Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.782
» Neuestes Mitglied: LostInSpace
» Foren-Themen: 8.298
» Foren-Beiträge: 152.924

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 1 Stunde
» Antworten: 38
» Ansichten: 954
Verzug Setzung und Auslän...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 3 Stunden
» Antworten: 20
» Ansichten: 926
Haftung Anwalt
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: DrNewton
Gestern, 22:16
» Antworten: 8
» Ansichten: 336
Diskussion zu "Der Aufsta...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 15:17
» Antworten: 179
» Ansichten: 257.944
Volljährige wohnt bei kos...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
19-01-2026, 11:46
» Antworten: 2
» Ansichten: 278
Hilfe gesucht bzgl. Gutac...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-01-2026, 10:25
» Antworten: 6
» Ansichten: 312
Mutter erschiesst Kind
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
17-01-2026, 13:30
» Antworten: 6
» Ansichten: 355
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
17-01-2026, 13:20
» Antworten: 9
» Ansichten: 472
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
17-01-2026, 11:17
» Antworten: 97
» Ansichten: 5.271
Vater beantragt alleinige...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-01-2026, 14:58
» Antworten: 2
» Ansichten: 243

 
  Volljährige Kids und Steuer
Geschrieben von: neuleben - 15-10-2013, 16:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Leutz !

Für das Steuerjahr 2012 hat sich ja was grundliegendes geändert.
Nämlich, daß Kids auch noch Kindergeldberechtigt sind, wenn sie sich in der Erstausbildung befinden und egal wie viel sie verdienen.

So, 2012 waren meine aus erster Ehe noch in der Erstausbildung und bekamen wieder beide Kindergeld, trotz eigenem Einkommen, wegen dieser Gesetzesänderung.
Somit ist ihr Existenzminimum gesichert und dann müßte doch mir auch der halbe Kinderfreibetrag pro Kind zustehen, obwohl ich keinen Unterhalt mehr zahle, wegen ihrem eigenen ausreichenden Einkommen.

Ich habe jedenfalls diesbezüglich mit der obigen Begründung Widerspruch eingelegt.
Denn das sind ja jetzt ganz andere Bedingungen als früher.
Da war das wegstreichen wegen dem Existenzminimum ja noch rechtens, aber jetzt nicht mehr.

Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt ?
Ist hier ein Steuerfuchs auf dem Gebiet anwesend ?

Drucke diesen Beitrag

  Wie soll es weitergehen?
Geschrieben von: traumsecret - 14-10-2013, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo, ich bin deutscher und lebe seit 1,5 Jahren in Chiang Mai mit meiner Phillippinischen Freundin. Ich wurde fuer die Jahre 2004 bis 2010 im jahr 2011 von meiner Exfrau bei der Polizei angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat ende 2011 anklage erhoben. Zu dem Zeitpunkt war ich in frankreich und konnte nicht geladen werden. Das verfahren wurde dann wegen unbekannten aufenthalts eingestellt. Ich habe mir online die akteneinsicht angefordert und bekam sie sodann zugescannt per email. Die staatsanwaltschaft hat einen eintrag im INPOL 34 monate gemacht so dass ich im Bundeszentralregister auch stehe.

Mittlerweile ist die Situation so dass ich es in Thailand nicht mehr aushalte. Man findet kaum richtig anschluss und beruflich ist hier auch keine perspektive. Ständiger Streit mit meiner phillippinischen Freundin bringen mich immer mehr zu der überlegung wegzugehen. Aber nach Deutschland wird das wohl nicht gehen. Bin zur zeit veryweifelt weil ich selbst nicht mehr weiss was ich machen soll.

Drucke diesen Beitrag

  Chancen auf Ferienumgang ?
Geschrieben von: ArJa - 11-10-2013, 08:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Moin zusammen .
Meine unendliche Odyssee in Sachen Umgang geht weiter und da wollte ich mal wieder vorab Eure Meinung hören.

Vorgeschichte ganz knapp:
Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bei KM; lebe seit 2,5 Jahren getrennt und bin seit 3 Monaten geschieden.

