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Geschrieben von: DiJu - 11-11-2013, 01:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo liebe Forenmitglieder,
leider kommt durch mich wieder ein weiterer trauriger Trennungsfall in diesem Forum hinzu und ich hoffe, Ihr könnt mir mit Rat zur Seite stehen.
Meine Lebensabschnittsgefährtin (29) hat mir (42) vor 3 Wochen nach einer 9järigen Beziehung mitgeteilt, dass sie die Beziehung beendet.
Wir haben eine 3-Jährige gemeinsame Tochter und wohnen seit 6 Jahren zusammen in meinem Einfamilienhaus (Ich bin alleiniger Eigentümer und die Finanzierung läuft auch nur über mich).
Ein Mietvertrag mit meiner Ex-Partnerin besteht nicht.
Die ersten 3 Jahre unserer Beziehung ist sie zu mir in meine Mietwohnung gezogen)
Auch ich habe gehofft, dass sich das schon wieder einrenken wird, wenn ich auf sie eingehe. Aber die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass dies nicht der Fall ist und jetzt folge ich dem Rat aus diesem Forum, sich mit Ihrer Entscheidung abzufinden und benötige Rat für Mein Verhalten in der nächsten Zeit.
Hierzu noch folgende Informationen:
Wir sind/waren nicht verheiratet und wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Andere Kinder existieren nicht.
Meine Ex-Partnerin ist in Ihren Leben nicht sehr Zielstrebig und sehr unselbständig. Sie hat eine Ausbildung und studiert aktuell seit ca. 7 Jahren im Architekturumfeld (verschiedene Richtungen, nicht konsequent, kein Abschluss in Sicht) aktuell in einem Teilzeitstudium.
Ich bin freiberuflicher Tätig und auf dem Papier arbeitet meine Ex-Partnerin seit 4 Jahren Vollzeit für mich und bekommt daher ein Nettogehalt von ca. 2600 EUR im Monat.
Nach Rücksprache mit Ihr werde ich Ihr kündigen,
1. um Sie nicht weiter auszuhalten und
2. sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben...oder auch nicht, da sie ja dann voll studieren möchte...um irgendwann mal zu arbeiten.
Sie hat also nach der Kündigung keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung.
Jetzt zu meinem aktuellen Problem:
Sie sieht aktuell nicht die Notwendigkeit, mein Haus und das Schlafzimmer zu verlassen. Sie erwartet, dass ich das Zimmer verlasse.
Folgende Schlafoptionen die ich Ihr angeboten habe werden jetzt von mir abwechselnd genutzt (Argumente gegen eine Nutzung Ihrerseits in Klammern dahinter):
Matratze auf Boden neben dem Bett im Schlafzimmer, (Ich bin kein Hund der Dir zu Füßen schläft)
Couch im Wohnzimmer (Mein Rücken macht das nicht mit)
Gästebett im Keller (Da ist es feucht und ich habe Asthma und das Klo ist so weit weg)
Meine 1. Frage:
Wie bekomme ich sie am schnellsten und rechtlich vertretbar aus meinem Haus und kann trotzdem noch mein Kind sehen?
Eine Aufforderung: Verlass bitte mein Haus bis zum Ende der Woche war wirkungslos: Ausreden: Wo soll ich denn hin? Wenn Du mich erpresst siehst Du Deine Tochter nicht wieder...
Ich sehe nicht, dass sie innerhalb der nächsten 3 Monate eine Wohnung findet oder zu einem Bekannten geht.
Des weiteren würde ich gerne so viel Zeit wie möglich meine Tochter bei mir haben.
Dazu noch folgende Fakten in diesem Umfeld:
Ihre Vorstellungen:
Sie nimmt unsere Tochter mit und ich kann unsere Tochter jederzeit sehen und so viel Zeit wie ich möchte mit Ihr verbringen.
Meine Besorgnis:
Sie ist alleine mit der Versorgung des Kindes, dem Studium und einem Aushilfsjob zur Finanzierung Überfordert,
Sie zeigt meiner Meinung nach (wieder) depressive Tendenzen (Sie war während unserer Beziehung vor der Geburt unserer Tochter 2 Jahre wegen Depression in Behandlung)
Sie ist Phlegmatisch
Bringt nie was wirklich zu Ende und gibt immer anderen die Schuld
Sie macht nichts im Haushalt, (Ist ja nicht ihr Haus)
Im Rahmen des Umgangs mit dem Kind:
Innerhalb weniger Minuten kippt ihre Stimmung von guter Laune zum Schreien.
