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| Wie verhält sich die neue Partnerin gegenüber dem Kind? |
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Geschrieben von: Emaleth - 20-10-2013, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Ich bin in der kuriosen Situation der "alten Neuen" des Kindsvaters.
Mein Mann und ich hatten uns für einige Jahre getrennt, sind jetzt aber wieder zusammen. Wir haben auch einen gemeinsamen Sohn (12 Jahre).
Während unserer Trennung hatte mein Mann eine neue Partnerin, mit der er auch ein kleine Tochter hat. Noch vor der Geburt haben sich die beiden aber wieder getrennt. Ungefähr ein Jahr später haben wir beide uns dann wieder angenähert. Inzwischen ist die Tochter 4 Jahre alt.
Die Trennung meines Mannes und der Kindsmutter war wohl recht unschön, mein Mann hat das gemeinsame Sorgerecht erstritten.
Nun besucht uns seine Tochter also an den Wochenenden, jeweils Sa oder So für ein paar Stunden. Zu Beginn schien alles gut zu laufen, das Kind spielte unbefangen mit ihrem größen Bruder und meinem Mann, mit der Zeit wurde sie auch mir gegenüber immer aufgeschlossener.
Seit kurzem jedoch scheint sich das ganze sehr zu verschlechtern. Sie mag ihre Schuhe oder Jacke nicht ausziehen; wenn mein Mann sie auffordert, ihre Hausschuhe anzuziehen, weint sie.
Plötzlich will sie auch nichts mehr zu Essen annehmen (unterwegs eine Pommes geht, aber nichts von uns gekochtes mehr).
Heute reagierte sie auf das Mittagessen sogar fast panisch, drehte sich entsetzt weg und fing an zu weinen. Sie wolle nur zu Hause essen und überhaupt zurück zur Mama, sie habe Angst.
Ich habe ihr den Teller hingestellt, ihr aber gesagt, daß sie natürlich nicht mitessen müsse, wenn sie nicht wolle.
Ich versuche mich dem Kind wirklich nicht aufzudrängen und bleibe im Hintergrund. Aber vielleicht kann mir jemand raten, wie ich zur Entspannung der Lage beitragen kann?
Laut Verfügung des Gerichtes soll sie bald schon bei uns übernachten. Ich sehe nicht, wie das gehen soll, das sie sich nicht umziehen will, nicht ißt und auch nicht mehr auf die Toilette will. Mir tut die Kleine leid. Schließlich wollen wir sie ja nicht quälen.
Ist so eine Verhalten vielleicht alterstypisch? Ich verstehe es nicht. Leider kann ich die KM nicht um Rat fragen, sie verweigert jeden Umgang. Der einzige Kontakt zwischen meinem Mann und ihr findet bei der "Kinderübergabe" statt, dann oft wortlos.
Ich möchte dem Kind helfen und habe auch ein eigenes Interesse daran, daß unsere Familienwochenenden nicht jedes mal angespannter verlaufen.
Kann mir jemand von euch einen Rat geben?
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| [geteilt] Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht |
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Geschrieben von: netlover - 19-10-2013, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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dann ist der richter ein fall für die entsorgung und deportation, namentlich genannt bei der nächsten ethnischen säuberung und der ganze shit hinterher mit beschlußbegründung ein falls fürs OLG!
wenn er da nicht mitgeht, dann spricht das gegen das kindswohl und verstößt gg. die vom emgr erlassene richtung f. väter.
das sollte man dem kerl mal gut vor die nase halten, auch wenn aussicht auf negative entscheidung steht!
bb
netlover
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| Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz |
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Geschrieben von: serie-x - 19-10-2013, 08:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Zur Einleitung vorweg.
Meine mittlerweile 17 jährige Tochter wohnt seit 1.7.13 komplett bei mir. Sie hat jetzt zum 15.10.13 während der Probezeit ihre Ausbildung (MFA) gekündigt, da sie diese auf drängen ihrer Mutter und deren neuen Partners begonnen hatte, sie ihr aber überhaupt nicht liegt.
