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| Fragebogen und das Finanzamt |
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Geschrieben von: Jigsaw - 02-03-2013, 08:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo,
das Jugendamt möchte ja immer den Fragebogen ausgefüllt haben zwecks Berechnung des Kindesunterhaltes. Der Fragebogen enthält eine Zustimmung, dass der Unterhaltszahler mit der Abfrage der Daten beim Finanzamt einverstanden ist.
Meine Frage:
Kann man nicht gleich darauf hinweisen, dass das JA die Daten beim Finanzamt abfragen kann und sich somit die Arbeit mit dem Fragebogen sparen?
Gruss
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| Vorsicht Schweiz: Fall Marion Mansour |
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Geschrieben von: Petrus - 01-03-2013, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Der Fall des Ehegatten von Marion Mansour wird langsam unangenehm für die Züricher Justiz.
Was ist bisher passiert: Falschbeschuldigung von Hassan Mansour
Hassan Mansour wurde aufgrund einer Beschuldigung durch seine Ex-Frau (Schweizerin) als gefährlich eingestuft - mehr als die Aussage seiner Ex-Frau gab es nicht (vgl. Kachelmann). Das hat aber einem Richter gereicht ihn vorsorglich zu inhaftieren, denn es könnte ja sein, dass er gegenüber seiner neuen Frau Marion Mansour wieder gefährlich wird.
Dieses unwürdige Theater hat man über 3,5 Jahr hingezogen, bis das Schweizer Bundesgericht festgestellt hat, dass kein Haftgrund vorliegt - mit anderen Worten reicht eine Aussage gegen Aussage Situation nicht aus. Anstatt Herrn Mansour einfach zu entlassen, fing das übliche (üble) Spiel der Schweizer Justiz an:
- Verweigerung anwaltlicher Unterstützung
- ein Angebot an Herrn Mansour auf Haftentlassung, wenn er dann freiwillig und sofort die Schweiz verlässt (dass er noch mit seiner neuen Ehefrau und Schweizerin Marion Mansour verheiratet ist, wird ignoriert)
- Erneute Begutachtung, um vielleicht doch einen Haftgrund zu schaffen
usw usf
Jetzt kommt im Dez 2012 die Wende - die Richterin Catherine Gerwig Bircher am Zwangsmassnahmen-Gericht verfügt unter Tatsachenverdrehungen, was man vorher nicht erreicht hat: Die Haftentlassung und zwangsweise Ausweisung von Herrn Mansour aus der Schweiz:
Der Fall Mansour - aktuell/ sind wir noch ein Rechtsstaat wenn Richter extra lügen?
Weihnachtsbrief an Richterin Catherine Gerwig Bircher – Ihre Deportation meines Ehemannes
und
Wende im Fall Mansour - Vergewaltiger wird ausgeschafft (Blick, 30.12.2012)
Genau dieser letzte Artikel von Blick ist sehr interessant. Er zeigt nämlich in der Berichterstattung und den Kommentaren, wie die Schweizer denken und ticken. Man muss sich immer vor Augen halten, dass der Hintergrund eine Aussage-gegen-Aussage Situation nach einer Scheidung war, zu der es keine weiteren Beweise gab. Ein probates Mittel für eine Frau einen ausländischen Ex-Mann endgültig loszuwerden.
Laut Recht kann hier nur in Dubio pro Reo entschieden werden und im Falle eines vorliegenden glaubhaften Verdachts allenfalls ein Umgangsverbot verhängt werden. Nicht so die Schweizer - die projezieren die vermutliche Falschbeschuldigung auf die neue Frau und stecken den Delinquenten gleich ins Gefängnis, weil der ja für seine neue Frau ebenfalls eine Gafahr darstellt und sich nicht freiwillig von ihr trennen würde.
