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| Männer können in der Schweiz nicht vergewaltigt werden |
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Geschrieben von: Petrus - 23-11-2013, 15:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Das steht CH STGB Art.190:
Zitat:Art. 190
Vergewaltigung
1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
...
Also Leute - wer als Mann die Schweiz betritt, muss auf der Hut sein, denn das Strafgesetz beschützt ihn nicht.
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| Jugendamt ohne Beistand für KM fordert Titel |
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Geschrieben von: krabbe - 21-11-2013, 16:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die ich leider bei einer Webrecherche nicht eineindeutig beantworten kann:
Nach der Trennung hat sich meine Frau beim Jugendamt wegen der Unterhaltsthematik beraten lassen, mir wurde eine Berechnungsaufforderung zugesendet, welcher ich nachkam und zahle jetzt ein gutes halbes Jahr den beidseitig ermittelten Unterhalt.
Der schriftlichen Jugendamts Bitte nach Titulierung des Unterhalts habe ich widersprochen, da hier keine Beistandsschaft für die Mutter existiert und somit laut meinem Rechtsverständnis nach §1712 BGB gar kein Interesse seitens des JA existieren dürfte und die Unterhaltszahlung bisher reibungslos funktionierte.
Heute erreichte mich wieder ein Schreiben mit dem Verweis auf den Anspruch der Kinder sowie des Rechtsschutzbedürfnisses für die Titulierung, wessen ich mir vorab bewusst war. Unterschwellig wird gedroht, das bei Ignoranz des Themas eine gerichtliche Klärung möglich wäre.
Ich frage Euch also, ob es ohne einen mir bekannten JA Beistand der KM (es gab nie ein Schriftstück dazu bzw. es gibt keinen Verweis darauf in den Schreiben) ein legales Interesse bzw. eine Rechtsgrundlage für das Jugendamt gibt die Titulierung an der Mutter vorbei zu erstreben. Ohne Beistand des Jugendamtes sollte noch meinen Informationen nur der Weg über einen Rechtsbeistand zur Beantragung eines Titels gehen.
Danke für Eure Hilfe im voraus.
Gruß,
Krabbe
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| Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? |
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Geschrieben von: resistance01 - 20-11-2013, 13:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Ich war heute Morgen beim JA, um mit der KM eine Umgangsvereinbarung zu treffen, nachdem sie diesen Sommer eigenmächtig die bis dato geltende Regelung geändert hat und hin und wieder auch den Umgang komplett boykottierte.
Gegen die Beibehaltung der ursprünglichen Regelung (alle 2 Wochen Fr. Nachmittag bis Di. Morgen) argumentierte die KM mit tatsächlich vorhandenen Schulschwierigkeiten in Kombination mit dem Schulwechsel (10 Jahre alt, Grundschule --> Gymnasium).
Der Grund für die bereits vorher bestehenden Probleme ist mMn die laissez-faire-Erziehung der Mutter, aber die Dame vom JA war auch der Meinung, dass die Schulsachen an einem Platz sein müssten, häufiger Wechsel nicht förderlich sei...
Nun ist, nachdem das von mir geforderte Wechselmodell ("Ceterum censeo..." ) abgelehnt wurde, folgender Vorschlag auf dem Tisch:
Zitat:Mein Sohn kommt immer Mi. von 15:30 - 19:00 Uhr sowie jedes 2. Wochenende von Fr. 15:30 Uhr bis So. 16:30 Uhr zu mir; Ferien werden geteilt.
Hier liegt nun das Problem: Weil so ein Kind selbstverständlich sämtliche Kapazitäten einer richtigen Vollblut-KM in Anspruch nimmt, liegt ihr nichts ferner als regelmäßige Erwerbsarbeit. Infolgedessen legt sie sich ungern fest, denn dies wiederspräche ihrem fröhlich-spontanen Naturell und dem ihrer Künstler-Freunde.
Daher lehnt sie die von mir vorgeschlagene fixe Regelung (2014: 1. Hälfte Sommerferien bei ihr, 2. bei mir, 2015: umgekehrt usw.) ab. Das JA versuchte zu vermitteln: Die Weihnachtsferien 2013/14 sowie die Osterferien 2014 haben wir jetzt, die Sommerferien sollen bis Ende Januar 2014 geplant sein.