JA ist darüber in Kenntnis gesetzt worden von mir, ebenso ist dem JA von mir mitgeteilt worden, das meine Tochter ein Langzeitpraktikum (voraussichtlich ohne bezahlung) bis zur aufnahme einer neuen Ausbildungsstelle aufnehmen wird, da ich nicht möchte, dass sie zuhause rum sitzt.
Im Juli hatte bereits das JA in meinem Auftrag KU bei der Mutter eingefordert. Bis heute ist nichts gezahlt worden.
Nach mehrmaligen nachfragen beim JA ist jetzt ein Schreiben an die Mutter raus (Abschrift zu mir), in der sie nochmals gebeten wird, die Zahlungen zu leisten (Mindestunterhalt).
In dem Schreiben steht jetzt aber auch auch:
"Während der Minderjährigkeit wird nach Vorgabe der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Koblenz das bereinigte Einkommen zu 50% auf die aktuelle Unterhaltspflicht angerechnet.
Da nicht mit einer Anrechnung >200 Euro zu rechnen ist, bitten wir bis zur Vorlage entsprechender Unterhlagen zumindest Unterhaltszahlungen von 134 Euro mit Wirkung ab dem 1.9.13 vorzunehmen."
In einem telefonat mit dem entsprechenden Sachbearbeiter wurde mir lapidar gesagt, das es keine Praktika geben würde, ohne Bezahlung und wir uns 400 Euro anrechenbares Einkommen gefallen lassen müssten. Somit kämen 200 Euro in Abzug auf die Unterhaltsleistung der Mutter.
Ist das korrekt?
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| Frage zu Gewohnheitsrecht |
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Geschrieben von: Bemerkung - 18-10-2013, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Werte Community
Ich bin ein geschiedener Ösi, der Auto,Job,Haus und sehr viel Geld in diesem Trennungsverfahren verloren hat.
Wie das überhaupt passieren konnte, ist mir bis heute ein Rätsel. Wie eine Maschine ist dieses System über mich drübergefahren, und hätte ich keine Elternhaus gehabt, dann wäre ich obdachlos gewesen. Wie auch immer, es ist vorbei und ausgestanden, ich stehe wieder fest am Boden. Doch geblieben ist eine Paranoia, eine Form von Verfolgungswahn, der mich nicht mehr losläßt.
Ich lebe mit einer deutschen Frau in meinem Haus, selbstverständlich unverheiratet. Sie ist schon seit 2 Jahren hier gemeldet und sie ist berufstätig. Die Beziehung ist in Ordnung, ich bin zufrieden ... wäre da nicht meine Angstneurose. Der Faktor Unberechenbarkeit und Ungleichbehandlung bei Ende einer Beziehung fordert vorbereitende Maßnahmen, sonst könnte mich der Teufel holen. Das ist meine Erfahrung in solch gefährlichen Zeiten. Deshalb meine Frage an euch.
Entsteht durch ihren andauernden Aufenthalt irgendein Recht, dass mich um Wohnrecht oder gar Besitz bringen kann?
Danke und einen schönen Gruß
Bemerkung
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| Aufenthaltsbestimmung/Frau in KH |
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Geschrieben von: derdummeAugust - 17-10-2013, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Meine von mir getrennt Lebende Ehefrau führt eine Fernbeziehung zu einer anderen Frau, diese hat sie über das Internet kennen gelernt ! Das ganze läuft seit Ende Mai! Wir haben eine Elternvereinbarung zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich geschlossen! Nun ist meine Frau mit einem unserer 3 Kinder in einer Klinik und möchte das der große Sohn 10 Jahre am kommenden Wochenende in Ihrer Wohnung bleibt mit ihrer neuen Partnerin die dann zum zweiten oder dritten mal zu Besuch kommt! Die Kinder können sie noch gar nicht so genau kennen und ich habe kein Vertrauen zu dieser für mich fremden Person!
Muss ich das hin nehmen oder habe ich das Recht etwas dagegen zu unternehmen?
Und wenn ja was?
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Hilferuf von einem "Neuen" |
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Geschrieben von: Papa_1970 - 17-10-2013, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (59)
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Liebe Forumbenutzer
Ganz neu hier und eigentlich sollte ich mich vorstellen, ich weiss...
