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  Trennung, Scheidung, nicht bezahlbarer Kindesunterhalt
Geschrieben von: Anonymous - 24-02-2013, 21:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (150)

Hallo Community!

Mich hat es auch erwischt. Sie will die Trennung nach 11 gemeinsamen Jahren. Gründe dafür möchte ich erstmal nicht nennen. Sonst kommt wieder alles hoch.

Hier die Fakten!
Es geht um Kindesunterhalt, wir waren nicht verheiratet, haben ein Kind (9Jahre) das bei der Mutter lebt.
Ich darf noch in der Wohnung bleiben und kann/soll erst raus wenn ich eine neue Bleibe habe. Dies wird erst am 02.03.13 etwas werden.
Es existieren noch keine alten oder neue Unterhaltstitel, Gerichtsurteile und Vereinbarungen!
Das Nettoeinkommen bei mir liegt bei 1200€ und bei ihr bei 1450€! Wir sind beide angestellt.
Die Unterhaltsberechtigte (ich würde sie lieber nicht so nennen...aber naja) möchte das ich ausziehe und ab März Unterhalt zahle.
Ich kann (mündl. besprochen) meine Kleine jederzeit sehen soweit es im Rahmen ist.....alle 14Tage ist eh klar aber evtl darf/will ich die Kleine auch nehmen wenn sie Spätschicht hat. Das wäre 1-2 die Woche. Summasummerum 10Tage im Monat.
Sie ist bereit das per schriftl. Regelung festzuhalten.
Der Unterhaltsverpflichtete bietet an, keinen Krieg zu führen und denkt nur an das Wohl des Kindes!
Es wurde von mir noch keine Zahlung geleistet da der Unterhalt erst berechnet wird. War am Freitag beim JA und wurde gleich als Zahler auf Lebenszeit kategorisiert. Das tat so weh.....
Naja..man riet mir den berechneten Unterhalt urkundlich anzuerkennen wenn er denn berechnet wurde. Als Sicherheit! (jaja...ich hör dir trapsen)
Ich muss Dienstag nachmittag hin und alle meine Einkommensnachweise vorzeigen. Als würde ich in die Höhle des Löwen gehen. Scheiss Gefühl!
Sozialleistungen fliessen zu keinem der Beteiligten.....die Ex will aber Wohngeld beantragen. Aber das wird bei dem Gehalt wohl nix werden und die evtl. Auflage aus der 78m² in eine Wohnung gleich oder kleiner 60m² zu ziehen wird sie definitiv nicht nachkommen. Dann lieber kein Wohngeld? Wer weiss.
Ob es eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten gibt weiss ich nicht. Ich habe bisher nichts davon mitbekommen.
Stadium ist, das ich noch "zu Hause" wohne und wir halbwegs normal und gut miteinander umgehen. Anwaltliche Beratung nehme ich am kommenden Dienstag an. Sie hat bisher nur einen Termin beim JA gehabt.
Meine Hoffnung das sie an einer Caritas-Gesprächstherapie teilnimmt, wurde von ihr zerschlagen.


Meine Situation ist bald alles andere als gut.
1200€ Einkommen netto
-1215€ Ausgaben inkl. 200€ Unterhalt
-------------------------------
-15€

Das wären dann -15€ die ich zum Leben und zum Unternehmen mit meiner Kleinen habe. Wow.......


Dagegen hat sie hat 1450€ Lohn
+184€ Kindergeld
+272€ Unterhalt
---------------------
1906€
dann gehen davon 1524€ Unkosten ab.
------------------------------------
382€ bleiben ihr und dem Kind jeden Monat. Wenn sie noch Wohngeld bekommt, knackt sie die 2000€ netto-Grenze locker!

Gibt es für mich eine reelle Möglichkeit sinnvolle staatliche Unterstützung zu beantragen?
Welchen Deal ausserhalb des JA kann ich mit ihr machen? Ich lasse ja einiges an Sachwerten da. Aber auf Unterhalt und Wohngeld will sie nicht verzichten.
Das JA meinte bei Einigkeit und Deals seitens der Eltern halten sie sich raus. Stimmt das wirklich?
Warum muss ich mich dann nä. Woche beim JA blank machen?