Habe zweiwöchentlichem Umgang , aber : Tochter übernachtet nicht bei mir während des Umgangswochenendes ( muß sie also jeden Abend zurückbringen zur Exe ) ... Bin deshalb bis zum OLG gegangen und musste einen Vergleich schliessen .. Ergebnis : Kind braucht gegen seinen Willen nicht bei mir zu übernachten - ( Diskussion hierzu muss nicht sein, die Sache ist eh gelaufen...)

Im ersten Beschluß des FamGer hat sich der Richter einen schlanken Fuß gemacht, indem er eine Ferienregelung nicht getroffen hat weil Ferien ja auch mit Übernachtungen zu tun haben; gleichwohl aber darauf hingewiesen dass in absehbarer Zeit Übernachtungen beim Vater stattfinden sollen; nur hat es das eben nicht in einen Beschluß gefasst.

Weil zwischenzeitlich Umgangsverweigerungen der KM vorgefallen sind, habe ich jetzt erneut ergänzend einen Antrag beim FamGericht eingereicht.

1. Titulierung der bisherigen Beschlüsse nach § 89(2) FamFG; beide ( FamGer und OLG ) haben dieses zwischenzeitlich bestätigt und Exe auch zugesandt . Also - bei der nächsten Nichteinhaltung des Umgangsbeschlusses wird Ordnungsgeld beantragt.

2. Aufnahme einer verbindlichen Nachholregelung in den Umgangsbeschluß; bislang musste ich immer betteln, um einen Nachholtermin bei ausgefallenem Umgang zu erhalten.

3. ( und das ist der Knackpunkt : ) Aufnahme einer Ferienregelung in den Umgangsbeschluß. Tochter weigert sich bislang beharrlich mit mir in Urlaub zu fahren... Objektive Gründe ausser " Ich will nicht ohne Mama sein " können dafür nicht vorgebracht werden.

Wenn ich den normalen Standardumgang betrachte bedeutet das, das ich das Kind üblicherweise 3 Wochen in den Sommerferien und jeweils eine Woche in den Oster-, Herbst und Winterferien bei mir hätte - dann wären meine 6 Wochen Jahresurlaub weg ....

Wenn ich diesen Wahnsinn weiterbetreiben würde und das Kind auch in den Ferien jeden Abend zur Mutter zurückbringen würde, würde das bedeuten das ich definitiv nie in Urlaub fahren kann ... in meinem
nervenaufreibenden Job brauche auch ich mal Regeneration und meine Freundin würde mir was husten, wenn ich nicht mit ihr in Urlaub fahren würde ...

Das einzige ( gut eingeimpfte ) Argument meiner Tochter gegen Übernachtungsumgänge bei mir war übrigens, dass sie Vorbehalte gegen mein Haus hätte, weil Mama und Papa sich dort immer gestritten hätte ( das war natürlich gefakt ohne Ende von der Gegenseite ) . Wenn Tochter nun mit mir in Urlaub fahren würde, würde dieses lächerliche Argument ja nicht mehr greifen, weil wir uns dann logischerweise woanders aufhalten würden.

Vom Jugendamt erwarte ich keinerlei Hilfe, die JA Tusse war von Anfang an wie zu erwarten pro Exe eingestellt.. gleichwohl wird von dort eine Stellungnahme abgegeben.

Wie seht ihr die Chancen für mich, das ich mit meinem Kind in Urlaub fahren kann ?

Gruß
ArJa

Drucke diesen Beitrag

  Evtl. hat jemand nen Rat
Geschrieben von: undankistderweltenlohn - 08-10-2013, 12:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (96)

Hallo,

also bin erst neulich auf das forum aufmerksam geworden und hab schon einiges gelernt.