Sie geht nicht auf Spielplätze, Schwimmbad oder ähnliches: Da sind ja immer so komische Leute.
All meine Eindrücke werden von meinen Eltern und meinen Bekannten ebenfalls so gesehen, sogar von ihrer Mutter.
Tenor: Sie bekommt ihr Leben und die Erziehung nicht auf die Reihe.
Unsere Tochter wäre bei mir besser aufgehoben.
Um es so auszudrücken: Ich sehe das Kindswohl bei einem Aufenthalt bei Ihr gefährdet und hätte unsere Tochter gerne bei mir.
Meine Ex-Partnerin sieht das natürlich anders und wenn ich in diese Richtung etwas vortrage wie: "Unsere Tochter kann doch bei mir bleiben, ich übernehme den Großteil und Du kannst Sie jederzeit sehen"
kommt:
"Du willst mir unsere Tochter wegnehmen! Das lass ich nicht zu! Dann wirst Du unsere Tochter nicht mehr sehen!"
Jetzt die 2. Frage:
Hätte ich überhaupt eine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Falls nicht (was ich befürchte), würde ich nämlich gerne versuchen, das Wechselmodell (Wöchentlicher Wechsel) vereinbaren.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
Viele Grüße
Diju
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| VKH und Versorgungsausgleich |
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Geschrieben von: tumi - 08-11-2013, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Habe heute die Formulare für den Versorgungsausgleich bekommen.
In dreifacher Ausführung. Gleichzeitig die Info dass VKH nicht bewilligt wird.
In der Berechnung für VKH sind falsche Zahlen benutzt worden, so das am Ende eine Summe übrig bleibt, von der ich nur träumen kann.
Sollte ich das anfechten? Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gesammelt?
Zum Versorgungsausgleich: heisst das, das die Scheidung unmittelbar bevorsteht wenn ich die Formulare ausfülle und zurücksende?
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| pfändbarkeit von flugtickets |
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Geschrieben von: netlover - 06-11-2013, 22:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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hallo väter!
folgende situation:
exe (brasilianerin) möchte mit kind über ostern nach BR. seit neuestem muß kind, wenn doppelte staatsbürgerschaft vorliegt, mit reisepass BR nach BR einreisen.
sie hat nur reisepass-D. ich müßte mit den BR-reisepass beantragen und alle formalitäten für eine evtl. rückführung bei rumbocken der ex im voraus erstellen.
frage:
1. exe zahlt keinen unterhalt an mich, (habe abr und die kleine wohnt bei uns)
2. sie will ticket buchen und in raten zahlen
3. frage: wenn das jugendamt erfährt wo gebucht, bei welcher airline etc., kann es eine pfändung ausbringen?
4. exe arbeitet so, daß sie keinen unterhalt zahlen muß und somit leistungsunfähigkeit durch JA bestätigt wurde.
warscheinl. muß erstmal ein titel erstellt werden.
was meint ihr?
bb
netlover
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| Erklärung Pfändung / Pfändungsfreigrenze / Pfändungstabelle |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 05-11-2013, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
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Moin,
ich weiß, ein häufiges Thema hier, aber schlau werde ich nicht so ganz. Daher mal Frage nach Erfahrung.
1. Pfändung: Wie läuft das ab? GV klingelt, fragt, geht? Oder wird direkt Konto / Gehalt gepfändet? Werde ich vorher oder währenddessen informiert?
2. Pfändungsfreigrenze: Ich leiste KU, bin zu TU verknackt aber zahle nicht. Habe ich jetzt nach der Tabelle 1 oder 2 Unterhaltsberechtigte? In den Fußnoten heißt es, dass nur die gelten, denen man tatsächlich Unterhalt leistet. Wie sieht das aus wenn mir der TU gepfändet wird während ich KU freiwillig zahle?