Doch meine momentane Verzweiflung lässt es nur zu, euch in Kürze meinen Hilferuf zu senden, ich hoffe, ihr verzeiht!!
Obwohl noch in Deutschland gemeldet, leben meine ehemalige Lebenspartnerin, 45, ich, 42 und unsere beiden Kinder, Mädchen 8 und Junge 13, nachweislich seit Ende der 90er Jahre in Portugal.
Die Kinder gehen hier zur Schule und wir alle haben unseren
Lebensmittelpunkt in diesem Land.
2005 haben wir uns, nach vielen Trennungen und neuen Versuchen, auch, nachdem ich gemerkt habe, wie sehr ich mich von ihr (Borderlinerin) mein Leben diktieren lasse und sie zusätzlich einen neuen Typen fand, nach 14 Jahren endlich getrennt. Im Zusammenhang damit haben wir uns vom Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht zusprechen lassen (Urteil August 2005).
Das Kindergeld bezieht die Mutter.
Von 2005 bis 2008 waren schwere Jahre, ich war alleine, hielt mich mit kleinen Jobs über Wasser (Bau, so 4, 5 euro die Std.) und hatte die Kinder jede Woche von Donnerstagabend bis Sonntagabend bei mir.
2008 lernte ich meine Traumfrau kennen, die alles ziemlich auf den Kopf stellte und erträglicher machte. Sie erwies sich auch als eine tolle Stiefmutter, wenn nicht als bessere Mami... Sie hat die letzten 5 Jahre einfach alles getan, um mich und die Racker GLÜCKLICH zu machen, uns eine heimelige, warme Atmosphäre zu schaffen und hat sich auch immer wieder mit meine Ex, deren Borderline immer extremer wurde, auseinandergesetzt. Hier mal ein riesiges DANKE hierfür, was ich einfach zu selten, wenn überhaupt, ausdrücke...
Jedenfalls waren die Kids ab April 2008 jede 2 Woche bei uns, ein klassisches Wechselmodell. Die Kinder waren glücklich... Wir haben so viele unvergesslich schöne Zeiten erlebt, es tut nur weh, daran zu denken.
Nachdem mein Sohn schlechtere schulische Leistungen vorwies und die Kleine oft müde war, hat die Kindsmutter beschlossen, dass dies nur an mir und am Wechselmodell liegen kann und wir eine andere Lösung finden müssen. Wieder hat sie es geschafft, mich so zu manipulieren, dass ich dachte, ich tue das richtige für meine Kinder...
Auf Wunsch der Mutter "einigten" wir uns also im Februar 20013 darauf, dass es für die Kinder eine zu grosse Belastung ist, jede Woche wechseln zu müssen. So wurde ich zum "Wochenendpapa" (obwohl die Kinder und ich sehr traurig darüber waren) und sah die Kinder noch 2 x im Monat, Freitagabend bis Montagmorgen.
Da davor die Aufteilung 50/50 war und die Mutter das Kindergeld
bezieht, habe ich bis zu diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt bezahlt.
Für grössere Anschaffungen kamen wir gemeinsam auf und jeder kaufte
das Nötige an Kleidern, Hygieneartikel und Nahrung in seinem eigenen
Haushalt.
Ab Februar bezahlte ich, verdient mit sporadischen Bauaufträgen (naja, so 600eur/monat kommen dabei rum....... ), 200eur/monatlich plus Schulbücher und die hälfte der Arztkosten, wenn mal was war...
Vergesst die Düsseldorfer Tabelle - die Lebenserhaltungskosten sind hier ganz anders... Der Satz pro Kind ist 150euro.
Nun dachte ich, sie gibt Ruhe (ich blöder Idiot hätte es besser wissen müssen) aber nein - im August flatterte uns Post vom Gericht ins Haus. Sie verklagt mich auf den Mindestsatz (300,00) und, jetzt kommen wir zu dem Punkt, der für mich am schlimmsten ist - sie will das alleinige Sorgerecht.
