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| Welche Kosten kommen auf einen zu ? |
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Geschrieben von: Agent-Smith - 18-02-2013, 00:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Mahlzeit zusammen,
die Hintergründe meiner Geschichte sind sehr vielfältig und würden hier den Rahmen sprengen. Angefangen vom banalen auseianderleben über ständige Beschimpfungen und Vorhaltungen meiner Frau an mich bis hin zu der Tatsache, dass Sie vor einem Jahr einfach mal beschlossen hat, auf Sex zu verzichten (war vorher schon nur sporadisch) mal rein Interesse halber:
Also, ich bin seit 14 Jahren verheiratet, habe einen Sohn (14 Jahre), eine Tochter (8 Jahre) und wir haben ein Einfamilienhaus. Was würden denn da an regelmäßige Kosten anfallen, wenn mir mal die Scheidung bevor stünde ?
Also, meine Frau kommt aus einem Nachbarort - 50 km weit weg und würde sicherlich wieder dorthin ziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass mein Sohn nicht alle sozialen Kontakte abbrechen würde und meine, dass er bei mir bleiben würde. Sehe ich das richtig, dass ich lediglich Unterhalt nach DT für meine Tochter zahlen muss, oder hat meine Frau auch ncoh Anspruch ? Und wie wird denn dann das Kindergeld verrechnet ? KOmmt noch mehr auf mich zu ?
Danke erst einmal vorab !
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| Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit |
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Geschrieben von: Desaster2005 - 14-02-2013, 22:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (101)
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Mit der Geburt meiner Zwillinge und der Anerkennung der Vaterschaft durch mich und durch die Kindesmutter, bin ich nach dem Gesetz her unterhaltspflichtig. Dieser Unterhaltspflicht kann ich aber nach dem Gesetz nicht nachkommen, da ich ALG II beziehe. Die Kindesmutter hat ihrerseits Unterhaltsvorschuss bewilligt bekommen seit 01-12-2012.
Somit liege ich in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Da ich einige gesundheitliche Einschränkungen habe (Gutachten der Genossenschaften) und ebenfalls verdammt schlechte Sehkraft, die es mir verbietet eine Fahrerlaubnis zu besitzen (Wurde durch einen Augenarzt bestätigt) bin ich im Bereich der Jobsuche von eh her ziemlich eingeschränkt. Ebenfalls liegen dem JA diese Unterlagen komplett vor.
Trotz alledem komme ich den Forderungen des JA nach, und habe den jeden Monat pünktlich meine „Bewerbungsbemühungen“ per Post offenbart. Da ich Aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen meinen Erstberuf nicht mehr ausüben kann und darf, habe ich mich händeringend nach allen mir zur Verfügung stehenden kostengünstigen Mitteln im Bereich meines Zweitberufs beworben. – Bundesweit wohlbemerkt.
Nun bekomme ich zum 01-02-2013 ein freundliches Schreiben vom JA (voll mit unmöglichsten Schreibfehlern gespickt), mit dem folgenden Inhalt:
„Nach Auffassung des OLG sind dem Jugendamt monatlich 20 Bewerbungen vom Unterhaltspflichtigen vorzulegen, die konkret auf bestimmte Stellenangebote zugeschnitten sind, sog. „Blindbewerbungen“ reichen nicht aus. Die durch Sie eingereichten Bewerbungsschreiben sind so verfasst, das Sie auf eineunbestimmte Vielzahl von Stellenangeboten, nur konkret auf eine bestimmte Stelle als „Bürokaufmann“ zugeschnitten sind“
Aus vorgenannten Gründen entsprechen die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Ich benutze Textbausteine, und ich schreibe nicht unbedingt bei jeder Bewerbung jedes Anschreiben immer komplett neu, sondern ändere mal etwas ab, entferne etwas, füge etwas hinzu. Letztendlich mag ich mich als BKN beworben haben, aber das Berufsfeld ist so umfangreich, das es damit noch lange nicht heißt, dass man in einem Unternehmen als BKN auch eingestellt werden muss.
