| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.781
» Neuestes Mitglied: Sumpfhai
» Foren-Themen: 8.298
» Foren-Beiträge: 152.890
Komplettstatistiken
|
| Aktive Themen |
Haftung Anwalt
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Austriake
Vor 3 Minuten
» Antworten: 5
» Ansichten: 196
|
Diskussion zu "Der Aufsta...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: FlipFlop
Vor 1 Stunde
» Antworten: 176
» Ansichten: 257.704
|
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: FlipFlop
Vor 2 Stunden
» Antworten: 15
» Ansichten: 412
|
Verzug Setzung und Auslän...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
Vor 2 Stunden
» Antworten: 16
» Ansichten: 755
|
Volljährige wohnt bei kos...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
Gestern, 11:46
» Antworten: 2
» Ansichten: 243
|
Hilfe gesucht bzgl. Gutac...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-01-2026, 10:25
» Antworten: 6
» Ansichten: 288
|
Mutter erschiesst Kind
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
17-01-2026, 13:30
» Antworten: 6
» Ansichten: 319
|
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
17-01-2026, 13:20
» Antworten: 9
» Ansichten: 444
|
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
17-01-2026, 11:17
» Antworten: 97
» Ansichten: 5.200
|
Vater beantragt alleinige...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-01-2026, 14:58
» Antworten: 2
» Ansichten: 230
|
|
|
| Unterhalt bei demnächst volljähriger Tochter |
|
Geschrieben von: tronac - 20-01-2013, 01:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
|
 |
Hallo ,
ich bin Tronac, 50 Jahre alt, habe eine Tochter die ist 17 J. (im Feb.13 wird sie 18 J.)Seit 15 J. nicht mehr gesehehen, auf Betreiben der Ex.
Zahle Unterhalt seit 15Jahren, i.M. 340€, gibt einen Titel ( ich weiß nicht ob begrentzt oder nicht, ist 13 J. her, erinnere mich nicht mehr, hab den auch nicht)
Mit meiner neuen Beziehung (seit 9Jahren) habe ich einen Sohn der 4 J. alt ist und bei uns lebt.
Bin Mitleser seit Wochen.
Wau, welches super gutes Forum!!!!!!!!!!!!!!!
Nun meine Frage:
Habe schon viel mit gelesen, deswegen bin ich mit den rechtl. Vorgängen schon recht vertraut. (meine ich)
Meine Tochter hat mit mir den Kontakt verweigert, Einfluss meiner EX.
Nun muss sie! (die Tochter)
Da sie am 23.Feb. 18Jahre wird, werde ich ab den März nicht mehr Unterhalt via JA bezahlen!!!! Denn das hat meine EX so bestimmt. (Unterhaltsschulden gibs nicht)
Meine Frage ist, wie sensibel in der Unterhaltsgrage vorgehen? Ich habe nur die Tel.Nr. von der Mutter, ich weiß in welcher Stadt sie lebt, habe aber keine Adresse.
Die Mutter wird barunterhaltspflichtig sein, das weiß ich (nach dem sie 18J geworden ist) und sie vedient soviel wie ich. (ca. 1800€)
Bin um jede Antwort dankbar.
Tochter macht in diesem Jahr Abitur und möchte in diesem Jahr ins Ausland gehen. Ob danach studieren oder Lehre weiß ich nicht, sagt man mir nicht.
LG Andie (tronac)
|
|
|
| §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder |
|
Geschrieben von: wasnun - 19-01-2013, 21:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
|
 |
Hallo, seite einigen Monaten sind wir nun offizielle getrennt.
Die Fakten, nicht verheiratete, 2 Kinder (3 und 7 Jahre). Mittels einer gerichtlichen Voranhörung zum Umgangsecht wurde alles klargestellt.
Mutter zieht aus.....ich habe weit, weit mehr bekommen zum Umgangsrecht mit den Kinder, als ich gefordert hatte. Habe also irgendwie gewonnen. Hätte noch mehr Zeit mit den Kindern verbracht, aber es ist ertsmal gut so. Mein Problem.