Er hat nun die rechtswidrig verhängte Strafe abgesessen und bestreitet alles bis heute. Und weil er 4 Jahe im Gefängnis war, hat er nach der Entlassung natürlich pro Forma keine Aufenthaltsbewilligung mehr und wird deshalb ebenfalls pro Forma (siehe oben) vom Gefängnis in die Abschiebehaft am Flughafen transportiert. Hier sitzt er nun, weil sich seine jetzige Frau Marion eben nicht den kriminellen Methoden der Schweizer Justiz beugen will.
Und was denken die anderen Schweizer darüber (siehe Blick Artikel mit Kommentaren):
Zitat:Liebe macht blind. Diese Frau ist noch nicht erwachsen. Und der Altersunterschied von 20 Jahren. Oder vielleicht ist das eine Scheinehe?
>>> so so Scheinehe nach 20 Jahren Aufenthalt in der Schweiz
Was findet die Frau an dem Typen??????? 20 Jahre älter und Vergewaltiger ...
>>> aha - jetzt ist er ein Vergewaltiger - unbewiesen aber verurteilt
Gar nicht diskutieren, ausschaffen!!
>>> kurz und bündig - wozu Gerichte, wenn es auch Bäume gibt
Ist das Ganze wirklich so einen langen Artikel in einer der national am meisten gelesenen Tageszeitungen wert? Ausser Frau Mansour aus ihren ureigensten persönlichen Beweggründen ist es in niemandes Interesse, dass Herr Mansour nicht ausgeschafft wird.
>>> wozu Recht, wenn die Masse (die Masse bin 'ich') etwas anderes will. Und so ein kleines Anliegen einer Ehefrau spielt ja auch keine Rolle - wäre man noch im Jahre 1782, würde man mit Marion Mansour auch ganz anders umspringen können - etwa so, wie hier
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| Unterhaltsrecht in Tschechien |
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Geschrieben von: Bluter - 01-03-2013, 12:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Und weil es dem unseren so sehr ähnelt, dürfen die Tschechen es dann auch in ihr BGB(!) einpflegen.
Von Unterhaltstabelle, über nicht Befristung, bis Unverbindlichkeiten, alles drin.
Eine nette Zusammenfassung von einer Anwaltsanwärterin, in - ein Tusch - deutscher Sprache:
Prager Zeitung
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| Eifersüchtelei unter KMs |
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Geschrieben von: Jessy - 28-02-2013, 10:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Nachdem jetzt gut zwei Jahre lang mit der dritten Tochter meines LG, bzw. mit deren KM alles "Friede, Freude, Eierkuchen" gelaufen ist, sind wir in den letzten beiden Wochen auch in dieser Angelegenheit erstmalig auf (ernstzunehmende?) Probleme gestoßen.
Kurzer Abriß der Situation:
Gemeinsames Sorgerecht, Kind (4) lebt bei der KM, geht halbtags in die Kita da KM Vollzeit arbeitet.
Über UH besteht ein freiwilliger Titel, wird pünktlich bar mit Ouittung bezahlt, zudem zahlen wir die Hälfte der monatlichen Kita-Kosten. Eine volle Kinderausstattung (Kleidung, Spielzeug, etc.) hat die Kleine bei uns genau wie bei ihrer Mutter auch.
Keine Beistandschaft oder schriftliche Umgangsregelung, da bisher alles absolut reibungslos funktioniert hat, beim JA ist nur die gemeinsame Sorge bekundet und ansonsten bekannt, dass alles bestens läuft.
Die Kleine ist bei uns jedes zweite Wochenende von Freitag-Mittag bis Montag-Morgen, sowie jede Woche von Mittwoch-Mittag bis Donnerstag-Morgen. Zudem die Hälfte der Kiga-Ferien (eigentlich sogar etwas mehr), sowie Weihnachten/Sylvester im Wechsel, Geburtstag wird immer mit der KM gemeinsam gefeiert. Auch Kiga-Nikolaus/Laternenlauf wird immer gemeinsam gemacht, im Sommer gelegentlich auch mal zusammen gegrillt, etc. Arzttermine, Entwicklungsgespräch in der Kita usw. wird abwechselnd oder gemeinsam gemacht.