nun gut kurz zu meiner geschichte:

ich habe meine ex vor gut 5 1/2 jahren kennen gelernt und es ging dann auch alles recht schnell wir zogen nach so 1-2 wochen mehr oder weniger zusammen, da sie noch bei den eltern wohnte ich alleine war sie immer bei mir. kurze zeit später wurde sie schwanger und genau 1 jahr nachdem wir zusammen waren kam unsere tochter auf die welt. bis dahin war eigentlich alles gut und wir beide glücklich. nach der geburt hatte sie dann diverse krankheiten, herpes nahgeburtsfolgen etc., und musste öfters mal ins KKH. ich hatte zu dem zeitpunkt einen halbjährigen bezahlten urlaub und konnte mich daher von anfang an mit unserer tochter beschäftigen und eine beziehung aufbauen.
als all das dann vorbei war ging es mit der kleinen los sie schrie den ganzen tag ohne grund einfach so egal was wir machten sie schrie. das hat uns beide ziemlich fertig gemacht und wir sind von arzt zu arzt gerannt aber keiner konnte uns helfen, ich denke meine ex hat das mehr belastet als mich da sie eindeutig der schächere part war, nicht das es spurlos an mir vorüber gegangen wäre aber ich konnte damit besser umgehen.

das ganze dauerte dann so ein halbes jahr und hörte genauso plötzlich wie es anfing auch wieder auf, seitdem ist der zwerg total normal sehr klein zierlich und wiegt nix aber alles noch im rahmen. entwicklung etc ist alles bestens.

nun gut so hatten wir dann noch ein jahr indem sie in elternzeit war und ich wieder arbeiten ging. zu dem zeitpunkt dachte ich alles ist super im nachhinein denke ich anders, denn sie beklagte sich immer öfter dass sie nicht raus komme immer die kleine habe sich nicht mit freunden treffen kann der haushalt zu viel ist und und und. geholfen habe ich so gut es ging aber 40 std woche ist halt auch normal mit arbeit.
da mein vater kurz vor der geburt unserer tochter verstarb und ich erbte kauften wir uns dann ca. 6 monate nach der geburt eine eigentumswohnung in der ich jetzt auch mit der kleinen lebe.
nun gut die elternzeit ging vorüber und da wir finanziel durch whg etc. schon belastungen hatten und das erziehungsgeld eben nach 2 jahren aus ist beschlossen wir, jedoch auf mein drängen, dass sie wieder arbeiten geht wenn auch erstmal nur 30 std.
mit der unterbringung der kleinen war das auch kein ding da meine ex im KiGa gearbeitet hat konnte sie sie immer mitnehmen.
dort in der neuen arbeit ging es ihr dann nicht sehr gut das arbeitsklima war sehr sehr schlecht und ich würde sagen sie wurde dort regelrecht gemobbt, was ihr psychisch sehr zugesetzt hat.
irgendwann sagte sie dann sie schafft das nicht mehr und sie braucht hilfe und wendete sich an unsere ärztin.
die schicke sie dann auf mutter kind kur. danach ging es ihr wieder besser und sie fing eine neue arbeit an. die hielt allerdings auch nicht lange da ihr wieder alles über den kopf wuchs und zuviel wurde.
diesmal ging sie dann 3 moante in eine psychische tageklinik und ließ sich dort behandeln wegen depressionen und postraumatischem trauma oder so.
behandlung hat auch eigentlich ganz gut gklappt dachten wir beide und nach den 3 monaten war sie noch weiter krank geschrieben hat sich dann aber entschlossen nochmal in einem neuen KiGa anzufangen.
so wirklich rund lief es bei uns da schon lange nicht mehr immer öfter streit wegen kleinigkeiten usw.
wir haben uns dann aber immer wieder zusammengerafft und gesagt ok wir müssen das ändern so klappt das nicht auch für den zwerg.
hielt dann immer so 2-3 monate und dann wieder von neuem.
jetzt nicht das ich unglücklich mit ihr war wir haben uns gestritten klar aber wir haben auch viel gelacht und hatten auch viel gemeinsam und eigentlich war es bis auf die streitereien schon schön mit ihr.
irgendwann lernte sie dann über umwege und soziale dienste einen alten bekannten aus dem ort an dem sie als kind aufwuchs wieder mit dem sie wohl zur schule ging.
da verwandte noch immer dort wohnen ist es nicht unüblich das sie da auch mal hinfährt oder wir zusammen und sie fragte mich dann ob sie sich mit ihm treffen dürfe. ich bin generell kein eifersüchtiger typ und denk mir auch bei sowas nix ich hab ja auch weibliche bekannte ist ja nix dabei.
sie trafen sich dann auch die kleine war auch dabei und erzählte mir auch davon. als der kontakt dann enger wurde wollte ich eigentlich nur wissen wer das denn so ist was er so macht etc. standartfragen halt.
die antworten waren jedoch nicht so super. ja ein alter bekannter eben und er hätte wohl bisschen was dummes gemacht und wurde vor die wahl gestellt knast oder entzugsklinik. ok war ich nicht so begeistert und hab aber gesagt ok kannst mit ihm schreiben und so aber gut find ichs nicht.
ein paar wochen später wollte sie dann wieder mit ihm und unserer tochter, mittlerweile hatte ich erfahren wegen was er verurteilt wurde handel mit cocain und speed, zusammen ins schwimmbad gehen was ich ablehnte und sagte diese person ist für ein kleines kind kein umgang und selbst für dich nicht.
daraufhin entbrannte ein rießen streit indem ich sagte die kleine geht da nicht mit sie erwiderte sie würde dann alleine gehen.
nach so einer stunde ists mir dann zu blöd geworden und ich habe gesagt wenn du gehst brauchst du nichtmehr kommen, 75% der WHG gehören mir.
sie ging und kam auch wieder. als die kleine dann im bett war erläuterte ich ihr das sie ausziehen müsse und ich sie morgen zu ihrer mutter fahren würde. ich bat sie ein paar sachen zu packen und ging vor die tür um an die frische luft zu kommen und ein bierchen zu trinken.

