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| Tipps zur Stellungnahme und Verhalten beim §170 |
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Geschrieben von: FreiHerr - 05-02-2013, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich werde die Vorgeschichte erstmals nicht groß erzählen. Ihr könnt ja suchen
Kurz gefasst: habe ich eine extrem schmutzige Trennung/Scheidung wie viele anderen hier im Forum.
Jetzt läuft eine 170er Sache gegen mich (nicht die erste, die Exe ist da nicht besonders zimperlich). Ich bin zwar im Ausland, beabsichtige aber aus strategischen Gründen auf die Anzeige zu reagieren, zumindest mit einer Stellungnahme. Ich habe meine Akte sehen können – es ist beeindruckend was da so alles geschnüffelt wird 
Ich habe zwar einen Rechtsanwalt, aber er ist faul, unengagiert und nur am Geld und dem schnellen Beenden der Sache durch Zahlungen meinerseits interessiert.
Ich kann mir vorstellen, dass er vielleicht eine kurze Stellungnahme macht, ausschließlich zu den strafrechtlichen Aspekten (Leistungsfähigkeit früher und jetzt, Geldflüsse, Unterhaltspflichten…). Mehr wird er wahrscheinlich nicht machen wollen
Ich wollte aber noch zusätzlich selber so etwas wie Klarstellung schreiben. Und zwar zu den Punkten, die nicht direkt mit dem Strafrecht zu tun haben, eher wird’s da um Umgang, gemeinsames Sorgerecht, Umgang der Mutter mit dem Unterhalt meiner Tochter, Umgang des Next mit meiner Tochter, Hausratteilung usw gehen…
Ich verstehe, das wird alles den Tatrichter wohl nicht interessieren, aber die Akte ist voll mit den Verleumdungen und Lügen (die auch nicht strafrechtlich relevant sind), aber mich in einem sehr schlechten Licht darstellen. Ich glaube eine „Richtigstellung“ (mit Belegen) würde den Richter zumindest mental beeinflussen. Außerdem möchte ich alle diese Fakten protokollieren und in der Akte haben – ich gehe davon aus, dass die aktuelle Anzeige eingestellt wird, aber die weiteren werden bestimmt folgen… Das Kind ist sehr jung.
Also, erstmals eine grundsätzliche Frage: würdet ihr so etwas schreiben und dem StA zuschicken?
Dann, wenn ja, in welchem Ton? Ich meine, in dem TFAQ steht – „nie negativ über die Kindsmutter sprechen“. Gilt dies auch beim Strafgericht für einen voll entsorgten Vater/Aufgeber? Momentane Skizze dieser Stellungnahme ist schon sehr negativ der Mutter gegenüber (ist ja "nur" als ein Gegenschlag gedacht, kein atomarer Erstangriff), soll ich versuchen möglichst „positiv“ zu formulieren?
Ganz harte Bandagen: wenn ihr gewusst hättet, dass euer Kind vom Next geschlagen und misshandelt wird – was würdet ihr machen? Stellt mal vor, diese Information kommt aus dem vertrauten Kreis und es gibt einige Indizien, dass sie stimmt. Aber keine hundertprozentige Wahrscheinlichkeit. Ich weiß, man kann eine Strafanzeige erstatten kann, aber zuerst die Frage ob man diesen Vorwurf im 170er Verfahren in den Mund nehmen sollte.
Ich freue mich auf eure Tipps und Diskussionen
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| Pfänden oder was tun??? |
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Geschrieben von: Besolder - 04-02-2013, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo alle miteinander!
Folgendes Problem.
Die Mutter meines Sohnes hat sich im Mai vergangenen Jahres mit mir beim OLG Hamm verglichen, Unterhalt für unseren Sohn (16) in Höhe von 100% der D´dorfer Tabelle zu zahlen.
Seit Dezember arbeitet sie nun nur noch halbe Tage, da ihre Vollzeit befristet war, bzw. sie zu dösig sich zu bewähren oder halt absichtlich blöd.
Unsere Töchter 12 und 14 leben bei ihr. Ich zahle dort vollen Unterhalt, 105% der D´dorfer Tabelle.
Laut ärztlichem Gutachten ist sie auch voll arbeitsfähig, ausser den ganzen Tag zu stehen. Sie zieht es aber seit Jahren gnadenlos durch sich nicht um was anderes zu bemühen und nur 50% zu arbeiten. Nimmt dann lieber diverse Hilfen des Staates an.
