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| Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? |
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Geschrieben von: Dzombo - 04-12-2012, 15:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (125)
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Das ich einen Antrag auf Regelung von Umgang einreichen werde, dazu bestand nie auch nur im Ansatz Zweifel. Das ich es bisher "nicht" getan habe, ist der Tatsache meines eingeschlagenen Weges geschuldet. Denn mir reicht Standardumgang nicht aus, um gebührend den mir "zustehnden" Zugang (gelebte Beziehung) zu meinem Sohn "wieder" zu finden. Ich hatte ihn ja bereits über Jahre gehabt. Ich hoffe daher, dass das hier "endlich" zur Kenntnis genommen wird.
Die Vergleiche, aus denen die insgesamt vier Umgangsregelungen resultierten, waren "keine" eigenständigen Anträge auf Regelung von Umgang. Den Umgang zu regeln, war immer nur "ein Teilpunkt" von mehreren Punkten. Das war ganz sicher fehlerhaft meinerseits. So einen Schitt hätte ich von Anfang an "nicht" zulassen dürfen. Aber über "hätte" nachzudenken nützt mir und meinem Sohn heute nicht wirklich weiter.
Wenn ich ergo demnächst, demnächst hat seinen berechtigten Grund, Antrag auf Regelung von Umgang stellen werde, dazu nutze ich die hier bei tfq eingestellte Mustervorlage, wie sollten die wichtigen Sanktionsmaßnahmen ausgestaltet sein? Da gibt es ja die unterschiedlichsten Varianten mittlerweile.
Was noch wichtig ist. Ich werde eine "flexible" Umgangsausgestaltung einfordern und keine standardgemäße. Ich bin regelmäßiger Schichtarbeiter und da kann der Umgang sehr wohl und sogar ziemlich gut angepasst werden. Samstag-Sonntag-Umgang ist für Schichtarbeiter auch Montag-Dienstag, Dienstag-Mittwoch usw... möglich.
Und noch einen Fakt führe ich an. Gehe ich für weniger Geld arbeiten, hat mein Sohn am Ende logo auch weniger Geld von mir unterm Strich raus. Ist doch ein voll logisches Argument. Ist jedenfalls meine Meinung.
Achja. Wenn es vor das Gericht geht, was es ja nicht zwingend muss, ich bin ja stets gesprächsbereit und erreichbar für die Mutter, dann komentiere ich den wohl vermutlich kommenden Wortpfeffer der KM in ähnlicher Weise wie @wackelpudding bezüglich dem Antrag auf Familienhilfe. Ich glaube, davon brauchen die vor Gericht jede Menge.
Also. Zur Formulierung der Sanktionsmaßnahmen bin ich für jeden Tipp dankbar. Ok!
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| Druck auf Fam.Ger. |
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Geschrieben von: Terbeck - 03-12-2012, 21:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Mit allerlei Tricks und Anträgen verzögert der RA meiner Getrennten, den Scheidungstermin nach nunmehr 3 Jahren und 1 Monat erfolgten Trennung.
Klar, man kann ja Monat für Monat noch TU kassieren.
Alle paar Tage neue Anträge, aber keine Reaktion auf meine Frage nach der Aufteilung des Hausrates, der m.E. durch meinen 2. Nachfolger üppigst genutzt wurde. Man kann von einer gefestigten Beziehung sprechen, nachdem die Zwei mehr als 12 Monate zusammen- und aufeinanderhocken.
Und nun hat der gegn. Anwalt die Richterin um einen Vorschlag gebeten, wie hoch denn wohl der nacheheliche Unterhalt sein könnte.
Ich habe die Schn..... voll und möchte am Liebsten der Richterin eins reinwürgen. Gibt´s dazu Tipps ??
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| Was muss ein Beschluss/ Urteil enthalten? |
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Geschrieben von: Revolution - 29-11-2012, 02:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Ich sitze gerade da und habe mir folgendes überlegt:
Jede Allgemeine Geschöftsbedingung ( AGB ) oder sonstwas muss für die Person so transparent und nachvollziehbar sein ( §307 BGB ).
So kam ich auf die Idee zu denken, dass gerade Urteile / Beschlüsse eines Gerichts und dessen Argumentation für die Verurteilung genauso transparent und nachvollziehbar sein muss.