Gruß

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  öffentliche Institution in Lippstadt?
Geschrieben von: Desaster2005 - 23-02-2013, 17:32 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Gibt es in Lippstadt oder unmittelbarer Nähe , eine Institution, die sich ähnlich wie Väterwiderstand mit der entsprechenden Thematik befaßt?

Also eher sowas wie eine öffentliche Einrichtung. Ich habe von einem Bekannten erfahren, das dem sein Bruder da erhebliche Probleme in der Thematik hat (u. a. nicht einmal mehr ein Dach überm Kopf, da seine ehemalige Frau auf seinem Haus sitzt.) Ebenfalls ist die Dame unterhaltpflichtig und hat bis heute nicht einen Cent gezahlt, obwohl sie entsprechen gut verdient, hat aber mittlerweile ihren Verdienst halbieren lassen. ALGII wird ihn nicht gewährt, da seine ehem. Frau zuviel verdienen würde.

(So sind mir die Angaben zugetragen worden, was seine Lage betrifft)

Der gute Mann braucht in der Nähe eine öffentliche Einrichtung, die ihm in dieser Thematik helfen kann.

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  hatte ich eine Borderline-Beziehung?
Geschrieben von: Interessent - 23-02-2013, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

hallo,
im mai 2012 habe ich in einer Discothek eine sehr nette gutaussehende Frau kennengelernt, ich hab mich auf anhieb sehr gut mit ihr verstanden.
es dauerte nicht lange, da kommunizierten wir reichlich per Facebook und anschliessend auch über Whatsapp, sie studierte in einer nicht weitenteferten stadt.
Nach einer Woche regen Nachritenkontakts, trafen wir uns schliesslich,hattren direkt sex und nach einer weiteren Woche hatte ich bereits eine Freundin, die mir nach weiteren 3 Tagen ihre Liebe zu mir gestand.
Sie passte so Perfekt zu mir, dass ich ernsthaft anahm, dass es die frau fürs leben ist, wir haben uns in verdammt vielen Dingen ergänzt, sie wohnte in Ihren Semesterferien hier, Plante bereits eine Hochzeit,gab unseren eventuellen Kindern bereits Namen (was ich Persönlich etwas beängstigent fand, aber dennoch gab es mir vertrauen, dass ihre Liebe ja wohl ehrlich sein muss).Sie richtete Mein Wohnzimmer komplett neu ein, machte das schlafzimmer gemütlicher und nannte alles nach kurzer zeit bereits "Unser".

Nun hatte diese Frau eine sagen wir mal "lesbische" Vergangenheit,d.h sie hatte eine eher bisexuelle neigung, das fand ich zunächst mal garnicht so schlimm.Sie hatte eine 5 Jährige Beziehung zu einer Frau hinter sich, die wohl sehr intensiv war, danach waren oftmals 2 Monatasbezeihungen zu Männern üblich.
Ausserdem hatte sie eine sehr gestörtes Verhältnis zu ihrer Mutter, welche meineserachtens ein eher Liebevoller Mensch war, nur ein Opfer Häuslicher Gewalt war, somit fehlte also auch der Mann/Vater in dieser Familie.

Ich war ihr "neuer toller Mann, den sie nie mehr loslassen würde und über alles liebt" , wir waren 8 Monate zusammen...
Nun ging es auf das neue Semester zu und meine Freundin kam tränenüberströmt aus dem Computerzimmer und heulte die ganze Nacht, dass ihre Ex freundin in die selbe stadt ziehen würde wo sie ist, dass es alles zerstören könnte..
ich habe sie natürlich getröstet und ihr gesagt, dass es ja qutsch ist, dass diese alles zerstören würde, wenn sie mich doch liebt, dann bedeutet diese Frau ihr ja nichts mehr.
Sie sagte ausserdem" die darf nicht wissen, wo ich hier wohne, die darf nicht von dir erfahren, die wird dich stalken, dich fertig machen, oh nein, sie darf nichts von dir wissen" ein Paar wochen später erfuhr ich dann, dass sie sich eben doch mit dieser Frau in ihrer Wohnung trifft, was mich sehr verletzt hat, war diese Frau doch das "Böse".
eine Nacht bevor ich das erfuhr sagte sie ernsthaft zu mir, dass sie mir doch nicht versprechen könnte treu zu sein, sie den Kontakt zu ihrer ex pflegen möchte, damit sie das "Mittagessen" nochmal warm machen kann und ihr der Sex zu Frauen ja so fehlt.
Ich tat das was wohl jeder tun würde und beendete diesen Kindergarten, an einem Wochenende kurz vor Weinachten.
Und dann ging es los, sie klammerte Regelrecht, beteuerte ihre Unschuld hielt mich wie verrückt fest, rannte mir hinterher und wollte mich doch so unbedingt zurück, da wurd ich weich und nahm sie wieder.
1-2 Tage danach war sie wieder am studieren und meinte dann per whatapp" du ich weis noch nicht ob das wieder was wird mit uns" ich war völlig ausser mir, war sie es doch die mich so umbedingt zurückwollte.
Dann habe ich es natürlich wieder beendet und erneut ging ihr "liebes-Terror " los..ich lies mich wieder weichkriegen. War mit ihr an weinachten zusammen, silvester und im Januar kam es wieder zur Trennung, durch mich, denn diesesmal gab es noch eine Lesbe,bei der sie Übernachtet hatte, diese Lesbe war in sie verliebt, dann gab es da noch einen Kerl und noch wen, ich konnte nicht mehr, ich habe diese Frau ehrlich geliebt, aber sie stand offensichtlich nicht zu mir und ich beendete diese Sache nun völlig, natürlich mit dem üblichen Terror.