ich saß keine 10 min draußen da bekam ich eine sms es täte ihr leid und ich brächte keinen arzt rufen ergo ich hoch notarzt gerufen suizidversuch mit ihren antidepressiva.

sie wurde dann ins KKh eingeliefert und nach der toxi auf die psycho verlegt.
nunja wir beschlossen es also nochmal zu versuchen, ich meine sie ist die mutter meiner tochter und ich liebe sie über alles und will und wollte sie nicht im stich lassen.
nun gut dort kam dann die neue diagnose borderlinerin. nachdem dann im KKH echt üble sachen passiert sind und es nur schlimmer wurde kam sie von heute auf morgen auf die idee es wäre doch besser sie verlässt mich.

mir war dann das spiel zu bunt und ich hab gesagt ok mach was du willst keine lust mehr. klugerweise hat sie sich 1 woche danach selbst entlassen und wusste natürlich nicht wohin also zu einer bekannten in eine wg wos auch im sommer schneit Wink

2 tage war sie da dann rief sie mich an und flehte mich heulend an ich möge sie abholen. na gut ich also die kleine weggebracht und sie geholt und ihr gesagt 1 nacht kannst hier bleiben dann wieder gehen.

wir unterhielten uns dann und da sie ja auch schon recht engen kontakt zu ihrem neuen "freund" hatte sagte ich ihr sie könne nicht bleiben so lange der kontakt bestünde und wollte gerade das taxi rufen als sie dann doch einlenkte und meinte wir, also zwerg und ich, seien ihr wichtiger.

ok also haben wir gesagt du musst dringend in eine therapie haben uns da auch drum gekümmert sie hätte einen platz bekommen in einer dbt station und alles war gut. der zwerg war froh das die mama nach wochen wieder da war ich war froh sie wieder da zu haben und ihr ging es von tag zu tag besser.

sie war dann eine woche da als sie sagte sie würde so gern mal mit na freundin weggehen auch nicht lange nur aml ratschen und so. ein mieses gefühl hatte ich schon aber ich mein ich bin ja kein sklavenhalter ist ja ein freies land hier also stimmte ich dem zu.

nun gut details sind egal es lief darauf hinaus sie kam nicht nach hause verbrachte die nacht mit besagtem junkie und hat sich nun selbst in die geschlossene einweisen lassen 4. diagnose bipolare störung.

so und jetzt ist guter rat teuer!!