Ihr seht, bis zu diesem Vergleich gab es schon eine längere Vorgschichte um sie überhaupt ordentlich an die Schüppe zu bekommen.
Anfang Dezember hat sie nun sofort einen Antrag auf Aufhebung des Vergleichs bei Gericht gestellt. Da sie jetzt unter 1000 Euro verdient möchte sie gar nichts mehr zahlen.
Seitdem dümpelt es bei Gericht rum und kommt nicht vorwärts.
Seit Januar hat sie die Zahlung eingestellt obwohl der Vergleich noch Bestand hat.
Da mir die Kosten mit unserem Sohn aufgrund von Abschlussfahrt, Bewerbungskosten, ...... im Moment weglaufen, weiß ich nicht was ich machen soll.
Kann man es Pfänden lassen, sollte man lieber warten bis das Gericht sich bequemt hat eine Entscheidung in welche Richtung auch immer zu treffen oder was???
Vielen Dank für eure Tipps
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| möglicher Missbrauchsvorwurf? |
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Geschrieben von: bio - 03-02-2013, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Im letzten Gespräch mit der KM hat sie eine Andeutung gemacht. Es sei nicht normal, wenn ein Vater mit seiner Tochter in einem Bett schlafe. Sie werde ja schließlich größer. Auf meine Nachfrage, was sie genau meine, hat sie nicht geantwortet. Auch scheint sie zu ignorieren, dass unsere Tochter bei ihr stets im ehelichen Bett schläft.
Bei mir ist es so, dass ich sie zunächst im großen Bett zum Schlafen lege und dann ins Kinderbett trage. Irgendwann nachts, kommt sie dann eben rüber in mein Bett. Meine Tochter ist 3,5 Jahre.
Meint ihr, dass sich hier ein falscher Missbrauchvorwurf anbahnt? Ist diese Aussage als indirekter Missbrauchsvorwurf zu deuten? Wie kann man darauf reagieren?
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| KM fordert BU... |
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Geschrieben von: wasnun - 03-02-2013, 20:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo, ich brauche dringend ein paar Ratschläge von Euch. Danke schon mal.
Zu mir. Ich habe 2 Kinder (2 und 7) Zahle enstpr. dem DLG - Titel zahle ich mein KU regelmäßig. Da KM noch in Elternzeit ist und keinen Krippenplatz hat hat, fordert Sie nun über das JA noch BU ein. Ich bin mit den weiteren Zahlungen auf den Selbstbehalt gerutsch. Mitteilung an das JA erfolgte von meiner Seite, dass KM doch zum JC gehen sollte sowie ein Angebot von mir, was ich noch zusätzlich zum KU zahlen könnte, blieben unerhört. Das JA meinte, vom Gang zum JC der KM räht das JA ab. Das JA fragte, was ich noch zahlen könnte, ich machte ein Angebot, dass ist ungefähr die Hälfte des BU.
Das wurde erstmal entgegen genommen, aber jetzt kam ein Schreiben , dass....BgII...1603 ich zahlen muss. Es wurde abgewiegelt, dass im Selbstbehalt (habe schriftlich angegeben...Miete, Kredite...Schulden an RA, Wohnraum da ja 2 Kinder die sehr oft bei mir sind und wir in Verhandlung stehen, diese Zeiten zu erweitern etc.) ich den vollen Betrag (BU) nicht zahlen könnte. Darum habe ich ein Angebot gemacht. Fazit...Egal, ich soll von 1100 Euro leben.
Meine Frage, ich habe oft die Kinder, einen davon fast 11 Tage.
Kann ich da nicht eine Anerkennung-Entlastung verlangen ?
Können die nicht irgendwo in dem BU berücksichtigt werden?
Soll ich jetzt dem JA freundlich antworten, geht nicht, Belastungsgrenze ausgeschöpft ? Kann sonst meine Kinder nicht entsprechend versorgen ?
Bei der KM ist es jetzt so, dass Sie mit KU+BU+KG viel mehr als ich im Selbstbehalt habe.
Vielen Dank
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| Prangerseite für Kindesunterhaltsschuldner in Spanien |
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Geschrieben von: webmin - 03-02-2013, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Spanienkind
Hier ist ein schönes Exemplar, welches versucht über das Kind möglichst viel Geld zu generieren.
Hier kann man nur vermuten ob sie mehr angep**** ist, weil sie einfach verschmäht wurde, oder weil es ihr nicht gelingt Geld aus ihm herauszupressen.