3. KU auch pfänden lassen: Wäre es sinnvoll den KU auch einfach mitpfänden zu lassen? Soweit ich weiß gilt für KU keinerlei Freigrenze sondern es kann das gesamte Vermögen gepfändet werden?
4. Freigrenzen einrichten: Soweit ich es gelesen habe: Mit Unterlagen zum Amtsgericht, Freigrenze eintragen lassen. Mit dem Wisch zur Bank und dort P-Konto entsprechend einrichten lassen. Muss ich meinem Arbeitgeber auch entsprechend den Wisch vorlegen, damit mir nicht zuviel Gehalt gepfändet wird?
5. Pfändung selber: Laut Internetrechnern können die ja nicht stur über die Freigrenze pfänden sondern von allem muss mir ein bisschen bleiben. Sprich ich hab jetzt mit KU eine Freigrenze von ~1400€, die ich fest habe. Bei einem angenommenen Netto von 2000€ können die mir laut Rechner nur 280€ davon weg pfänden? Das ginge ja noch... der Rest zu den 500€ TU werden warscheinlich im Hintergrund auf der Schuldenuhr laufen? Frage analog mit Frage 2: Gilt da jetzt ein oder zwei Berechtigte? Mit zwei Berechtigten wären es nur noch 137€.
Vielen vielen Dank für die Beantwortung. Weiß es ist umfangreich.
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| Anlage U |
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Geschrieben von: Austriake - 05-11-2013, 14:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (54)
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Was tun, wenn Exe aus lauter Bosheit die Anlage U nicht unterzeichnet ans Finanzamt gibt?
Mein Fall: der in 2012 gezahlte Trennungsunterhalt wurde in der Einkommenssteuererklärung 2012 geltend gemacht und im Einkommenssteuerbescheid 2012 vorläufig akzeptiert, weil Zahlungen mit Gerichtsurteil und Zahlungsbelegen bewiesen wurden. Der Einkommenssteuerbescheid erging unter dem Vorbehalt, dass eben die Ehefrau diese Anlage U beibringt.
Ich habe gegen diesen Einkommenssteuerbescheid Widerspruch eingelegt, aber nicht wegen dieser Sache, sondern wegen der Anerkennung der Kosten der Scheidung. Das Finanzamt hat mir nur die Hälfte anerkannt, weil es anhand der eingereichten Belege nicht trennen konnte, ob nicht auch ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten für Sorgerechtsverfahren u.a. aufgewendet wurde.
Sei´s drum. Ich habe hartnäckig meinem Widerspruch nachgebohrt (weil im April eingelegt und immer noch keinen Bescheid erhalten), bei dieser Gelegenheit fiel der Sachbearbeiterin im Finanzamt natürlich auch der Vorbehalt bezüglich des Trennungsunterhalts / fehlende Anlage U auf. Sie hat in den Raum gestellt, dass mir in der Einkommenssteuererklärung 2013, sofern diese Anlage U nicht beikommt,der Steuervorteil rsp. das Ehegattensplitting nicht anerkannt wird und ich die Steuern nachzahlen müsse!
Das Bittere daran: in 2012 waren es "nur" 6.000.- Euro Ehegattenunterhalt, in 2013 werden es in Summe über 17.000.- Euro sein, weil ich im Juli noch 8.500.- € an Trennungsunterhalt nachzahlen durfte (Entscheid OLG Stuttgart; gefordert waren 25.000.- ).
Ich will jetzt auf jeden Fall folgendes versuchen: da der Einkommenssteuerbescheid 2012 hinsichtlich des Ehegattenunterhalts nur vorläufig erteilt war, will ich die Nachzahlung von 8.500.- Euro als Trennungsunterhalt in 2012 geltend machen. Der maximal anrechenbare Betrag an Ehegattenunterhalt liegt bei 13.805.- Euro jährlich; alles was darüber hinausgeht guckt der Unterhaltspflichtige durch die Finger.....somit hätte ich 23.000.- Euro Trennungsunterhalt für zwei Jahre auch gleichmässig auf zwei Steuer-Jahre verteilt.
Was aber macht man mit einer renitenten Exe, die diese verdammte Anlage U nicht unterschreiben will?