Ich war so verzweifelt, dass ich die andere Lesbe Kontatktierte und sie frug was da denn gewesen sei und sie gestand, dass da was lief ausserdem bekam ich heraus, dass sie mich x-mal mit ihrer ex betrogen hat, mit mindestens einem kerl und in ihrem Dorf, den ruf als "promikes stück Unrat" galt um es mal freundlich auszudrücken, "Massagen für 20 euro!" waren dann noch das I-tüpfelchen!
Ich war so stinkesauer, dass ich sie beleidigt habe, ihren bekannten, die mich alle sehr mochten davon erzählte, die sich daraufhin von ihr abwandten, es begann eine ernsthafte schlammschlacht, mit einer Person die ich über alles liebte.
Ich wollte das nicht, es kam sogar soweit, das ein Anwaltsschreiben hier eintrudelte, dass ich mich von ihr und ihren Freunden fern halten soll...es ist jetzt Februar, das ging alles so schnell...
Das verrückte daran ist, dass ICH schuldgefühle habe und sie sich vollkommen im Recht fühlt und das schlimme ist, dass ich diese Frau noch immer Liebe.
Was soll ich nur tun....?Sad

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  Schulauffälligkeit der Kinder
Geschrieben von: zwangszahler - 21-02-2013, 17:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Benötige eueren Rat zu folgender Sachlage

Kind 1 und Kind 2 sind in der Schule ( 7. Klasse) verhaltensauffällig
Kind 1 sogar so sehr, dass für Betragen und Mitarbeit eine 5 vergeben wurde, die schulischen Leistungen liegen bei 4-
Die schulischen Noten und Kopfnoten von Kind 2 sind Mittelmaß, allerdings wird auch hier im Zeugbis vermerkt, dass bei einigen Fächern die Mitarbeit schlicht verweigert wird.
Die Verhaltensauffälligkeit ist seit meiner Trennung/ Scheidung von der KM in fast jedem Zeugnis seit der Grundschule dokumentiert.

Da jeglicher Kontakt zu mir verweigert wird, die KM obendrein noch ein Borderliner ist, stellt sich für mich die Frage, habe ich überhaupt eine Möglichkeit dieser negativen Entwicklung irgendwie gegenzusteuern.

Weiterhin was hat das wieder für Auswirkungen auf mich wenn ein Kind ohne Abschluss von der Schule fliegt, oder diese mit solch einem Zeugnis keine Lehrstelle finden werden.

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  SED-Opferrente für Kindesunterhalt?
Geschrieben von: sorglos - 21-02-2013, 15:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Mal ein etwas ziemlich spezielles Problem:

Ein Vater bekommt eine Operrente, weil er zu DDR-Zeiten zu Unrecht im Stasi-Knast saß. Diese ist vergleichbar mit den Entschädigungen der Opfer des Nationalsozialismus.
Nach dem Gesetz erhält man diese Rente nur bei entsprechenden Vorraussetzungen (mehr als 180 Tage Knast und Rehabilitierung) und bei Bedürftigkeit. Diese Rente ist auch besonsders geschützt, d.h. sie wird bei keinen Sozialleistungen oder anderen Renten angerechnet.