Ich will aber so wenig wie möglich mit der KM zu tun haben, anstatt mich halbjährlich beim JA zu treffen, um Ferien zu planen. Ich bin es echt leid! Außerdem will ich JETZT Flüge für den Sommer buchen, solange sie bezahlbar sind.
Meine Frage: Was kriege ich denn vor Gericht hinsichtlich der Ferienregelung für einen Rahmen? Ich habe mal etwas von 9 Monaten im Voraus gelesen. Das wäre natürlich gut. Mir ist es ohnehin lieber, eine rechtsverbindliche Regelung zu haben, sprich zu klagen.
Zur Erheiterung: Die KM forderte, dass das von mir angeschaffte Schlagzeug unseres Sohnes nunmehr bei ihr aufgestellt werden solle, damit regelmäßiges Üben neben dem von mir organisierten Schlagzeugunterricht auch unter den Voraussetzungen der willkürlichen Umgangseinschränkung möglich sei. Ich konterte natürlich mit der Forderung nach mehr Umgang (mehr Umgang = mehr Üben). Die Dame vom JA kritisierte darauf hin, mir ginge es gar nicht um das Kind; ich wolle vielmehr mit erpresserischen Methoden unrealistische Umgangsforderungen durchsetzen.
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| Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit |
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Geschrieben von: Corvette - 18-11-2013, 21:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Meine lieben Leidensgenossen,
vorab:
Ich bin eine Frau!
Ja, es gibt dieses Problem auch umgekehrt...
Ich bin seit 10 Jahren getrennt, habe drei Kinder, die beim Papa leben.
Er macht mir seit 10 Jahren das Leben zur Hölle und es hört einfach nicht auf...
Mein konkretes Problem:
Ich zahle Unterhalt, seit Jahren.
Natürlich Mangelfallregelung, welcher normalsterbliche Mensch kann lt. Düsseldorfer Tabelle für 3 Kids zahlen?
Im Januar diesen Jahres erstattete der Papa Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht, da es ihm wohl nicht genug war, was ich zahlte.
War bei der Polizei, wurdé 2 Stunden "vernommen", die übliche Denunziation eben...
Das Gericht ließ das Verfahren ruhen und machte mir zur Auflage bis Dezember diesen Jahres einen bestimmten Betrag monatlich zu zahlen ( den ich eh schon die ganze Zeit zahlte...)
Ich habe im letzten Monat meinen Arbeitsplatz gewechselt, war wegen dem Bewerbungsprozess 3 Wochen arbeitslos und habe deshalb im letzten Monat fast die Hälfte meines normalen Nettolohns herausbekommen.
Ich stellte dem Jugendamt die betreffenden Belege zur Verfügung um für diesen "Übergangsmonat" den Unterhalt berechnen zu lassen und mir wurde heute mitgeteilt, dass der Unterhalt für diesen Monat auf keinen Fall verringert werden kann, da der Vater dann sicherlich "weitere Schritte" einleiten würde.
Ich solle doch den kompletten Betrag wie gehabt überweisen.
Würde ich dies tun, hätte ich für diesen Monat lediglich 350,- zur Verfügung...
Auf meine erneute Bitte, den Unterhalt für diesen Monat bitte auszurechnen, teilte man mir mit, ich könne das zahlen, was ich zahlen könne und den Rest dann im nächsten Monat oder in Raten...auf keinen Fall aber könnte der Unterhalt für diesen Monat verringert werden.
Nun meine Frage:
Es kann doch nicht sein, dass ich den gleichen Betrag zahlen muss und somit als voll berufstätige Person nur 350,- Euro zur Verfügung hätte?!
Außerdem hatte meine Tochter im betreffenden Monat Geburtstag und ich habe sie für nachweislich 200,- Euro eingekleidet und die Geburtstagsfeier mit 10 Kids bei mir veranstaltet...
Da ich ja unter diesen Auflagen "stehe", muss diese Angelegenheit schnellstens geklärt werden, denn das einzige was der Kindsvater möchte, ist, mich zu ruinieren und der erneute Gang zur Staatsanwaltschaft könnte mir zu allem Übel noch eine Vorstrafe bescheren...
Kann ich darauf bestehen, dass der Unterhalt für diesen Monat neu berechnet wird, bis im nächsten Monat die endgültige Neuberechnung aufgrund der neuen Arbeitsstelle gemacht werden kann?!
Vielen Dank vorab!
D.
