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| neu verheiratet Steuererklärung ohne Exe-Sponsoring? |
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Geschrieben von: calcaneus - 06-03-2013, 08:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin Moin,
letztes Jahr haben meine jetzige (richtige) Frau und ich die Steuererklärung gemeinsam Veranlagt gemacht. Das hatte für mich zur Folge, dass Madame Rachgier sich unsere Steuerrückerstattung gekrallt hat. Ungeachtet der Tatsache, dass es nicht allein MEIN Einkommen war.
Auf anraten meines Anwaltes habe ich beim FA einen Aufteilungsbescheid beantragt. Jetzt ist unser System mal wieder so hohl und erstellt solche Aufteilungsbescheide erst wenn jemand Steuern zurückzahlen muss und nicht wenn man welche zurückbekommt.
Ich wünschte in dem Moment wäre die KM meiner Frau über den Weg gelaufen.... sooooooooo sehr......... egal.
Nach alledem was in den letzten Jahren auf mich zukam und noch kommen wird scheint es mir sinvoll eine Gütertrennung zu vereinbaren. Ich möchte gerne meinen zivilen Ungehorsam durchziehen ohne meine Familie zu schädigen.
Weiss jemand wie das mit der Steuer läuft? Reicht da eine getrennte Veranlagung?
Pros, Contras?
Grüße
calc
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| Ermittlungsverfahren Unterhaltspflichtverletzung |
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Geschrieben von: anor-al-mal - 06-03-2013, 00:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo all
Nachdem ich schon monatelang mitlese hab ich nun auch mal ne Frage.
Ich bin seit Juni 2012 geschieden und hab zwei Kinder die ich schon seit 2011 nicht mehr sehe. Bis Mai 2012 habe ich Unterhalt gezahlt und Exe hat einen Notartitel der befristet ist in Höhe und Zeit. Im April 2012 bin ich weg nach weit weit weg und lebe dort auch immer noch . Im August hat Exe dann wohl eine Anzeige gestartet wegen Unterhaltspflichtverletzung die im August vorläufg eingestellt wurde.Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet und die Polizei ist auch bei ehemaligen Nachbarn und Familie aufgekreuzt natürlich ohne ein Ergebniss zu erzielen .
Seit Januar 2013 hat ihr Anwalt nun einen Pfändungsbeschluss auf alle meine Einkünfte in Deutschland ( Ich bin Unfallrentner daher beziehe ich in D Rente) das heist sie wird nun den laufenden Unterhalt bekommen und auch die Rückstände.
Heute nun erschien bei Verwandschaft von mir ,die Post zum beispiel von der Rentenversicherung empfangen, ein Kripomensch der sie Aufforderte Auskunft über meinen Aufenthaltsort zu geben da sie sich sonst Strafbar machen würden . Ich steh mit der Verwandschaft nur per Mail und Telefon in Kontakt , die wissen zwar in welchem Land ich bin mehr aber auch nicht .
Mein Anwalt in D steht auch nur über Telefon und Mail in kontakt kann dem Staatsanwalt natürlich auch nicht helfen .
Der Kripomensch hinterließ Telefon und Mailadresse und ich möchte den nun kontaktieren da die Verwandschaft nun etwas verunsichert ist.
Ein Adresse werde ich nicht raus geben , ich möchte nämlich vermeiden das mir was zugesandt wird was mich auf Grund des Postwesens hier garnicht erreichen würde.
Was würdet ihr vorschlagen soll ich unternehmen, mitteilen oder auch nicht damit die nun mal Ruhe geben
Gruß ein Entsorgter
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| Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage? |
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Geschrieben von: calcaneus - 05-03-2013, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hi Leidensgenossen,
darf die Exe eigentlich ne Unterhaltspfändung anwerfen während die Unterhaltsabänderungsklage läuft? Ich bekomm ja seit 1 Jahr Krankengeld und hab nen 100% Titel. Der Anwalt hat letzten Oktober ausgerechnet, dass 415,- € Unterhalt erstmal zu zahlen sind und der Titel den Einkommensverhältnissen angepasst werden muss damit der Exe die Pfändungsgrundlage weggenommen wird. Es ist abzusehen, dass ich noch mind. 1,5 Jahre im Krankenstand sein werde.