Ich zahle KU an die Mutter. Jetzt kommen die entscheidenden Monate, wo die Mutter kein Geld mehre vom Sozialamt-Famielienkasse etc. bekommt, da Sie ja in Elternzeit ist. Also die lezten 3 Monate. Aus irgendeinem Grunde bekomme ich jetzt nach dem Paraphen oben einen Bescheid, dass die KM kein Enkommen hat und auch keinen Krippenplatz vorhanen ist ( ich war vor einigen Monaten auch in der Elternzeit - und man bekommt ja das volle Gehalt die ersten 8 Wochen nach Geburt für das Kind), jetzt werden hohe Forderungen an mich aufgemacht , dass ich die Betreuunng meiner Kinder - zustäzlich die KM zu unterstützen muss. Ja , das JA berief sich auf den den Paragrapen oben und sagte,,,,,,weiter 560 Euro...Da KM keine Arbeit und kein Krippenplatz..... Wir waren nie verheiratet.....Ich zahle KU...kann man mich noch einmal zur finaziellen Verantwortung heranziehen ? Die Kinder sind fast , auch nur fast hälftig bei mir. Warum soll ich die KM noch einmal unterstützen ? Geht das so einfach ?
Danke
|
|
|
| Unterhalt / Anwalt / RVG Abrechnung |
|
Geschrieben von: Familiengerichts-Schan - 18-01-2013, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
|
 |
Hallo,
wenn man gegen einen Beschluss bezüglich Unterhalt eine Beschwerde (nächste Instanz) einlegen möchte, wie komme ich an einen Anwalt der mich nach RVG-Kosten vertritt? Ich beantrage und bekomme auch keine Prozesskostenhilfe.
Ich möchte keinen Anwalt der außertariflich abrechnet, denn er bekommt eh alles von mir vorgefertigt. Wenn es keinen Anwaltszwang gäbe würde ich mich selbst vertreten.
Kann das Gericht angerufen werden mir einen Pflichtanwalt zu stellen, den man selbstverständlich selbst bezahlt, aber dem seine Kostennote nach RVG abgerechnet wird.
Wenn schon Anwaltspflicht, dann muss doch auch einer gestellt werden. Oder?!
Wie mache ich das?
Danke für die Antworten.
Gruß
|
|
|
| Einstweilige Verfügung Näherungsverbot |
|
Geschrieben von: Jessy - 18-01-2013, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Hallo TFAQ-Gemeinde,
das Thema hat vielleicht nur indirekt mit Vater-Mutter-Kind-Sachen zu tun, aber ich bin gerade ein wenig unkonzentriert und evtl. hat ja einer von euch schon Erfahrung damit, daher frage ich ausnahmsweise bevor ich das INet durchwälze.
Mein LG hatte die KM seiner beiden Mädels (der Dezember-Umgang war übrigens absolut problemfrei und auch die Elternkommunikation klappt bisher) vergangenen Sommer wegen versuchten Betruges und Sozialbetrug angezeigt. Heute kam nun offensichtlich Post von der Staatsanwaltschaft an, denn der LG der KM rief vorhin bei uns an und drohte uns damit "alternative Maßnahmen gegen dich und deine ganze Familie zu ergreifen, falls du das nicht zurückziehst".
Mal ab davon, dass wir die Anzeige gar nicht zurückziehen können (Offizialdelikt), und wir uns tatsächlich wenig um seine Drohung scheren, denn bis auf viel heiße Luft hat der Mensch noch nichts von sich gegeben, wird es langsam etwas nervig.
Daher die Frage: Hat jemand Erfahrung mit der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung? Wir würden uns gerne das Geld für den Anwalt sparen und es selbst machen.
Konkret möchten wir, dass der Typ uns nicht anrufen/besuchen darf. "Uns" schließt meinen LG, mich und meine Familie, sowie seine dritte Tochter und deren Familie ein. Kann er das für alle beantragen oder müssen alle einzeln?
Zu gerne würden wir ja auch erwirken, dass er sich den beiden anderen Kindern meines LGs nicht mehr nähern darf, aber das sind Wunschträume, solange die KM und ihr LG zusammenleben.
Ein wenig Sorgen machen wir uns allerdings wegen des Januar-Umgangstermines nächste Woche. Ihr LG hatte die KM während des letzten Umganges etliche Male angerufen, und wir befürchten, er könne vielleicht diesmal plötzlich auf der Matte stehen. Eine unschöne Situation möchten wir aber schon um der Kinder willen vermeiden. Was also tun? Neutralen Zeugen mitnehmen, der dem Umgang sowie der An- und Abreise meines LG beiwohnt? Oder es einfach drauf ankommen lassen?