An den Tagen, an denen wir sie wochentags nicht haben (also Mo,Di, Do und jeder zweite Freitag) wird die Kleine von Oma/Opa/Tante der KM betreut.
Etwa alle sechs bis acht Wochen haben wir die Kleine zusätzlich am Donnerstag, da wir dann mit ihr von Mittwoch bis Sonntag zu meinen Eltern fahren, ist eine weitere Strecke, lohnt also für kürzer nicht. Folglich fehlt die Kleine dann Do und Fr in der Kita. War bisher auch kein Problem.
Ausserdem nehmen wir die Kleine schon auch mal kurzfristig, wenn die KM Weihnachtsfeier in der Arbeit oder sowas hat.
Im ganzen letzten Jahr gab es bzgl. der "Umgangstermine" etwa eine Handvoll abgesprochener Verschiebungen (wg. Krankheit der Kleinen, Arbeit des KV, etc.).
Soweit, sogut.
Nun musste vor zwei Wochen das Umgangswochenende leider ausfallen. Grund: Mein LG und ich waren wegen des Umgangsstreites mit der anderen KM (zwei Töchter, wohnt mehrere hundert Kilometer weit weg, Umgangsstreit seit ca. zweieinhalb Jahren) ziemlich fertig. Da die Kleine unglaublich sensibel ist und sehr stark auf schlechte Stimmung reagiert, haben wir mit der KM besprochen, den Umgang ausfallen zu lassen, damit die Kleine nicht irgendwie unter den Auswirkungen des Umgangsstreites wg. den anderen beiden Töchtern "leiden" muss. Angeblich alles kein Problem.
Letzte Woche nun haben wir die Kleine mittwochs ganz normal aus der Kita geholt und sind danach mit ihr zu meinen Eltern gefahren (die wohnen in relativer Nähe zum Ort des anderen Umgangsstreites), um dort auch das We zu verbringen und am Do den Gerichtstermin wahrzunehmen. Die KM hatten wir darüber schon in der Woche vorher informiert (angeblich wieder alles kein Problem).
Scheinbar hat die KM aber wohl vergessen, das in ihren Terminkalender einzutragen, denn als mein LG sie anrief um noch etwas nachzufragen, fiel sie buchstäblich aus allen Wolken.
Da kamen dann so Sätze wie "Das grenzt ja fast an Entführung, dass ich jetzt meine Tochter ungeplant so lange nicht sehe...", "Immer diese kurzfristigen Verschiebungen, nach denen ich mich richten muss...", "Jetzt müssen ich und die Kleine schon wieder hinter deiner anderen Ex und deinen anderen Kindern zurückstehen...", "Die Kleine braucht eine strukturierte Woche, und ihr nehmt sie einfach aus der Kita...", etc.
Und seitdem ist sie zickig und pampt bei jedem Telefonat rum. Sie will was ändern. Bisher äußert sie sich nicht klar dazu, was sie will und wo genau ihr Problem eigentlich liegt, macht aber so Andeutungen wie "Ich habe mich mal beraten lassen..." oder "In Zukunft müssen wir da was festlegen...".
Vielleicht schätze ich das jetzt zu pessimistisch ein, aber irgendwie sehe ich da schon die nächste Umgangsstreit-Lawine auf uns zurollen.
Meines Erachtens liegt das "Problem" allerdings ausschließlich darin, dass die KM jetzt eifersüchtig ist, weil mein LG wieder Umgang mit seinen anderen beiden Kindern hat/haben wird. Dass es da auch in Zukunft evtl. das eine oder andere mal zu Terminverschiebungen kommen wird ist klar, aber sicher wird sich das in überschaubaren Grenzen bewegen.
Die Frage ist nur - wenn das jetzt weiter hochköchelt und sich die Stimmung zusehends verschlechtert - was dann tun?
Warten ob die KM irgendwann die offiziellen Stellen anruft, oder selbst mal proaktiv zum JA gehen und die bisherige und jetzige Situation schildern?