Austriake
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| Unterhalt |
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Geschrieben von: Jigsaw - 03-11-2013, 06:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo,
ich frage hier für einen Freund. Der ist selbstständig mit unregelmässigen Einkommen. Zahlt im Moment 50 Euro unter dem Mindestunterhalt.
Das wurde so mit dem JA abgesprochen. Titel liegt vor über die volle Höhe.
Das Jugendamt will erneut eine Einkommens Auskunft. Was bei seiner unordentlichen Buchführung aufwendig ist.
Zuletzt wurde Auskunft im März gegeben. Kann das JA schon wieder eine Auskunft anfordern? Gilt auch hier die 2 Jahresfrist?
Einkommen hat sich nicht wesentlich geändert. Meiner Meinung nach gilt die zwei Jahresfrist.
Viele Grüsse
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| Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 02-11-2013, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Moin,
so, letzte Woche kam der Beschluss vom AG, das ohne mündliche Verhandlung per einstweilige Anordnung ich zur Zahlung von Unterhalt rückwirkend aufgefordert werde und für die Zukunft... nach Rechnung des Gerichts immerhin 150€ unter der Forderung der Ex, aber immernoch über 500 Takken.
Die Gründe sind alle fadenscheinig und was ich vorlag ist alles nicht substituiert genug bla bla.
Montag telefonier ich mit meinem Anwalt. Habe ja einige Gründe die zumindest dazu führen sollten den Unterhalt runterzustufen. Laut OLG-Richtlinien hat sie einen Mindestanspruch von 800€, laut Gericht wäre es meinerseits kaum möglich allein die Differenz zu meiner Leistungsfähigkeit zu bekämpfen. Halte ich für totalen Blödsinn.
Wie geh ich nun am besten vor? Ich kann auf Aufhebung bzw. Änderung klagen, ein Hauptsacheverfahren dazu eröffnen oder beantragen dass die KM beauftragt wird ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen.
Was ist sinnvoll?
Ich darf übrigens die Kosten tragen, darf also wohl auch die Ex-RAttin bezahlen, oder? Ihr wurde VKH bewilligt, mir auch aber bei mir bleibt die Möglichkeit der Ratenzahlung offen. Wenn da eine Rechnung kommt (Verfahrenswert über 4000€) bin ich eh pleite und weg vom Fenster...
Für die Zukunft wird mir VKH nur gewährt, wenn ich darauf klage mehr Unterhalt zahlen zu dürfen (IS KLAA!!).
Am Dienstag hab ich Termin bei der Bank. Da will ich erstmal P-Konto einrichten. Sollte ja gehen obwohl ich tief im Dispo bin. Zumindest hab ich das so mehrmals gelesen. Darf man ausm Dispo pfänden??
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| Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 02-11-2013, 18:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Mal ne kurze Frage: Kann bzw. wird der 170er bei jeglicher Art von Unterhalt angewandt?
Wurde grade per eA zu Unterhalt für die Ex verdonnert, den ich natürlich nicht zahle, weil ich ihn nicht habe (saugen schon genug Bankenzecken) und auch nicht bereit bin.
Will jetzt gegen die eA per Hauptsacheverfahren vorgehen und kläre mit meinem Anwalt wie es mit Aussetzung der Vollstreckung aussieht.
Kann die Exe mir jetz den GV samt 170er aufn Hals hetzen, wenn ich nicht zahle? Wie lange muss ich fürn 170er nicht zahlen?
Dachte immer der gilt pauschal nur für KU.
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| Umgangsboykott |
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Geschrieben von: VfLBochum - 31-10-2013, 22:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo an alle hier im Forum,
ich habe diese Seite hier durch Zufall entdeckt und gleich mal eine Frage.