Ebenfalls die Begründung, es seien alles „Blindbewerbungen“, fand ich schon recht fragwürdig, da zum einen die Adressaten bekannt und ersichtlich waren, und zum anderen Stellenausschreibungen ebenfalls vorhanden waren. Es kam schon mal vor, dass der Arbeitgeber anonymisiert war, aber dann ging damit die Bewerbung direkt an die Agentur für Arbeit, die das weiterleitet.
Mittlerweile bewerbe ich mich auf ausgeschriebene Stellen als „Mitarbeiter“ im Allgemeinen.
Ich bin schon beinahe wieder der Ansicht, dass denen das auch nicht recht sein wird, oder ist das nur beabsichtigte „Panikmache“ um sich ihre toten Gäule gefügig zu machen?
Wie sieht das eigentlich mit einer Kostenerstattung der Bewerbungen aus - Schall und Rauch, wie das JA behauptet? Oder gibt es da was greifbares?
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| Kindesunterhalt Beurkunden lassen |
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Geschrieben von: ohnec - 10-02-2013, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo ich hab am Dienstag einen Termin beim JA um ein Urkunde erstellen zu lassen. Würde das Nachfolgende so durch gehen oder gibt es Punkte die ich anders formulieren müsste?
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Der Erschienene erklärt nach Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterhaltsverpflichtung sowie
über die Bedeutung der Unterwerfungsklausel:
1. Für mein Kind *** geboren am ***
bin ich **, geboren am *** unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch
des Kindes ist noch nicht tituliert.
2. Ich verpflichte mich, meinem Kind jeweils zum 3. eines jeden Monats den folgenden Unterhalt
im Voraus zu zahlen.
Vom 01.03.2013 an monatlich 333€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes,
ab der zweiten Altersstufe 383€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes und
ab der dritten Altersstufe 448€ vermindert um die Hälfte des jeweiligen Kindergeldes.
Nach gegenwärtiger Rechtslage errechnet sich der Zahlbetrag – derzeit – wie folgt:
333,00 Euro abzüglich 92,00 Euro Hälftiges Kindergeld = 241,00 Euro monatlich.
3. Wegen der Unterhaltsverpflichtung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde und ermächtige die Urkundsperson, dem Kind eine vollstreckbare Ausfertigung
zu erteilen.
Diese Urkunde ist nur solange Gültig wie *** tatsächlich bei seiner Mutter wohnt.
Diese Urkunde verliert die Gültigkeit bei einer Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners.
Diese Urkunde hat eine Gültigkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes,
***, welches am *** erreicht ist.
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Danke für eure Tipps schonmal im voraus.
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| Statement einer Ex-Borderlinerin |
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Geschrieben von: Jessy - 09-02-2013, 16:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Heute habe ich nicht unbedingt einen meiner besten Tage, da unsere Kleine mit hohem Fieber im Bett liegt und mich das immer fertig macht, den kleinen Zwerg so leiden zu sehen - vielleicht platzt mir deshalb jetzt der Kragen.
Seit einigen Monaten lese ich hier nun schon mit, habe vieles gelernt und meinen Horizont sehr erweitert.
Eines aber stößt mir immer wieder sauer auf, und das ist dieses unreflektierte, gedankenlose Gehetze gegen Borderlinerinnen.
Daher mal - aus der Sicht einer "Geheilten": Steckt euch das dämliche, aus Wut und Enttäuschung geborene, alles verallgemeinernde Gezeter an den Hut.
Ganz sicher gibt es selten dumme Frauen, unerträgliche Mutterglucken und psychisch durchgeknallte Damen, die einem eigentlich engagierten Vater das Leben zur Hölle machen oder gar zerstören - aus freien Stücken und mit voller Absicht. Für die muss und sollte man auch keine Ausreden und Entschuldigungen finden.
Aber: Das Borderline-Syndrom ist eine psychische Erkrankung. Die sucht man sich weder aus, noch lebt man gerne damit. Ergo - auch wenn das manch frustriert-verletztem Ex-Partner vielleicht nicht bewusst werden mag - tut man das, was man unter Einfluss dieser Krankheit tut, nicht aus bösem Willen heraus. Das mag keine Entschuldigung sein und auch nicht besser machen, was man anderen antut - aber es kann auch nicht angehen, dafür generell gesteinigt zu werden.