Mir wäre als, dass mein Anwalt damals was in der Richtung gesagt hätte. Dummerweise ist er diese Woche nicht in der Kanzlei.
Grüße
calc
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| Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) |
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Geschrieben von: calcaneus - 05-03-2013, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo,
hat hier jemand Erfahrung mit einem P-Konto?
Kurz zu meiner Situation:
Ich hab das gemeinsame Sorgerecht und bin (zum Glück) von der KM geschieden, aber der Umgang wird seit meinem Auszug langsam aber konsequent eingeschränkt, bis vor ca. 1 Jahr, ab da geht nix mehr, weder Telefon, Whatsapp, Email, Handy, Facebook - NIX. Sie hat mir ja geschworen "wenn du mich verlassen solltest werde ich dafür sorgen, dass du nix von den Kindern hast und ich werd dich bluten lassen wo es nur geht" - O-Ton meines ExGriffInsKlo
Auch immer wieder über Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt, Mediatoren, Anwälte - NIX. Kinder mittlerweile entfremdet. ExFassOhneBoden schreit seit 7 Jahren nur nach dem Geld. Ich hab immer Unterhalt gezahlt was ich konnte (Selbstbehalt, oft auch - dummerweise - überzahlt) und war sogar nach einem schweren Unfall ziemlich zeitnah wieder arbeiten (bin nun schwerbehindert mit Merkmal "G").
Jetzt hat sie wohl Alice Schwarzer als Anwältin und fordert um die 8000,- eus von den letzten 5 Jahren ein und 100% Mindestunterhalt + Nebenjob für die nächsten 300 Jahre (aweng übertrieben ich weiss). Keine Ahnung woher die Mädels die Summen ziehen... mir auch egal. Außerdem meint sie ich kann auf jeden Fall im Sitzen arbeiten und so 400 eur dazuverdienen, ich muss dazu sagen, dass ich seit letztem Jahr April wegen meiner beidseitigen Arthrose in den Sprunggelenken daheim bzw. im Krankenhaus bin. Auf jeden Fall kamen heute 2 Pfändungsbescheide (ich hab 2 Kinder, 11 und 14) rein. Erstmal war das ein Schock für mich weil gestern auch Miete, Nebenkosten usw. weg sollten, aber nicht gingen da Pfändung draufliegt und Konto erstmal komplett gesperrt ist. Ne Abänderungsklage iss seit Monaten am Laufen aber wegen eines ignoranten Richters (keine Krankheitskosten anrechnen, 100% Mindestunterhalt zahlen obwohl ich Krankengeld bekomm) und einer gierigen Ex geht da so richtig nix voran ausser Forderungen der Gegenseite. Ach ja, nen 100% Titel hab ich auch noch an der Backe. Ich weiss mittlerweile auch wie bescheuert ich bin/war auf vernünftige Weise alles zu versuchen.
Das sind meine Erfahrungen von heute:
Also erstmal Schock verdaut (so gut es ging), alles eingescannt und dem Anwalt gefaxt. Danach Anwalt angerufen - Anwalt iss bis Freitag nicht im Haus. Fuck.
Also ins Internet und irgendwann über das P-Konto gestolpert. Auf die Bank und die Umstellung beantragt. Bank von nix ne Ahnung, die wussten nur, dass ein kostenloses Girokonto nicht zum P-Konto werden kann (weil die Bank per Gesetz keine Gebühren für ein P-Konto verlangen darf) und erst auf ein kostenpflichtiges Girokonto umgestellt werden muss. Also, die Tusse macht alles fertig, ruft mich an und ich komm dann zum Unterschreiben.
Auf dem P-Konto hat man (ungefähr) 1028,27 € (fragt mich net wer sich solche Zahlen ausdenkt) als Pfändungsschutzgrenze. Dass es möglich ist diese Grenze nach oben zu schieben weiss ich, aber wie ist das wenn die GierExe die Grenze nach unten verschieben will und wie verhält sich das mit dem Selbstbehalt bei Krankheit/Arbeitslosigkeit oder für den Fall dass ich irgendwann wieder ne Arbeitsstelle finde??
schöne sonnige Grüße von einem dem es mittlerweile scheissegal ist wer was von ihm fordert - ich fahr mich wirtschaftlich gegen die Wand und mach das nicht mehr mit - Pech - und somit wird das Leben wieder erträglicher
calc
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| Wie kann ich 2. Scheidungstermin erzwingen ? |
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Geschrieben von: ArJa - 05-03-2013, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen.