Ich bin Mutter einer 9 jährigen Tochter und habe zusammen mit meinem Partner eine 2 jährige Odyssee erlebt die seinesgleichen sucht und noch lange nicht beendet ist. Hier mal kurz ein paar Fakten,in Stichpunkten sonst sprengt es den Rahmen
- 2011 Trennung von Kindsvater und JA über die Erkrankungen desselben informiert( paranoide Schizophrenie, Alkoholabhängigkeit und narzisstische Persönlichkeitsstörung)
- Aufgrund dessen erstmal alleiniges Sorgerecht beantragt
-KV fing an das Kind und mich zu stalken,stahl Kleidung und Sachen des
Kindes vom Wäschetrockner auf dem Balkon
-Umzug mit Kind in den nächsten 7Km entfernten Ort
-Entzug des ABR
-KV verbreitet weiterhin Lügen über mich,z.B. ich wäre abgehauen ohne Kind mit nem andern Mann
-Familiengutachten,aus dem hervorging,er hätte die bessere Bindungstoleranz
-KV erhält deshalb alleiniges Sorgerecht,Jugenamt meinte damit ich endlich Ruhe gebe
- OLG hob dieses Urteil im Juni auf und gab mir mehr Umgang
-der Umgang,den mir der KV gab: zuerst 14-tägig Sa 10 Uhrbis So 17Uhr,danach nachdem ich zu Kreuze kroch 14-tägig Fr 17Uhr So 18Uhr
- Das OLG war der Ansicht,dass mein Mädchen mehr Mutterliebe braucht,die neue Regelung: 14-tägig Fr 15.30-So 18.30 Uhr so und wenn das ganze 4 mal stattgefunden hat gehts gleich die Woche drauf wieder zu Mama (Sonderwochenende) Im Anschluß geht der Turnus von vorne los. Ferien hälftig geteilt,Weihnachten dieses Jahr bei Mama und Lebensgefährte.
Soo...nun meine Frage...mein Ex hat jetzt mehrere Umgänge und die Ferien im Oktober ausfallen lassen mit der Begründung,das Kind wolle plötzlich nicht mehr zu uns.Es ist aber nichts vorgefallen was das bgründen würde...mein Anwalt droht mit Ordnungsgeld. Ich habe meine Maus gesehen und wollte vorsichtig fragen was denn los sei und sie ging bitterlich weinend weg...hmmm ratlos Das Jugendamt sagt nur" Alle Vermittlungsversuche sind gescheitert bitte nehmen Sie sich einen Anwalt"
Was heißt das für mich? Umgangsauschluß?? Aber ich will doch nur meine Maus regelmäßig sehen!! Zum Schluß will ich noch sagen...gegen mich kann das JA GARNICHTS vorbringen
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| Kosten des Verfahrens |
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Geschrieben von: Jessy - 31-10-2013, 14:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Noch eine Frage, die mir das Internet nicht hinreichend beantworten konnte:
Es laufen zwei Beschwerdeverfahren vor dem OLG (ich nehme mal an es sind "nur" zwei, jeweils die Gegenseite und wir haben jeweils Beschwerde gegen beide AG-Beschlüsse eingelegt, könnten also theoretisch auch vier Verfahren sein, gibt aber bisher nur zwei Aktenzeichen).
1. Bei dem einen Beschluss des AG (Umgang) wurden die Kosten geteilgt, diesbezüglich hat auch niemand Beschwerde eingelegt. Sehe ich das richtig, dass also im Zweifelsfall nur die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu unseren Lasten gehen könnten, wenn wir verlieren, aber die Kostenentscheidung zum ursprünglichen AG-Verfahren bleibt unverändert? Streitwert: 3.000 €
2. Bei dem anderen Beschluss des AG (Sorgerecht) wurden uns die Kosten auferlegt, worüber unter anderem nun die Beschwerde läuft. Mit großer Sicherheit werden wir das Verfahren verlieren, also dementsprechend die Kosten sowohl des ursprünglichen Verfahrens, als auch des Beschwerdeverfahrens tragen müssen. Streitwert: 3.000 €
3. Zudem läuft noch ein Ordnungsgeldantrag; auch diesen werden wir vermutlich verlieren. Wir wissen nicht, ob dieser Antrag zum Umgangsverfahren dazugezählt wird, oder aber ein eigenes Verfahren bilden wird. Nehmen wir mal letzteres an und einen Streitwert von 1.500 €.
Preisfragen:
Wie teuer wird die Angelegenheit für uns werden, also wie teuer werden die Beschwerdeverfahren zu 1. , zu 2. und zu 3. (Gerichtskosten plus Gegen-Rain)?
Hinweis: Wir selbst laufen ohne Anwalt auf, die Gegenseite bekommt höchstwahrscheinlich wieder VKH. Gutachten oder Sachverständigen oder dergleichen gab es bisher nicht.
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