eins vorweg wir waren nicht verheiratet und haben gemeinsames sorgerecht. der anwalt meinte ich möge im guten versuchen von ihr eine vollmacht über die entscheidungsgewalt für den zwerg zu bekommen weiß nimma genau schickt mir ein formular glaub so ne art abtretung vom aufenthaltsbestimmungsrecht.
macht das sinn wie verhalte ich mich ihr gegenüber, wie mache ich das mit der kleinen ich will ihr ja den kontakt nicht verwehren aber in ne geschlossene bring ich kein 4 jähriges kind?

egal welcher rat bin für alles dankbar

ach ja besagter tag en dem sie nicht mehr kam war der 3 oktober 2013 also ziemlich aktuell

Drucke diesen Beitrag

  Diskussion zu: So kann's gehen...
Geschrieben von: beppo - 07-10-2013, 20:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (99)

[Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8090 ]

Tja, Meinungen oder Tipps zu diesem Thema sind sicher schwierig, da es dazu wohl kaum vergleichbare Erfahrungen gibt.
Erst Recht nicht mit den neuen rechtlichen Möglichkeiten.

Die Erfahrungen mit der Justiz in Bezug auf den ebenfalls just geänderten SR-§1626 BGB lassen jedenfalls nicht viel Gutes erwarten.

Die Justiz hält es da nicht für nötig, sich plötzlich um 180 Grad zu drehen, nur weil der Gesetzgeber es so will.
Da stehen diese schwarzen Rechtsbeuger doch drüber.

Da das Gericht bei dir aber den Ball recht zügig aufgenommen hat, scheinen sie ja nicht ganz unwillig zu sein.
Über die rechtlichen Möglichkeiten scheinst du ja schon recht gut informiert zu sein.
Insofern wirst du vermutlich der erste hier sein, der hier seine Erfahrungen kund tun kann.

Mir drängt sich bei deiner Schilderung nur eine Frage bzw. ein Verdacht auf:
War das Ganze ein abgekartetes Spiel?

Drucke diesen Beitrag

  Abtretungserklärung bzw. Teilabtretungserklärung Jugendamt
Geschrieben von: Arminius - 06-10-2013, 14:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo Gemeinde,

kann mir vielleicht jemand eine Antwort auf folgendes Problem geben. Vielleicht hatte ja auch schon jemnand damit zu tun.

Ich werde seid 21 Monaten mit der Original Vollsteckungsurkunde durch die RAin der KM gepfändet per GV.

Ironischersweise fordert jetzt die UHV den GV auf die die Urkunde zur Umschreibung des Titels an das Jugendamt zu senden.

Der GV hat das verneint mit der Begründung das eine laufende Pfändung im gange ist und die Kindesmutter im Besitz des Originaltitels ist.

Es wird aber UHV seid 24 Monaten bezahlt nach altem Titel wo drinnen steht: Kann nicht mehr mit befreinder Wirkung an das Kind unterhalt zahlen...

Wie kann es sein das ich gepfändet werde und gleichzeitig UHV bezahlt wird.

Leider reagiert das Jugendamt nicht auf meine Fragen...Angry

Vielleich habt ihr eine Ideee !

Vielen Dank

Schönen Sonntag

Arminius

Drucke diesen Beitrag

  Internationales Recht Spanien
Geschrieben von: liumar - 05-10-2013, 19:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Liebe Leute,

also ich bin Spanier und lebe in Spanien. Habe eine Unterhaltskalge am Hals nach dem ich mich seit 18 Monate weigere weiterhin Unterhalt zu zahlen, da ich seit 2 Jahren einem Umgangsboykott meiner Ex zu meinen 3 Töchtern unterliege. Mein Gehalt wird mir sowieso gepfändet. Nun habe ich Dank der internationelen Kooperation einen Termin beim spanischen Staatsanwalt weil wahrscheinlich mich die KM oder das JA angezeigt haben (170 StGB). Ich dachte, dass ein Verfahren nach Paragraph StGB ruht wenn der Beschuldigte im Ausland wohnt??

Was meint Ihr dazu?

Gruss

Drucke diesen Beitrag

Rainbow Nach Beziehung mit Borderlinerin: Fühle mich wie neugeboren
Geschrieben von: Bügeleisen - 05-10-2013, 03:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo Zusammen, klasse Forum hier!

