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| Ex ist schwanger, muss ich zahlen? |
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Geschrieben von: Am Arsch - 20-12-2012, 16:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo also ich weiss nicht weiter oder wie das aussgeht.
meine ex mit der ich zusammen war ist schwanger
dabei hat sie mir gesagt sie könnte nicht schwanger werden was der frauenartzt bestättigen könnte.
nu ist sie aber auf einmal schwanger und seid dem intressiere ich sie nicht mehr sie blockt ab rennt weg und heult rum.
also ging damit die beziehung kaputt.
sie hat mich einfach nur verarscht.so kommt es mir vor.
ich verdiene 1000 netto knap.
was sie wohl nicht so genau wusste da ich mit ihr über mein geld auch nicht geredet habe
ich lebe noch zuhause aber zahle miete in höhe von 200 euro
wird sowas annerkant ?
muss ich für das kind da sein trotz der lüge ?
oder schnell zuhause aussziehen das es grade mal meine kosten deckt ?.
weiss nicht mehr weiter
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| Verdienstnachweis gefordert |
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Geschrieben von: HH-Braunweiss - 20-12-2012, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo @ all,
ich lebe und arbeite zur Zeit in Tunesien. Meine Unterlagen zur Reduzierung meiner Unterhaltszahlungen liegen seit Mai 2012 beim JA. Ich war bis zum September 2012 selbstaendig (von Dez. 2010 - Sept. 2012) Dem JA liegen meine BWA und alle Unterlagen die mein Steuerberater gefertigt hat vor. Die MA vom JA fordern aber immer weitere Unterlagen. Mir voellig unverstaendlich denn die haben alles vorliegen was ich habe und was existiert!
Da meine Einkommenssituatuion sich nicht verbessert hat habe ich nun den Schritt ins Ausland gewagt. Seit Sep. 2012 lebe und arbeite ich in Tunesien. Jetzt moechte das JA einen Verdienstnachweis von mir haben. Natuerlich gibt es in diesem Land keinen Verdienstnachweis wie sich das JA das vorstellt. Ich habe nun mit meinem Chef gesprochen und der wuerde mit ein Schriftstueck aufsetzen in dem er mein Einkommen bestaetigt. Kann mir jemand sagen welche Angaben und formulierungen da noch rein muessen damit das vom JA akzeptiert wird??
Vielen Dank wenn jemand eine Antwort weiss.
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| Angst vor der Lawine --> Unterhalt (vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung) |
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Geschrieben von: Neuer Kunde - 18-12-2012, 16:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Angst vor der Lawine --> Unterhalts(vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung) = Schuldenberg? Wie vberhalte ich mich "richtig"?
Hallo,
nachdem ich mich in den letzten Tagen in diversen Foren belesen habe und Gesetzestexte versuchte zu verstehen, habe ich beschlossen um eure Erfahrung zu fragen.
Denn: Was ich so zum Thema lese läßt bei mir Alarmglocken leuten.
Meine Recherche-Erkenntnisse bislang:
- viele negative Zahlmeister Erfahrungen
- sobald der Unterhaltsvorschuss beantragt wird, gilt Alarmstufe rot und die Ämter zermürben den Unterhaltspflichtigen (nervlich und finanziell)
- Praxis im Unterhaltsrecht (Handhabe der Ämter --> Verwaltungsvorschirft) funktionieren rein schematisch und behandeln Arschlochväter genauso wie "die guten Väter"
siehe aktuelle "Richtlinie" zum Unterhaltsvorschussgesetz. Das verdeutlicht die Handhabe der Sachbearbeiter im Amt ganz gut.
http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LA.../index.jsp
Nun muss ich gestehen, dass ich endweder naiv bin, Glück habe mit meiner Ex oder noch nicht lang genug dabei bin um frustriert genug zu sein.
Zu meiner Situation:
- Kind 3 3/4 Jahre alt, gemeldet bei der Mutter (gemeinsames Sorgerecht)
- Mutter und ich leben seit einem Jahr getrennt
- Betreuung nach Wechselmodell (wochenweiser Betreungswechsel)
- Mutter: Studentin mit Bafög, Kind erhält zuschüsse vom JobCenter (Sozialgeld)
- Vater (ich): Student, durch Eltern finanziell unterstütz (jedoch deutlich unter Existenzminimum)
- Verhältnis zw. Vater & Mutter: freundlich, gelegendlich angespannt, aber bemüht
Ich zahle derzeit keinen Unterhalt, da ich wie gesagt weder das Einkommen dafür habe und außerdem im Wochenrythmus mein Kind bei mir betreue und dafür natürlich auch Kosten anfallen.
Das ist mit der Mutter auch so im gegenseitigen Einvernehmen auch so abgesprochen.