Nun ist das Jugendamt (das pikanterweise von einer Politikerin geleitet wird, die in Moskau studieren durfte und seit mehr als 40 Jahren Mitglied in kommunistischen Parteien und deren Nachfolgeorganisationen ist) der Auffassung, dass der ansonsten unter dem Selbstbehalt liegende Vater diese Opferrente als Kindesunterhalt an seine Kinder verteilen müsse.

Jemand eine Idee?

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  Pfändung Rente wg. Erwerbsminderung
Geschrieben von: ali mente - 21-02-2013, 15:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Liebe Leidensgenossen,

im vergangenen Jahr habe ich die Rente wg. voller Erwerbsminderung bewilligt bekommen. Das hat zur Folge, dass z.Z. eine Abänderungsklage beim Gericht läuft, da ich nur noch EUR 800,-- zur Verfügung habe (zahlte für 2 minderjährige Kinder bis Rentenauszahlung den Mindestunterhalt).

Es hat den Anschein, dass dem Gericht die Definition "volle Erwerbsminderung" nicht geläufig ist, da jetzt ärztl. Gutachten angefordert werden, die belegen sollen, dass ich keiner Nebentätigkeit mehr nachgehen kann?????!

Falls die Sache für mich negativ ausgehen sollte möchte ich mich so gut wie möglich vorbereiten da ich weder den Unterhalt leisten noch eine Nebenbeschäftigung aufnehmen kann und hoffe auf ein paar hilfreiche Tipps.

Was muss ich tun, dass mir trotz Pfändung noch genug zum leben bleibt?

1. Wie kann ich die Rente vor Pfändung schützen?
2. Lohnt es sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein P-Konto einzurichten (Dispo habe ich vorsichtshalber schon mal auf 0 EUR gesetzt)?
3. Kann es passieren, dass auch eine Sachpfändung durchgeführt werden kann oder beschränkt sich eine derartige Pfändung i.d.R. auf Geldleistungen?
4. Andere Tipps?

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  Vaterschaftsfestellung umgehen?
Geschrieben von: vorsorge - 21-02-2013, 14:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

Ich habe mich 3, 4 Mal mit einer Frau getroffen, die mir nichts bedeutet. Sie behauptet nun schwanger von mir zu sein. Sie könnte recht haben, aber sie hatte zu dem Zeitpunkt auch einen Freund - womöglich mache ich mir also umsonst Sorgen.

Ich muss trotzdem vom schlimmsten ausgehen. Abtreiben kommt für sie nicht in Frage. Ich habe alles mögliche probiert um sie zu überzeugen.
Finanziell steht sie sehr schlecht da.

Ich muss davon ausgehen, dass sie -auch wenn sie behauptet keinen Kontakt mehr zu mir haben zu wollen- in Zukunft versuchen wird mich finanziell auszupressen.

Die Fakten:
Derzeitiger Aufenthalt: Österreich
Vermutlicher Aufenthalt eines möglichen Kindes: Österreich
meine derzeitige Meldeadresse: Nicht EU-Land
ihre derzeitige Meldeadresse: anderes EU-Land

Was muss ich tun, um ihr rechtlich zu "entkommen"? Ich bitte darum mir nicht mit der Moralkeule zu kommen. Wäre sie jemand, den ich lieben würde, wäre auch eine Heirat nicht ausgeschlossen. Aber sie ist charakterlich überhaupt nicht tragbar, geht auf kein Argument ein bzgl Abtreibung, und denkt/handelt wie ein Teenager (Alkohol, Parties, Untreue, dutzende Sexualpartner usw.) - sie ist aber deutlich älter als ein Teenie.
Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr.

Wenn ich in ein anderes EU Land ziehe, ohne Anmeldung dort, kann sie die Vaterschaft überhaupt feststellen lassen?
Könnte ich denn nach Österreich zurück? Oder bekommt man dann Probleme an der Grenze? Ich weiß es nicht.