Muss aus einem Urteil also klar hervorgehen
- mit welchen Zahlen gerechnet wurde
- welche Situation der Verurteilung zugrunde liegt
- ...
ODER
haben die sich an nichts zu halten?
Ich bin der Meinung, dass ein Urteil ohne bestimmte Angaben nicht gültig sein kann oder sogar ungültig ist.
Kennt jemand die Richtlinien/ Kriterien zur Verfassung eines Gerichtsurteils?
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| festsetzung unterhalt |
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Geschrieben von: kriependorf - 28-11-2012, 20:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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hallo alle zusammen.
habe da mal eine frage beziehe zur zeit alg2...und die kinds mutter bekommt für unseren sohn unterhaltsvorschuss.das jugendamt will nun für mein sohn den unterhalt festsetzen...was hat das zubedeuten und wie verhalte ich mich nun soll ich einwände einlegen oder net habe nur vor der pfändung angst.danke
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| Kindesunterhalt 15 und 17 J |
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Geschrieben von: Mio2344 - 28-11-2012, 18:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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ich weiss, vielleicht hat ja alles seine Gerechtigkeit, aber ich ärgere mich mal wieder kräftig.Ich bin seit 2004 berentet (volle Erwerbsunfähigkeitsrente 1130,-Euro) Davon muss ich 260 Euro an meine zwei Jungs bezahlen. Durch meine Erkrankung war ich seit 2004 in laufender ärztlicher Betreuung, das mir auch ganz schön Geld aus der Tasche zieht. Nun hatte ich einen Sturz, musste mehrfach operiert werden, musste natürlich die Tage fürs Krankenhaus zahlen, alles was ich brauchte, Trombosespritzen, Verbandsmaterial, Medikamente. Da bin ich mal wieder schnell bei unter null angekommen und konnte den Kindesunterhalt nicht voll bezahlen. Klar dass ich mal wieder Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam, der nun auch wieder mit Zusatzforderungen kommt die fast nicht zu zahlen sind. Dazufügen darf ich, dass meine Exfrau Leherin ist, verdient A 13 sprich hat das zweieinhalbfache von dem was ich habe. Schickt mir aber zum X-ten male den Gerichtsvollzieher. Ich habe mittlerweile den Umgang eingestellt, weil er finanziell gar nicht mehr zu bewältigen war. Meine Jungs sind nun 15 und 17 Jahre alt. Beide machen das Abi, wenn sie es dann auch schaffen. Wie seht ihr das muss ich mir dass gefallen lassen oder soll ich wenn der erste Junge 18 ist vor Gericht ziehen? Natürlich kann der Richter sagen, ja für den größereren muss die Mutter nun mitbezahlen, aber dafür bleibt wieder mehr Geld übrig, um den jüngeren wieder höher einzustufen. Ich denke, ich bin hier gut aufgehoben und frage nun mal hier die alten Hasen( die Erfahrenen) lach, wie ihr in meiner Sache vorgehen würdet. Vielen Dank!!
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| Abänderungsklage, Unterhalt mit zweierlei Mass gemessen |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 27-11-2012, 11:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Guten Morgen !
Ich habe ja drei Kinder von zwei Exen. Ich habe gerichtlich versucht den KU herabsetzen zu lassen, hatte mageren Erfolg, aber es ist weniger geworden. Nur bei beiden zuständigen Gerichten wurde einstimmig die Auffassung vertreten, das Mangelfallberechnungen nicht möglich wären, der Mindestunterhalt zu leisten wäre. Diese Gerichtsverfahren sind nunmehr abgeschlossen, ich zahl jetzt etwas über Mindestunterhalt.
Zwischenzeitlich gab es Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Die haben auch gerechnet und sind im Rahmen einer Mangelfallberechnung (dort sehr wohl möglich!) zu einer monatlichen Verteilungsmasse von rund 100 Euro gekommen. Diesen Bescheid habe ich gerade zugestellt bekommen, die Gerichtsverfahren wurden einen Monat vorher abgeschlossen.