Es hat sich glücklicherweise auch noch kein Amt eingemischt (bis auf das JobCenter).
Problem:
Der Mutter wir vom JobCenter seit der Trennung der Status "Alleinerziehend" zugeschrieben. Da sie Bafög bezieht, fällt sie raus aus den ALGII Bezügen. Unser Kind bleibt jedoch bedürftig.
Nun wird dem Kind als Einkommen Kindergeld (ist logisch) plus Unterhalt in Höhe von 200 € (unlogisch, da nie gezahlt wurde. Die nehmen dass so an, weil ich wohl vor ca. nem Jahr wärend der Trennung in Angst vor einem Schuldenberg meinen monatlichen Aufwand auf ca. 200 € beziffert habe) angerechnet.
Damit erhält mein Kind (bzw. die Mutter) zu wenig Geldleistung vom JobCenter.
Meine Angst vor der Lawine:
Was passiert, wenn die Mutter das JobCenter darauf aufmerksam macht dass ihr monatlich 200 € zu viel als Einkommen angerechnet wurden? Was passiert mit ihrem Alleinerziehenden Status wenn das JobCenter vom 50-50 Wechselmodel erfährt?
In JobCenter Foren lese ich, dass das der Mutter auferlegen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das hätte dann für mich wahrtscheinlich die vollen Amtskosequenzen.
Jerdoch lese ich auch, dass Unterhaltsvorschuss nicht im 50-50 Wechselmodell nicht geleistet wird.
Zudem bin ich auch nicht leistungsfähig und müsste, so lange ich als Student das weiterhin bleibe, den Vorschuss (der vieleicht gar nicht genehmigt wird) auch nicht zurückzahlen müssen.
An dieser Stelle greift jedoch auch wieder die Angst-Lawine: Sitze ich erst einmal im Unterhaltsboot, werde ich damit untergehen?
Um es nochmal klarzustellen: ich habe meine kleine Tochter mehr als lieb, sorge mich (Wechselmodell), habe Kosten und komme mit der Mutter ganz gut klar.
Aber wie verhalte ich mich jetzt vermeintlich richtig, was macht das JobCenter und worauf muss ich mich gefaßt machen?
Es ist einwenig lang geworden. Sorry
Mit Grüßen
Neuer Kunde
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| Vollmacht für Versicherung |
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Geschrieben von: Mr.nett - 18-12-2012, 07:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo, schon im anderen Forum stehe ich unter diesem Namen, wo man mir den Tipp gab, hier mal rein zu schauen.
Nun habe ich gleich folgende Frage.
Meine Frau hat mir gestern morgen ein Schreiben auf den Tisch gelegt, mit der Bitte dies zu unterschreiben. Es geht um eine Vollmacht, in der es darum geht, daß Sie in meinem Namen Anträge, Rechnungen usw. bei meiner KV für unser gemeinsames Kind, das bei mir versichert ist, eigenmächtig unterschreiben darf. Somit also nicht mehr auf meine Unterschrift angewiesen ist.
Meine Frage nun, gebe ich mit meiner Unterschrift meine Kontrolle schon auf?
Ist das der langsame Beginn dass Sie auf eine Trennung hin arbeitet?
Danke schon im voraus.
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| Diskussion zu: vorsätzliche Zerstörung der Zukunft e. Kindes |
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Geschrieben von: Das Nerdliche Orakel - 17-12-2012, 22:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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[Abgetrennt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...0#pid93940 ]
(17-12-2012, 22:34)Krösus schrieb: Jetzt hat sie seit fast einem Jahr eine sozialpädagogische Familienhilfe vom JA an ihre Seite bekommen, weil es laut Gutachten ohne nicht geht. Viel gebracht hat das anscheinend nicht. Das ist der Hauptgrund. Der Apparat macht sich wichtig.
Wäre das Kind bei dir, gäbe es keinen Grund für die Bezahlung dieser Familienhilfe.
(17-12-2012, 22:34)Krösus schrieb: Und die Staatskasse selbstverständlich. Es geht nicht darum, möglichst wenig Geld auszugeben. Es geht darum, den Apparat aufzuplustern.
(17-12-2012, 22:34)Krösus schrieb: Jetzt sitz ich hier, trink noch ein Bier und kann mir die nächsten Jahre aus sicherer Entfernung in aller Ruhe mitansehen, wie mein (unser) Kind immer weiter den Bach, bei der selbstsüchtigen Mutter, runtergeht. Pass auf, dass du nicht auch noch einen Betreuer bekommst!