Kurz zu meiner Geschichte: Eine Frau kennengelernt, am Anfang hat sie mich getäuscht und sich normal benommen, danach wurde es immer schlimmer: sie hat Stimmungsschwankungen ohne Ende, benimmt sich wie ein Kind (kann für nichts Verantwortung übernehmen), Alkohol und Männer ohne Ende, Arbeiten und Fleiß = Fehlanzeige, weiss aber ganz genau wie sie Mitleid erzeugen kann und welche Register sie bei Männern ziehen muss um diese gegeneinander auszuspielen. Sie ist nie glücklich und ist ständig unzufrieden und am Meckern. Ihrer Meinung nach sind immer die anderen an ihrer Misere schuld. Kochen kann sie nicht, im Haushalt tut sie auch nichts, ihre Eltern besucht sie nur wenn sie Geld braucht.

Rückblickend stelle ich fest, dass ich sehr naiv war so eine Beziehung einzugehen. Ich glaubte daran dass sie sich ändern kann. Erst jetzt ist mir endgültig klar geworden, dass die Persönlichkeitsbildung bei einem erwachsenen Menschen abgeschlossen ist. Borderlinerinnen ändern sich nicht! Wobei mir der Begriff "Borderlinerin" zu wissenschaftlich ist, was dazu führt dass die Betroffenen versuchen alles dadurch zu entschuldigen. Das was in der Erziehung (durch die Eltern UND durch unser völlig idiotisches Gesellschaftssystem) versäumt wurde, kann man nicht mehr entschuldigen.

Man muss junge naive Männer verstärkt vor Borderlinerinnen und Emanzen warnen. Es gibt immer noch Jungs, die sich auf solche Beziehungen einlassen und danach kaputt sind.

Ich habe mich von der Dame getrennt und fühle mich von Tag zu Tag besser und vor allem ausgewogener.

Drucke diesen Beitrag

  Unterhalt-Verjährung
Geschrieben von: KwrF - 02-10-2013, 19:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo, bin neu im Forum (über wgvdl.com hier gelandet). Habe meine Freundin und ja-ich möchte heiraten. habe mich aus genau EINEM grund dazu entschlossen: ich möchte kinder haben.
leider konnte ich zur verjährung der unterhaltsansprüche nichts finden; alles in juristendeutsch geschrieben.
- offenbar 3jahre
- wenn sie "tituliert" sind 30 jahre (das scheinen sie praktisch immer zu sein)
- die Verjährung scheint von vorne zu zählen zu beginnen, wenn man eine Vollstreckung durchführt (wann kommt es dazu?)

kennt sich jemand dazu aus, kann jmnd. in einfachen worten was dazu sagen? mal angenommen man hat z.B. keinen bock ehegattenunterhalt zu zahlen und geht ins Ausland...

beste grüße


PS. meine Infos:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/v...rhalt.html
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2....09.12.pdf

Drucke diesen Beitrag

  .....erster Elternabend im KIGA nach Trennung.....
Geschrieben von: papi - 01-10-2013, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

hallo miteinander,

bald ist der erste elternabend im kiga, wer meine geschichte verfolgt hat, weiß, das zwischen ex und mir eiszeit herrscht.......

werde auf jeden fall hingehen, frage ist, raufe ich mich dem kinde zu liebe zusammen und sitze neben der mutter oder nehme das andere ende des zimmers und alle eltern bekommen das mit!

ich weiß, sind zum teil kindische gedanken, aber wer die eidesstattliche versicherung meiner ex gelesen hätte und das "feilschen" meiner ex im fg bzgl. umgang (was für mich glücklich endete....) gesehen hätte, der würde mich verstehen, es gab eine zeit wo ich sie gehasst habe, inzwischen flauen diese gefühle ab, ich empfinde eher mitleid für diese frau, die so tief gefallen ist...........

was habt ihr für erfahrungen gemacht in so einer situation, wie habt ihr euch verhalten?

schon mal vielen dank für die infos..................

Drucke diesen Beitrag