Danke für Meinungen, Ratschläge, Vorlagen.
|
|
|
| Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel |
|
Geschrieben von: SALI - 17-01-2013, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
|
 |
Hallo,
Ich bin Pole und wohne in Polen. Meine Ex hat vor dreizehen Jahren unsere Kinder nach Deutschland entführt und wohnt seitdem in BRD. Sie erhält in Deutschland Unterhaltsvorschuss jetzt von ARGE vorher vom Jugendamt. Ich habe Rückzahlungen bezahlt. Wir hatten ein Scheidungsurteil aus Polen, der ein deutsches Gericht anerkannt hat. In dem Urteil sind auch Unterhalthöhen geregelt t. Jetzt ist die Ex auf eine „phantastische“ Idee gekommen und will von mir für die ganze Periode Unterhalt in Polen. Das Urteil ist in PL tituliert. Sie ist mit ihm zum Gerichtsvollzier in Polen gegangen. Frage die jetzt mein RA stellt - wenn die Unterhaltshöhe in Deutschland durch einen Gerichtsurteil festgelegt wurde soll sich die Behörde die den Unterhalt gewährt an das Urteil richten? Ist Unterhaltsvorschuss gezahlt von ARGE oder Jugendamt und dann von dem Unterhaltsschuldner zurückbezahlt rechtlich gesehen das gleiche wie Unterhalt gezahlt aufgrund von einem gerichtlichen Urteil?
Unterscheiden sich, von den rechtlichen Seite gesehen, die Unterhaltsvorschüsse bezahlt von JA von denen bezahlt von ARGE? Wenn ja, wie?
Außerdem kann mir jemand sagen, wie sind die Verjährungsfristen für die Ansprüche des JA oder ARGE aus bezahlten Unterhaltsvorschüssen?
Gruß
SALI
|
|
|
| Nachehelicher Unterhalt - Abfindung oder Ratenzahlung?? Vorteile/Nachteile?? |
|
Geschrieben von: Clint Eastwood - 16-01-2013, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
|
 |
Hallo Gemeinde,
da sich meine Exe eigentlich gut führt in Bezug auf Umgang, etc.., möchte ich mich auch finanziell mit ihr einigen, um das finanzielle Drama ein für alle Mal ad acta zu legen.
Was ist aus Eurer Sicht / Eurer Erfahrung besser, um nachhaltig Ruhe zu haben:
1. Abfindung in einem Betrag gegen gegenseitige Verzichtserklaerung bis Grabstein
2. Abfindung in Raten gegen gegenseitige Verzichtserklaerung bis Grabstein (damit sie das Geld nicht wieder verjubelt und in zwei Jahren wieder ankommt)
Es gab mal einen Fred, wo @p meinte, dass Raten besser seien, aber ich konnte den nicht finden..
Kind ist 6 1/2 Jahre alt, Exe arbeitet derzeit Vollzeit, will aber wieder halbtags arbeiten, um das Kind besser bemuttern zu können.
Ich habe eigentlich keinen Bock mehr auf Gerichtsverfahren, kostet jedes Mal ein Vermögen - für eine Insolvenz in UK oder im Elsass sind die aufgelaufenen Schulden einfach noch nicht hoch genug. Ausserdem gefällt es mir nach wie vor sehr gut in Asien..
Außerdem erkenne ich die Erziehungsleistung und den Aufwand der Mutter auch an (auch wenn ich vieles anders und besser machen würde, aber das Kleine liebt eben nicht nur mich, den Vater, über alles, sondern auch seine Mama - ich komme also praktisch, moralisch und sonstwie nicht an ihr vorbei).
Ich bitte um konstruktive Beiträge, dass meine Exe sich selbst verwirklichen und dabei auf der Cashcouch liegen will, das Kind unnötig bemuttern will und auch natürlich geldgierig ist, weiß ich schon.. 
Vielen Dank!
