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| Verfahrensverzögerung - Möglichkeiten? |
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Geschrieben von: Jessy - 31-10-2013, 13:50 - Forum: Konkrete Fälle
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Bräuchte mal dringend eure Hilfe!
Kurzer Abriss:
Bis Mitte August lief die Beschwerdefrist für die AG-Urteile. Sowohl die Gegenseite als auch wir hatten ja Beschwerde eingelegt.
Die Gegenseite hat dann die ursprüngliche Stellungnahmefrist bzgl. unserer Beschwerde von vier Wochen auf acht Wochen verlängern lassen, also von Mitte September bis Mitte Oktober, wegen Jahresurlaub der Anwältin.
Nun erhielten wir also kürzlich endlich die letzten Stellungnahmen (RA schickt sie IMMER am letzten Tag der Frist per Fax und dann erst einige Tage später postalisch, überzieht die Frist also "legal") und hatten heute mal telefonisch bei Gericht nachgefragt, wann es denn nun zu einem Termin kommt.
Auskunft: Nicht vor Januar, da noch bis Mitte November auf Unterlagen der Gegenseite zur VKH gewartet würde und inzwischen schon fast alle Termine bis Jahresende vergeben seien!
Letzter Kontakt zu den Kindern war im August. September entfiel wegen Autopanne, und im Oktober hat mein Mann ja beschlossen, bis zum Abschluss der Verfahren keine Umgänge mehr wahrzunehmen, weil die Kids ja bereits stark manipuliert sind (sie hätten Angst zu übernachten, etc.).
Müssen wir damit leben, dass das Verfahren sich so hinzieht?
Klar, wir haben die Umgänge selbst einstweilen auf Eis gelegt, allerdings aus gutem Grund und mit der ausdrücklichen Bitte um ein zügiges Verfahren (3 Monate Pause im Kontakt sind eine Sache - 6 oder gar 9 Monate eine andere, wie ich finde)!
Wieviel Sinn macht ein Schreiben ans Gericht mit der Aufforderung eines früheren Termins?
Wie groß schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass wir wegen der - durch die Gegenseite und das Gericht verursachten - längeren Pause wieder bei begleiteten Umgängen werden anfangen müssen?!
So ganz leise flüstert mir eine Stimme auch zu, dass wir vor dem OLG mit Pauken und Trompeten untergehen werden, wenn die jetzt schon andauernd so mütter- und verzögerungslastig entscheiden...
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| KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? |
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Geschrieben von: Lullaby - 29-10-2013, 10:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo zusammen,
ich hatte gestern mal wieder einen Brief von der gegenerischen RAin im Briefkasten. Sie fordert eine erneute Gehaltsauskunft der letzten 12 Monate wegen KU. Die letzte Auskunft habe ich vor ziemlich genau einem Jahr gegeben.
Die erneute Auskunft vor Ablauf der 2 Jahre wird begründet, dass ich "wesentliche" Einkommenssteigerungen hätte im Vergleich zur letzten Auskunft.
Mein Gehalt hat sich seit der letzten Auskunft um ca. 7 % erhöht wegen tournusmäßiger Umgruppierung und Tariferhöhung / Inflationsausgleich.
Wie soll ich darauf reagieren? Muss ich Auskunft geben? Wann ist eine Einkommensänderung "wesentlich"?
Vielen Dank im voraus,
Grüße
Lullaby
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| Elternunterhalt gesteigert Erwerbspflicht ? |
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Geschrieben von: neuleben - 28-10-2013, 09:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo !
Auch ein Scheidungskind hat mir am Wochenende erzählt, daß er vom Sozialamt die Aufforderung bekommen hat, sein Vermögen und Einkommen einzureichen.
Anscheinend sind seine getrennt lebenden Eltern oder zumindest eines davon, ins Pflegeheim gekommen.
Er hat schon seit Jahrzehnten keinen Kontakt, daher weiß er nichts.
Sind alle in der Familie verkracht.
Er ist 54 und überlegt nun, ob er früher aufhört zu arbeiten, weil er keine Lust hat zu zahlen.
Bei Kids wird doch die gesteigerte Erwerbspflicht damit begründet, daß sie so lange sie privilegiert sind, selbst nicht malochen können.
Wenn die Eltern 65 sind, sind sie ja auch nach heutigem Recht nicht mehr erwerbsfähig.