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Schriftliche Stellungnahme zu Verfahrenskostenhilfe |
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Geschrieben von: Waldmann - 16-12-2012, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo an alle,
also ich und meine zukünftige Exfrau haben uns in den meisten Fragen bereits geeinigt. Deshalb haben wir, um Kosten zu sparen, beschlossen, dass sich nur sie einen Anwalt nimmt.
Jetzt habe ich allerdings einen Brief vom Gericht erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass sie, ohne mich vorher zu informieren, VHK beantragt und ich nun 2 Wochen Zeit habe, mich schriftlich dazu zu äußern.
Nun zu meinen Fragen:
1. Was wird jetzt als Antwort von mir erwartet? Ich habe nämlich nicht die geringste Ahnung. Muss ich auch mein Einkommen offenlegen oder warum werde ich dazu befragt?
2. Sollte dem Antrag stattgegeben werden: muss ich dann auch ihre Kosten übernehmen? Sollte ich mir vielleicht doch besser einen eigenen Anwalt zulegen?
LG und eine besinnliche Weihnachtszeit,
Karsten
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| Unterhalt zurückzahlen? |
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Geschrieben von: Muckel - 16-12-2012, 15:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo Leute
Ich hab lange Zeit keinen Unterhalt gezahlt. Das Jugendamt hat vorgeschossen und will das Geld natürlich nun zurück.
Seit September 2012 hab ich angefangen jeden Monat 272 Euro an meine Ex zu überweisen, worauf sie mir eine SMS schrieb, wann sie denn die restlichen Euros bekommt von mir. Was sie damit meint ist der Differenzbetrag von dem Unterhaltsvorschuss zu den 272 Euro.
Das Jugendamt hat davon noch nie was erwähnt, werde mich auch hüten zu fragen ^^
Naja, wie ist das nun? Muss ich den Differenzbetrag zahlen?
Ich hätte schon viel eher zahlen können, wollte aber nicht, weil das Geld nicht dem Kind zugute kommt. Wie man sieht war es berechtigt, reicht man den kleinen Finger.....
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| Was nun.... |
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Geschrieben von: OpenEnd - 15-12-2012, 21:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und habe nun bereits den ganzen Tag schon durch das Forum gestöbert, um herauszufinden, was es doch alles für Frauentypen gibt...
Ich versuche meine Leidensgeschichte so allgemein wie möglich zu halten, man weiß ja nie ob die Gegenseite mitliest:
Meine Ex hat nun also endgültig beschlossen den Kontakt abzubrechen und wie sie ist, mich in Ungewissheit zurückgelassen: Nach einem der letzten Streits habe ich über unendliches Fragen herausgefunden, dass die gute Frau einen SS-Test gemacht hat, der positiv war, gefolgt von 2 weiteren Tests beim FA (negativ), während dieser Zeit wurde das Verhältnis immer schlechter sodass ich grade der Aussage nach den letzten 2 Tests nicht mehr unbedingt Glauben schenken kann - wir haben uns seitdem nicht mehr gesehen. Desweiteren hat sie gewisse Andeutungen gemacht die in Richtung schwanger deuten (bis heute). Jedenfalls ist der Kontakt nun abgebrochen und ich mit der Ungewissheit geschlagen, bald als Zahlpapi fungieren zu dürfen. Nachfragen darf man auch nicht, da wird noch mit Anzeige wegen Stalking bzw. Belästigung per Sms gedroht. Fräulein ist H4-Empfängerin mit bisher 1 Kind.
Zu Beziehungszeiten hatten wir natürlich Gespräche, was wir tun "wenn es passiert". Natürlich wollte sie mir laut eigener Aussage mein Leben nicht versauen und wenn sie es doch austragen würde, so wollte sie mich nicht als Vater angeben (auch die erste Zeit nachdem Schluss war blieb sie auf dem Standpunkt - jetzt weiß ich es nicht).
Zu mir: Momentan noch Student (dual) mit Einkommen von ca. 500 € netto. Der ganze Scheiß fängt langsam an das Studium zu beeinflussen, es ist keine Konzentration mehr da, der Stress geht ja schon länger. Nur, je mehr ich über die verfahrene Lage und die Zukunft nachdenke, desto mehr füllt sich der Kopf mit dem Gedanken: Wozu überhaupt noch? Wie soll es weitergehen? Ich kenne meine Ex gut genug um zu wissen, dass sie trotz aller Aussagen sehr wohl darauf aus ist, noch ein bisschen Existenzschädigung zu betreiben, mit allem was dazugehört. Um das klarzustellen: KU würde ich schon zahlen und das Besuchsrecht zur Not einklagen, ist ja trotz allem mein Kind, wenn ich jetzt auch immer mehr denke, dass ich keine Kinder mehr haben will.
Aber was nun?