Clint
Und ja, es ist wahr, auch wenn die Mami noch so dämlich ist:
|
|
|
| Unterhaltsforderung |
|
Geschrieben von: Pyker10 - 16-01-2013, 09:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Hallo an @all
ich habe mich vor ca. 3jahren von meiner ex getrennt und habe eine 4 jährige tochter, die mein ein und alles ist.
ich habe sie regelmäßig alle 14 tage, und wenn ich urlaub habe auch länger seid 2 jahren über weihnachten und silvester auch.
wir hatten vereinbart das ich nichts zahlen muss, habe auch kein halbes kind auf der lohnsteuerkarte. sie hatte gesagt das ich ihr schon helfe wenn ich sie nehme das sie auchmal zeit für sich hat (weggehen)
seid der trennung habe ich umgeschult, und habe jetzt gerade mein anerkennungsjahr mit einem mtl. netto von 1030,-€
jetzt meine frage :
1. kann sie den unterhalt seid der trennung nachfordern?
2. mit welcher höhe an unterhalt muss ich rechnen?
3. sie wird dann bestimmt uvg bekommen, muss ich die diverenz wenn ich mal mehr verdiene dann nachzahlen?
4. wenn sie ein schreiben was notariell beglaubigt ist, aufsetzt das sie die vorderung der ausstehenden beträge verzichtet, gildet das?
vielen dank für eure hilfe
|
|
|
| Rechtsauffassung zugrunde zu legender Zeitraum Unterhaltsberechnung |
|
Geschrieben von: serie-x - 15-01-2013, 23:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Bin im Moment mit meinem Latein am Ende, daher ein neuer "Fred" zu einem Thema, wo ich nichts brauchbares bisher gefunden habe.
Folgender Sachverhalt in Kürze:
- seit 16 Jahren verheiratet
- seit 04.08.12 getrennt lebend
- 2 Kinder, 13 und 16 Jahre alt, Wechselmodell seit 04.08.12 bisher ohne größere Probleme, außer Kommunikations-Blockade seitens der EX was die Kinder betrifft.
- am 14.08.12 Trennungsunterhalt gefordert
- seit 24.08.12 zögerliche Reingabe der Unterlagen zum Einkommen der EX
- seit 13.09.12 "diesseitige Auffassung, wonach kein Ehegattenunterhalt geschuldet wird" seitens der Rattin der EX.
- seit 25.10.12 versuch der Rattin das Einkommen der EX runter zu rechnen.
- seit heute, Vorschlag meines Anwalts, erstmal eine eidesstattliche Versicherung über das Einkommen meiner EX außergerichtlich einfordern, oder gegen gutes Geld, Antrag auf Zahlung von Trennungsunterhalt bei Gericht.
Wobei ich noch nicht schlüssig bin, was ich machen soll.
Problem ist jetzt folgendes.
Ich bin am 17.11.09 nach Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gewechselt.
Habe Dezember 09 sowie 2010 gut Geld verdient. 2010 34250,-- EUR netto.
In 2011 habe ich dann einen heftigen Verlust von über 31.000,-- EUR eingefahren. Grund war der Diebstahl von 4 Tageseinnahmen.
Daher jetzt im Moment - kein Einkommen mehr.
Mein Anwalt vertritt die Auffassung, das 2009 nicht in den 3 Jahreszeitraum der zur Berechnung meines Einkommens heran gezogen werden muss (??), gehört.
Sondern nur 2010 und 2011, da 2009 geprägt war aus nicht selbstständiger Arbeit und Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit.
Selbstverständlich vertritt die Gegenseite das Argument, dass der 3 Jahrszeitraum anzuwenden ist.
Habe bisher nichts gefunden, was das eine oder andere bestätigt.
Nach meiner Rechtsauffassung ist nicht selbstständig und selbstständig zwei Paar Schuhe, die nicht zusammen geworfen werden können.
Weiß einer etwas genaueres oder war in ähnlicher Situation?????
Und für alle, die meinen, Frau sei nicht leistungsfähig:
Exe hat Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge (Rattin sagt, nicht eheprägend), ein bereinigtes Netto von 2420,-- EUR.
Errechneter Trennungsunterhalt an mich: 1061,-- EUR.
P.S.: Ich habe alle Unterlagen der EXE in Kopie vorliegen, daher wissen mein Anwalt und ich, dass sie einiges verschweigt.
|
|
|
|