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| Aufforderung zur Abgabe des Steuererklärung 2012 |
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Geschrieben von: Knecht - 17-11-2013, 22:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo und guten Abend,
ich wurde aufgefordert, meine Steuererklärung 2012 abzugeben.
Für das Jahr 2011 hat trotz des gemeinsamen Haushalts meine Frau im Herbst 2012 eine Einzelveranlagung abgegeben. Nach einer Gerichtsverhandlung musste sie das erhaltene Geld zurücküberweisen und ich musste nicht die horrende Summe wie gefordert an das Finanzamt überweisen. Nach der besagten Gerichtsverhandlung wurde ich erneut aufgefordert eine Steuererklärung für das Jahr 2011 abzugeben.
Der Witz war, dass KM trotz mehrmaliger Bitte meinerseits wieder nicht darauf reagierte und seitdem ist auch nichts mehr geschehen.
Beginnt jetzt wieder das kostspielige Procedere? Nachdem wir offiziell auch 2012 noch das erste Halbjahr zusammenlebten, sollte doch auch für diesen Zeitraum eine gemeinsame Veranlagung abgegeben werden?!
Für Ratschläge bin ich wie immer dankbar.
LG
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| Verjährung 2020? Mein Fall, was tun? |
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Geschrieben von: vonmirgibtsnix - 17-11-2013, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Bei der Polizei wurde von der Kindsmutter Anzeige
erstattet fuer den Zeitraum 2004 bis 2010 (72 Monate)
Als geschädigte Institution wird von ihr das Jugendamt angegeben
da es die gesetzlichen 72 Monate seit 2004 Unterhalts
vorschuesse bezahlt hat.
Die Mutter hat bis heute keinen Unterhaltstitel so schreibt das jugendamit auch in den akten.
Der Unterhaltsvorschuss wurde zum 31.06.2009
eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage weil
im april 2009 bis August 2010 Einnahmen auf dem
Konto von 23 000 Euro da waren. Die kontoauszuege hat die staatsanwaltschaft von der bank bekommen. Habe online akteneinsicht beantragt und dort die kontoauszuege gesehen. Fuer die zeitraeume davor also 2004 bis die paar monate 2009 hat sie keine Einnahmen festgestellt. Waren alles bareinzahlungen aufs konto gewesen.
Meine Frage der unterhaltsvorschuss wurde zum
31.06.2009 eingestellt. Die Einnahmen die von
der staatsanwaltschaft in der anklage erhoben werden
bezieht sich auf ca. 3 bis 4 monate bis die unthalts
vorschussleistungen eingestellt wurden. Fuer die
zeit dannach gibt es seitens der Mutter keinen Titel
Ist die Anklage trotzdem rechtens und korrekt?
Die Anklage wurde 2011 erhoben für den zeitraum maerz 2009 bis 2010
Da ich zu dem zeitpunkt nicht mehr in deutschland war ist das verfahren seither nach 205 STPO wegen unbekannten aufenthats eingestellt worden.
Absolute verjährung würde angeblich 2020 sein da die strafanzeige bis 2010 geht (Das doppelte der verjaehrung wären 10 jahre demnach 2020. Zur zeit gibt es einen INPOL Eintrag (DEUTSCHLAND)bis 2014 wegen aufenthaltsermittlung. Ob der 2014 verlaengert weiss ich nicht. Wenn ich die akte 2014 wieder anfordere koennte ich aber so eventuell schlafende hunde wecken und vielleicht wird ja dann verlaengert aber irgendwie muesste man das ja auch noch in erfahrung bringen.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen. Bis 2020 warten? Das Kind ist bereits 18 jahre geworden und macht kein studium sondern eine ausbildung und ist damit dieses jahr fertig.
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| Ferienregelung |
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Geschrieben von: NurPa - 17-11-2013, 16:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
nach einem Jahr Umgangspflegschaft war nun der Termin beim FG wegen dem von mir gestellten Antrag auf Ferienregelung.
Ich war sehr zuversichtlich, dass nun nach über 2 Jahren eine vollständige Umgangsregelung gesprochen wird.