Lebe seit Juni 2011 getrennt und zahle jeden Monat 400 € Trennungsunterhalt an meine Ex. Der erste Scheidungstermin lief im Oktober 2012. Beide Seiten erklärten, dass die Ehe gescheitert sei und die Ehe nicht wiederhergestellt werden soll. Gegenseite hat der Scheidung nicht zugestimmt wegen nachgehendem Betreuungsunterhalt und nicht geklärtem Zugewinnausgleich. Alles Andere ( Versorgungsausgleich, Hausrat, Umgang lt. OLG-Vergleich ) ist geklärt.
Ich habe Exe im November ein Angebot gemacht : Ich zahle ihr freiwillig weiterhin 400 € TU mit Schlußrate 01.07.2013 . Ab Juli 13 kann Exe dann ihre Vollzeitstelle als Bankerin antreten und TU ist damit obsoleth geworden. Ihre von mir verlangte Gegenleistung : Scheidung sofort und Zugewinnverfahren ist erledigt ....
Nach ewigem Hin und Her hat Exe im Dezember zugestimmt und ich hatte gehofft Herr Familienrichter hätte einen 2. Scheidungstermin anberaumt , aber weit gefehlt .. Nichts passierte , obwohl ihm sämtliche Korrespondenz vorlag.
Klar ist, dass ich aufgrund meines Angebots eh bis Juli 13 zahlen muss... aber es wurmt mich, dass nur ich eine Leistung erbringe und die Gegenseite nichts macht .. d.h. letzte Woche hat sie eine neue Sau entdeckt, die sie durchs Dorf treibt. Sie revidiert ihr Einverständnis dahingehend dass sie nachgehenden BU für den Fall verlangt, dass sie nach Scheidung erkrankt und wieder auf Teilzeit gehen muss oder die schulischen Leistungen unserer Tochter so nachlassen sollten, dass sie wieder mehr betreuen und weniger arbeiten müsse.
Ich werde dem selbstverständlich nicht zustimmen ... Scheidung ist Scheidung und ihr allgemeines Lebensrisiko werde ich nicht finanzieren und für Tochter ( 10 ) gibts ggf. Nachhilfe ..
Mit meinem Anwalt bin ich unzufrieden, möchte aber so kurz vor der Scheidung nicht mehr wechseln ..
Kernfrage ist : Wie kann ich das Gericht zu einem dann hoffentlich letzten Termin bewegen ??
Gruß
ArJa
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| Ablehnung PKH / Unterhaltsabänderung |
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Geschrieben von: Nappo - 04-03-2013, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hier ein interessanter Auszug des LG Koblenz (Beschwerdeinstanz) wegen Abänderung der Urkunden und Antrag auf PKH ( Verfahren führe ich natürlich weiter) :
....Der Antragsteller ist den Antragsgegnerinnen nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 1, 1601 BGB, gesteigert unterhaltsverpflichtet. Er hat daher alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Mindestunterhalt der bedürftigen monderjährigen Antragsgegnerinnen sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen. Insbesondere darf Er nicht ohne rechtfertigenden Grund eine zur Zahlung des Mindestunterhalts auskömmliche Arbeitsstelle aufgeben. Soweit Er in einer neuen Beziheung ein aus dieser Beziheung hervorgegangenes Kind (teilweise) betreut, sind die insoweit vom BGH entwickleten Grundsätze zur "Hausmannrechtsprechung" zu berücksichtigen.
Unter Zugrundelegung der vorgenannten Grundsätze kommt eine Abänderung der Jugendamturkunden nicht in Betracht, da der Antragsteller auch weiterhin verpflichtet ist, den gesetzlichen Mindestunterhalt zu zahlen.
Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, aufgrund seiner Lebenspartnerschaft, der Geburt seines Sohnes und der damit verbundenen teilweise Kinderbetreuung und Haushaltsführung kein höheres Einkommen erzielen zu können, ist dies nach dem bisherigen Vorbringen ebenfalls unterhaltsrechtlich unbeachtlich.