Von unserer Seite her war eigentlich demnächst auch angedacht, den Umgang noch weiter auszubauen um zu einem echten Wechselmodell zu kommen - ich weiß aber nicht, ob es bei der aktuell angespannten Lage gut ist, das ausgerechnet jetzt zum Thema zu machen.
Vielleicht beruhigt sich auch alles wieder - aber es hat gut getan, darüber zu schreiben. ;)
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| Was wäre wenn... Pfändung wg- UH trotz P-Konto |
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Geschrieben von: Jessy - 27-02-2013, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
das hier ist ein "Was wäre wenn...?"-Szenario.
Angenommen das Geld ist gerade etwas knapp, bzw. so knapp, dass der titulierte UH nicht mehr bezahlt werden kann für ein oder zwei Monate. Danach würde sich die finanzielle Situation wieder verbessern, UH könnte dann wieder (wie bisher auch) bezahlt werden. Beistandschaft besteht.
Wenn man jetzt also einfach die Zahlung einstellt, wäre ja mit einer Kontenpfändung zu rechnen. Es besteht allerdings ein P-Schutz-Konto über genau die Summe des monatlichen Geldeinganges. Kann wegen UH trotzdem unter diese Grenze gepfändet werden (hab da mal was im Internet gelesen)?
Erfüllen ein oder zwei Monate "Nichtzahlen" schon den Tatbestand der UH-Pflichtverletzung?
Mitte des Jahres beginnt im übrigen auch die Verbraucherinsolvenz, d.h. die Rückstände würden da mit reinlaufen...
Vielen Dank schonmal für Meinung & Einschätzungen.
Gruß
Jessy
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| Befürchtetes schlechtes Zwischenzeugnis |
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Geschrieben von: Knecht - 26-02-2013, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo zusammen,
es hat sich das was ich befürchtete bewahrheitet. Die KM hat es binnen 7 Monate geschafft unser Kind so zu verunsichern, dass die schulischen Leistungen abgestürzt sind.
Im Gegensatz zum ersten Schuljahr hat sie sich in allen Fächern (herausgelesen aus der Codierung der Klassenlehrerin) eklatant verschlechtert.
Wie immer glaube ich zu wissen, dass mein Zutun nicht viel positives mitbringt wenn ich unser Kind nur alle 14 Tage für 48 Stunden habe und der rest der Zeit ein psychotische Frau die Erziehung alleine inne hat!
Frage?
Was kann ich jetzt machen?
Zeugnis dem Jugendamt zur Kenntnisnahme schicken?:
"Hallo Herr G, sehen Sie mal was sie mit Ihrer schriftlichen Kernaussage erreicht haben! Respekt vor so viel Weitsicht. Freundliche Grüße"
Ich habe der verdutzen Klassenlehrerin gestern erzählt was mein Kind schon am WE mir erklärte. "Die Mama hat gesagt dass Frau K. viele Lügen reingeschrieben hat".
Das Gesicht der Lehrerin war zu köstlich. Sie bemerkt nebenbei langsam die Beratungsresistenz meiner EX.
Manchmal ist es aus der Haut zu fahren, wenn so ein junges Leben durch falsche Erziehung fehlgeleitet wird!
Bitte um sachdienliche Antworten.
Grüße
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| Informationen von der Schule - angemault und ausgelacht |
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Geschrieben von: calcaneus - 26-02-2013, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (157)
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Hi,
mich kotzt das alles so an. Ich habe versucht bei der Schule Informationen bezüglich meiner Kinder und deren schulischen Leistungen anzufordern, da ich diese von der KM noch NIE bekommen habe. Zum Einen hat der Rektor mich daraufhin pampig behandelt und zum anderen hat der direkte Lehrer meines Sohnes zwar zurückgerufen aber mich dann ausgelacht mit den Worten dass das doch mein Problem wäre wenn ich das Zeugnis nicht bekomme.