- Ich bin ja aufgrund meiner Erstausbildung (Studium) zahlungsunfähig, kann denn vom JA verlangt werden, auf meine 40h-Woche (laut Arbeitsvertrag in der Praxisphase) noch paar Stündchen draufzulegen, um über die magische Grenze von 1000 € zu kommen?
- Kann ich denn noch einen Master machen oder ist der Weg nun verbaut aufgrund erhöhter Erwerbsobliegenheit, müsste ich dann in diesem Zeitraum trotzdem zahlen?
- Wenn die KM noch den Gau provoziert, lässt sie mich erst in wenigen Jahren wenn ich mich sicher fühle als Vater eintragen - laut § 1613 Abs. 2 bin ich ja dann rückwirkend zu Unterhalt verpflichtet? Da fängt das Leben doch schön mit ein paar 1000 € Schulden an.
- Wie ist das denn mit BU? Wird das nach Abschluss des Studiums auch noch verlangt? Rückwirkend?
Das frisst mich langsam echt auf, die Motivation noch irgendwas für die Zukunft bzw. Karriere zu tun gehen langsam auch gegen 0, ist ein Teufelskreis. Die psychischen Folgen will ich gar nicht ausschließen - die lassen sich ja schon jetzt sehen und ich denke mal auch, herauslesen...
Ich hoffe irgendjemand kann mir die Fragen beantworten.
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Jugendamt droht mir - Brauche Hilfe |
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Geschrieben von: Deniz - 15-12-2012, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (66)
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Hallo erstmal,
Ich bin neu hier und brauche dringend euren Rat. Habe einige Threads gelesen und festgestellt dass hier einige sehr kluge Köpfe unterwegs sind.
Mein Problem:
Heute morgen habe ich in den Briefkasten geschaut und sehe einen gelben Umschlag! Jugendamt steht drauf. Nicht so dick wie das erste mal...
Ängstlich habe ich den Umschlag geöffnet und meine Angst war berechtigt.
In dem Schreiben steht dass meine Exfrau (die sich im streit getrennt, meine Wohnung halbleer und verwüstet zurückgelassen, die mir einen DNA Test verweigert) Unterhaltsvorschuss beantragt hätte. Keine neue Information, denn das hatte sie vor knapp 4 Monaten getan. Ich Arbeite jedoch verdiene ich nicht genug und bin ein Mangelfall. Vor 4 Monaten habe ich das 8 Seitige Formular ausgefüllt zurückgeschickt. Jetzt steht in dem Brief nochwas und zwar dass ich eine gesteigerte Erwerbspflicht habe.
Das nicht meine tatsächlichen sondern die bei der mir gebotenen Erwerbspflicht erzielbaren Einkünfte massgeblich sind. Weiterhin fordern sie mich auf meine bemühungen zur erlangung eines "angemessenen Arbeitsplatzes" in form von bewerbungen, vorlage von lebenslauf, zeugen bennenung(??), auch unaufgefordert nachzuweisen.
Die Rechtsprechung fordert mindestens 20 bewerbungen im Monat heisst es. Das Jugendamt geht einfach mal davon aus dass ich das einfach so weiss. Zum Schluss fügt sie noch dick hinzu dass ein Verstoß gegen die Arbeitspflicht zur betreibung der unterhaltsforderung führt....
Zeit gebe sie mir zwei wochen und natürlcih zur weihnachtszeit wo jeder rechtsanwalt in urlaub fährt!
Was ist dieses Jugendamt? Sitzen da nur Gangster und verbrecher?
Es ist nicht so dass ich erst nach der Trennung diese Arbeit aufgenommen habe sondern schon vor und während der ehe in diesem beruf tätig war und ich liebe diesen Beruf!
Was genau bedeutet das hier? Was kann ich tun? Ich habe bewerbungen geschrieben, mal mehr mal weniger. Mal waren es 30 im Monat mal nicht soviele. Fast alle firmen akzeptieren nur noch onlinebewerbungen. Viele haben pools und einige schicken nicht einmal eine bestätigung zur emailadresse, es öffnet sich nur ein popupfenster.
Ich habe meine damalige Wohnung verloren war im Umzugsstress, wohn jetzt wo anders wo ich eigentlich auch ausziehen will. ICh habe soviel um die Ohren ich kann nicht mehr. Ich habe heute echt große lust mich auf das höchste gebäude der stadt zu stellen und meinem Leben ein Ende zu setzen... Ich bin echt verzweifelt, ich bekomme keine Luft mehr. Warum wird mir nicht mal eine kleine Atempause gegönnt hatte viele Gerichtstermine, anwaltstermine und ich arbeite auch zu zeiten wo andere menschen schlafen.
Ich brauche dringend hilfe, was kann ich hier erstmal tun bitte um rat
Viielen Dank Das Opfer
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