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| Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft? |
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Geschrieben von: Absurdistan - 04-03-2013, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
Ich zahle den Mindestunterhalt seit über einem Jahr an die Beistandschaft.
Diesen Monat ist eine Verhandlung wegen Titulierung.
2 mal hat die Beistandschaft ans Gericht geschrieben ich hätte keinen Unterhalt bezahlt. Beim 1. mal soll ich von Februar bis August NICHTS bezahlt haben. Anhand von Belegen konnte ich natürlich das Gegenteil beweisen.
Jetzt wird wieder behauptet ich hätte ab Oktober nichts bezahlt. Stimmt natürlich wieder nicht.
Hinzu kommt noch das der Unterhalt nicht weitergereicht wird und die KM nur Vorschuss bekommt. Der KM ist das relativ schnuppe da sie Hartz4 bekommt.
Die Beiständin ist entweder zu doof für ne ordentliche Buchhaltung oder extrem dreist. Ich werde als böser hingestellt dem das finanzielle Schutzbedürfnis meiner Tochter egal ist und sie leitet das Geld nicht weiter.
Ist das Unterschlagung? Ex meint die müssen das einbehalten weil es noch keinen Titel gibt.
Stimmt das? Wär gut wenn jemand da was genaueres weiss
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| Trennung: Bei wem bleibt das Kind? |
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Geschrieben von: Jessy - 02-03-2013, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hi zusammen,
weg von unserem Fall, eine befreundete Baustelle:
Die Kindesmutter trennt sich nach 15 Jahren Beziehung vom Kindesvater (nicht verheiratet!). Aus der Beziehung gibt es ein neunjähriges Kind. Es besteht gemeinsame Sorge. Lebensmittelpunkt des Kindes war schon immer das Haus des KV.
Die KM hat jetzt angekündigt, aus dem Haus des KV auszuziehen. Das Kind wird sie laut eigenen Aussagen mitnehmen, zudem möchte sie nicht im näheren Umfeld der Stadt bleiben. Durch die Blume hat sie auch schon angekündigt, bei dem geringsten Widerstand des KV "schmutzige Wäsche zu waschen". Umzug soll in zwei bis vier Wochen stattfinden. Da die KM bisher auch beruflich für den KV tätig war, das aber jetzt gekündigt hat, ist sie ab sofort arbeitslos, bemüht sich gerade auch schon um eine Sozialwohnung.
Die Kinderbetreuung wurde bisher hälftig bestritten. Der KV hat sein Büro im Eigenheim und ist beruflich selbstständig, d.h. er könnte auch weiterhin problemlos die persönliche Kinderbetreuung gewährleisten. Darüber hinaus hat das Kind auch eine sehr innige Beziehung zu den Großeltern väterlicherseits.
Der KV möchte, dass das Kind bei ihm bleibt. Er wird nächste Woche dem Kind die Trennung mitteilen (wurde bisher nur unter den Eltern besprochen) und das Kind fragen, was es möchte. Gesetz dem Fall, das Kind möchte beim KV bleiben, wie geht man am besten weiter vor, um zu verhindern, dass die KM einfach sang- und klanglos mit dem Kind verschwindet (womöglich ins Ausland, obwohl bei deutsche Staatsbürger sind)?
Antrag auf alleiniges ABR? Verbleibensanordnung beim KV?
Begründung - Kontinuitätsprinzip?
KV war schon bei einem Anwalt, der meinte aber lapidar, es könne ja nichts passieren, selbst wenn die KM das Kind mitnimmt, etc. Ich persönlich aber nehme mal an, wenn die KM mit dem Kind auszieht und dann Wochen/Monate ins Land gehen, bis es einen Gerichtstermin gibt, stehen die Chancen schlecht, dass das Kind zum Vater zurückkommt.
Der KV möchte um des Kindes willen so wenig Eskalation wie irgend möglich, will aber das Kind auf jeden Fall bei sich behalten (ich weiß, schließt sich ein wenig aus, aber so sind die Fakten), es sei denn, das Kind will explizit mit der KM mit.
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