Ich bin psychisch ziemlich am Ende da ich seit 7 Jahren vergeblich versuche den Kontakt zu meinen Kindern zu halten oder zumindest laufend aktuelle Informationen zu bekommen und weiss nicht mehr ein noch aus. DIe ganze Welt ist gegen mich und ich komme kein Stückchen weiter, vorallem auch weil ich mir nicht mehr zu helfen weiss.
ICh würde auch gerne an die Presse damit gehen, doch bei meinem aktuellen Zustand bin ich zu nix zu gebrauchen, kann nicht mehr klar denken.
Könntet Ihr mir einige Tipps und Vorgehenweisen geben? Sorry, aber ich kann nicht mehr. Die Grenze ist überschritten, ich bin am Ende. Das ist wohl der Punkt bei dem die Meisten Amok laufen würden.
Grüße
Tom
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| Wohnvorteil der selbstgenutzten ETW |
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Geschrieben von: Freund_der_RA - 26-02-2013, 02:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo Zusammen,
für die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens für Kindes- und Betreuungsunterhalt wird mir als Unterhaltspflichtiger ein sogenannter Wohnvorteil meiner Wohnung angerechnet.
Rechtlich sehr zweifelhaft: Der Unterhaltsberechtige könnte durch eine ETW an Ausgaben sparen und ist dadurch weniger bedürftig (der Ursprungsgedanke des Gesetzgebers).
Aber ein Unterhaltspflichtiger wird durch Sparen kein zusätzliches Einkommen erzielen können (Phantomeinnahmen?). Woraus soll er den Unterhalt bestreiten?
Da ich meine Wohnung schon länger besitze, ist in den monatlichen Raten an die Bank für die Hypothek schon ein hoher Tilgungsanteil enthalten.
Da ich an anderer Stelle schon "ausreichend" (> 4 Prozent Brutto) Altervorsorge betreibe, wird mir die Tilgung nicht zusätzlich einkommensmindernd angerechnet. Außerdem sind die Nebenkosten der Wohnung recht hoch.
Sind die 4 bzw. 5 Prozent maximale Anrechnung von Altersvorsorge Beiträgen für rentenversicherungspflichtige Angestellte in Stein gemeißelt oder geht doch mehr?
Kann man bei der Berechnung des Wohnvorteils vom Mietwert nur den Zinsanteil der Ratenzahlung und nicht-umlegefähige-Nebenkosten abziehen oder gibt es Härtefallregelungen, wenn die Wohnung vor Aufnahme der Beziehung zur Ex gekauft und bezogen worden ist, das Hypothekendarlehen schon vorher bestanden hat?
Freue mich schon auf Eure Antworten!
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| Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen |
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Geschrieben von: Freund_der_RA - 26-02-2013, 01:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Zusammen,
es geht um die Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens für Kindes- und Betreuungsunterhalt:
Sobald die Unterhaltsberechtigte klagt, kommt der Unterhaltspflichtige ohne sich dagegen wehren zu können dank der Anwaltspflicht in den Genuss von Rechtsanwaltskosten. Das können schnell 1000 Euro und mehr werden.
Kann man diese von seinem Nettoeinkommen abziehen? Hat das schon mal jemand versucht?
Andererseits werden Steuerrückerstattungen auf Basis von Sonderausgaben auch gerne als zusätzliches Einkommen angerechnet, während die Sonderausgaben nicht in Abzug gebracht werden dürfen...
Freue mich schon auf Eure Beiträge..
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| Was ist los! Umgang geregelt und plötzlich so? |
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Geschrieben von: dimax - 25-02-2013, 21:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Kindesmutter will plötzlich Kind in der KIGA besuchen. Der Besuch ansich ist nicht das Problem bzw. wäre es nicht. Aber dazu muss man ein wenig weiter ausholen (leider kann ich nicht zu sehr ins Detail gehen da es den Rahmen sprengen würde somit werde ich nur relevante Dinge erwähnen ohne diese zu vertiefen).