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Question Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
Geschrieben von: Wintersonne - 20-02-2013, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo miteinander,

ich habe mal Fragen bezüglich des Umgangsrecht für einen Kindsvater, der noch NIE Kontakt zum eigenen Kind hatte:
Mein Freund ist Vater eines 10-jähr. Kindes, welches er noch NIE kennengelernt hat.
Die Mutter des Kindes und er hatten sich bereits in der Schwangerschaft getrennt, er war aber von Anfang an bereit, seinen Verpflichtungen für das Kind nachzukommen.
Leider hatte die Kindsmutter von Anfang den Kontakt der beiden untersagt/ verhindert, er durfte sein Kind bisher nicht mal auf einem Foto sehen! Selbst bei Verabredungen, wo er das Kind mal kennenlernen sollte (da war es noch Säugling), kam sie grundsätzlich ohne und ließ ihn immer dumm stehen. Was die finanziellen Verpflichtungen seinerseits betraf, auf diese bestand sie selbstverständlich immer und diesen ist er auch immer - ohne Probleme zu machen - nachgekommen.
Irgendwann hat er die Versuche, an das Kind heran zu kommen aufgegeben, aber es läßt ihn auch nicht los (was ich absolut verstehen kann). Obwohl er sein Kind noch nie gesehen hat, hat er eine große Sehnsucht ...
Im Zuge des aktuellen Kontakts zum Jugendamt wegen des Unterhalts, haben wir überlegt, nochmal einen Versuch zu starten, dass er sein Kind endlich mal kennenlernen kann.
Uns ist klar dass eine Menge Zeit vergangen ist und das Kind wahrscheinlich auch einen Ziehvater hat. Es ist nicht so, dass wir da irgendwas zerstören - oder Unruhe reinbringen wollen, aber er möchte auch endlich mal wissen wer sein Kind ist, wie es ihm geht, was es so macht und ggf. einen Kontakt aufbauen. Ihm ist schon klar, dass er nicht Vater im Sinne von VATER ist, aber wenigstens ein freundschaftlicher Kontakt mit evtl. regelmäßigen Briefen, Telefonaten oder auch mal Treffen sollte doch möglich sein, oder?
Er will das Kind auch nirgends rausreißen oder irgendwas aufdrängeln, er möchte einfach nur langsam Kontakt aufbauen (natürlich kindgerecht und ggf auch mit prof. Unterstützung).
Wir hatten erst überlegt, einen Brief an die Mutter zu schreiben, aber er befürchtet, dass sie nach wie vor sehr stur sein wird und alles abzuwehren versucht.
Nun überlegen wir, uns an das Jugendamt zu wenden und es langsam über das JA anzugehen.

Wie sieht es denn überhaupt mit der (Umgangs-) Rechtslage aus? Laut Internetrecherchen soll diese sich ja deutlich zugunsten der Väter geändert haben? Hat er denn überhaupt das Recht auf kennenlernen, auch wenn bisher noch nie Kontakt bestand?
Die Vaterschaft ist nachgewiesen und er ist seinen finanziellen Verpflichtungen immer nachgekommen.

Kann mir jemand Ratschläge oder Tips diesbezüglich geben?


Viele Grüße

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Question Fragen zu bevorstehendem Unterhaltstitel...
Geschrieben von: Wintersonne - 20-02-2013, 22:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo miteinander,

ich habe mich hier registriert, weil ich (in Absprache) für meinen Freund bezüglich Unterhalt/ Unterhaltstitel recherchiere.
Er ist zeitlich und beruflich eingespannt und hat keine Erfahrungen mit Foren o.ä., daher unterstütze ich ihn "seelisch & moralisch".

Ich hatte in einem anderen Forum einige Fragen gestellt, die offen blieben, aber per PN wurde ich freundlicherweise auf dieses Forum hingewiesen.

Um zum eigentlichen Thema zu kommen,
mein Freund hat vor ein paar Tagen Post vom Jugendamt bekommen.
Er ist Vater eines 10 jähr. Kindes und hat seit vielen Jahren immer einen festen Betrag an Unterhalt gezahlt. Er war nie säumig, ist immer allen Anforderungen nachgekommen und hat immer pünktlich die volle geforderte Summe gezahlt.