Was soll ich davon halten ? Vor Gericht wird man dazu gezwungen mehr zu zahlen wie möglich und das Jugendamt kann dagegen sehr wohl meine Einkommenssituation realistisch einschätzen und berechnen. Ich zahl also nun für alle drei Kinder rund 700 Euro mehr, als wenn das Jugendamt das zu entscheiden gehabt hätte.
Mit diesem Wisch gleich wieder Abänderungsklage einreichen ? Oder wie reagiert man da ?
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| Missbrauchsvorwurf |
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Geschrieben von: 'c' - 27-11-2012, 06:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (81)
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Folgendes ist passiert:
An einem Sonntag Nachmittag bringe ich unsere Tochter (3) zurück zu ihrer Mutter. Da der Pullover vollgekleckert ist, möchte ich ihr noch einen sauberen anziehen. Sie ist in der besten Trotzphase und weigert sich.
Da ich in letzter Zeit vermehrt den Vorwurf bekommen habe, ich sei nicht streng genug, bestehe ich darauf und ziehe ihr den Pullover gegen ihren Willen an. Wir sitzen im Wagen meiner Mutter in der Straße in der die Mutter meiner Tochter wohnt.
Jedenfalls wehrt sich meine Tochter und schreit wie am Spieß. Ich ziehe
ihr den Pullover dennoch an, dazu dann noch Schuhe und Jacke.
Was passiert?
Im Ernst hat irgendein @'!* die Polizei gerufen und mich angezeigt wegen "sexuellem Missbrauch".
Jedenfalls kommt ein Polizeiauto gegen die Einbahnstrasse gefahren. Eine Beamtin stürmt raus, öffnet die Fahrertür meines Wagens, wo ich und meine inzwischen voll angezogene Tochter sitzen und brüllt mich an:
" Steigen Sie aus, geben Sie mir das Kind, weisen Sie sich aus, gegen Sie ist Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet worden."
Ich dachte ich werd nicht mehr und antworte ganz korrekt: "Nein und nein. Wer sind Sie überhaupt?"
Als ein zweiter Beamter auftaucht, steige ich aus, mit meiner Tochter auf dem Arm, die natürlich jetzt gänzlich verdattert ist, aber wenigstens nicht mehr schreit. Der zweite Beamte fordert mich auf mich auszuweisen, ich sagen: "Nein, ich bringe jetzt meine Tochter zu ihrer Mutter, die dort schräg gegenüber wohnt." Der Beamte sagt: "O.k." Gesagt, getan. Die Mutter kommt erstaunlicherweise zur Haustür. Nach kurzem Gespräch gebe ich erstmal unsere Tochter von meinem Arm auf ihrem Arm. Die Beamtin geht mit Mutter und Tochter hoch in die Wohnung. Ich weise mich aus.
Im Verlauf der nun folgenden Gespräche verteidigt mich die Mutter zum Glück. Die Beamtin sagt mehrfach die Unwahrheit, etwa, dass die Hose meiner Tochter runtergezogen gewesen sei. Meine Tochter (erst 3) sagt, dass dies nicht so gewesen sei!
Am Ende dackelt die Polizei wieder ab, nicht ohne, dass ich mir dass Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs und die Namen der Beamten notiert hätte, und nicht ohne, dass diese mir mitgeteilt hätten, dass sie die Anzeige an die Kripo weiterleiten müssen, von wo sie an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet würde. Dem männlichen Beamten ist wohl klar geworden, dass es sich um eine Falschbeschuldigung gehandelt hat, bei der Beamtin bin ich mir nicht so sicher. Eine Entschuldigung ist von der jedenfalls nicht gekommen.
Soweit der Vorgang, was nun?
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| PKH bei ausländischem Vater |
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Geschrieben von: Simon ii - 26-11-2012, 18:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Folgende Frage:
Vater ist aus dem europäischen Ausland, lebt im Ausland, kommt regelmäßig in die BRD, um sein Kind zu sehen, und wurde von KM übelst über den Tisch gezogen.
Scheidung steht nun an und er braucht dringend einen Anwalt.
Viel Geld ist bei ihm nicht vorhanden und das wenige, das er hat, geht für seine Fahrten drauf.
Kann er PKH beantragen?
Simon II
(ja, ich weiß, daß "PKH" heute anders heißt - aber ich kann mir den neuen Namen nicht merken.)
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