Besteht dann für die Kinder die gesteigerte Erwerbspflicht ?
Das weiß ich nicht und die Frage stand im Raum.
Weiß jemand was ?
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| widerspruch gegen JC |
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Geschrieben von: tumi - 27-10-2013, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
habe ende Juli vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, indem die Berechnung des Unterhalts für meine noch Ehefrau mir mitgeteilt wurde. Ich brauche euch nicht zu sagen, dass die Berechnungen meiner Meinung nach falsch sind oder ich verstehe das nicht.
Nun gut, habe ende August dem Jobcenter einen Widerspruch gegen die Berechnung gesendet.
Gestern bekam ich eine Antwort. Die Ehebedingten Schulden werden nicht anerkannt, weil nicht ersichtlich ist, bei welcher Bank der Kredit aufgenommen wurde. (Ich hatte geschwärzte Papiere gesendet). Jobcenter will die Originalunterlagen haben. Und ich muss nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde. Leider habe ich die alten Rechnungen nicht mehr.
Auch die Unterhaltshöhe wurde vom Jobcenter ausgerechnet und es ist unverschämt hoch.
Ist echt krass, dass diese Frau die Kinder und mich velassen hat, und jetzt soll ich Sie auch noch mit Geld belohnen?
Es wird auch mit gerichtlichem Zwangsvollstrckungsvefahren gedroht. Aber nirgendwo im Schreiben stehen Paragrafen.
Was ich euch fragen wollte:
1. Muß ich dem Jobcenter die Originaluterlagen zuschicken? Was ist mit den fehlenden Rechnungen?
2. Darf das Jobcenter die Unterhaltshöhe bestimmen, ohne ein Gericht anzurufen?
3. Was kann ich darauf antworten?
Danke
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| Taschenpfändung im Ausland |
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Geschrieben von: Hornfrosch - 23-10-2013, 19:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo,
ich wollte einfach mal fragen, ob eine Taschenpfändung im Ausland möglich ist, auch wenn die Adresse des Schuldners im Ausland den Gläubigern in D unbekannt ist? Wenn ja, wird dann bei einer Ausweiskontrolle beim Grenzübergang durch einen Eintrag im SIS oder IPol beim Betroffenen auch durch ausländische Polizisten/Zöllner direkt vollstreckt, sodass er seine Taschen leeren muss und Wertsachen einbehalten werden? Hat jemand hier überhaupt schon eine Taschenpfändung ausserhalb von D erlebt?
Gibt es im Ausland so etwas wie eine Eidesstattliche Versicherung, wenn man sich weigert, seine Vermögensverhältnisse nach erfolgloser Vollstreckung zu offenbaren? Kann man auch im Ausland inhaftiert werden, bis man Auskunft zu seinem Vermögen gibt bzw. dieses herausgibt?
Sorry für die vielen Frage, aber vielleicht kennt jemand von euch einen solchen Fall bzw. hat änliches erlebt...
Schönen Gruß
Hornfrosch
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| KM droht Tochter |
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Geschrieben von: simsam - 22-10-2013, 10:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hi ihr,
meine Tochter war in den Ferien für ein paar Tage bei ihrer Mutter.
Ich hatte diese zuvor angeschrieben und erfragt, wie wir den anstehenden Schulwechsel regeln wollen (gSR). Sprich kommt sie zu den Infoabenden, worüber möchte sie informiert werden, will sie sich die Schule ansehen, wie kommt es zur Unterschrift...
Am letzten Tag bei der KM hat diese meiner Tochter noch ein tolles Abschiedsgeschenk gemacht und ihr erklärt, sollte ich das ASR beantragen, dürfe Tochter bis sie 18 Jahre alt ist nicht mehr zur KM.
Klar, dass Tochter mehr als verheult hier wieder ankam.
Wie soll ich mit so einer Drohung umgehen?
KM hat sich natürlich nicht zum Schulwechsel geäußert.
Ich muss also davon ausgehen, dass KM nicht so einfach eine Unterschrift leistet und ich vor Gericht muss.
JA riet mir bereits davor zum Antrag auf ASR, da KM nicht erreichbar ist. Nur, wenn sie etwas will.
Meine Tochter hat jetzt riesige Angst, dass ich wieder vor Gericht muss und sie ihre Mutter nicht mehr sehen wird.
Was haltet ihr davon?
Liebe Grüße
simsam
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