Nachdem von ihm vor ein paar Wochen die Einkommensnachweise angefordert wurden, hat ihn das Jugendamt in relativ barschem Ton aufgefordert, einen Unterhaltstitel zu unterzeichen. Er ist laut deren Berechnungen in der Gehaltsklasse 4 (Düsseldorfer Tabelle). Er soll zukünftig monatlich 327€ zahlen und das auch so titulieren lassen.
Leider hat er absolut keine Ahnung (wie ich) worauf er bei solch einem Titel unbedingt zu achten hat.
Wichtig wäre vor allem zu wissen, welche Art Titel soll er unterschreiben?
Es gibt die statischen und die dynamischen, welcher ist sinnvoll und warum?
Wie sieht es mit den Befristungen aus? Ich habe gelesen dass man bis zur Volljährigkeit befristen kann, aber auch nur für 1-x Jahre. Was wäre denn am sinnvollsten?
Wo sollte er bestenfalls den Titel ausfertigen lassen, beim JA oder eher Notar?
Ich muss dazu sagen, dass wir "EVTL." selber auch zusammen noch Nachwuchs haben wollen (was aber noch nicht feststeht), muss er in einem Titel diesbezüglich was besonderes beachten (im Fall eines weiteren Kindes muss er zeitweise für mich und das weitere Kind ja mitaufkommen)?
Wie setzt sich das bereinigte Nettoeinkommen zusammen?
Was darf für den Unterhalt angerechnet werden und was nicht?
Ich habe gelesen, dass zb. Aufwand für Arbeit, Rentenversicherungen, priv. RV bei der Berechnung mit berücksichtigt werden müssen, gibt es noch andere relevante?
Wie sieht es mit einem Kredit aus? Er möchte sich ein Haus kaufen, muss die monatl. Rate dann auch bei Berechnungen berücksichtigt werden?
Darf er eigentllich auch die Verdienstnachweise der Kindsmutter verlangen um Einsicht zu bekommen? Die Kindsmutter ist seit einigen Jahren verheiratet und ihr Ehemann hat ebenfalls Einkommen. Muss das auch bei den Berechnungen mit berücksichtigt werden? Die Fragen deshalb, weil aufgrund des höheren Bildungsstatus von beiden (abgeschl. Studium) die Wahrscheinlichkeit besteht, das sowohl die Kindsmutter als auch ihr Ehemann ein viel höheres Einkommen haben, als der Kindsvater.

Um eines vorweg zu nehmen, er möchte dem Kind nichts vorenthalten.
Er wird den Unterhalt selbstverständlich weiterhin zahlen (was bisher ja problemlos lief). Aber aufgrund dessen, dass man so viel negatives in Bezug auf Jugendämter und Unwahrheiten/Drohungen/Abzocke/ liest, möchte er eben auch nur das zahlen, was er ehrlich und fair ist.
Er hat weder zum Kind, noch zur Mutter Kontakt, seit der Geburt des Kindes läuft alles übers JA.

Ich hoffe ich "erschlage" euch nicht mit den vielen Fragen Blush...

Ich würde mich über Infos und Tips eurerseits freuen Wink.

Viele Grüße...

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  Umgangsrecht/Trennung
Geschrieben von: uschikowsky - 20-02-2013, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,
hier kann mir bestimmt geholfen werden...
und zwar mein freund hat ein 3 jährigen sohn aus seiner vergangenen ehe. seine ex frau macht ihn damit das leben auch sehr schwer. er will sein kind sehen und es klappt auch mal gut und dann sucht sie irgenwelche gründe das er ihn nicht mehr sehen kann. beispiele:
über weihnachten und silverster durfte er jeweils paar tage bei uns schlafen...dann hieß es er fährt für 2 wochen ins ausland zu den großeltern und da war er dann einige wochen. seine ex war in der zeit auch nicht zu erreichen so dass mein freund nichts wusste etc... jetz erzählt sie dinge bei JA wie es sei bei ihm zu dreckig, oder bei mir (haben getrennte whg) oder irgendwelche andere geschichten... aber nichts von all dem stimmt.

seine ex erzählt den kleinen auch immer wo es mit den treffen noch klappte, das der papagleich kommt und sie fährt zu XXXX und da sind kinder..ist doch klar das der sohn dann lieber da mit hin will und nicht mit den papa mit den er eh kaum sieht...

heut war der fall das er sein sohn beim JA treffen konnte und wir und leider 15 min verspäteten und das JA darüber informierten. jetz soll er seinen sohn gar nicht mehr sehen???

was kann er tun? würde ihn zu gerne helfen...

über antworten und hilfe würde ich mich sehr freuen...

---UsChI---

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