Meine Hoffnung stützte sich auf die Stellungnahme der UP. In diesem Bericht spricht sich die UP ganz klar für eine Ausweitung
der Umgangskontakte aus. Gemeinsame Urlaube wären für das Kind eine Bereicherung. Das Kind hat eine vertrauensvolle
Beziehung zu seinem Vater und ist sich des Vaters sicher. Der Vater übt seine Rolle verantwortungsvoll mit Blick auf das
Wohl seines Sohnes aus.
Die KM konnte in der Stellungnahme nicht berücksichtigt werden, da während der ganzen Zeit kein Kontakt hergestellt werden konnte.
Zu Beginn der Verhandlung erklärte die Richterin aber plötzlich, dass es sich hier nun um ein neues Verfahren handelt und das alte
somit als abgeschlossen gilt. Wir hätten es jetzt mit einem Jahr Umgangspflegschaft versucht, dies würde aber nichts bringen.
Damit war das Thema vom Tisch. Kein Wort zur Stellungnahme der UP, nichts.
Es wurde dann mit KM gesprochen, die wie üblich anfing mit Dreck zu schmeißen und Unwahrheiten zu behaupten. Das Kind wäre nach den
Umgängen unruhig und auffällig in der Schule. Es würde so ein Druck auf dem Kind lasten. Bis hin, dass das Kind ja gar keine Ferien beim Vater machen möchte.
Die Richterin hat sie zwar ein paar mal ermahnt, wegen ihrer Art und Weise, aber passiert ist wie immer nichts. Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob die Richterin die Regelung beschließt. Es blieb aber bei den Andeutungen der Richterin.
Letztendlich nahmen KM und Anwalt eine Auszeit und beantragten dann eine Anhörung des Kindes. Das JA und auch die Richterin stellten fest, dass dies eine weitere Belastung für das Kind bedeutet. Angeordnet wurde es aber trotzdem.
Die Richterin protokolierte, dass es zu einer Anhörung des Kindes (7,5 Jahre) kommt und das über die Ausgestaltung der Umgänge an anderer Stelle gesprochen werden kann.
Mir ist es völlig unverständlich warum der UP Bericht überhaupt nicht berücksichtigt wurde. KM verweigert jede Mitarbeit, tischt Unwahrheiten auf nur um die Ferienregelung zu verhindern und Ihr wird geglaubt.
Es fühlt sich wie ein Schlag ins Gesicht an und bezügl. der Kindesbefragung kann ich nur erahnen was KM dem Kleinen so alles erzählen wird.
Ich kehre momentan immer noch die Scherben auf und empfinde Angst wie das nun alles weiter geht.
Gruß NurPa
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| Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht? |
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Geschrieben von: Jupp - 15-11-2013, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Forum,
ich habe hier super interessante Beiträge gelesen. Nun bin selbst in der Situation das meine Tochter 18 ist bei der KM lebt und noch min. 2 Jahre zur Schule geht. Bislang habe ich brav den Unterhalt an die KM bezahlt. Titel (Statisch) über JA wegen Unterhaltsvorschuss usw. Zwischenzeitlich habe ich mit Wissen der KM den Job gewechselt. Da ich nun meiner Tochter erklären will das ich den Unterhalt künftig an sie zahlen werde, frage ich mich ob ich den Unterhalt nur nach dem festgelegten Titel zahlen muss, hat der Titel noch Bestand bzw. geht er automatisch auf das volljährige Kind über? Sie hat dieses Jahr 7 Monate bei mir gelebt da es erhebliche Probleme mit KM gab. Nicht das ich meiner Tochter das nicht gönne, wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis, nur muss ich doch auch mal leben können….nur arbeiten für den Unterhalt???? Muss KM nicht auch mal was fürs K machen? [/font]
Ich bin auch noch etwas irritiert was den Unterhalt an geht. Der richtet sich doch nach dem Nettoeinkommen abzgl. volles KG, private Altersvorsorge und berufsbedingten Aufwendungen oder???? Die KM, die ja auch nun Barunterhaltspflichtig ist, hat übrigens offiziell kein Einkommen, wieder verheiratet mit gemeinsamen Kind und Eigenheim aber seit kurzen noch ein Pflegekind über das JA und bekommt lt. meiner Tochter dafür eine Aufwandsentschädigung von ca. 600 – 800 Euros + ein paar Taler macht sie noch schwarz. Komisch….