Wie immer wird das Kind(hier 4,5J.) vorgeschoben wie unter "Aktuelles" zu lesen:
Zitat:Hallo Papa Herbert, ich bin traurig, dass Du nicht aus Deiner Haut kannst. Wünsche Dir viel Gesundheit, Erfolg und Glück in 2012. Deine Tochter Leonie Celine
Wie blöd ist die eigendlich?
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| Beratungskosten / Rechnung RA |
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Geschrieben von: Rockwurst - 02-02-2013, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Freunde,
wer von euch kennt sich mit Rechnungen vom Anwalt aus?
Folgender Fall:
Ich habe eine RSV (inkl. Beratung RSV Familienenrecht) und mich aufgrund einer Unterhaltsberechnung anwaltlich beraten lassen.
Nach einem kurzen Telgespräch hieß es, dass eine Erstberatung 190,-€ kosten würde.
7.1 erster Termin bei der RAin, Fall vorgetragen Fragen wurden nicht beantwortet die RAin meinte immer, sie müsste sich da erkundigen (hier hatte ich schon ein ungutes Gefühl) zudem noch eine Honorarvereinbarung über 200€/h unterschrieben, mit dem Hinweis auf meine RSV
Im Netz nach der Anwältin gegoogelt, rausgefunden, dass sie gerade mal ein halbes Jahr ihren Anwaltschein hat.
nach 1,5 Wochen hab ich bei der RAin angerufen, da ich immer noch keinen bescheid hatte "Sie erhalten von mir heute noch ein Schriftstück"
am nächste Tag, kein Schriftstück eingegangen (Mail),
Tel Nachfrage bei der RAin " bekommen Sie heute, aber ich kann ihnen sagen, dass...." ich darauf "was ist mit dem anderen Punkt" Sie:"muss ich nach Fragen, wenn Sie wollen bekommen Sie heute noch ein Gespräch bei meinem Chef" ich hatte eingewilligt.
Nachmittags beim RA, der hat sich nur kurz meine Unterlagen (70 Seiten) angeschaut und meine Fragen beantwortet (für mich war das eher ein Erstberatungsgespräch)
Heute Post vom RA, Kostenaufstellung:
7.1 = Gespräch mit Mdt. und Aktenbearbeitung 0,5h (eig Erstberatung?)
10.1 Aktenbearbeitung 1h (RAin vermutlich)
17.1 Aktenbearbeitung (0,5h RA vermutlich)
17.1 Gespräch mit Mdt. 0,5h
Rechnung:
2h á 200€
Auslagenpauschale 20€
19% UmSt
Gesamt 499,80€
Meine Fragen:
Kann ich dagegen angehen, dass ich Geld dafür bezahlen soll, dass ein Neuling mir keine Beratung gegeben hat, sich aber auf meine Kosten schlau machen muss?
Auslagenpauschale? Ich habe keine Anrufe oder irgendetwas schrifliches erhalten. Ist das Richtig?
Wieso ist auf der Rechnung nichts von meiner RSV zul lesen? (Müsste der Anwalt nicht direkt mit der RSV abrechnen?)
Was ist mit der Erstberatung von 190€, hier ist auch nirgends die Rede von (was eig zu meinem Vorteil ist, das der erste Termin grad mal ne halbe Stunde gedauert hat und ich somit statt 190€ "nur" 100€ zahlen muss)
Ist es normal, dass die Honorarvereinbarung ohne UmSt unterschrieben wird? Mir war das nicht bewusst und ich wurde nicht darauf hingewiesen.
Also 1h sehe ich durchaus ein, die wurde vom Chef persönlich bearbeitet und der war auch Kompetent aber seine RAin hat in meinen Augen keine Leistungen mir gegenüber erbracht....
Was soll ich nun am besten machen?
Danke für helfende Antworten Ich seh gerade, dass insgesamt 3h aufgeschrieben worden sind:
7.1 Beratung 0,5 Akteineinsicht 0,5h
10.1 Akteneinsicht 1h
17.1 Akteneinsicht 0,5h
17.1 Beratung 0,5h
Demnach scheint eine Erstberatung über meine RSV abgewickelt worden zu sein (Laut Bedingungen max 200€ je Beratung) Weitere Frage:
Ich musste mir den RA nehmen, da JA und ich nicht der gleichen Meinung waren.
Das JA hat mir letzendlich Recht gegeben, der RA hatte direkt nichts mit dem JA zu tun.
Kann ich das JA für die Kosten belagen?