Nach der Trennung bleibt Kind bei Mutter. Umgang wird dem Vater nur gestattet wie es ihr passt bzw., wenn er nicht das tut was sie verlangt geht sie tagelang nicht ans Telefon und öffnet nicht die Haustür usw. Mehrere male droht sie mit Selbstmord, schreibt auch Abschiedsbriefe. Wird die Polizei informiert, wird der KV runter gemacht das sie ihm ja egal sei etc. 6 Monate nach der Trennung bittet die KM den KV das Kind zu beaufsichtigen während sie ein paar Besorgungen macht. KM verschwindet an dem Tag (Kind zu dem Zeitpunkt 12 Monate alt) und taucht erst 1 Jahr später wieder auf
In der Zeit erfährt KV das KM hohe Schulden durch Spielsucht verursacht hat, das schon über Jahre. Auch besteht der Verdacht das KM unter einer Borderline Persönlichkeitsstörung leidet (bestätigt auch eine Auskunft der Schwester). KM taucht wieder auf, glaubt das KV ihr das Kind überlässt. Sie selber hat dies gegenüber einer dritten Person erwähnt "Ich hol mir ***** zurück und zieh in eine Wohnung". Vor Gericht sagt sie dann aus das hätte sie im Eifer des Gefechts gesagt. Es wird sich auf begleiteten Umgang geinigt. Nach 6 Monaten wird der Umgang auf über 1 Nacht später auf über 2 Nächte ausgeweitet.
Der Umgang ist jetzt so geregelt: Jedes 2te Wochenende und die Hälfte der Ferien. So läuft das jetzt seid über einem Jahr. Seid 2 Jahren geht Kind in KIGA in der Zeit hat KM nur Anfangs erwähnt, also kurz nachdem sie aufgetaucht ist, das sie die KIGA sehen will. Da Kind die Mutter zu dem Zeitpunkt erst 2 mal beim begleiteten Umgang gesehen hat, wurde ihr das verwehrt mit den Worten sie solle abwarten.
Der Umgang gestaltet sich schwierig im Moment. Sie sagt Termine ab. Begründung sie muss am Samstag arbeiten. Angeblicher KKH Aufenthalt wegen Schlaganfall, die Mail schrieb sie aber aus einem Internetcafe. Dann angeblicher Kurs vom Arbeitsamt der übers Wochenende geht (sie hat noch keine feste Arbeit sondern nur 400 euro Job). Die Hälfte der Ferien hat auch noch nicht geklappt weil sie keinen Urlaub kriegt....usw.
Nun eröffnet ihr KV, als sie Kind abliefert, das er wieder heiratet. Nur 2 Stunden nach diesem Gespräch schreibt KM eine Mail an den KIGA das sie gerne wissen möchte ob sie Kind im KIGA besuchen kann und man ihr doch mitteilen möge wie sich Kind entwickelt. Da KIGA in den 2 Jahren seitdem Kind dort hingeht noch nichts von KM gehört hat wundern die sich und treten an KV herran da alleiniges ABR bei ihm. Und am gleichen Tag erhält der KV einen Anruf von einer vom JA beauftragten Organisation die schon vorher bei Gesprächen zwischen den Eltern wegen des Umgangs begleitet hat. Laut Aussage der Dame wolle sie "Nur mal hören" Der KV nimmt an das sie von der KM kontaktiert wurden genau wie der Kiga, wäre ja schon ein echt dummer Zufall 
KV hat theoretisch sowieso keine Probleme damit das die KM die Einrichtung besucht. Wundert sich warum KM nicht ihn fragt. Macht sich wegen dieser Geheimnistuerei natürlich auch etwas Sorgen, wegen des plötzlich geheuchelten Interesse. Was denkt ihr könnte sie irgendetwas planen z.B. den Vater schlecht aussehen lassen?
Wie sollte der KV reagieren? Vielleicht die JA Dame nochmal kontaktieren und klarstellen das er weis das der Anruf micht "nur mal so " kam
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