Wie viel von meinem Unterhalt kann die Exe meiner Tochter weg nehmen für wohnen usw.? Nochmal.... meine Tochter lebt jetzt wieder bei KM.
Wer hat ähnliche Erfahrung?
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| durch Krankheit des Umgangelternteils ausgefallene Wochenenden nachholen |
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Geschrieben von: stillnowayout - 14-11-2013, 15:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo liebe Forumsmitglieder ( ob mit oder ohne Glied ),
bevor ich mein aktuelles Problem/Frage stelle um Eure Meinungen, Rat und Erfahrungen zu erhalten, moechte ich mich im Vorfeld fuer die vielen Genesungswuensche und Aufmunterungen die mich per PN erreicht haben bedanken.
Stecke noch drin im Sumpf aber kann jetzt sagen das ich Moeglichkeiten sehe um im Sumpf nicht unterzugehen. Rauskommen aus dem Sumpf werde ich wohl nie, dafuer sind die juristischen Knebel zu stark, aber ich kann mittlerweile sagen " ich kann leben " und darum geht es letztlich.
so nun zu meiner Frage :
ich war ja nun 12 Wochen in der vollstationaeren Behandlung in der Psychatrie.
Hatte die Wochenenden zwar immer Ausgang mit einer Ubernachtung zu Hause, aber ich fuhlte mich defintiv nicht dazu in der Lage Umgang wahrzunehmen.
anfangs war das sehr schwer, aber mittlerweile sage ich die Entscheidung von mir den Umgang nicht wahrzunehmen war gut und richtig.
Jetzt ist es ja so das 6 Umgangswochenenden ausgefallen sind.
Hatte der KM eine Email ( telefonieren ist ja aufgrund der mangelnden Kommunikationsbereitschaft der Herrscherin nicht moglich ) geschrieben, das unser Kind die ausgefallene Zeit gerne nachholen mochten.
Die Herrscherin gab per schriftlicher Nachricht bekannt.
Es wird keine Nachholwochenenden geben.
Sie wurde sich an die Wochenendtermine halten. Wenn ich diese nicht wahrnehme oder wahrnehmen kann sei das mein Problem. Sie GESTEHT ( was fuer ein Wort in diesem Zusanmenhang ) mir meine Wochenenden zu. Insofern konne ich gerne vor dem Gericht klagen. da wird nichts fuer mich rauskommen.
Hat da jemand Erfahrung von Euch ?
Gibt es hierzu Gerichtsurteile ?
Wie schatzt Ihr das ein ?
bin hier dankbar auf Ruckmeldungen von Euch.
Viele Gruesse aus der Klappse
nowayout
( die Tuere der Gummizelle oeffnet sich naechste Woche )
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| Vaterschaftstest in Australien moeglich ? |
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Geschrieben von: der-lustige - 13-11-2013, 06:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Hey,
meine Ex hat mir neulich geschrieben das ich der Vater von Ihrem nun 1 Jahr altem Kind bin. Dies wird auch zu 99% stimmen, da ihr damaliger geliebter nicht der Vater ist. Dies hat der Test bewiesen. Ich lebe fuer die naechsten 1 1/2 Jahre hier, ist es fuer sie moeglich einen Vaterschaftstest hier einzuklagen?
Danke fuer eure Antworten
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| TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind? |
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Geschrieben von: L3NNOX - 12-11-2013, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Kurze Frage...
ich war zwei Jahre verheiratet und muss laut Ehevertrag bis zum fünften Geburtstag des Kindes TU zahlen. Angenommen Kind wird am 16. des Monats Fünf Jahre. .würdet ihr den Trennunsunterhalt für diesen letzten Monat anteilig zahlen? Macht etwa 200 Euro aus..
bei KU ist meines Wissens immer in vollen Monaten zu zahlen, bei TU eher nicht wenn das Ende klar definiert ist. .oder?
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