Keiner würde einem Blinden vorwerfen, nicht sehen zu können, oder zu einem Krebskranken sagen "Stell dich nicht so an, streng dich einfach ein wenig an, dann wirst du gesund." - im psychosomatischen Feld aber ist diese Einstellung gang und gäbe. Hätte ich für jedes Mal, in dem ein Ratschlag bezüglich meiner Erkrankung mit "Du musst doch einfach nur..." begann, einen Cent bekommen, wäre ich heute reich.
Als bei mir mit 15 Borderline-Syndrom diagnostiziert wurde, kam das gerade in Mode. Jedes junge Mädchen mit Selbstverletztungstendenzen und Depressiosansätzen wurde in diesem Sammeltopf geworfen - seit heute hat sich daran wenig geändert.
Heute, etwa 13 Jahre, dutzende Psychiatrie- und Kurklinikaufenthalte, diverse Psychotherapien, einige zusätzliche "Diagnosen" und ein paar gescheiterte Beziehungen später, kann ich ein annährend "normales" Leben und eine intakte Beziehung führen. Das war ein langer, entbehrungsreicher und teils lebensgefährlicher Weg. Er hat vielen, nicht nur mir, viel Leid gebracht - aber auch ein besseres Verständnis und mehr Wertschätzung für so manches.
Vieles von dem, was ich in diesen Jahren getan habe, lastet mir noch heute schwer auf der Seele - insbesondere das, was meine Familie mitmachen musste, allen voran meine Mutter. Glaubt mir, es macht keinen Spaß damit zu leben. Als Borderliner lebt man immer auf dem schmalen Grat zwischen "seine Krankheit akzeptieren" und "sie nicht als Ausrede für alles zu nehmen". Und wenn man alles hinter sich hat, bleiben - auch wenn man sich dieses Leben, die Ursache (ob nun Trauma oder biochemischer Fehler im Kopf), die Auswirkungen, selbst nie ausgesucht hat - genug Schuldgefühle für zwei Leben.
Insofern werbe ich hier nicht um Mitgefühl.
Aber folgendes sollten sich ein paar hier im Forum mal durch den Kopf gehen lassen:
1. Nicht jede Beziehung, die schlecht gelaufen ist, und jede Ex-Partnerin, die sich jetzt scheiße verhält, ist eine Borderlinerin, auch wenn man nur allzu gerne seinen Probleme mit dieser Frau ein Etikett verpassen würde. Mir ist schon klar dass Borderline ein guter Ablageplatz für alle vermeintlich Betroffenen ist, aber man kann es sich auch selbst echt leicht machen...
2. Von einem entsprechenden Arzt diagnostizierte erkrankte Frauen (oder Männer) haben ebenso viel Verständnis und Unterstützung verdient wie jeder andere schwer kranke Mensch auch. Das bedeutet nicht, dass man alles mitmachen muss. Aber es gibt Experten, die einem in solch einem Fall helfen können.
3. Einer meiner ersten Psychotherapeuten sagte einmal zu mir: "Sie werden diese Krankheit ein ganzes Leben lang mit sich rumtragen." Sehr motivierend. Recht hatte er übrigens auch nicht. Ja, die endgültigen Heilungschancen stehen schlecht, sind aber kein "6er im Lotto". Hier wird so generell allen "Problemfrauen" mal eben Borderline angedichtet und böse Absicht, sowie keinerlei Besserungswillen & - chance gleich dazu, dass einem vernünftig denkenden Menschen eigentlich nur schlecht werden kann.
Also lasst die Verteufelung, setzt euch - so ihr denn überhaupt wirklich betroffen seid - ernsthaft mit dem Thema auseinander und findet für EUCH (nicht für eure Ex-Partnerin) einen Weg, damit zu leben. Frust, Wut und Enttäuschung bleiben euch unbenommen - aber seit der Praxis der Hexenverbrennung sind ein paar Jahre ins Land gegangen, und auf diesem Weg ist sowieso nichts zu erreichen.