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| Selbständig/Alg II Zuschuss und KU |
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Geschrieben von: Safran - 01-02-2013, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo erst einmal...ich weiß noch gar nicht so genau wo ich anfangen soll...und bitte schon mal vorher um verzeihung wenn was nicht ganz klar sein sollte...
Ich fange mal vorne an...ich bin wegen Mobbing vor ca 3 Jahren aus meinem Beruf ausgestiegen. War wärend der 12 Beschäftigungsjahre sieben Jahre in Psychotherapeutischer Behandlung. Habe immer wieder versucht in diesem Beruf weiter zu arbeiten um meinen KU ( 2 Kinder) leisten zu können.
Irgendwann ging dann gar nichts mehr nach dem ich die Kündigung meines Arbeitgebers erhielt. Verzweifelt suchte ich nach einer Möglichkeit weiterhin mein Geld zu verdienen um auch den KU zahlen zu können. Aus der Arbeitslosigkeit heraus machte ich mich dann mit Existenzgründerzuschuss selbständig. Immer wenn es möglich war zahlte ich den KU. Irgendwann sanken meine Zahlen so das meine Ex Frau Unterhaltsvorschuss beantragte. Ich veränderte mein Geschäft und konzentrierte mich nur noch auf einen Bereich der Erfolgsversprechend ist. Meine Zahlen sind ganz gut aber nicht gut genug für KU da ich zur Zeit auch noch ALG II Zuschüsse erhalte( lebe mit neuer Partnerin und unserem gemeinsamen Sohn zusammen).
Nun zu meinem Problem:
Die Unterhaltsvorschuss Kasse verklagt mich nun bei Gericht auf zu zahlenden KU trotz ALGII. Wo das Jugendamt in unserer Stadt nur den Kopf zu schüttelt ( Kinder wohnen bei der Kindesmutter in einem anderen Meldebezirk). Ich selbst betreue die Kinder einen Tag in der Woche und jedes zweite Wochenende komplett also 8 Tage im Monat.
Laut meiner Anwältin habe ich vorher in einem sehr gefragten Beruf gearbeitet und laut Aussage wird das Gericht mich dazu heranziehen wieder in meinem Beruf zu arbeiten.
Nun das Problem,
ich kann diesem Druck in diesem Beruf nicht mehr standhalten ( bin Attestiert nur noch bedingt Leistungsfähig - deswegen ja auch die Selbständigkeit denn hier kann ich zumindest im Rahmen meiner Möglichkeiten Geld verdienen und versuchen genug zu verdienen um den Ku zahlen zu können). Einen Nebenjob an zu nehmen wäre zwar theoretisch ne Möglichkeit praktisch aber schwierig da ich aufgrund meiner momentanen Verfassung einfach nicht garantieren kann zu 100% Leistung zu bringen..das fängt schon damit an das es mir an manchen Tagen nicht möglich ist irgendwo hin zu fahren ( in der Selbständigkeit arbeite ich zu Hause).
Die Frage ist können die mich trotz ALG II Leistungen echt dazu zwingen den KU zu zahlen???
Ich danke schon mal im vorraus für die Antworten und werde eure Fragen an mich schnellst möglich beantworten. eines noch vor ab ich werde mich weder dazu äußeren was ich jetzt genau mache noch in welchem beruf ich vorher gearbeitet habe denn meine Ex hat das schon mal gegen mich genutzt( Internetrecherche in den Foren). Nehmt es mir also nicht übel. Danke
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| Aus Slowakei nach D zurück, Gerichtsvollzieher pfändet |
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Geschrieben von: Friedrich - 01-02-2013, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (77)
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[Abgetrennt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6477 ]
Also , jetzt muss ich auch mal dazu etwas sagen , ich bin schon vor vielen Jahren ins Europaeische Ausland abgehauen , in ein Land das frueher Kommunistisch war .
Habe eigentlich immer Unterhalt bezahlt , nur dann nicht wenn ich arbeitslos war .
Es wurde die Pfaendung eingeleitet , Auto , Motorrad und Haus wurde sofort blockiert , Mein Gehalt wird bis auf 280,- Euro gepfaendet .
Jeden Monat besucht mich die Polizei , oder ich muss zur Polizei kommen . Strafanzeige wegen Paragraf 170 , Vorwuerfe kann ich nicht nachvollziehen . Aber die Polizei hier im Gastland ermittelt und schnueffelt .
Also wer meint in Europa sicher zu sein , liegt voellig falsch
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