Was die 300,00 betrifft, werde ich nicht kämpfen, obwohl ich keine Ahnung habe, wie ich es bezahlen soll, habe ich ihr bereits mitgeteilt, dass ich es annehme ...
Doch was mache ich wegen der Sorgerechts???? Ich weiss nicht, wie ich darauf reagieren soll.
Kein Geld für einen Anwalt... Sie stammt aus unglaublich reichem Hause, hat noch nie in ihrem Leben gearbeitet, ihre Eltern bezahlen ihr Anwälte, bis an ihr Lebensende, wenn es sein muss...
Meine Liebste ist drauf und dran, mich zu verlassen... Sie sagt, sie kann nicht mehr, was ich auch verstehe. Sie hat nun so lange gekämpft, hat auf eigene Kinder verzichtet (ich bin, auf Wunsch meine Ex, sterilisiert..........), quasi auf ihr eigenes Leben ...
Meiner Ansicht nach müssten wir uns an ein deutsches Gericht wenden oder wie zieht die Rechtslage aus?
Für nicht um alles in der Welt werde ich das Sorgerecht abgeben, da
ich meine Kinder liebe und sie, wofür es genug Zeugen gibt, bei mir
immer glücklich waren und sind.
Die Mutter der Kinder ist, belegbar, schwere Borderlinerin,
was meiner Ansicht nach ihrer Einstellung, sie sei besser geeignet,
die Kinder aufzuziehen, widerspricht.
Kann mir irgendjemand helfen?
Danke.
Papa_1970
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| Botschaft verweigert vorl. Pass im Notfall |
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Geschrieben von: Mahatu - 17-10-2013, 11:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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1) War unterwegs in einigen suedamerikansichen Staaten
2) Wurde ueberfallen, Pass, Bankkarten usw. weg
3) Rueckflug ueber Drittland, daher vorl. Reisepass noetig
3) Zur naechsten Botschaft, vorl. Reisepass beantragt, Kosten 70 Euro
4) Botschaft liess mich Bekannten anrufen, um Geld per Western zu erhalten
5) Begrenzte Geldmittel, Rueckflug nach Europa vom Nachbarland aus
6) Botschaftsmitarbeiterin verweigert wg. Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung (Unterhalt) Aushaendigung des vorl. Passes. Wir muessen noch einige Behoerden anschreiben, und das kann dauern.
7) Mitarbeiterin sagte mir, dass sie ein laengeres Telefonat mit der Staatsanwaltschaft gefuehrt hat.
Wie verhalten, was unternehmen? Ohne Pass bin ich im Land eigentlich illegal.
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8) Loesung (auf Rat eines befreundeten Anwaltes im Land). Ging zur Polizei und bat um Verhaftung wegen fehlender Ausweisdokumente.
9) Senior Police Officer rief Botschaft an, und informierte ueber Verhaftung. Botschaft sagte, ich koenne vorbeikommen und den Pass abholen. Befreundeter Senior Police Officer begleitete mich.
10) Das war knapp, selbst in Notfaellen helfen Botschaften nicht.
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| ...Umgangsboykott beginnt...brauche dringend Rat!! |
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Geschrieben von: papi - 15-10-2013, 21:42 - Forum: Konkrete Fälle
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liebe freunde,
der beschluss des fg ist nicht mal 4 wochen alt und hexeexe zickt! morgen ist die erste feiertagsregelung mit meinem sohn (ihr wißt muselmann feiert opferfest) und hexeexe meint, ich solle ihn um 12.30 Uhr vom kiga abholen und nicht früher! nach rs mit anwalt heist feiertag eindeutig den ganzen tag, ich habe ihn letzten donnerstag pünktlich um 9 uhr zur exe gebracht. auch der anwalt von exe sehe die feiertagsregelung so wie wir, bestätigt im tel. heute.
was tun?
1. morgens zur hexe und sohn rausholen........scherz, scheiße für kind..........
2. vor kiga warten und wenn hexe weg ist ihn mitnehmen, auch nicht ideal, der kleine wird völlig verwirrt.
3. welche rechtl. schritte einleiten, vielleicht gleich direkt den richter anrufen?
papi
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