die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes hinzu. So werde ich vermutlich bedürftig genug sein pflichtverteidigt zu werden falls Klage erhoben wird.
Im Moment is die "Kacke also richtig am Dampfen": Gesundheit mau, Job weg und wieder ein Verfahren anhängig.

Ich möchte das nun alles aufarbeiten, aber wo anfangen?

Zum Thema Gesundheit würde ich mir gern bescheinigen lassen, dass ich aufgrund psychischer und chronischer physischer Leiden nur bedingt erwerbsfähig bin. Wie stellt man das an?

Beruflich habe ich aufgrund der Aussicht auf Pfändung und derzeitigem Gesundheitszustand keine Motivation mehr mir wieder einen gutdotierten Job zu suchen.
Zumindest nicht bevor ich aufgrund von etwa 25k € Schulden in der PrivInso bin.
Und wie siehts strafrechtlich aus, wird bei einschlägiger Vorstrafe bei erneuter Verurteilung Gefängnis fällig oder ist die Uhr nach Ablauf der Bewährung wieder auf null?

Bitte helft mir...

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  Klageentwurf Umgangsregelung
Geschrieben von: resistance01 - 12-12-2013, 19:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Bitte sagt mir doch mal, was Ihr von angehängtem Entwurf haltet.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Danke! Smile



Angehängte Dateien
.pdf   131212 Klageentwurf.pdf (Größe: 203,99 KB / Downloads: 51)
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  Titulierung des Kinderunterhaltes
Geschrieben von: Joggl63 - 12-12-2013, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo

Ich brauche Hilfe

Im November musste ich einen Titel unterschreiben, meine Ex forderte keinen Aufschub auf 01.2014 wegen geringeren Nettoeinkommen.

Nach der Beschreibung die auf eurer Seite ist bin ich zu meinen Notar gegangen, das ist voll in die Hose gegangen.

Beim Notar:
Das einzige was akzeptiert wurde, eine zeitliche Begrenzung, wegen Steuerklasse und geringeren Nettoeinkommen ab 01.2014.
Auf eine Verpflichtungserklärung wie in Mustertext hat er sich nicht eingelassen, dies wäre kein Titel oder wie gefordert: Titulierung des Kinderunterhaltes.

Abgelehnt wurde:
- Auf mindestens 90 % des ausgerechneten Unterhalts
- Meine chronische Herzkrankheit die 2014 zu längeren Verdienstausfällen führt und auf längerer Zeit das Nettoeinkommen vermindert.
- Auch das ich den Titel so erstellen kann wie ich es für richtig halte, wer nicht damit einverstanden ist kann den Gerichtsweg wählen.
Muss eigentlich in den Titel mein Nettoeinkommen und die Berechnung Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt stehen?

Der Titel hat beim Notar 91 € gekostet.

Das selbe soll ich im Januar.2014 wiederholen.

Danke

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