Die besten Chancen hat man, wenn man den Kern des Problems versteht und selbst die richtigen Verhaltensweisen erlernt, mit der Erkrankung des Gegenübers umzugehen. Damit macht man es nicht unbedingt (aber vielleicht) dem Borderliner leichter - sich selbst aber auf jeden Fall.
Besten Dank an alle, die es bis hierher geschafft haben.
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| Wie kann ich in diesen zwei Fällen helfen? |
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Geschrieben von: N.P. - 08-02-2013, 01:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Als eigenenes Thema von anderem abgetrennt. - MfG Bluter
Ich abe selbst gerade in meinem Freundeskreis ein ähnliches Problem.
Dezember 2012 macht er ihr einen Heiratsantrag im Jahr darauf, also zwei Monate später, was sich heraus stellte,
betrog er sie. Sie fand es raus und es folgten eine Lüge nach der Anderen. Sie gab Chancen über Chancen, sie war noch nicht aus der Wohnung und die Neue zog ein. Er hat mit jedem Vaterwochende so alles falsch gemacht was man tun konnte. Direkt die Neue mit einbeziehen, trinken, am Spielautomaten hängen. Weitere lügen, ständiges zu spät kommen oder gar nicht auftauchen, sogar an Geburstag und Weihnachten. Zu Neujahr gab es eine SMS, die kleine kann noch nicht lesen.
Klar würde ich in solch einem Fall auch das Jugendamt mit einbeziehen, was sie auch tat. Sie gibt ihm wieder die Chance und bisher verläuft alles gut, bis auf sie. Sie leidet schrecklich, nochmehr wie das Kind. zurück gelassen und betrogen, sie erfuh es als Letzte.
Alleine und das Bild einer Familie zerstört für sich selbst und was sie richtig fertig macht, keine Erinnerungen später für das Kind von einer normalen Familie. Das ist hart.
Ein Mann muss nicht vor dem Jugendamt fürchten, denn auch ein Säufer empfinden sie nicht für schlimm, solange er sich dem Kind gerecht verhält, kann er sein Bier zwitschern so lange er will, so der Jugendbeamte.
Persönlich finde ich sollte weder dem Kind noch dem Vater der Umgang verwehrt werden, in diesem Fall kann ich mich schwer entscheiden. Ein Vater ist ein wichtiger Teil und trägt genauso viel zu der Persönlichkeit eines Kindes bei wie die Mutter, also sollte hier die Mutter immer das Wohl des Kindes, dem eigenen Empfinden vorziehen.
Denn ein anderer Fall in meiner Famile:
Trennung. Friedlich. Fünf Jahre kümmert er sich rührend um sein Kind. Vater und Mutter gehen freunschaftlich und respektvoll miteinander um. Er lernt seine neue Zukünftige Frau kennen, sie wird schwanger, möchte auf einmal nichts mehr mit seinem ersten Kind zu tun haben. er lässt sich darauf ein und von heute auf morgen ein Telefonat mit schweren Folgen. Er will nichts mehr mit seinem Kind zu tun haben. Er habe das ja nie gewollt. Schäden: Die Kleine hatte schlimme Verlustängste, noch ein Toillettengang war nicht möglich. Sie schaut aus dem Fenster zu den spielenden Kindern und möchte dabei sein, kann aber nicht aus Angst die Mutter ist danach nicht mehr da. Nach fast zehn Jahren und der Trennung seiner Ehe, möchte er wieder Kontakt.
Das Kind weiß darüber bescheid, aber hat bisher keinerlei Interesse.
Jeder der Kinder in die Welt setzt sollte alles daran setzen, auch nach der Trennung, dass es dem Kind gut geht. Das gilt für Beide und wie gesagt, für kleinen Bockmist braucht ein Vater vor dem Jugendamt keine Sorge zu haben, für ständig gebrochene Regeln allerdings die Sorge um das Wohl des Kindes.
In Trennungsratgeber für Eltern stehen gute Informationen um das Kind so wenig wie möglich zu schädigen.
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