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| Frage zu Umgangskosten... |
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Geschrieben von: pudding - 18-11-2013, 16:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Zitat:Sie begründeten ihre Entscheidung damit, es genüge, dass Kinder mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnen, um eine so genannte temporäre Bedarfsgemeinschaft anzunehmen. Dem Kläger steht daher nach Ansicht der Richter Sozialgeld in Höhe von 1/30 des Monatsbetrags für solche Tage zu, für die er nachweisen kann, dass er sich überwiegend – in der Regel länger als zwölf Stunden pro Kalendertag – bei dem umgangsberechtigten Vater aufhält. Er sei für diese Zeiträume hilfebedürftig, weil seine Mutter ihm für die Besuche beim Vater weder Geld noch Essen mitgebe und sein Vater ALG II-Leistungen nur für sich selber beziehe.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 20. Februar 2011 – L 7 AS 119/08
- See more at: http://www.hartzbote.de/anteiliges-sozia...BK81C.dpuf
Würde eventuell ein vom Notar erstellter und von der Kimu unterschriebener Schrieb, dass die Kinder an zwei Tagen/Woche beim Papi sind, als dauerhafter Nachweis insofern helfen als dass dann die Vorlage eben dieses Nachweises ans Jobcenter alle halbe Jahre wegfällt ?
Falls nicht, wie kann dann die halbjährliche Vorlage entfallen ? Taugt eventuell nur ein Gerichtsbeschluss dafür oder gehts überhaupt gar nicht ?
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| Jugendamt hat Unterhalt erhöht |
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Geschrieben von: eve1510 - 18-11-2013, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (55)
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Hallo zusammen!
Ich bin so langsam total am verzweifeln. 
Zu erst mal eine kurze Erläuterung:
Mein Ehemann hat einen Sohn von einer früheren Beziehung. Der kleine ist 5 Jahre. Mal abgesehen davon das sie den kleinen vernachlässigt und psychisch Manipuliert hat sie das Jugendamt aufgefordert den Unterhalt zu überprüfen.
Die wollten natürlich sämtliche Sachen von meinem Mann und mir. Wir haben nur die Gehalstabrechnungen meines Mannes angegeben, da wir Angst hatten das mein Gehalt mit angerechnet wird und wir mehr zahlen müssen. Ich habe einen Teilzeitjob und verdiene nur 408 Euro. (dann habe ich noch einen Nebenjob wo ich ca. 450 Euro verdiene und ein Kleingewerbe wo ich momentan allerdings mehr Ausgaben wie Einnahmen habe)
Mein Mann hat ein Durchschnittsgehalt von ca.2450 Euro.
Sein Sohn bezieht 215 Euro Kindergeld da er das 5 Kind der Mutter ist. Wobei der älteste kein Kindergeld mehr bekommt da er arbeitet.
Dann sind noch Schulden von einer Wohnung da die er damals mit der KM gekauft hat. (Sie steht natürlich nicht im Kaufvertrag, das hat sie gut hinbekommen) Die Wohnung konnte er alleine nicht mehr halten und musste sie, leider auch noch mit Verlust, verkaufen. Wir mussten den Bausparvetrag auflösen da die Wohnung ja nicht mehr als Sicherheit da ist. Mein Mann hat alleine keinen Kredit bekommen, also haben wir ihn gemeinsam aufgenommen.
Jetzt kommt das Jugendamt und sagt, das der Kredit nicht angerechnet wird!!! Zudem wird er noch eine Gehaltsklasse hochgestuft da er nur einem Kind unterhaltspflichtig ist.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Die Schulden müssen doch mit berücksichtigt werden da sie gemeinsam mit der KM entstanden sind, oder nicht????
2. Da ich ja nur gering verdiene (Nebenjob und Gewerbe werden glaub ich nicht angerechnet) ist er mir ja auch Unterhaltspflichtig, daher dürften sie meinen Mann ja nicht nach oben Stufen, oder???
3. Was kann man gegen das Jugendamt unternehmen? Muss man da Einspruch erheben oder sich einen Anwalt suchen???
Bitte helft mir!!!
Die Mutter ist so eine Typische Geldgeile Person, die immer mehr möchte.
Versteht mich nicht falsch, der kleine hat selbstverständlich Anspruch auf Unterhalt, aber 273,50 sind definitiv zu viel, da das Geld nicht beim Kind ankommt sondern in die Schönheitsop's der Mutter investiert wird.
Mal abgesehen müssen wir ja auch noch unsere Sachen zahlen können.
Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.
Lg eve1510
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